Entschließungsantrag - B8-0068/2016Entschließungsantrag
B8-0068/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Umsetzung der Assoziierungsabkommen sowie der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

15.1.2016 - (2015/3032(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Rebecca Harms, Heidi Hautala, Tamás Meszerics, Ulrike Lunacek, Peter Eriksson, Igor Šoltes im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0068/2016

Verfahren : 2015/3032(RSP)
Werdegang im Plenum
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B8-0068/2016
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B8-0068/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Umsetzung der Assoziierungsabkommen sowie der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

(2015/3032(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, zur Republik Moldau sowie zur Ukraine,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU–Ukraine, die am 4./5. November 2015 in Kiew stattfand,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen der ersten Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU–Georgien, die am 3./4. November 2015 in Tiflis stattfand,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen der ersten Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU–Moldau, die am 21./22. September 2015 in Brüssel stattfand,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[1],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien, der Republik Moldau sowie der Ukraine für diese Länder einen Wendepunkt auf ihrem Weg zur europäischen Integration darstellen;

B.  in der Erwägung, dass die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen ein integraler Bestandteil dieser Abkommen sind, über die die wirtschaftlichen Beziehungen zu der EU weiter vertieft werden sollen und die eine große Chance darstellen, was die nachhaltige Entwicklung dieser Länder angeht, sofern alle Klauseln umfassend umgesetzt werden und die notwendige Unterstützung geleistet wird;

C.  in der Erwägung, dass die Bereiche Sicherheit und Stabilität in der am 18. November 2015 veröffentlichten Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als die dringlichsten Aspekte und Herausforderungen der kommenden Jahre bezeichnet werden;

D.  in der Erwägung, dass Georgien, die Republik Moldau sowie die Ukraine von langwierigen Konfliktsituationen betroffen sind, die von der Russischen Föderation herbeigeführt wurden, um die Souveränität und territoriale Integrität der betroffenen Länder sowie den Willen der betroffenen Völker, frei über ihre Zukunft zu bestimmen, zu unterminieren;

E.  in der Erwägung, dass gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte nach wie vor den Kern der ENP ausmachen und sich insbesondere die drei Länder, die die Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet haben, grundlegend zu diesen Werten verpflichtet haben;

1.  unterstützt das Ziel der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, mit denen die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Georgien, der Republik Moldau sowie der Ukraine und der EU in wesentlichem Maße vertieft werden sollen; ist der Ansicht, dass die vollständige Umsetzung dieser Abkommen mit spürbaren Verbesserungen der Lebensumstände der Bürger Georgiens, der Republik Moldaus und der Ukraine einhergehen dürfte, und zwar in Bereichen wie etwa Bildung, Beschäftigung und Justiz, sowie mit einem steigenden Lebensstandard und erhöhter Sicherheit; fordert die Mitgliedstaaten, die die drei Assoziierungsabkommen noch nicht ratifiziert haben, auf, den Ratifizierungsprozess abzuschließen;

2.  betont insbesondere, dass alle Klauseln der Abkommen umgesetzt werden müssen und alles dafür getan werden muss, dass die Abkommen für alle Bewohner der betroffenen Länder nutzbringend sind;

3.  weist darauf hin, dass eine teilweise oder selektive Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit negativen sozialen und ökologischen Folgen einhergehen könnte, und fordert die einschlägigen Behörden in dieser Hinsicht auf, die Maßnahmen anzunehmen, die notwendig sind, um jegliches Sozial- und Umweltdumping zu verhindern; betont, dass bei der Umsetzung der Assoziierungsabkommen eine parlamentarische Kontrolle im Einklang mit den bewährten Verfahren der Parlamente der Mitgliedstaaten der EU erfolgen muss, und begrüßt die Vereinbarung zwischen den drei betroffenen Parlamenten, sich in dieser Hinsicht gegenseitig zu unterstützen;

4.  betont, dass die Kommission eine entscheidende Rolle spielen sollte, was die Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen angeht, und die einschlägigen Behörden in fachlicher und finanzieller Hinsicht entsprechend überwachen und unterstützen sollte, sodass die positiven Auswirkungen und der Nutzen dieser Abkommen schon kurzfristig spürbar werden;

