ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Schutz der EU-Bürger vor mit Methyl-Bromid gebleichtem Knoblauch
30.12.2015
Franz Obermayr
B8‑0129/2016
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der EU-Bürger vor mit Methyl-Bromid gebleichtem Knoblauch
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass chinesischer Knoblauch intensiv mit Methyl-Bromid desinfiziert wird, wobei es sich bei Methyl-Bromid um eine sehr giftige Substanz handelt, die bei größerer Konzentration zu Schädigungen der Atmungsorgane und des Zentralennervensystems führt;
B. in der Erwägung, dass Methyl-Bromid bis zu 60-mal schädlicher ist als Chlor und zusammen mit unbehandelten Abwässern für die Reinigung und das Bleichen von chinesischem Knoblauch verwendet wird;
1. vertritt die Auffassung, dass Knoblauch, der mit Methyl-Bromid behandelt wurde, für die Verbraucher entsprechend gekennzeichnet werden muss;
2. vertritt die Auffassung, dass der Vertrieb von mit Methyl-Bromid behandeltem Knoblauch auf dem europäischen Markt verhindert werden sollte;