ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem anstehenden Luftverkehrspaket
4.11.2015 - (2015/2933(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Gesine Meissner, Pavel Telička, Dominique Riquet, Ramon Tremosa i Balcells im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1146/2015
B8-1148/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem anstehenden Luftverkehrspaket
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2007 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/12/EG vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2011 zu dem internationalen Luftverkehrsabkommen im Rahmen des Vertrags von Lissabon[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung zur Luftfahrtaußenpolitik der EU – Bewältigung der künftigen Herausforderungen[3],
– unter Hinweis auf seinen am 12. März 2014 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung)[4],
– unter Hinweis auf seinen am 12. März 2014 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Oktober 2015 zu der auf der Weltfunkkonferenz (WRC-15), die vom 2. bis 27. November 2015 in Genf stattfinden wird, erfolgenden Zuweisung des zur Unterstützung der künftigen Entwicklung einer satellitengestützten Technologie zur Einführung weltweit einsetzbarer Flugwegverfolgungssysteme erforderlichen Frequenzbands[6],
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 90, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218,
– unter Hinweis auf das anstehende Legislativpaket der Kommission zum Thema „Luftverkehr“,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Luftverkehrsbranche der EU 2012 5,5 Millionen Arbeitsplätze aufwies und einen Anteil von mehr als 2,6 % am BIP der Union hatte;
B. in der Erwägung, dass sich die Zahl der Fluggäste in der EU 2014 auf 849,4 Millionen belief, was im Vergleich zu 2013 einem Anstieg um 4,4 % und im Vergleich zu 2009 einem Anstieg um 16,9 % entspricht;
C. in der Erwägung, dass die seit 2012 von europäischen Fluggesellschaften umgesetzten und geplanten Arbeitsplatzstreichungen mehr als 20 000 Arbeitsplätze betreffen;
D. in der Erwägung, dass die europäischen Fluggesellschaften sowohl auf internen als auch auf externen Märkten in einem sich rasch ändernden und immer stärker von Wettbewerb geprägten Umfeld tätig sind;
E. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bestimmte rechtliche und finanzielle Regelungen, wie beispielsweise die Vorschriften über nationale und lokale Abgaben und die Regelung zur Einschränkung der Betriebsstunden, verbessern müssen, wenn es darum geht, in Europa unnötige Belastungen für die europäische Luftverkehrsbranche zu beseitigen;
F. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2015 ein Luftverkehrspaket vorzulegen, in dem die Herausforderungen für den EU-Luftverkehr aufgezeigt und in Angriff genommen werden sollen;
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie
1. ist der Ansicht, dass das Luftverkehrspaket dringend notwendige Impulse für die europäische Luftfahrtindustrie geben, die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs stärken, zu faireren Wettbewerbsbedingungen führen und eine langfristige Strategie für die Luftfahrtindustrie Europas vorgeben sollte;
2. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung des Luftverkehrspakets die Texte aus der ersten Lesung des Parlaments zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (SES2+) und zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) (T7-0220/2014 und T7-0151/2014) zu berücksichtigen und in ihren Texten aufzuführen;
3. betont, dass die Luftfahrtindustrie wesentlich zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beiträgt und enge Bezüge zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Luftverkehrs aufweist (z. B. positive Ausfuhrbilanz, umweltverträglichere Technologien für europäische Flugzeuge, Einsatz des Systems SESAR, Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (SES), bilaterale Übereinkünfte über Luftverkehrssicherheit, Instandhaltungskette) und dass sie einen Jahresumsatz von rund 100 Mrd. EUR erwirtschaftet und an die 500 000 direkte Arbeitsplätze bietet; fordert daher proaktivere politische Maßnahmen zur Entwicklung eines günstigen Umfelds für die Luftfahrtindustrie;