5.  begrüßt die Anstrengungen, die Georgien und die Republik Moldau sowie die Ukraine auf der Grundlage der Zusagen im Rahmen des Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen im Hinblick auf die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an die Normen der EU unternehmen; betont, dass der derzeitige Reformkurs fortgeführt werden und auch das derzeitige Tempo erhalten bleiben muss, und fordert die Behörden der betroffenen Länder auf, die seitens der EU zur Verfügung stehende Unterstützung auch umfassend in Anspruch zu nehmen;

6.  begrüßt in dieser Hinsicht die Arbeit der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) sowie die verschiedenen von den Institutionen der EU eingerichteten Plattformen, die der Unterstützung der Ukraine in deren Reformbemühungen dienen sollen, beispielsweise die Unterstützungsgruppe der Kommission für die Ukraine und die „Task Force Ukraine“ des Ausschusses der Regionen; fordert, dass für Georgien und die Republik Moldau vergleichbare Initiativen angenommen werden; betont, dass eine enge Zusammenarbeit verfolgt werden und ein effizienter Austausch bewährter Verwaltungsverfahren stattfinden muss;

7.  betont, dass die Zivilgesellschaft und die einschlägigen, in den Assoziierungsabkommen vorgesehenen Plattformen der Zivilgesellschaft in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen können, und zwar insbesondere im Hinblick darauf, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Umsetzung der Abkommen sowie die Annahme der notwendigen einschlägigen Reformen zu überwachen; fordert die Behörden Georgiens, der Republik Moldau sowie der Ukraine auf, die Organisationen der Zivilgesellschaft und alle einschlägigen Interessenträger in den Prozess einzubinden, und fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass angemessene Finanzmittel zur Verfügung stehen, damit dies auch möglich ist;

8.  betont, dass eine umfassende Kampagne zur Information der Öffentlichkeit notwendig ist, in deren Rahmen die Ziele und der Inhalt der Assoziierungsabkommen und die unmittelbaren, konkreten Vorteile dargelegt werden, die sich aus deren Umsetzung für die Bürger ergeben; betont, dass in dieser Hinsicht unbedingt die Bereitstellung objektiver, unabhängiger und unparteiischer Informationen gefördert werden muss und die Kapazitäten der EU gestärkt werden müssen, wenn es darum geht, gegen falsche Informationen und Propagandakampagnen vorzugehen, in deren Rahmen sie selbst und die ENP falsch dargestellt werden;

9.  bekräftigt, dass es der Ansicht ist, dass die Assoziierungsabkommen nicht das ultimative Ziel darstellen, auf das die Beziehungen zwischen der EU einerseits und Georgien, der Republik Moldau sowie der Ukraine andererseits ausgerichtet sind; weist ferner darauf hin, dass Georgien, die Republik Moldau sowie die Ukraine gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive haben und beantragen können, Mitglied in der Europäischen Union zu werden, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen und die Grundsätze der Demokratie, die Grundfreiheiten sowie die Menschen- und Minderheitenrechte achten und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten;

10.  befürwortet nachdrücklich die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Moldau und Georgiens sowie jene der Ukraine innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen, und verurteilt die Expansionspolitik Russlands, in deren Rahmen es seine Nachbarländer destabilisiert, was in Abchasien, Südossetien, Transnistrien und im Donezbecken langwierige Konflikte ausgelöst und zur rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim geführt hat; bekräftigt, dass es der tiefen Überzeugung ist, dass gemeinsam auf eine friedliche Wiederherstellung dieser Gebiete auf der Grundlage des Völkerrechts hingearbeitet werden sollte;

11.  begrüßt die positive Empfehlung der Kommission vom 18. Dezember 2015, Georgien und der Ukraine eine Regelung für visumfreies Reisen zu gewähren; fordert die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die mit der Korruptionsbekämpfung befassten Gremien bis April 2016 ihre Tätigkeiten vollumfassend aufnehmen können, und ist davon überzeugt, dass der Rat die Empfehlung der Kommission rasch billigen wird, sodass neben den Bürgern der Republik Moldau auch die Bürger Georgiens und der Ukraine ungehindert in die EU reisen können;

12.  betont, dass diese Entwicklung der weiteren Förderung der zwischenmenschlichen Kontakte dienlich wäre, und zwar auch dem Kontakt mit den Bürgern Georgiens, der Republik Moldau sowie der Ukraine, die in den derzeit besetzten Gebieten leben, sowie auch der Stärkung der geschäftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen zwischen der EU und Georgien sowie der Ukraine und zudem daraus ersichtlich würde, dass engere Beziehungen zur EU für alle Beteiligten greifbare Vorteile mit sich bringen;

