Entschließungsantrag - B8-1362/2015Entschließungsantrag
B8-1362/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton

9.12.2015 - (2015/2979(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Czarnecki, Mark Demesmaeker, Ruža Tomašić, Angel Dzhambazki, Zdzisław Krasnodębski, Raffaele Fitto, Tomasz Piotr Poręba, Geoffrey Van Orden im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1362/2015

Verfahren : 2015/2979(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1362/2015
Eingereichte Texte :
B8-1362/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-1362/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton

(2015/2979(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Friedensabkommen von Dayton, seinen Allgemeinen Rahmen und seine zwölf Anhänge,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. Juli 2005[1], 15. Januar 2009[2] und 9. Juli 2015[3] zu Srebrenica,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission vom 11. März 2005 zu der konstitutionellen Lage in Bosnien und Herzegowina und den Befugnissen des Hohen Beauftragten,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Friedensabkommen von Dayton am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde und dem blutigsten Konflikt in Europa seit dem zweiten Weltkrieg ein Ende setzte;

B.  in der Erwägung, dass das Abkommen zwar den Krieg beendet hat, aber nicht in der Lage war, einen funktionierenden Staat, der sich selbst trägt, zu schaffen;

1.  erinnert an die Bedeutung der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton, gedenkt all der tragischen Opfer des Krieges in Bosnien und Herzegowina und spricht den Familien derjenigen, die ihr Leben verloren haben, sein Beileid aus;

2.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es 20 Jahre nach dem Ende des Konflikts und der Einrichtung eines Allgemeinen Friedensabkommens, in dem die wichtigsten Aspekte der Friedensregelung und die künftige Form des Landes beschrieben wurden. den verschiedenen Regierungen nicht gelungen ist, ausreichende Fortschritte bei der Reformagenda zu erzielen und einen funktionsfähigen Staat, der sich selbst trägt, aufzubauen;

3.  fordert die staatlichen Stellen auf, den 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton als Anlass zu nehmen, um bei den notwendigen Reformen – insbesondere in Hinblick auf den laufenden Antrag von Bosnien und Herzegowina auf EU-Mitgliedschaft – voranzukommen, was einen Schritt in Richtung auf die Sicherstellung einer echten Gleichheit für alle drei Gründungsnationen darstellen wird;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Bosnien und Herzegowina und seinen Entitäten sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder des Westbalkans zu übermitteln.