ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015
27.1.2016 - (2016/2526(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Constance Le Grip im Namen der PPE-Fraktion
B8-0163/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die am 15. September 1995 auf der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, sowie auf die entsprechenden Abschlussdokumente, die im Rahmen der Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 (2005), Peking +10 (2005), Peking +15 (2010) und Peking +20 (2015) angenommen wurden,
– unter Hinweis auf den im März 2011 vom Rat der Europäischen Union angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 mit dem Titel „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Eine Frauen‑Charta“ (COM(2010)0078),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ (COM(2010)0491),
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 26. November 2015,
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. Dezember 2015 mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016-2019“ [Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019] (SWD(2015)0278),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 7. Dezember 2015, insbesondere Nr. 35,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Dreiervorsitzes im Rat der Europäischen Union (Niederlande, Slowakei und Malta) vom 7. Dezember 2015 zur Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf den neuen Fahrplan mit dem Titel „New start to address the challenges of work-life balance faced by working families“ [Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie], ein von der Kommission im August 2015 veröffentlichtes Paket mit legislativen und nichtlegislativen Vorschlägen;
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015 (O-000006/2016 – B8-0103/2016),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein – in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankerter – Grundwert der EU ist und die EU sich dazu verpflichtet hat, diesen in alle ihre Maßnahmen einzubinden, sowie in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als strategische Zielsetzung von zentraler Bedeutung ist, um die allgemeinen Ziele der EU, wie etwa das im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel der Beschäftigungsquote, zu verwirklichen;
B. in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung ein in den Verträgen der Europäischen Union verankertes, prägendes Grundrecht und tief in der europäischen Gesellschaft verwurzelt ist, sowie in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung ferner für die Weiterentwicklung der Gesellschaft unabdingbar ist und in den gesetzlichen Regelungen, in der Praxis, in der Rechtsprechung sowie im täglichen Leben gleichermaßen gelten sollte;
C. in der Erwägung, dass die EU in der Vergangenheit einige wichtige Schritte zur Stärkung der Frauenrechte und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter unternommen hat; in der Erwägung jedoch, dass die Ergebnisse der politischen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in den vergangenen zehn Jahren auf EU-Ebene zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die vorherige Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 nicht genügend zur Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer und internationaler Ebene beigetragen hat, sowie in der Erwägung, dass die geplanten Ziele nicht wirksam verwirklicht wurden; in der Erwägung, dass daher eine neue Strategie neue Impulse geben und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nach sich ziehen muss;
D. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 eindeutig eine neue eigenständige Strategie für Frauenrechte und zur Gleichstellung von Frauen und Männern gefordert hat;
1. stellt fest, dass die Kommission in der Vergangenheit eindeutig eine klare, transparente, rechtmäßige und öffentliche Mitteilung zur Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern gebilligt hat, die von allen EU-Organen auf der höchsten politischen Ebene angenommen wurde;
2. stellt fest, dass, dass die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 in dem im November 2015 veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 nicht erwähnt wird;
3. begrüßt, dass die Kommission im August 2015 ihren Fahrplan mit dem Titel „New start to address the challenges of work-life balance faced by working families“ [Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie], ein Paket mit legislativen und nichtlegislativen Vorschlägen, veröffentlicht hat; weist darauf hin, dass die am 11. November 2015 mit den Sozialpartnern eingeleitete öffentliche Konsultation am 4. Januar 2016 abgeschlossen wurde;
4. begrüßt, dass die Kommission einen sehr praktischen und konkreten Ansatz verfolgt, indem sie in ihrer im Dezember 2015 veröffentlichten Arbeitsunterlage mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016-2019“ [Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019] eindeutige und messbare Ziele festgelegt hat, selbst wenn die Unterlage ein internes Dokument und keine vollwertige Mitteilung ist;
5. begrüßt die feste Zusage, die das Mitglied der Kommission Věra Jourová – als zuständiges Mitglied der Kommission und im Namen des gesamten Kollegiums der Kommissionsmitglieder – bei der Zusammenfassung des Dokuments im Rahmen der außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am 14. Dezember 2015 in Straßburg gegeben hat, und wird deren konkreten Ergebnisse weiter verfolgen;
6. betont, dass – im Einklang mit den Standards im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Kommission zu einer besseren Rechtsetzung – der Schwerpunkt auf der mangelnden Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten liegen muss, bevor die Notwendigkeit erwogen wird, neue Legislativvorschläge im Bereich der Geschlechtergleichstellung vorzulegen;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die uneingeschränkte Verantwortung für die Umsetzung, Übernahme und Beurteilung geltender Rechtsvorschriften und politischer Instrumente zu übernehmen, mit denen die Umsetzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf nationaler Ebene verbessert werden soll;
8. bedauert, dass sich der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 7. Dezember 2015 nicht auf einen offiziellen Standpunkt bezüglich verschiedener Themen zugunsten der Gleichstellung der Geschlechter, darunter auch die vom Parlament lang erwartete Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien, einigen konnte;
9. fordert die Kommission auf, mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, um die erzielten Fortschritte zu erfassen und die gegebenen Zusagen im Rahmen der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) im März 2016 zu erneuern; fordert den niederländischen Ratsvorsitz in diesem Zusammenhang auf, sich auf der Ebene des Rates wesentlich für die Weiterbehandlung bestehender legislativer Dossiers einzusetzen;
10. fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung des strategischen Rahmens Bericht zu erstatten;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.