13.  weist darauf hin, dass in der EU auch weiterhin Einigkeit herrschen und sie gegenüber Russland mit einer Stimme sprechen muss und die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau auch künftig zu den Schwerpunktthemen der EU zählen müssen; betont, dass der Prozess der Normalisierung der Beziehungen zu Russland am Ende auf keinen Fall zulasten der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau gehen darf; betont erneut, dass mit dem Ausbau der Östlichen Partnerschaft die seit jeher bestehenden historischen und wirtschaftlichen Beziehungen der betroffenen Länder nicht zerstört werden sollen; fordert die EU nachdrücklich auf, unnötige Spannungen zu vermeiden und zu ermitteln, welche Bereiche sich für die Zusammenarbeit und eine wirtschaftliche Vernetzung mit der Eurasischen Wirtschaftsunion eignen; betont jedoch, dass eine Zusammenarbeit dieser Art mit den WTO-Regeln im Einklang stehen und auf den internationalen Normen sowie auf der freien, souveränen Entscheidung der Staaten, sich zu beteiligen, beruhen muss;

14.  begrüßt, dass den Bereichen Sicherheit und Stabilität in der Überprüfung der ENP Vorrang eingeräumt wird; betont, dass ein differenzierter, maßgeschneiderter Ansatz verfolgt werden muss, der auf einer Eigenleistung und auf den Ambitionen der betroffenen Länder beruht und in dessen Rahmen insbesondere kreative innovative und flexible Instrumente geschaffen werden müssen, mit denen die Umsetzung der Assoziierungsabkommen und vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen gefördert werden kann; fordert die EU auf, aktiver und wirksamer vorzugehen, was die Lösung der Konflikte angeht, von denen Georgien, die Republik Moldau sowie die Ukraine betroffen sind, und die Unterstützung zu leisten, die benötigt wird, um die Gebiete, die derzeit der Kontrolle der von Russland angeführten Separatisten unterliegen, wieder in die betreffenden Staatsgebiete einzugliedern;

Ukraine

15.  unterstützt die Anstrengungen aller ukrainischen Institutionen, was die bereits durchgeführten Reformen angeht, und legt ihnen nahe, einen energischeren Reformkurs einzuschlagen, wobei die Institutionen der EU einen solchen Kurs nachdrücklich unterstützen würden;

16.  begrüßt, dass die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet werden; ist zufrieden angesichts der bereits geleisteten vorbereitenden Arbeiten; legt den für den Bereich Handel zuständigen Stellen der EU und der Ukraine nahe, dafür zu sorgen, dass für die Wirtschaft der Ukraine auch tatsächlich neue, nutzbringende Marktzugangsmöglichkeiten entstehen, dabei aber auch die Binnennachfrage gefördert und ausgebaut wird; bedauert, dass mit der Russischen Föderation auch infolge zahlreicher Gespräche keine Einigung erzielt werden konnte, um die Differenzen zu verringern, die in Bezug auf die Bedenken der russischen Seite und die einseitige Entscheidung der russischen Behörden bestehen, das Freihandelsabkommen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, in dessen Rahmen für die Einfuhr ukrainischer Waren der Meistbegünstigtenzollsatz gilt, zum 1. Januar 2016 auszusetzen; betont, dass die anderen Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion sich der Entscheidung Russlands nicht angeschlossen haben, und fordert Moskau auf, konstruktiv zu agieren, damit es nicht zu einem weiteren Handelskrieg kommt; fordert die EU nachdrücklich auf, die Ukraine bei den derzeit bei der WTO laufenden Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Russland zu unterstützen und dies auch künftig zu tun und zu diesem Zweck den Status einer Drittpartei zu beantragen;

17.  begrüßt, dass die Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit einer Dezentralisierung in erster Lesung gebilligt wurden; weist darauf hin, dass die Venedig-Kommission zu den Änderungsvorschlägen eine positive Stellungnahme vorgelegt hatte; betont, dass die Dezentralisierung zu den wichtigsten Reformen der ukrainischen Regierung zählt, wodurch das Land modernisiert werden und die Befugnisse und institutionellen Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften gestärkt werden sollen und unter anderem die Verwaltung im Hinblick auf das Grundbuchwesen, das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und den Sozialschutz zum Vorteil der Bürger wesentlich verbessert werden soll; erwartet, dass die Änderungen der Verfassung der Ukraine in der Werchowna Rada in zweiter Lesung mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet werden;

