ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einrichtung einer Agentur für die Kontrolle und die Katalogisierung des europäischen archäologischen Erbes
15.9.2015
Aldo Patriciello
B8-0949/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung einer Agentur für die Kontrolle und die Katalogisierung des europäischen archäologischen Erbes
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1194/2011/EU,
– gestützt auf Artikel 4 AEUV,
– unter Hinweis auf Artikel 1 der Verfassung der UNESCO,
– unter Hinweis auf die Artikel 2, 3 und 5 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes,
A. in der Erwägung, dass ein bedeutender Teil des weltweiten archäologischen Erbes auf dem Gebiet Europas liegt;
B. in der Erwägung, dass der Schutz des europäischen archäologischen Erbes sowohl eine bürgerliche als auch eine moralische Pflicht der Mitgliedstaaten ist;
C. in der Erwägung, dass durch Schutz und Erhaltung der archäologischen Stätten für den Tourismus in vielen Mitgliedstaaten, wie Italien, zur Ankurbelung des wirtschaftlichen Aufschwungs beigetragen werden kann;
D. in der Erwägung, dass gerade Italien bei der Verwaltung der eigenen archäologischen Stätten mit großen Schwierigkeiten konfrontiert ist, was sich am Beispiel der Ruinen von Pompeji zeigt, die vernachlässigt und Wind und Wetter überlassen werden, wobei Europa und die Staatengemeinschaft tatenlos zusehen;
1. fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer Agentur für die Kontrolle und die Katalogisierung des europäischen archäologischen Erbes vorzuschlagen, die den Staaten beim Schutz des archäologischen Kulturerbes koordinierend zur Seite steht und sie wirksam unterstützt.