ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bekämpfung der Aussetzung und der Misshandlung von Tieren
17.11.2015
Dominique Bilde, Sophie Montel, Florian Philippot, Steeve Briois
B8-1306/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Aussetzung und der Misshandlung von Tieren
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Tierschutz eine Priorität sein sollte und dass die Personen strenger bestraft werden müssen, die Tiere misshandeln;
B. in der Erwägung, dass viele Tiere ausgesetzt werden und die Tierheime angesichts der hohen Zahl an Tieren, die sie aufnehmen sollen, immer größere Schwierigkeiten haben;
C. in Erwägung der Schwierigkeiten in einigen Ländern aufgrund des Problems mit streunenden Hunden oder Katzen;
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Tiere misshandeln, per Gesetz verurteilt und bestraft werden, und dass das Strafmaß im Verhältnis zur Schwere ihrer Tat steht;
2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Kommunikationskampagne durchzuführen, um die Bürger für die Pflichten und Auflagen zu sensibilisieren, die mit der Haltung eines Haustieres verbunden sind, und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Bereich der Schulen und Vereine zu unterstützen;
3. legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, ein System zu schaffen, mit dem die Anerkennung der Zucht von und des Handels mit Hunden möglich ist, um nachverfolgen zu können, auf welchen Wegen die Hunde zwischen den Staaten gehandelt werden, und illegale Vertriebskanäle zu bekämpfen.