ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Belarus im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2015
8.9.2015 - (2015/2834(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Jacek Saryusz-Wolski, Sandra Kalniete, Elmar Brok, Andrej Plenković, Gabrielius Landsbergis, Jerzy Buzek, Michael Gahler, Tunne Kelam, Andrzej Grzyb, David McAllister, Jaromír Štětina, Barbara Kudrycka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jiří Pospíšil, Pavel Svoboda, Ramón Luis Valcárcel Siso im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0866/2015
B8-0866/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2015
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen und Empfehlungen zu Belarus,
– unter Hinweis auf die Freilassung von sechs politischen Gefangenen durch die Staatsorgane am 22. August 2015,
– unter Hinweis auf die anstehende Präsidentschaftswahl, die am 11. Oktober 2015 stattfinden soll,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass positive Veränderungen in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in Belarus ungeachtet der Intensivierung der Kontakte zwischen Belarus sowie der EU und den USA noch auf sich warten lassen;
B. in der Erwägung, dass es in Belarus nach wie vor an der Tagesordnung ist, Menschenrechtsverfechter unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, Polizeirazzien bei Menschenrechtsorganisationen durchzuführen und ihre Geräte und Materialien zu beschlagnahmen sowie Aktivisten zwangsweise aus Belarus auszuweisen;
C. in der Erwägung, dass freie Journalisten, die mit nicht akkreditierten ausländischen Medien zusammenarbeiten, nach wie vor von den Staatsorganen verwaltungsrechtlich belangt werden und dass in den vergangenen Monaten mehrere solche Fälle dokumentiert wurden;
D. in der Erwägung, dass Belarus das einzige Land in Europa ist, das die Todesstrafe anwendet;
E. in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenka am 2. April 2015 das Dekret Nr. 3 über die Verhinderung der Ausnutzung der Sozialsysteme unterzeichnet hat, das Pflichtarbeit für Erwerbslose unter Androhung der Zahlung einer Sonderabgabe an den Staat oder eine Verwaltungsstrafe in Form einer Geldbuße oder von Verwaltungshaft vorsieht;
F. in der Erwägung, dass am 18. und 19. Juni 2015 in Minsk der erste offizielle Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus seit 2002 stattgefunden hat;
G. in der Erwägung, dass in einigen Bereichen der sachbezogenen Zusammenarbeit Fortschritte erzielt worden sind, beispielsweise in den Bereichen Hochschulbildung (Bologna-Prozess), berufliche Aus- und Weiterbildung, digitaler Markt, Energiewirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Kultur;
H. in der Erwägung, dass die Vermittlerrolle, die Belarus bei den Bemühungen um die Beilegung des Konflikts in der Ukraine eingenommen hat, positiv bewertet wurde;
1. ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Belarus, und über die Mängel, die von unabhängigen internationalen Beobachtern bei der vorangegangenen Wahl festgestellt wurden;
2. begrüßt die Freilassung der verbliebenen politischen Gefangenen und erachtet diese Entscheidung als möglichen Fortschritt bei der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus; fordert die Regierung von Belarus auf, die freigelassenen politischen Gefangenen zu rehabilitieren und ihnen ihre bürgerlichen und politischen Rechte vollständig zurückzugeben; weist erneut darauf hin, dass in der Vergangenheit Gelegenheiten zur Verbesserung der Beziehungen nicht genutzt wurden, weil die Maßnahmen der Staatsorgane in Minsk rein taktischer Art waren; verleiht daher unter Vorbehalt seiner Hoffnung Ausdruck, dass dieser Entscheidung dieses Mal Maßnahmen folgen, die eine tragfähige Grundlage für einen Durchbruch in den bilateralen Beziehungen bieten;
3. betont, dass Belarus die anstehende Präsidentschaftswahl im Einklang mit den international anerkannten Standards durchführen, der Opposition uneingeschränkten Zugang zu allen staatlich kontrollierten Kommunikationsmitteln gewähren und ihr die gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl ermöglichen muss;
4. hegt die Erwartung, dass die Staatsorgane der Praxis, unabhängige Medien aus politischen Gründen zu schikanieren, ein Ende setzen; fordert die Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Praxis zu beenden, dass freie Journalisten wegen der Zusammenarbeit mit nicht akkreditierten ausländischen Medien verwaltungsrechtlich belangt werden und dabei willkürlich auf Artikel 22.9 Absatz 2 des Verwaltungsgesetzbuchs zurückgegriffen wird, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Verbreitung von Informationen eingeschränkt werden;
5. erinnert daran, dass seit 2010 in Belarus zehn Menschen hingerichtet wurden, wobei allein 2014 drei Hinrichtungen vollzogen wurden und am 18. März 2015 erneut ein Todesurteil ergangen ist; fordert Belarus – das einzige Land in Europa, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet – in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich in einem ersten Schritt zur dauerhaften Abschaffung der Todesstrafe dem weltweiten Moratorium für deren Vollstreckung anzuschließen;
6. fordert die Regierung von Belarus auf, die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zur Abschaffung von Elementen der Zwangsarbeit zu befolgen;
7. fordert die belarussischen Staatsorgane auf, dafür zu sorgen, dass demokratische Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den von Belarus ratifizierten internationalen und regionalen Menschenrechtsübereinkünften unter allen Umständen gewahrt werden;
8. fordert die Kommission erneut auf, die Bemühungen der belarussischen Zivilgesellschaft sowie unabhängiger Medien und nichtstaatlicher Organisationen in Belarus um die Verwirklichung der Demokratiebestrebungen der Bevölkerung von Belarus mit finanziellen und politischen Mitteln zu unterstützen;
9. stellt fest, dass in der Zusammenarbeit mit Belarus in einigen Politikbereichen Fortschritte erzielt worden sind, beispielsweise in den Bereichen Hochschulbildung (Bologna-Prozess), berufliche Aus- und Weiterbildung, digitaler Markt, Energiewirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Kultur;
10. stellt fest, dass im öffentlichen Leben vermehrt die belarussische Sprache genutzt wird; nimmt zur Kenntnis, dass das Bildungsministerium der Republik Belarus die Verwendung der belarussischen Sprache im Bildungswesen fördern will und dass das Verfassungsgericht Rechtsakte sowohl in russischer als auch in belarussischer Sprache veröffentlicht;
11. weist darauf hin, dass es die EU-Politik des kritischen Engagements gegenüber Belarus auch künftig entschlossen unterstützen wird, unter anderem mit seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR/VP), dem EAD, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.