Entschließungsantrag - B8-0874/2015Entschließungsantrag
B8-0874/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Belarus im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2015

8.9.2015 - (2015/2834(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Peter Lundgren, Kristina Winberg im Namen der EFDD-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0866/2015

Verfahren : 2015/2834(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0874/2015
Eingereichte Texte :
B8-0874/2015
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B8-0874/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2015

(2015/2834(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen und Empfehlungen zu Belarus,

–       unter Hinweis auf die anstehende Präsidentschaftswahl, die am 11. Oktober 2015 stattfinden soll,

–       unter Hinweis auf den ersten offiziellen Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus seit 2002, der am 18. und 19. Juni 2015 in Minsk stattfand,

–       unter Hinweis auf die erste Runde des Dialogs zwischen Belarus und der EU über Menschenrechte, die am 28. Juli 2015 stattfand,

–       unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung des Menschenrechtsrats von Belarus aus dem Jahre 2015,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Präsident von Belarus, Aljaksandr Lukaschenka, am 22. August 2015 sechs von den Behörden inhaftierte Oppositionsführer aus „humanitären Gründen“ begnadigt hat;

B.     in der Erwägung, dass keiner der entlassenen politischen Gegner bei der anstehenden Präsidentschaftswahl kandidieren konnte, da die Frist für die Registrierung von Kandidaten am Tag vor ihrer Freilassung abgelaufen war; in der Erwägung, dass einige der entlassenen Politiker unter polizeiliche Überwachung gestellt wurden, was eine drastische Einschränkung ihrer Freizügigkeit und die Verpflichtung einschließt, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden;

C.     in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahl von 2010 durch Zensur, Razzien und allgemein durch ein gewaltsames Vorgehen gegen die Opposition beeinträchtigt wurde, bei dem bis zu 700 Aktivisten der Opposition, darunter sieben Präsidentschaftskandidaten, in Haft genommen wurden;

D.     in der Erwägung, dass die EU nach der Wahl von 2010 das Einreiseverbot erneuert hat, durch das Lukaschenka und 156 seiner Gesinnungsgenossen untersagt wird, in die Mitgliedstaaten einzureisen; in der Erwägung, dass der Rat der EU 26 Personen und vier Unternehmen von seiner Sanktionsliste für Belarus gestrichen und gleichzeitig die Sanktionen bis 31. Oktober 2015 verlängert hat;

E.     in der Erwägung, dass Belarus das letzte Land in Europa ist, in dem noch die Todesstrafe vollstreckt wird; in der Erwägung, dass im Strafgesetzbuch von Belarus festgelegt ist, dass sämtliche Hinrichtungen durch ein „Erschießungskommando“ zu vollstrecken sind, wobei die Opfer niederknien müssen und danach einen Genickschuss erhalten;

F.     in der Erwägung, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Oktober 2012 erklärt hat, dass die Praktiken der Regierung von Belarus in Bezug auf die Todesstrafe, einschließlich ihrer geheimen Vollstreckung, der Weigerung, die Leichname den Familien zu überegeben, und der Möglichkeit, den Angehörigen den Begräbnisort der Exekutierten nicht mitzuteilen, gegen die Menschenrechte der Verurteilten und ihrer Familien verstoßen;

G.     in der Erwägung, dass am 1. Januar 2015 ein neues Gesetz zur Regulierung aller Arten von Medien in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass dieses Gesetz der Regierung ermöglicht, alle Massenmedien, einschließlich Online-Medien, zu schließen, wenn sie Inhalte veröffentlichen, die der Regierung „unpassend“ erscheinen;

H.     in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenka im April 2015 das Dekret Nr. 3 „über die Verhinderung der Ausnutzung der Sozialsysteme“, das so genannte „Gesetz über Sozialschmarotzertum“, unterzeichnet hat, durch dass arbeitslose Bürger verpflichtet werden, eine jährliche Gebühr in Höhe von ca. 250 USD zu zahlen;

I.      in der Erwägung, dass es in der ersten Hälfte des Jahres 2015 im Rahmen einer Ausweitung der Schikanierung unabhängiger Journalisten mehr als 30 Fälle gab, bei denen Journalisten festgenommen, mit Geldstrafen belegt oder verhaftet wurden;