4. betont, dass Innovationen eine Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige europäische Luftfahrtindustrie sind; empfiehlt aus diesem Grund der Kommission, Innovationen in folgenden Bereichen zu unterstützen: Flugverkehrsmanagement (automatisierte Flugsicherung, freie Streckenführung), ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS), Problemlösungen mit alternativen Kraftstoffen, Konstruktion von Flugzeugen und Motoren (mehr Effizienz, weniger Lärm), Sicherheit auf Flughäfen (berührungsfreie Technik, moderne Screening-Technologien auf dem Gebiet der Sicherheit, einmalige Sicherheitskontrollen), Digitalisierung und multimodale Lösungen (computergestützte Bodenabfertigungsdienste); empfiehlt der Kommission zusätzlich, weltweite Umweltproblemlösungen zu begünstigen, wie eine weltweite marktgestützte Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs, und regionale Systeme (etwa das Emissionshandelssystem im Luftverkehr) mit dem Ziel anzupassen, sie zu einem weltweiten System zu verbinden, die umweltverträgliche Gestaltung von Flughäfen (umweltverträglicher Rollverkehr) und neue Geschäftsmodelle (New Distribution Capability (NDC) des Internationalen Luftverkehrsverbands (IATA), eigenständige Anschlussfindung (self-connection), integrierte Flugscheinausstellung);
5. bedauert es, dass sich die Verordnung (EG) Nr. 868/2004, die den Schutz vor unlauteren Preisbildungspraktiken im Luftverkehr betrifft, unter dem Aspekt ihres Geltungsbereichs als unzulänglich und ineffektiv erwiesen hat; fordert die Kommission auf, schnellstmöglich eine Untersuchung der Ursachen der Nichtdurchführung vorzulegen und die Verordnung zu überarbeiten, um unlauteren Wettbewerb wirksamer zu bekämpfen, für Gegenseitigkeit zu sorgen und unlautere Praktiken, einschließlich marktverzerrender Subventionen und staatlicher Beihilfen bestimmter Drittländer für Luftverkehrsunternehmen, zu unterbinden; betont, dass angestrebt werden sollte, die politische Strategie auf europäischer Ebene zu verbessern, damit dieser Konflikt zügig beigelegt wird, und zwar in erster Linie mithilfe einer transparenten Klausel über fairen Wettbewerb; fordert die Kommission auf, auch das Konzept der „wirksamen Kontrolle“ von Fluggesellschaften in Angriff zu nehmen;
6. bedauert die Verschwendung von Steuergeldern, wenn sie zur Errichtung von Infrastrukturen eingesetzt werden, die den Erwartungen nicht gerecht werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine öffentliche Liste mit „Geisterflughäfen“ und ineffizienten Flughäfen zu erstellen;
7. weist darauf hin, dass die europäischen Flughäfen erheblichem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, der von Fluggesellschaften ebenso wie von anderen Flughäfen ausgeht; fordert die Kommission deswegen mit Nachdruck auf, bei der Anwendung der Richtlinie über Flughafenentgelte die genannten Entwicklungen zu berücksichtigen;
8. verlangt, dass im Rat größere Anstrengungen unternommen werden, um die Zeitnischenverordnung zu verabschieden, damit vor dem Hintergrund der erwarteten Verdopplung des Verkehrsaufkommens bis 2030 die Leistungsfähigkeit von Flughäfen größer wird und der Luftverkehr in Europa reibungslos funktionieren kann;
9. hebt hervor, dass kleine und regionale Flughäfen in der Union für den Ausbau regionaler Verbindungen von großer Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen langfristigen strategischen Plan der Union vorzulegen, mit dem die Herausforderungen und Chancen für Regionalflughäfen in der Union in Angriff genommen werden, weil die Luftverkehrsanbindung gefördert werden und einen Eckpfeiler der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung darstellen sollte;
Internationale Dimension
10. fordert die Kommission auf, schnellstmöglich umfassende Luftverkehrsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern der EU (beispielsweise mit Nachbarstaaten, den BRIC- und den ASEAN-Staaten, Mexiko, Japan, der Türkei und den Golfstaaten) auszuhandeln und abzuschließen, um durch die Stärkung der finanziellen Transparenz und die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs neue Chancen für die Luftverkehrsunternehmen der EU und fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen;