18.  begrüßt, dass derzeit engagiert an Verfassungsänderungen gearbeitet wird, die eine Reform des Justizwesens und des Richterstatus betreffen, und ist der Ansicht, dass diese Reform für die Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung ist; fordert die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, weiter auf diese Änderungen hinzuarbeiten und dabei den von der Venedig-Kommission vorgelegten Empfehlungen Rechnung zu tragen; fordert die Ukraine auf, das Römische Statut des IStGH zu ratifizieren;

19.  hegt große Bedenken angesichts des Ausmaßes der im Land tief verwurzelten Korruption und weist darauf hin, dass die Beseitigung der Korruption eine der wichtigsten Forderungen im Rahmen der Revolution der Würde war; begrüßt, dass insbesondere das ukrainische Parlament vor Kurzem Schritte in die Wege geleitet hat, um einen institutionellen Rahmen zu schaffen, mit dem im Einklang mit dem umfassenden, am 14. Oktober 2014 verabschiedeten Gesetzespaket angemessen gegen die im Land herrschende Korruption vorgegangen werden kann, wozu namentlich das nationale Büro für Korruptionsbekämpfung(„National Anti-Corruption Bureau“), die nationale Agentur für Korruptionsprävention („National Agency for Prevention of Corruption“) und die nationale Agentur für die Einziehung von Einkünften aus Korruption („National Agency on the recovery of the proceeds of corruption“) zählen; begrüßt darüber hinaus, dass vor Kurzem das Gesetz über die staatliche Parteienfinanzierung verabschiedet wurde, das am 1. Juli 2016 in Kraft treten wird, sowie auch das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen;

20.  begrüßt die aktive Unterstützung und Solidarität der EU im Bereich Energie, infolge deren Russland der Ukraine im Winter 2015–2016 wieder Gas liefert; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der Transitleitungen der Ukraine umfassend auszuschöpfen und die Zusammenarbeit zu stärken, damit die Energieversorgung der EU und der Ukraine gesichert ist, und zu verhindern, dass neue Leitungen gebaut werden, die an der Ukraine vorbeigeführt werden, wobei insbesondere der Ausbau der Nord‑Stream‑2‑Gasleitung zu verhindern ist, mit der Russland Gas nach Europa liefern will, was sich für die Strategie der EU zur Diversifizierung der Energiequellen als schädlich erweisen könnte, zumal dies nicht dem Unionsrecht entspräche; begrüßt das Gesetz über den Ausbau der alternativen Energien sowie auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und die weiteren Maßnahmen, mit denen für eine Energiediversifizierung in der Ukraine sowie für Energieversorgungssicherheit gesorgt werden soll;

21.  bedauert, dass die Parteien trotz der auf dem Gipfel in Paris im Rahmen des „Normandie-Formats“ am 2. Oktober 2015 vereinbarten Maßnahmen und der Tatsache, dass zunächst einige positive Schritte eingeleitet wurden, das zweite Minsker Abkommen bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt hatten; ist zutiefst besorgt angesichts der schwelenden Kämpfe und der wiederholten Verstöße gegen die Waffenruhe, mehrheitlich durch die Separatisten, und fordert alle Parteien auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen; fordert Russland auf, die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim, zu achten, und die noch nicht umgesetzten Bestimmungen des Minsker Abkommens unverzüglich umzusetzen und in diesem Sinne insbesondere die ausländischen Truppen und Söldner einschließlich schwerer Waffen und Panzern, abzuziehen und alle Geiseln, die von den Separatisten rechtswidrig festgehalten werden, freizulassen sowie der Sonderbeobachtermission der OSZE Zutritt zu allen Teilen bestimmter Rajone der Gebiete Donezk und Luhansk und zu dem nicht kontrollierten Abschnitt der Grenze zur Russischen Föderation zu gewähren, damit weiter auf eine Übertragung auf den ukrainischen Grenzschutz hingearbeitet werden kann; begrüßt die Entscheidung, die Anzahl der OSZE-Beobachter zu erhöhen;

