ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Asbestbeseitigung
25.1.2016
Isabella Adinolfi
B8-0213/2016
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Asbestbeseitigung
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass seit den Fünfzigerjahren für die Gebäudeisolierung Asbest oder andere asbesthaltige Materialien verwendet wurden und dass im Wohnungsbau an dieser Praxis so lange festgehalten wurde, bis dieser Stoff als krebserzeugend eingestuft wurde;
B. in der Erwägung, dass die WHO klargestellt hat, dass in den letzten Jahrzehnten Tausende von Menschen in der EU infolge von Krebserkrankungen gestorben sind, die unmittelbar auf die Einwirkung von Asbestfasern zurückzuführen sind, und dass das Parlament deshalb die Entschließung zu „asbestbedingten Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Aussichten auf Beseitigung von sämtlichem noch vorhandenen Asbest“[1] verabschiedet hat;
C. in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften bezüglich Asbest in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und dass nach Einschätzungen der WHO weiterhin Menschen aufgrund von Asbest sterben;
1. fordert die Kommission auf, klarzustellen, wie es um die Umsetzung der Maßnahmen zur Asbestbeseitigung in der gesamten Europäischen Union bestellt ist;
2. fordert die Kommission auf, ein geeignetes Rechtsinstrument auszuarbeiten, damit für alle Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Erfassung und Beseitigung von Asbest verbindlich vorgeschrieben werden, da die bisher getroffenen Maßnahmen nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt haben.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0093.