Entschließungsantrag - B8-1066/2015Entschließungsantrag
B8-1066/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Zuständigkeiten der Kommission bei Verstößen gegen die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten

6.10.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-1066/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zuständigkeiten der Kommission bei Verstößen gegen die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Urteil in der Rechtssache Schrems festgestellt hat, dass die Vereinigten Staaten von Amerika keinen angemessenen Schutz personenbezogener Daten bieten;

B.  in der Erwägung, dass der Gerichtshof mit dieser Entscheidung ebenfalls die Rechtswidrigkeit der so genannten Safe-Harbor-Entscheidung, d.h. des Handelsabkommens mit den USA, festgestellt hat, da mit diesem Abkommen die Übermittlung personenbezogener Daten möglich war, in der irrigen Annahme, dass die Vereinigten Staaten die Achtung der Privatsphäre garantieren würden;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission gegen die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen hat, indem sie die Übermittlung von Milliarden von Daten über europäische Bürgerinnen und Bürger in ein Land zugelassen hat, das die massenhafte Überwachung zur Staatsraison gemacht hat;

1.  fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit jede Übermittlung von Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in die USA umgehend unterbunden wird, die Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und eine Untersuchung in die Wege zu leiten, um die Tragweite des Phänomens und die Zuständigkeiten zu ermitteln.