22.  sieht der Durchführung freier, fairer Lokalwahlen in bestimmten Rajonen der Gebiete Donezk und Luhansk im Einklang mit den ukrainischen Rechtsvorschriften und den Normen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erwartungsvoll entgegen, bei der sich ukrainische Parteien zur Wahl stellen werden und die gemäß dem Minsker Abkommen und im Einklang mit der auf dem Gipfel in Paris im Rahmen des „Normandie-Formats“ getroffenen Vereinbarung unter Beobachtung des BDIMR der OSZE stattfinden werden;

23.  betont, dass der anhaltende Konflikt zu einer katastrophalen humanitären Lage im Donezbecken geführt hat und den ukrainischen und internationalen humanitären Organisationen kein Zugang zu den besetzten Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk gewährt wird bzw. sie bei ihren Bemühungen, Hilfe zu leisten, nach wie vor mit Hindernissen in Form der von Russland unterstützten Kämpfer konfrontiert sind; fordert, dass humanitärer Hilfe und den entsprechenden Helfern unverzüglich Zugang gewährt wird; ist der Ansicht, dass die Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe verbessert werden sollten, damit auch tatsächlich Hilfe erbracht werden kann; begrüßt die Schaffung der Agentur für den Wiederaufbau des Donezbeckens („Agency for Donbas Recovery“), die für alle humanitären Fragen zuständig ist, und fordert die ukrainische Regierung auf, die Agentur mit den erforderlichen Finanz- und Personalressourcen auszustatten; begrüßt die humanitäre und finanzielle Hilfe, die die EU leistet, um die Ukraine dabei zu unterstützen, diese Herausforderung zu bewältigen; ist zutiefst besorgt angesichts der herausfordernden humanitären Lage der mehr als 1,5 Mio. Binnenvertriebenen, und fordert, dass ihnen eine sichere Rückkehr an ihren Herkunftsort ermöglicht wird; betont, dass ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, Kindern Hilfe zukommen zu lassen, da für sie in diesem Konflikt das Gefahrenrisiko am größten ist; begrüßt die erste Runde einer landesweiten Polio‑Reihenimpfung;

24.  begrüßt die Entscheidung, dass die Sanktionen der EU gegen Russland um sechs Monate verlängert werden, und betont, dass diese Maßnahmen aufrechterhalten bleiben sollten, bis das Minsker Abkommen auch tatsächlich umfassend und wie vereinbart umgesetzt wurde und die territoriale Integrität der Ukraine wiederhergestellt ist; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen verschärft werden sollten, falls weitere Provokationen erfolgen oder es in der Ukraine zu einer weiteren Destabilisierung kommt; ist der Ansicht, dass die Wiederaufnahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland nur unter der Bedingung ins Auge gefasst werden sollte, dass Russland die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine achtet;

25.  begrüßt den Bericht des niederländischen Untersuchungsrats für Sicherheit über den Abschuss des Malaysia‑Airlines‑Flugs 17 (MH17), bei dem 298 unschuldige Zivilpersonen getötet wurden; befürwortet die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts, und fordert die Russische Föderation auf, umfassend mit der Staatengemeinschaft zu kooperieren, damit umfassende, unparteiische strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt und die Schuldigen vor Gericht gestellt werden können; beklagt die Entscheidung der Russischen Föderation, gegen die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Strafgerichts zur Untersuchung dieses Verbrechens ein Veto einzulegen;

26.  fordert, dass im Einklang mit dem Minsker Abkommen alle Geiseln und die ukrainischen Bürger, die in der Russischen Föderation rechtswidrig festgehalten werden, darunter Nadija Sawtschenko, Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, freigelassen werden;

27.  ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage auf der annektierten Krim, insbesondere die Lage in Bezug auf die Minderheitenrechte, namentlich der Krimtataren, sowie die Lage in Bezug auf die Rechte aller Bürger der Ukraine verschlechtert hat;

28.  begrüßt, dass die Lokalwahlen vom 25. Oktober 2015 der internationalen Beobachtermission zufolge weitgehend im Einklang mit den international anerkannten Normen durchgeführt wurden; fordert die einschlägigen Beteiligten auf, die Mängel zu beheben, die von der internationalen Beobachtermission festgestellt wurden; betont, dass beim Wahlrecht und bei der Transparenz der Wahlkampffinanzierung sowie auch im Hinblick auf die Tatsache, dass allen politischen Kräften ein freier, fairer Zugang zu den Medien möglich sein muss, Verbesserungen notwendig sind; betont, dass bei der Reform des Wahlrechts den in der Verfassung der Ukraine niedergelegten Rechten und Interessen der nationalen Minderheiten Rechnung getragen werden muss;