11. weist darauf hin, dass der Luftverkehr nicht weltweit reguliert ist, weil er noch nicht Gegenstand der Tätigkeit der Welthandelsorganisation ist; stellt fest, dass im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) weltweit vereinbarte Regeln wichtig sind, damit die Emissionen des Luftverkehrs eingedämmt werden; ist zutiefst besorgt darüber, dass die ICAO bei der Entwicklung eines wirksamen marktbasierten Mechanismus, der weltweit eingesetzt werden kann, kaum Fortschritte erzielt hat;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums durch die Annahme des Pakets „SES2+“ und die vollständige Umsetzung und Inbetriebnahme der funktionalen Luftraumblöcke (FAB) zu beschleunigen, da die bisherige Fragmentierung des europäischen Luftraums die europäischen Luftverkehrsunternehmen erheblich belastet;
13. erwartet, dass mit dem Luftverkehrspaket die vollständige Integration von Flughäfen in das europäische Verkehrsnetz in Angriff genommen und sichergestellt wird; weist erneut darauf hin, dass das Luftverkehrspaket mit derzeitigen und künftigen Rechtsvorschriften über Fluggastrechte vereinbar sein muss, und fordert den Rat eindringlich auf, seinen Standpunkt zu verabschieden, weil sich sowohl Fluggäste als auch Luftverkehrsunternehmen dringend rechtliche Klarheit wünschen;
Soziale Dimension des Luftverkehrs
14. betont, dass sich bestimmte Arbeitsbedingungen in der Luftfahrt möglicherweise auf die Flugsicherheit auswirken; empfiehlt, dass die Generaldirektionen MOVE und EMPL zusammenarbeiten und dass das Luftverkehrspaket Sozialvorschriften umfasst und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorsieht, wie sie auf der von der Kommission am 4. Juni 2015 veranstalteten hochrangigen Konferenz zum Thema „Eine Sozialagenda für den Verkehr“ erörtert wurden;
15. fordert die Verbesserung und Harmonisierung der Sicherheitskette, die darauf beruhen muss, dass qualifizierte, gut ausgebildete und anpassungsfähige Arbeitskräfte angezogen und gehalten werden;
16. empfiehlt, den Begriff des Hauptgeschäftssitzes so zu bestimmen, dass die Betriebsgenehmigung von einem Staat ausgestellt wird, wenn die Luftverkehrsbewegungen in diesem Staat einen wesentlichen Umfang haben, und zusätzlich im Kontext der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und des Arbeitsrechts eine Angleichung der Definition des Begriffs der Heimatbasis in der Verordnung (EU) Nr. 83/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 465/2012 vorzunehmen; empfiehlt darüber hinaus, die Übergangszeit zu verkürzen und die Lage der Flugbesatzung zu klären, die mehrfache Heimatbasen hat;
17. weist darauf hin, dass die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit nicht ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden kann, und empfiehlt der Kommission, die derzeitige Anwendung der Richtlinie im Luftverkehrssektor zu überprüfen;
18. ist sich der Zunahme der sozial problematischen Geschäftspraktiken wie Billigflaggen und der atypischen Beschäftigungsverhältnisse wie Scheinselbstständigkeit, „Pay-to-fly“-Systeme und Null-Stunden-Verträge, die die Sicherheit beeinträchtigen können, bewusst; vertritt die Auffassung, dass bei allen Luftverkehrstätigkeiten soziale Standards aufrechterhalten werden müssen;
Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im europäischen Luftraum
19. fordert die vollständige Durchführung des Programms SESAR, für die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Flugsicherungsdiensten, den Luftverkehrsunternehmen und den Flughäfen sowie finanzielle Zusagen dieser Beteiligten erforderlich sind; fordert deswegen ein Gesamtsystemkonzept für alle Bereiche des Luftverkehrs, das sich auf sämtliche Phasen eines Flugs – am Boden angefangen – erstreckt, wobei der EASA eine größere Rolle im Umfeld SES-SESAR eines Systems aus EU und EASA zukommt, das Einfluss auf Sicherheit, Umweltschutz und Leistung zu nehmen hat;
20. begrüßt die Absicht, die Zuständigkeiten der EASA zu erweitern, und erwartet deshalb, dass die geänderte Grundverordnung (Verordnung (EG) Nr. 216/2008) die Schaffung eines umfassenden Sicherheitsmanagementsystems vorsieht und der EASA die Zuständigkeit für die Sicherheitsaspekte der Sicherheitsmaßnahmen der Union, des kommerziellen Raumtransports und der ferngesteuerten Flugzeuge zuweist; fordert die Kommission auf, der EASA aufgrund des breiten Spektrums der von den Rechtsetzungsorganen übertragenen Zuständigkeiten den Status einer gemeinsamen Luftfahrtbehörde in Europa zuzuweisen;
