ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem anstehenden Luftverkehrspaket
4.11.2015 - (2015/2933(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Roberts Zīle, Jacqueline Foster im Namen der ECR-Fraktion
B8-1150/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem anstehenden Luftverkehrspaket
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen am 12. März 2014 festgelegten Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung)[1],
– unter Hinweis auf seinen am 12. März 2014 festgelegten Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Juli 2013 zur Luftfahrtaußenpolitik der EU – Bewältigung der künftigen Herausforderungen[3],
– unter Hinweis auf das „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 – Ein neuer Start“ (COM(2014)0910),
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Flugverkehr laut den aktuellen Daten der Kommission einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtwirtschaft der EU und zur Beschäftigung leistet, indem er direkt und indirekt für fünf Millionen Arbeitsplätze sorgt und mehr als 2,4 % zum BIP der EU beiträgt;
B. in der Erwägung, dass sich laut den Daten von Eurostat die Zahl der Fluggäste in der EU 2014 auf 879,4 Millionen belief, was im Vergleich zu 2013 einem Anstieg um 4 % entspricht[4];
C. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsposition der Fluggesellschaften der EU zahlreichen internen und externen Herausforderungen gegenübersteht;
D. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verschiedene Rechts- und Finanzvorschriften erlassen haben, durch die die Belastungen für die europäische Luftverkehrsbranche einseitig erhöht wurden (wie z. B. das EU-interne Emissionshandelssystem, nationale Steuern und die Beschränkung der Betriebsstunden);
E. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2015 ein Luftverkehrspaket vorzulegen, in dem die Herausforderungen für die EU-Luftverkehrsbranche aufgezeigt werden;
1. ist der Ansicht, dass durch das Luftverkehrspaket die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessert und eine langfristige Strategie für die EU-Luftfahrtindustrie bereitgestellt werden sollte;
2. fordert die Kommission auf, beim Entwurf des Luftverkehrspakets die erste Lesung des Europäischen Parlaments zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES2+) und zu Flugplätzen, zu Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdiensten zu berücksichtigen und einzubeziehen;
3. betont, dass die Luftfahrtindustrie wesentlich zu Wachstum und Arbeitsplätzen in der Union beiträgt und enge Bezüge zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftverkehrsbranche aufweist (z. B. gestiegene Exporte, umweltverträglichere Technologien, Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR), Einheitlicher Europäischer Luftraum (SES), gegebenenfalls bilaterale Übereinkünfte über Luftverkehrssicherheit) und dass sie einen Jahresumsatz von gut 100 Mrd. EUR und an die 500 000 direkte Arbeitsplätze bietet; fordert deswegen zukunftsgerichtete politische Maßnahmen zur Unterstützung und Fortentwicklung der Luftfahrtindustrie;
4. betont, dass Innovationen eine Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige europäische Luftfahrtindustrie sind; empfiehlt deshalb, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Innovationen in den Bereichen Flugverkehrsmanagement, ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS), Problemlösungen mit alternativen Kraftstoffen, Sicherheit auf Flughäfen, neue Geschäftsmodelle und integrierte Flugscheinausstellung unterstützen;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, zukunftsgerichtete politische Maßnahmen in Bezug auf zusätzliche Kapazitäten und Verbindungen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen in der EU gegenüber denen in Drittländern zu erhöhen, und ihre nationale Infrastruktur zu verbessern, um ihren Fluggesellschaften bessere Wettbewerbschancen zu eröffnen;
6. weist darauf hin, dass die Flughäfen in der EU erheblichem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, der von Fluggesellschaften ebenso wie von anderen Flughäfen ausgeht; fordert die Fluggesellschaften und die Flughäfen deshalb auf, gemeinsam Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie über Flughafenentgelte zu lösen;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung kleiner und regionaler Flugplätze in der EU zu propagieren und zu fördern, da sie dazu dienen können, die Überlastung auf größeren Flughäfen und Luftdrehkreuzen durch indirekte Verbindungen zu mildern und die Verbindungen zu verbessern;
8. fordert die Kommission auf, dringend umfassende Luftverkehrsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern der EU, wie zum Beispiel den Nachbarstaaten, den BRIC-Staaten, den Mitgliedstaaten der ASEAN, Japan, den Golfstaaten und der Türkei, zu schließen;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums durch die Annahme des Pakets „SES2+“ und die vollständige Umsetzung und Inbetriebnahme der funktionalen Luftraumblöcke (FAB) zu beschleunigen, da die Nichtumsetzung des SES mit schädlichen Folgen für die EU-Luftverkehrsunternehmen einherging; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Umgang mit Streiks im Bereich der Flugsicherung, die zu erheblichen Störungen für die Passagiere geführt haben, durch die Nutzung neuer Technologien oder durch alternative Mechanismen zur Streitbeilegung wesentlich zu verstärken;
10. betont, dass die Luftfahrtindustrie gut ausgebildete und hochmotivierte Arbeitskräfte benötigt und dass zur Fortsetzung dieser Entwicklung und für den Wettbewerb auf einem hochkompetitiven internationalen Markt die ordnungspolitischen Bestimmungen der EU und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung und Arbeitsbedingungen vollständig eingehalten werden müssen, um – unter Kenntnisnahme von der Entwicklung wettbewerbsfähigerer Wirtschaftsmodelle –für gute Arbeitsbedingungen, Normen und Praktiken zu sorgen;
11. fordert die vollständige Durchführung des Programms SESAR, für die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Flugsicherungsdiensten, den Luftverkehrsunternehmen und den Flughäfen sowie finanzielle Zusagen dieser Beteiligten erforderlich sind;
12. erwartet mit Interesse die Überprüfung der Verordnung über die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) durch die Kommission als Teil des Luftverkehrspakets;
13. fordert die Kommission auf, die regulatorischen Hindernisse für satellitengestützte Luftverkehrsüberwachung zu beseitigen, um lebensrettende Dienstleistungen für Unionsbürger möglich zu machen, und ersucht die Internationale Fernmeldeunion (ITU), die notwendigen Frequenzen zuzuweisen;
14. fordert anstelle des gegenwärtigen reaktionsbasierten Ansatzes einen stärker risikobasierten Ansatz für die Sicherheit der Passagiere; fordert die Kommission auf, eine Durchführbarkeitsstudie bezüglich der Einführung von Systemen zum schnelleren Einchecken („Pre-Check“) und zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise („Global Entry“), die den in den Vereinigten Staaten angewandten Systemen gleichwertig sind, anzufertigen;
15. fordert die Haushaltsinstanzen auf, der EASA die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, unter Berücksichtigung ihrer Zuständigkeiten und der Tatsache, dass der Haushalt der EASA zu 70 % von der Industrie finanziert wird; fordert die Kommission auf, die Bereitstellung des ursprünglich für die Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Haushalts sicherzustellen, der durch die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beeinträchtigt wurde;
16. fordert die Kommission auf, die hier aufgeführten Angelegenheiten in ihrem Legislativpaket zum Luftverkehr, das bis Ende 2015 vorzulegen ist, zu behandeln;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0220.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0221.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0290.
- [4] http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/File:Thousand_passengers_carried_monthly_data_2013-2014.png