29.  ist besorgt angesichts der Entscheidung der ukrainischen Behörden, die kommunistische Partei der Ukraine zu verbieten, und fordert sie auf, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit im Einklang mit den Werten und Normen der EU umfassend zu achten;

Georgien

30.  fordert, dass die Empfehlungen, die von EU-Sonderberater Thomas Hammarberg im Rahmen des wegweisenden Berichts mit dem Titel „Georgia in Transition“ zu Reformen in Bezug auf die Verfassung und die Gesetzgebung sowie die Menschenrechte vorgelegt wurden, umfassend umgesetzt werden;

31.  weist insbesondere auf den Schwerpunkt des Berichts hin, namentlich die Tatsache, dass die Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden muss und wirksame Systeme und Mechanismen der Gewaltenteilung eingeführt werden müssen, um den Staat vom jeweils aktuellen politischen Block zu trennen, und zwar im Wege des weiteren Aufbaus starker demokratischer Institutionen und rechenschaftspflichtiger Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Staatsanwaltschaft, und begrüßt in dieser Hinsicht die vor Kurzem erfolgte Änderung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, mit der diese entpolitisiert werden soll;

32.  bekräftigt, dass strafrechtliche Ermittlungen und die Strafverfolgung im Einklang mit den Verpflichtungen, die sich aus den Assoziierungsabkommen ergeben, beweisbedürftig sind und transparent und unparteiisch durchgeführt werden müssen, nicht politisch motiviert sein dürfen, den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Verfahren entsprechen müssen und unter umfassender Wahrung der Grundsätze eines fairen Verfahrens durchgeführt werden müssen; betont, dass die Untersuchungshaft eine Sondermaßnahme darstellt, die nur in dringenden, eindeutigen Umständen zur Anwendung kommen sollte und in jeder Hinsicht rechtskonform sein muss und in deren Rahmen keine Misshandlung stattfinden darf; begrüßt, dass das Verfassungsgericht bestätigt hat, dass diese Maßnahme neun Monate nicht überschreiten darf, und stellt fest, dass eine echte politische Opposition von entscheidender Bedeutung ist, wenn Georgien ein ausgewogenes, solides politisches System schaffen will, dass seinen aktuellen Bestrebungen entspricht;

33.  begrüßt die Annahme des neuen Arbeitsrechts und fordert, dass in dieser Hinsicht im Einklang mit dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen den von der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Arbeitnehmerrechten und Arbeitsnormen umfassend Rechnung getragen wird;

34.  fordert, dass das Gesetz über Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen bei den Medien umfassend umgesetzt wird, sodass Medienpluralismus gefördert und auch erreicht wird und sich das Recht der Medien auf eine unabhängige und objektive Berichterstattung verfestigt; ist besorgt über das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Rustavi2 TV, und betont, dass eine mögliche gerichtliche Entscheidung die redaktionelle Unabhängigkeit des Senders nicht konterkarieren sollte, was bedauerlicherweise in der vergangenen Legislaturperiode der Fall war;

35.  begrüßt die konstruktive Vorgehensweise des BDIMR der OSZE sowie die von ihm in seinem Bericht über die Beobachtung von Strafverfahren in Georgien („Trial Monitoring Report Georgia“) vom 9. Dezember 2014 vorgelegten Empfehlungen, und betont, dass es von größter Bedeutung ist, dass die in diesem Bericht dargelegten Mängel behoben werden, damit die Rechtsprechung nicht mehr als selektiv wahrgenommen wird; begrüßt in dieser Hinsicht, dass die automatische gerichtliche Überprüfung der Untersuchungshaft angenommen wurde, was eine der wichtigsten Empfehlungen des BDIMR der OSZE war;

36.  betont, dass die Freiheit der Medien, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsvielfalt die grundlegenden Werte einer demokratischen Gesellschaft sind, wozu sich Georgien im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens verpflichtet hat; betont, dass eine Monopolisierung der Medien unweigerlich zum Verfall der Meinungsvielfalt führt und keinen Raum für politischen Wettbewerb bietet, und fordert die Behörden auf, für eine zukunftsfähige, pluralistische Medien- und Informationslandschaft zu sorgen;

