Entschließungsantrag - B8-1234/2015Entschließungsantrag
B8-1234/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Schutz der Umwelt während bewaffneter Konflikte

6.11.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8-1234/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Umwelt während bewaffneter Konflikte

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Resolution AG 56/4 der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 236/2014,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 6. November der von den Vereinten Nationen geförderte Internationale Tag für die Verhütung der Ausbeutung der Umwelt in Kriegen und bewaffneten Konflikten begangen wird;

B.  in der Erwägung, dass laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen in den letzten 60 Jahren mindestens 40 % aller internen und internationalen bewaffneten Konflikte irgendwie mit der Ausbeutung wertvoller Naturressourcen wie Wäldern, Diamanten, Gold und Erdöl und seltener Ressourcen wie fruchtbarem Land und Wasser zusammenhingen;

C.  in der Erwägung, dass diese Art von Gewalt an der Natur nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Auswirkungen hat, da fast die Hälfte der Weltbevölkerung von diesen Ressourcen abhängt;

1.  fordert die Kommission auf, sich im Rahmen der Programme der Entwicklungszusammenarbeit dafür einzusetzen, dass ein stärkerer Schutz der Landschaft und der Umwelt in Kriegsgebieten sichergestellt wird.