Entschließungsantrag - B8-0127/2016Entschließungsantrag
B8-0127/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus ritueller Schlachtung

11.1.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Louis Aliot, Gilles Lebreton, Edouard Ferrand, Philippe Loiseau, Mireille d'Ornano, Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh, Mylène Troszczynski

B8-0127/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus ritueller Schlachtung

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Ziffer 49 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 zur Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012−2015[1],

–  unter Hinweis auf Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel[2],

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 169 (Verbraucherschutz) und Artikel 191,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Recht des Verbrauchers auf Informationen über Lebensmittel im Vorsorgeprinzip enthalten ist;

B.   in der Erwägung, dass das Fleisch aus ritueller Schlachtung Gesundheitsrisiken birgt;

C.   in der Erwägung, dass zahlreiche Studien auf das Leid hinweisen, das Tieren beim rituellen Schlachten zugefügt wird;

D.   in der Erwägung, dass nur ein Teil des rituell geschlachteten Tieres in Gemeinschaft verzehrt und der Rest in den traditionellen Vertrieb gegeben wird;

1.   fordert die Kommission auf, eine Studie mit konkreten Angaben zur Menge des Fleisches, das in Europa aus ritueller Schlachtung gewonnen wird, vorzulegen;

2.   fordert die Kommission auf, ein Etikettierungssystem einzuführen, bei dem systematisch angegeben wird, ob das Fleisch ganz oder zum Teil aus ritueller Schlachtung stammt;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.