Entschließungsantrag - B8-1086/2015Entschließungsantrag
B8-1086/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Menschenrechten

6.10.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8-1086/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf deren Präambel,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 2, 3, 6 und 21,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 205,

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass laut Amnesty International 2014 ein katastrophales Jahr für Millionen Menschen war, denen ihre Menschenrechte verwehrt wurden;

B.  in der Erwägung, dass die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass "die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen";

C.  in der Erwägung, dass es unmöglich ist, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ohne die Förderung der Menschenrechte ins Auge zu fassen, und dass die Achtung der Menschenrechte somit wesentlich ist, um die Entwicklung zu gewährleisten;

1.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermahnen, die Menschenrechte zu ihrer Priorität zu machen, insbesondere angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingskrise.