Entschließungsantrag - B8-1366/2015Entschließungsantrag
B8-1366/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Kontrolle von virtuellen Währungen, etwa dem „Bitcoin“

25.11.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Sophie Montel, Florian Philippot, Dominique Bilde

B8-1366/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kontrolle von virtuellen Währungen, etwa dem „Bitcoin“

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 22. Oktober 2015 entschieden hat, dass der Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden muss, da der „Bitcoin“ weder einen Titel, durch den ein Eigentumsrecht an juristische Personen übertragen wird, noch einen ähnlich gearteten Titel darstellt;

B.  in der Erwägung, dass das System des „Bitcoin“ aufgrund der Unumkehrbarkeit der Transaktionen (im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Anonymität) zahlreiche Risiken in sich birgt, in seinen Rahmen Ersterwerber unrechtmäßig bevorzugt werden (sodass auf diese Weise starke Ungleichheiten geschaffen werden) und es Ähnlichkeiten mit einem Ponzi-System aufweist;

C.  in der Erwägung, dass Staaten wie Russland beschlossen haben, bestimmte Geschäfte mit virtuellen Währungen strafrechtlich zu ahnden, da mit ihnen ein erhöhtes Risiko der Nutzung für illegale Aktivitäten einhergeht;

1.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sämtlichen Umtausch von virtuellen Währungen strenger zu kontrollieren oder sogar zu verbieten;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.