Entschließungsantrag - B8-0179/2016Entschließungsantrag
B8-0179/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Libyen

1.2.2016 - (2016/2537(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jean-Luc Schaffhauser, Mireille D'Ornano, Edouard Ferrand, Mario Borghezio, Harald Vilimsky, Gerolf Annemans im Namen der ENF-Fraktion

Verfahren : 2016/2537(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0179/2016
Eingereichte Texte :
B8-0179/2016
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Angenommene Texte :

B8-0179/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Libyen

(2016/2537(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein Abkommen geschlossen wurde, das die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit in Libyen vorsieht;

B.  in der Erwägung, dass der Vorschlag für Ministerämter vom libyschen Präsidialrat angenommen, vom Repräsentantenhaus jedoch abgelehnt wurde;

C.  in der Erwägung, dass Libyen ein vom Krieg zerrüttetes Land ist, dessen Regierungen miteinander im Streit liegen; in der Erwägung, dass Teile des Hoheitsgebiets von Stammesmilizen und islamistischen Terrorgruppen wie dem Islamischen Staat und Ansar al-Sharia kontrolliert werden;

D.  in der Erwägung, dass ausländische Kämpfer der Terrorgruppen Libyen immer häufiger als Rückzugsort nutzen; in der Erwägung, dass einige dieser Gruppen mit Ölanlagen Einnahmen erwirtschaften;

E.  in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch das Vereinigte Königreich und Frankreich, durch ihre Militäreinsätze im Jahr 2011 und ihre allgemeine Unterstützung des sogenannten Arabischen Frühlings in erheblichem Maße zu der Krise in Libyen beigetragen haben;

F.  in der Erwägung, dass Libyen ein wichtiges Transitland für die illegale Zuwanderung nach Europa ist;

G.  in die Erwägung, dass ein bilaterales Abkommen zwischen Italien und Libyen geschlossen wurde, nach dem abgefangene Boote zurückgeschickt werden sollten, um die illegale Zuwanderung zu bekämpfen;

H.  in der Erwägung, dass die illegalen Zuwanderungsströme unbedingt eingedämmt werden müssen;

1.  nimmt Kenntnis von der Lage in Libyen;

2.  bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Regierung der nationalen Einheit ohne weitere Verzögerungen gebildet werden kann, damit in Libyen für Frieden, Sicherheit und Stabilität gesorgt wird;

3.  betont, wie wichtig die Mitarbeit Libyens für die Eindämmung der illegalen Zuwanderungsströme ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, mit Libyen Rückübernahmeabkommen zu schließen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung Libyens zu übermitteln.