37.  weist auf die Erklärung der Venedig-Kommission vom 22. September 2015 hin, in der es darum ging, dass auf die Richter des Verfassungsgerichts Georgiens unzulässiger Druck ausgeübt wird, und fordert die Regierung Georgiens auf, angemessene Maßnahmen zu treffen, einschließlich Maßnahmen, mit denen die Mitglieder des Gerichts und deren Familienmitglieder angemessen geschützt werden können, und fordert sie zudem auf, alle Fälle von Einschüchterung umfassend zu untersuchen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;

38.  weist darüber hinaus darauf hin, dass die Wahlbeobachtungsmissionen des BDIMR der OSZE im Oktober 2012 und im Oktober 2013, an denen sich das Parlament beteiligte, von großer Bedeutung waren, und fordert, dass beide Parteien einen Plan für eine Wahlreform annehmen, dabei aber dem Grundsatz Rechnung tragen, dass das Wahlrecht in einem den Wahlen vorausgehenden Zeitraum von einem Jahr nicht geändert werden sollte;

39.  fordert alle Parteien auf, eine sichere, würdevolle Rückkehr aller Binnenvertriebenen an den Ort ihres dauerhaften Aufenthalts in den besetzten Gebieten Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu ermöglichen, und bekräftigt, dass ein erzwungener demografischer Wandel nach wie vor einen inakzeptablen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt; stellt fest, dass nach wie vor Unterstützung erforderlich ist, was die Verbesserung der Situation der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge angeht, und begrüßt die Initiativen der EU, die darauf abzielen, auch künftig die notwendige Hilfe zu leisten;

40.  fordert die Russische Föderation auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens vom 12. August 2008 und der Durchführungsbestimmungen vom 8. September 2008 nachzukommen und alle Streitkräfte abzuziehen und der Beobachtermission der Europäischen Union (EUMM) uneingeschränkten Zugang zu den besetzten Gebieten zu gewähren; fordert darüber hinaus Russland auf, sich auch seinerseits zu verpflichten, gegen Georgien keine Gewalt anzuwenden und internationalen Sicherheitsvorkehrungen zuzustimmen; fordert Russland auf, seine Anerkennung der Abspaltung der georgischen Gebiete Abchasien und Zchinwali/Südossetien zurückzunehmen und die Besetzung dieser georgischen Hoheitsgebiete zu beenden;

41.  begrüßt, dass Georgien Schritte im Hinblick auf einen flexiblen, pragmatischen Ansatz für den Umgang mit seinen besetzten Gebieten unternimmt; fordert die EU auf, auch in Betracht zu ziehen, auf die Zivilgesellschaft in diesen Gebieten zuzugehen; betont in dieser Hinsicht, dass die von der EU finanzierten Initiativen, beispielsweise die vertrauensbildende Maßnahme COBERM („Confidence Building Early Response Mechanism“) mit einem Mehrwert einhergehen;

42.  verurteilt entschieden die Tatsache, dass in jüngerer Zeit auf viele Büroräumlichkeiten der größten Oppositionspartei Anschläge verübt wurden bzw. es zu entsprechender Sachbeschädigung kam; fordert, dass dies rasch und umfassend untersucht wird und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;

Republik Moldau

43.  ist zutiefst besorgt über die derzeitige politische Krise im Land, die auf den Sturz der im Juli 2015 gebildeten Regierung zurückzuführen ist, die auf einer breiten Koalition basierte, die den proeuropäischen Kurs des Landes bekräftigt hatte;

44.  ist der Ansicht, dass diese schwere Krise der europäischen Perspektive der Republik Moldau schadet, und bedauert, dass einige Politiker und politischen Kräfte die Bestrebungen des moldauischen Volkes, sich der EU anzunähern, nutzen, um ihre eigenen undurchsichtigen Ziele und intransparenten Praktiken zu verschleiern, mit deren Hilfe sie die Reformen verzögert wollen;

45.  ist besorgt angesichts des Finanz- und Bankwesens der Republik Moldau, das ein Risiko für die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Lands darstellt; weist erneut darauf hin, dass die moldauischen Institutionen der derzeitigen Lage im Bankwesen entgegentreten und dafür sorgen müssen, dass die Untersuchungen völlig transparent sind, alle entwendeten liquiden Vermögenswerte zurückerstattet werden und alle verantwortlichen Personen vor Gericht gestellt werden, wenn sich der Reformprozess der Öffentlichkeit glaubwürdig darstellen soll; betont, dass diese Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, wenn das Vertrauen in das moldauische Bankwesen wiederhergestellt werden soll;

