Entschließungsantrag - B8-0833/2015Entschließungsantrag
B8-0833/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Migration und Flüchtlinge in Europa“

7.9.2015 - (2015/2833(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Timothy Kirkhope, Daniel Dalton, Ruža Tomašić, Angel Dzhambazki, Roberts Zīle, Kazimierz Michał Ujazdowski, Marek Jurek, Valdemar Tomaševski, Zdzisław Krasnodębski, Bernd Kölmel
im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2015/2833(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0833/2015
Eingereichte Texte :
B8-0833/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0833/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Migration und Flüchtlinge in Europa“

(2015/2833(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–       unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondersitzung des Rates der Europäischen Union zur Flüchtlingskrise im Mittelmeer vom 22. April 2015,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass sich die Lage in der EU fortlaufend ändert und die Zahl der Migranten im Vergleich zu den Vorjahreszahlen enorm zunimmt, wodurch neue Belastungsgebiete in der EU entstehen;

B.     in der Erwägung, dass seit Anfang dieses Jahres 2 000 Menschen im Mittelmeer gestorben sind;

C.     in der Erwägung, dass die illegale Migration von Schleusern und Menschenhändlern ausgenutzt wird und diese Netze das Leben der Migranten ernsthaft bedrohen und eine massive Herausforderung für die EU darstellen; in der Erwägung, dass die Schleusernetze aus Gebieten in Drittländern heraus operieren, in denen absolute Straffreiheit herrscht, und sie aus ihren kriminellen Aktivitäten Gewinne von schätzungsweise 20 Mrd. EUR pro Jahr erzielen;

D.     in der Erwägung, dass laut Europol die organisierten kriminellen Banden, die den Menschenhandel in die EU über das Mittelmeer ermöglichen, direkte Verbindungen zu Drogen, Waffen und Terrorismus haben;

E.     in der Erwägung, dass regionale Instabilität und Konflikte sowie der Aufstieg des IS in benachbarten Konfliktgebieten Auswirkungen auf den Massenzustrom von Migranten und Ströme von Vertriebenen haben und somit auf die Zahl der Menschen, die versuchen, die EU zu erreichen;

1.      fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame Lösung zu finden und die bestehende Zusammenarbeit zu verbessern, um den Verlust weiterer Menschenleben und weitere Abfahrten von Schleuserbooten zu verhindern, die Geschwindigkeit und Effizienz bei der Bearbeitung der Anträge der Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten zu erhöhen, diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, unverzüglich zurückzuschicken und diejenigen, denen Asyl gewährt wird, uneingeschränkt zu integrieren und zu unterstützen;

2.      fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle von Frontex und des EASO zu stärken und die Mitgliedstaaten, die vorrangig Flüchtlinge aufnehmen, zu unterstützen;

3.      betont, dass ein wirksames und effizientes System zur Bearbeitung von Asylanträgen unerlässlich ist, um die gegenwärtige Lage zu stabilisieren und zwischen Wirtschaftsmigranten und Asylsuchenden zu unterscheiden;

4.      fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lage und Zuständigkeiten zusätzliche und sinnvolle Ressourcen sowie finanzielle Hilfen bereitzustellen, um die gegenwärtigen Unzulänglichkeiten des Migrationssystems der EU anzugehen und es angesichts des derzeitigen Drucks Wirksamkeit zu verleihen;

5.      betont, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass die Fingerabdrücke aller Migranten bei ihrer Registrierung im ersten EU-Land, in dem sie ankommen, abgenommen und im Eurodac-System gespeichert werden, um wiederholt abgewiesene Anträge aufzudecken und Asylverfahren zu beschleunigen;

6.      unterstützt die Einrichtung eines neuen Rückkehrprogramms für die schnelle Rückkehr von Migranten ohne geregelten Status aus den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, die von Frontex koordiniert wird; fordert die Kommission auf, diesen Vorschlag möglichst rasch vorzulegen; betont, dass politische Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr zu unterstützen sind, während der Schutz aller bestehenden Rechte gemäß dem Recht der EU und dem Völkerrecht gewährleistet wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es wichtig ist, wirksame Rückübernahmeabkommen mit Drittländern auszuhandeln;

7.      fordert eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Menschenhandel und ersucht die Mitgliedstaaten darum, eng mit Europol, Frontex, dem EASO und Eurojust zusammenzuarbeiten, um die kriminellen Schleusernetze zu bekämpfen, indem ihre Arbeitsweise und ihre Routen identifiziert werden, das Schleusen verhindert wird und sowohl die EU als auch Drittländer dazu aufgerufen werden, die härtesten Strafen zu verhängen;

8.      betont, dass Drittstaaten in der Region der Abfahrtsgebiete ihre eigenen Hoheitsgewässer überwachen müssen, um Schleuserboote abzufangen, und fordert Drittstaaten auf, das Völkerrecht in Bezug auf die Rettung von Menschen auf See zu achten sowie den Schutz von Flüchtlingen und die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten; fordert eine Verstärkung der internationalen Anstrengungen, Schleuserboote systematisch aufzuspüren und zu zerstören, wobei das Völkerrecht uneingeschränkt zu achten ist;

9.      fordert eine engere Koordinierung der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Schulung lokaler Polizeikräfte in den Abfahrtsländern der Boote mit Personen, die Opfer des Menschenhandels sind, um kriminelle Banden und Einzelpersonen zu identifizieren und sie zu stoppen und um die Aufklärungsmaßnahmen vor Ort über die potentiellen Risiken des Menschenhandels zu verstärken;

10.    bekräftigt seine Unterstützung für alle unter Leitung der Vereinten Nationen unternommenen Bemühungen und diplomatischen Anstrengungen zur Wiederherstellung der Autorität der Regierung in Libyen und ihr Bekenntnis, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um Konflikten und Instabilität in Libyen und Syrien zu begegnen; betont, dass die Herstellung regionaler Stabilität in Konfliktgebieten der Schlüssel zur Verringerung der weiteren Vertreibung von Menschen ist;

11.    fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern im Nahen Osten und Afrika, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu fördern und einen Beitrag zur Unterstützung der Flüchtlingslager in der Region zu leisten; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Staaten der Region in der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union, um sich um Vertriebene zu kümmern, sie umzusiedeln und ihnen Asyl zu gewähren;

12.    betont, dass es sich bei der derzeitigen Migrationskrise um eine weltweite humanitäre Krise handelt, weswegen sie nicht von der EU alleine bewältigt werden kann; fordert die internationale Gemeinschaft auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Hilfe zu leisten;

13.    bekräftigt, dass die Politik und die Maßnahmen in diesem Bereich auf gegenseitigem Vertrauen, dem Nachkommen der jeweiligen Verantwortung und Solidarität beruhen müssen, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Asylsuchende aufnehmen als auch die Mitgliedstaaten, die Asyl gewähren; betont, dass es einer vernünftigen und nachhaltigen Lösung für die derzeitige Krise bedarf, die nicht auf verbindlichen Quoten, sondern auf einer freiwilligen Umsiedlung und Neuansiedlung durch die Mitgliedstaaten, Zusammenarbeit, dem Austausch von Fachwissen und Ressourcen sowie der ordnungsgemäßen Umsetzung des geltenden EU-Rechts in diesem Bereich, einschließlich der Dublin-Verordnung, beruht;

14.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der EU ordnungsgemäß umsetzen, um die Übernahme effektiver, kohärenter und humaner Standards in der gesamten EU zu gewährleisten;

15.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.