Entschließungsantrag - B8-0739/2015Entschließungsantrag
B8-0739/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Krise in Griechenland: Kosten in Höhe von über 48 Milliarden Euro für Italien

22.7.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-0739/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise in Griechenland: Kosten in Höhe von über 48 Milliarden Euro für Italien

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.      in der Erwägung, dass Italien aufgrund der Beschlüsse der Euro-Gruppe (des Beschlusses vom 2. Mai 2010 über die Darlehensfazilität für Griechenland in Höhe von 77,3 Mrd. EUR und des Beschlusses vom Mai 2012 über weitere 120,2 Mrd. EUR) unmittelbar für 37,2 Mrd. EUR einsteht;

B.      in der Erwägung, dass sich die Verbindlichkeiten der griechischen Zentralbank bei der EZB auf weitere 41,7 Mrd. EUR belaufen (TARGET2), die, sofern sie nicht bedient werden, die nationalen Zentralbanken belasten, wobei Italien mit 7,5 Mrd. EUR betroffen wäre;

C.      in der Erwägung, dass außerdem ein Teil der griechischen Staatsschulden von den nationalen Zentralbanken gehalten wird, womit Italien für weitere 3,6 Mrd. EUR einsteht;

D.      in der Erwägung, dass die von der Euro-Gruppe beschlossenen Maßnahmen zur sogenannten „Rettung“ Griechenlands verschiedenen Analysten zufolge darin bestanden haben, die Risiken von den Banken auf die Steuerzahler zu verlagern;

E.      in der Erwägung, dass manche Länder und in erster Linie Deutschland von den „Rettungsmaßnahmen“ profitiert haben, indem sie die Risiken der Banken anderen aufgebürdet haben;

1.       fordert die Kommission auf, die notwendigen Kompensations- und Garantiemaßnahmen für die aufgrund der Beschlüsse der Euro-Gruppe eingegangenen Risiken Italiens zu ergreifen.