J.      in der Erwägung, dass am 11. Oktober 2015 eine Präsidentschaftswahl abgehalten werden soll;

K.     in der Erwägung, dass am 28. Juli 2015 in Brüssel die erste Runde des Dialogs über Menschenrechte zwischen Belarus und der EU stattfand, deren Schwerpunkte die Einrichtung einer nationalen Institution für Menschenrechte, Verbesserungen beim Recht auf freie Meinungsäußerung und bei der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Abschaffung der Todesstrafe und der Kampf gegen unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie die Stärkung der Rechte des Kindes waren;

1.      ist besorgt über die systematische Verschlechterung der Menschenrechte in Belarus, die Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das willkürliche Registrierungsverfahren für Organisationen der Zivilgesellschaft und die Anwendung der Todesstrafe;

2.      begrüßt die Erklärungen der belarussischen Stellen, in denen eine Normalisierung der Beziehungen zu Europa und zu den Vereinigten Staaten gefordert wird, weist jedoch darauf hin, dass sich die allgemeine Lage im Bereich der Menschenrechte in dem Land in der ersten Hälfte des Jahres 2015 nicht verbessert hat;

3.      unterstreicht, dass eine solche Normalisierung im Einklang mit dem Grundsatz der Auflagenbindung erfolgen sollte; fordert den Rat auf, jede Lockerung der Sanktionen gegen Belarus von konkreten Fortschritten bei Demokratie und Menschenrechten in dem Land abhängig zu machen;

4.      begrüßt den präsidentiellen Gnadenerweis gegenüber den sechs „politischen Gefangenen“ als eine positive Geste und hofft aufrichtig, dass er ein Zeichen für einen wirklichen Wandel in Belarus und nicht lediglich ein strategischer Schachzug im Vorfeld der anstehenden Präsidentschaftswahl ist;

5.      fordert die Behörden auf, die freigelassenen politischen Gefangenen zu rehabilitieren, indem ihnen ihre vollen bürgerlichen und politischen Rechte wieder zuerkannt werden, und ihnen zu gestatten, sich wieder in das öffentliche Leben in Belarus einzugliedern und daran teilzuhaben;

6.      ist der Ansicht, dass die Freilassung der sechs Oppositionsführer zwar ein positiver Zug ist, aber keinen wirklichen Schritt vorwärts darstellt, der eine glaubwürdige Wahl im Oktober garantieren würde; fordert die Regierung auf, als notwendigen Schritt hin zu einer freien und fairen Präsidentschaftswahl die Einschränkungen der bürgerlichen und politischen Rechte zu lockern;

7.      fordert die belarussischen Stellen auf, sämtliche notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Wahl offen, frei und demokratisch und im Einklang mit den international anerkannten Normen durchzuführen; fordert die Staatsorgane auf, die Kandidaten der Opposition nicht zu marginalisieren und die Presse nicht mundtot zu machen, damit ein Umfeld besteht, in dem jede Partei tatsächlich in der Lage ist, unter gleichen Bedingungen anzutreten;

8.      erwartet, dass die Regierung von Belarus weitere inhaltliche Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Lande unternimmt und die Unterdrückung friedlicher Regimekritiker einstellt; ist der Ansicht, dass umfassende Reformen der Justiz sowie die uneingeschränkte Rede- und Versammlungsfreiheit nötige Schritte hin zu einer glaubwürdigen Demokratie sind;

9.      weist darauf hin, dass im letzten Jahrzehnt in Belarus jährlich zwei bis neun Menschen zum Tode verurteilt wurden; fordert Belarus nachdrücklich auf, sich in einem ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe dem weltweiten Moratorium für deren Vollstreckung anzuschließen;

10.    ist der Überzeugung, dass es wichtig ist, auf allen Ebenen Verbindungen zwischen der EU und Belarus herzustellen; ist insbesondere überzeugt, dass die Unterstützung von Einrichtungen der Zivilgesellschaft eine strategische Priorität der EU sein muss, und fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft in Belarus finanziell und politisch zu unterstützen;

11.    lobt die positive Rolle, die Belarus insbesondere im Bereich der technischen und logistischen Unterstützung bei den Verhandlungen über den Friedensprozess in der Ukraine spielt, und seine Bemühungen um Entspannung in dem Land;

12.    begrüßt, dass sich Belarus am 14. Mai 2015 dem Bologna-Prozess und dem Europäischen Hochschulraum angeschlossen hat, und fordert das Land auf, die in dem Fahrplan enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen;

13.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR/VP), dem EAD, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.