Entschließungsantrag - B8-0150/2016Entschließungsantrag
B8-0150/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015

27.1.2016 - (2016/2526(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8‑0103/2016
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Maria Arena, Maria Noichl, Biljana Borzan, Vilija Blinkevičiūtė, Nessa Childers, Viorica Dăncilă, Doru-Claudian Frunzulică, Iratxe García Pérez, Evelyne Gebhardt, Liisa Jaakonsaari, Kashetu Kyenge, Linda McAvan, Pina Picierno, Josef Weidenholzer im Namen der S&D-Fraktion
Angelika Mlinar, Catherine Bearder, Izaskun Bilbao Barandica, Sophia in ’t Veld im Namen der ALDE-Fraktion
Malin Björk, Eleonora Forenza, Stefan Eck, Marie-Christine Vergiat, Merja Kyllönen, Patrick Le Hyaric, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Cornelia Ernst, Paloma López Bermejo, Josu Juaristi Abaunz, Martina Anderson, Lynn Boylan, Matt Carthy, Liadh Ní Riada, Kostadinka Kuneva, Dimitrios Papadimoulis, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Lidia Senra Rodríguez im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Terry Reintke, Ernest Urtasun im Namen der Verts/ALE-Fraktion


Verfahren : 2016/2526(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0150/2016
Eingereichte Texte :
B8-0150/2016
Angenommene Texte :

B8-0150/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015

(2016/2526(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die am 15. September 1995 auf der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, sowie auf die entsprechenden Abschlussdokumente, die im Rahmen der Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 (2005), Peking +10 (2005), Peking +15 (2010) und Peking +20 (2015) angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 1996 mit dem Titel „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“ (COM(96)0067), in der sie sich verpflichtet, „die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die Gesamtheit der politischen Konzepte und Maßnahmen einzubinden, und zwar auf allen Ebenen“ und somit den Grundsatz des Gender Mainstreaming wirksam umzusetzen,

–  unter Hinweis auf den im März 2011 vom Rat der Europäischen Union angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

–  unter Hinweis auf den Forschungsbericht der Kommission mit dem Titel „Evaluation of the strengths and weaknesses of the strategy for equality between women and men 2010-2015“ [Beurteilung der Stärken und Schwächen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 mit dem Titel „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Eine Frauen‑Charta“ (COM(2010)0078),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ (COM(2010)0491),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015[1],

–  unter Hinweis auf die im Oktober 2015 veröffentlichte Analyse der öffentlichen Konsultation zum Thema „Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU“,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 26. November 2015,

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. Dezember 2015 mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016-2019“ [Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019] (SWD(2015)0278),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 7. Dezember 2015, insbesondere Nr. 35,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Dreiervorsitzes im Rat der Europäischen Union (Niederlande, Slowakei und Malta) vom 7. Dezember 2015 zur Gleichstellung der Geschlechter,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015 (O-000006/2016 – B8-0103/2016),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein – in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankerter – Grundwert der EU ist und die EU sich dazu verpflichtet hat, diesen in alle ihre Maßnahmen einzubinden, sowie in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als strategische Zielsetzung von zentraler Bedeutung ist, um die allgemeinen Ziele der Strategie Europa 2020 im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu verwirklichen;

B.  in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung ein in den Verträgen der Europäischen Union verankertes, prägendes Grundrecht und tief in der europäischen Gesellschaft verwurzelt ist, sowie in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung ferner für die Weiterentwicklung der Gesellschaft unabdingbar ist und in den gesetzlichen Regelungen, in der Praxis, in der Rechtsprechung sowie im täglichen Leben gleichermaßen gelten sollte;

C.  in der Erwägung, dass die EU in der Vergangenheit einige wichtige Schritte zur Stärkung der Frauenrechte und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter unternommen hat, in der Erwägung jedoch, dass die gleichstellungsorientierten politischen Maßnahmen und Reformen auf EU-Ebene in den vergangenen zehn Jahren abgenommen haben; in der Erwägung, dass die vorherige Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 nicht umfassend genug war, um zur Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer und internationaler Ebene beizutragen, sowie in der Erwägung, dass die geplanten Ziele nicht wirksam verwirklicht wurden; in der Erwägung, dass daher eine neue Strategie für die Zeit nach 2015 neue Impulse geben und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nach sich ziehen muss;

D.  in der Erwägung, dass eine Beurteilung der Strategie für 2010–2015 und der Standpunkte der Interessenträger, die im Forschungsbericht der Kommission mit dem Titel „Evaluation of the strengths and weaknesses of the strategy for equality between women and men 2010-2015“ [Beurteilung der Stärken und Schwächen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015] dargelegt sind, ergeben hat, dass der 2010 angenommene strategische Ansatz weiter gestärkt werden muss;

E.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 9. Juni 2015 eindeutig eine neue, eigene Strategie für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 gefordert hat; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung gezeigt haben, dass 90 % der Befragten eine neue Strategie befürworten;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission in den Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 7. Dezember 2015 (Nr. 35) aufgefordert wird, „in Form einer Mitteilung eine neue Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern für die Zeit nach 2015 anzunehmen“; in der Erwägung, dass sich der Dreiervorsitz des Rates in seiner Erklärung vom 7. Dezember 2015 dazu verpflichtet hat, dem Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) einen Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 zur Verfügung zu stellen;

1.  weist darauf hin, dass die Kommission durch Artikel 2 EUV und die Charta der Grundrechte dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen;

2.  stellt fest, dass die Kommission in der Vergangenheit eindeutig eine klare, transparente, rechtmäßige und öffentliche Mitteilung zur Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern gebilligt hat, die von allen EU-Organen auf der höchsten politischen Ebene angenommen wurde;

3.  erachtet es als bedauerlich, dass die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 in dem im November 2015 veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 nicht erwähnt wird; bedauert, dass die Kommission am 3. Dezember 2015 eine Arbeitsunterlage mit dem Titel „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019“ veröffentlicht und somit nicht nur ein herabgestuftes internes Dokument vorgelegt, sondern auch die Dauer ihrer Maßnahmen beschränkt hat;

4.  begrüßt den Ansatz der Kommission, den sie in der genannten Arbeitsunterlage zum strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter dargelegt hat, bedauert jedoch, dass es an konkreten Richtwerten und eigenständigen Haushaltsmitteln mangelt, ohne die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Indikatoren weder messbar noch erreichbar sind;

5.  fordert die Kommission auf, an die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und die Standpunkte des Parlaments und des Rates anzuknüpfen, indem sie unmittelbar eine Mitteilung über eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau 2016–2020 annimmt, in der Fragen der Gleichstellung in den Bereichen Gewalt gegen Frauen, Arbeitszeit, Beschlussfassung, Gesundheit, Bildung, Medien und externe Beziehungen behandelt werden, und die sich im Einklang mit der internationalen Agenda befindet, insbesondere dem Abschlussdokument von Peking +20 aus dem Jahr 2015 und dem neuen Rahmen für die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016–2020); fordert die Kommission auf, in ihrem Arbeitsprogramm Rechtsetzungsinitiativen vorzuschlagen, um die verbleibenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der EU zu überwinden;

6.  fordert die Kommission auf, mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, und fordert, dass ein EU-Gipfeltreffen zum Thema Gleichstellung der Geschlechter und Rechte der Frau einberufen wird, auf dem die erzielten Fortschritte erfasst und die gegebenen Zusagen im Rahmen der im März 2016 stattfindenden Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) erneuert werden;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.