ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer Strategie für das Wohlergehen von Tieren
24.11.2015 - (2015/2957(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
James Nicholson, Richard Ashworth, Daniel Dalton, Julie Girling im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1278/2015
B8-1283/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Strategie für das Wohlergehen von Tieren
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Februar 2012 über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012−2015 (COM(2012)0006),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Unionsrecht im Bereich Tierschutz zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Union und damit zu einem gut funktionierenden Binnenmarkt beiträgt;
B. in der Erwägung, dass nationale Vorschriften über den Tierschutz nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des EU-Binnenmarktes stehen dürfen;
C. in der Erwägung, dass Tierschutz in enger Wechselbeziehung zu Tiergesundheit und öffentlicher Gesundheit steht;
1. fordert Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die noch ausstehenden Elemente der Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren (2012–2015) umzusetzen;
2. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine neue und anspruchsvolle Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren für die Jahre 2016-2020 zu konzipieren, um auf der Arbeit der vorhergehenden Strategie aufzubauen und das Weiterbestehen eines Rahmens sicherzustellen, durch den hohe Standards für den Tierschutz in allen Mitgliedstaaten vorgegeben werden;
3. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in den Fällen, in denen eindeutige wissenschaftliche Belege Probleme beim Tierschutz aufzeigen, politische Instrumente anzupassen oder neue zur Lösung dieser Probleme einzuführen;
4. äußert seine Sorge über die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der derzeitigen EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Tieren und betont, dass eine verbesserte Durchsetzung und Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften das wichtigste Ziel aller Regelungen im Bereich der Gesundheit und des Wohlergehens von Tieren sein sollte;
5. fordert die Kommission daneben nachdrücklich auf, ehrgeiziger die Gegenseitigkeit der Standards des Tierschutzes als ein nichthandelsbezogenes Anliegen in ihre Handelspolitik und in die Verhandlungen über internationale Handelsabkommen einzubeziehen und ihr Vorrang einzuräumen sowie den Tierschutz in Drittländern zu fördern, indem für importierte Tiere und Produkte gleichwertige Schutznormen verlangt und strenge Kontrollen durchgeführt werden;
6. weist darauf hin, dass Artikel 13 AEUV allgemein verbindlich ist, horizontale Wirkung hat und deshalb genauso bedeutsam ist wie die Bestimmungen für die Landwirtschaft, den Umweltschutz und den Verbraucherschutz;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.