46.  fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, die derzeit laufenden gerichtlichen Untersuchungen genau zu überwachen und den moldauischen Behörden bei Bedarf das Fachwissen und die Unterstützung bereitzustellen, die notwendig sind, damit die Untersuchungen durchgeführt und auch abgeschlossen werden können;

47.  betont darüber hinaus, dass die Republik Moldau mit neuer Kraft den Kampf gegen die Korruption aufnehmen und die Reform des Justizwesens sowie den Bereich Regierungsführung und Transparenz angehen muss; fordert die neue Regierung daher auf, der Lösung dieser Probleme absoluten Vorrang einzuräumen; hofft, dass das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Parteienfinanzierung diesem Zweck dienlich ist;

48.  weist darauf hin, dass eine schrittweise Annäherung der moldauischen Gesetzgebung an den Besitzstand der EU große Anstrengungen und ein hohes Maß an Ressourcen erfordern wird; begrüßt daher, dass die Hilfen, die die EU der Republik Moldau bereitstellt, in den vergangenen Jahren aufgestockt wurden und für den Zeitraum 2014–2017 bis zu 410 Mio. EUR zur Verfügung stehen und zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können, wenn in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte Fortschritte erzielt werden; betont allerdings, dass die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die EU mit konkreten, messbaren Fortschritten in den einschlägigen Bereichen einhergehen sollte und bei der Umsetzung von Projekten den Grundsätzen der Transparenz, der Effizienz und der soliden Verwaltung Rechnung getragen werden sollte; begrüßt darüber hinaus die bilaterale Unterstützung, die die Mitgliedstaaten bereitstellen, und legt allen Gebern nahe, die entsprechende Planung zu koordinieren;

49.  begrüßt, dass die Aufhebung der Visumspflicht erfolgreich umgesetzt wurde und bei der Zusammenarbeit im Bereich Energie Fortschritte erzielt wurden; fordert das Parlament der Republik Moldau auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Energieabhängigkeit von Russland abnimmt, und die Versorgungsquellen zu diversifizieren; fordert das Parlament der Republik Moldau in dieser Hinsicht auf, rasch die Rechtsvorschriften anzunehmen, die notwendig sind, damit dem dritten Energiepaket Genüge getan wird;

50.  fordert eine grundlegende Reform der Medienbranche und umfassende Transparenz, was die Eigentumsverhältnisse bei den Medien angeht; ist in dieser Hinsicht besorgt angesichts der derzeitigen Oligopole und der Tatsache, dass kein echter Wettbewerb besteht, und fordert, dass ein strenges Gesetz über Interessenkonflikte angenommen wird;

51.  begrüßt darüber hinaus, dass sich die Republik Moldau an einer zunehmenden Anzahl von EU‑Programmen beteiligt, sowie auch die Änderung der Verordnung zu autonomen Handelspräferenzen, die der Republik Moldau, deren landwirtschaftliche Erzeugnisse Einfuhrverboten unterliegen, dabei förderlich sind, ihre Ausfuhrmärkte auf die EU auszurichten, womit einerseits soziale und wirtschaftliche Unterstützung geleistet wird, andererseits aber auch der Reformprozess und die entsprechenden Anstrengungen gefördert werden;

52.  fordert Chisinau und Tiraspol auf, im Rahmen der 5+2-Gespräche intensiver auf eine wirksame Lösung der Transnistrien‑Frage hinzuarbeiten und konkrete Maßnahmen zu treffen, damit sich die Lebensgrundlage der Bevölkerung verbessert; legt den Verhandlungsparteien nahe, sich darauf zu verständigen, wieder in einen direkten Dialog zu treten und im Laufe des Jahres 2016 eine neue Runde der 5+2‑Gespräche einzuberufen;

53.  begrüßt die Entscheidung der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Parlaments, die Republik Moldau in die Prioritätenliste für den Aufbau parlamentarischer Kapazitäten aufzunehmen; betont, dass der Schwerpunkt des entsprechenden Programms darauf liegen sollte, das Parlament der Republik Moldau zu befähigen, seinen Aufgaben im Hinblick auf die Umsetzung des Assoziierungsabkommens wirksam nachzukommen;

54.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Georgiens, der Republik Moldau bzw. der Ukraine und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und der OSZE zu übermitteln.