21. fordert die Kommission auf, die Rolle der EASA auf internationaler Ebene zu stärken, damit sie der Rolle ihrer wichtigsten Pendants wie des US-Luftfahrtbundesamts (Federal Aviation Administration – FAA) entspricht, und für deren offizielle Anerkennung innerhalb der ICAO zu sorgen, damit für die EU eine einzige Stimme geschaffen wird, die ein höheres Sicherheitsniveau für Bürger der Union herbeiführen wird, und damit zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftfahrtindustrie gewahrt ist und deren Ausfuhren abgesichert werden;
22. fordert die Kommission auf, die regulatorischen Hindernisse für satellitengestützte Luftverkehrsüberwachung zu beseitigen, um lebensrettende Dienstleistungen für Unionsbürger möglich zu machen, und ersucht die Internationale Fernmeldeunion, die notwendigen Frequenzen zuzuweisen, weil die ICAO das satellitengestützte System ADS-B als diejenige Technologie bezeichnet hat, die außerhalb der am dichtesten besiedelten Gebiete, wo sonstige Arten landgestützter Luftverkehrsüberwachungstechnologien ihre Grenzen haben, die Flugverfolgung unterstützen und auch dem Flugverkehrsmanagement dienen kann; betont, dass bei der Umsetzung des Systems ADS-B den Bedürfnissen sämtlicher Luftraumnutzer Rechnung getragen und für Interoperabilität zwischen alternativen Technologien gesorgt werden muss, um Sicherheitsverletzungen vorzubeugen; betont, dass es Staaten, Flugsicherungsdiensten und Fluggesellschaften in Europa und auf der ganzen Welt dabei helfen könnte, die Effizienz und Kapazität des Flugverkehrsmanagements zu erhöhen, die Emissionen des Luftverkehrs zu verringern und gleichzeitig die Flugsicherheit erheblich zu verbessern, wobei es dem europäischen Luftraum eine zusätzliche Überwachungsebene, die die bisherige erweitern kann, verschafft;
23. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den von der EASA im Anschluss an den Germanwings-Zwischenfall formulierten Empfehlungen Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Untersuchung der Flugbesatzung und der bereitgestellten Unterstützung zu ergreifen;
24. fordert risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen für die Passagier- und die Frachtbeförderung anstelle von auf Reaktion ausgerichteten Maßnahmen, ein faires und ausgewogenes Konzept für den sensiblen Bereich der Luftverkehrssicherheit, das einerseits den Bedürfnissen und Erwartungen der Mitgliedstaaten entspricht und andererseits unerfreulichen Vorfällen für Fluggäste auf Flughafen vorbeugt, und die Stärkung der Systeme zur Konzipierung von Sicherheitsmaßnahmen, Aviation Security Service (AVSEC) und Stakeholder Advisory Group on Aviation Security (SAGAS); fordert die Kommission daher auf, eine Durchführbarkeitsstudie anzufertigen, die die Einführung eines Systems zum schnelleren Einchecken („Pre-Check“) zum Gegenstand hat, welches dem in den Vereinigten Staaten angewandten System gleichwertig ist;
25. fordert die Haushaltsbehörde auf, einen wettbewerbskonformen Haushalt für die EASA aufrechtzuerhalten, der den genannten neuen Zuständigkeiten Rechnung trägt, damit flexible und wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung stehen, mit denen die EU-Luftverkehrsunternehmen weltweit im Wettbewerb bestehen können; fordert die Kommission auf, den Abschluss des ursprünglich für die Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Haushalts sicherzustellen, der durch die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beeinträchtigt wurde;
26. fordert die Kommission auf, alle hier aufgeführten Angelegenheiten in ihrem Legislativpaket zum Thema „Luftverkehr“, das bis Ende 2015 vorzulegen ist, zu behandeln;
27. fordert die Kommission auf, den Rat dazu anzuhalten, Möglichkeiten für die Beilegung aller bestehenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten zu prüfen, die zahlreichen Legislativpaketen zum Thema „Luftverkehr“ entgegenstehen;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 658.
- [2] ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 5.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0290.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0220.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0221.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2015)0392.