Entschließungsantrag - B8-0309/2016Entschließungsantrag
B8-0309/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Bericht über Montenegro 2015

2.3.2016 - (2015/2894(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2015/2894(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0309/2016
Eingereichte Texte :
B8-0309/2016
Angenommene Texte :

B8-0309

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht über Montenegro 2015

(2015/2894(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29. März 2010 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits[1],

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der 7. Tagung der Beitrittskonferenz der EU mit Montenegro auf Ministerebene vom 21. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die in der 11. Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU–Montenegro am 16./17. Dezember 2015 angenommene Erklärung sowie die in dieser Sitzung angenommenen Empfehlungen,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Mai 2012 an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte Montenegros bei der Durchführung von Reformen (COM(2012)0222) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2012, in deren Rahmen beschlossen wurde, am 29. Juni 2012 Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Montenegro 2015 Report“ (Bericht über Montenegro 2015) (SWD(2015)0210),

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes der Westbalkan-Konferenz in Wien vom 27. August 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 15. Dezember 2015 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–  unter Hinweis auf den Beschluss der Außenminister der NATO-Mitgliedstaaten vom 2. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Montenegro,

–  unter Hinweis auf die von Charles Tannock in seiner Rolle als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Montenegro geleistete Arbeit,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass bei den Beitrittsverhandlungen mit Montenegro weitere Fortschritte erzielt und auf der Regierungskonferenz in Brüssel am 21. Dezember 2015 zwei weitere Verhandlungskapitel – die Kapitel über Verkehr und Energie – eröffnet worden sind; in der Erwägung, dass Montenegro das Erweiterungsland ist, bei dem der Verhandlungsprozess am weitesten vorangeschritten ist;

B.  in der Erwägung, dass die Regierungskoalition und die Opposition unbedingt einen tragfähigen Dialog führen und konstruktiv zusammenarbeiten müssen, wenn im Rahmen des Beitrittsprozesses auch künftig Fortschritte erzielt werden sollen;

C.  in der Erwägung, dass es für die demokratische Zukunft Montenegros von entscheidender Bedeutung ist, dass die nächsten Parlamentswahlen frei, fair und transparent sind;

D.  in der Erwägung, dass Montenegro auch weiterhin an einer soliden Erfolgsbilanz arbeiten muss, was die Rechtsstaatlichkeit angeht, da diese eine Grundvoraussetzung für den Beitritt zur EU darstellt;

E.  in der Erwägung, dass eine starke Zivilgesellschaft die politische Rechenschaftspflicht und die Solidarität innerhalb des Landes stärkt und ein besseres Verständnis in Bezug auf die Reformen im Zusammenhang mit der EU und eine entsprechende Eigenverantwortung fördert;

F.  in der Erwägung, dass Korruption nach wie vor ein ernsthaftes Problem darstellt, und in der Erwägung, dass das organisierte Verbrechen und die Tatsache, dass die Freiheit der Meinungsäußerung gefährdet ist, nach wie vor Anlass zur Sorge geben;

G.  in der Erwägung, dass weitere Schritte unternommen werden sollten, um im Einklang mit den Normen der EU die Arbeitslosigkeit einzudämmen, soziale Diskriminierung und Armut zu bekämpfen und die Rechte der Arbeitnehmer sowie die Gewerkschaftsrechte zu stärken;

1.  begrüßt, dass bei den Beitrittsverhandlungen mit Montenegro kontinuierlich Fortschritte zu verzeichnen sind, und weist darauf hin, dass bislang 22 Verhandlungskapitel, darunter die Kapitel 23 und 24, eröffnet und davon zwei Kapitel vorläufig abgeschlossen worden sind; hält noch wesentliche Fortschritte für unbedingt notwendig, bevor die Bedingungen für den Abschluss der bereits eröffneten Kapitel sowie jene für die Eröffnung neuer Kapitel erfüllt sind; betont, dass der Verhandlungsfortschritt mit der strikten Umsetzung der einschlägigen Aktionspläne und Strategien einhergehen muss; weist erneut darauf hin, dass es bei den Verhandlungen insgesamt nur Fortschritte geben kann, wenn gleichzeitig auch bei der Verwirklichung der Rechtsstaatlichkeit Fortschritte erzielt werden und diese Erfolge auch sichtbar sind;

2.  fordert nachdrücklich, dass der Beitrittsprozess einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterzogen wird; begrüßt die Annahme des Aktionsplans 2015 zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, betont allerdings, dass die Kapazitäten des Parlaments von Montenegro gestärkt werden müssen und sich dessen Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem Beitritt verbessern muss; begrüßt den vor Kurzem angenommenen Ethikkodex und fordert, dass weitere Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Parlament von Montenegro getroffen werden;

3.  ist tief besorgt darüber, dass die Stimmung im Land polarisiert ist und ein Teil der Opposition die parlamentarischen Tätigkeiten boykottiert; fordert alle politischen Kräfte – d. h. sowohl die Regierung als auch die Opposition – auf, im Parlament von Montenegro wieder einen tragfähigen Dialog zu führen und konstruktiv zusammenzuarbeiten; nimmt zur Kenntnis, dass der im Parlament von Montenegro vorgelegte Misstrauensantrag am 27. Januar 2016 gescheitert ist und es in der Folge innerhalb der Koalitionsregierung zu Umbesetzungen kam; weist erneut darauf hin, dass der Dialog und Kompromisse die Grundpfeiler der demokratischen Entscheidungsfindung darstellen; erachtet es für eine gut funktionierende Demokratie als wesentlich, dass alle Formen des Protests friedlicher Natur sind und den einschlägigen Gesetzen Rechnung tragen; erwartet, dass die zuständigen staatlichen Stellen alle Fälle, in denen während der Proteste Gewalt zur Anwendung kam, darunter auch mutmaßliche Fälle übermäßiger Gewalt durch einige Angehörige der Polizei, umfassend und zeitnah prüfen; nimmt die im Dezember 2015 angenommenen Änderungen des Gesetzes über öffentliche Versammlungen zur Kenntnis;

4.  fordert die Regierung auf, die neuen Wahlgesetze vollständig umzusetzen, bevor neue Wahlen stattfinden, und die staatliche Wahlkommission weiter zu stärken, da es dieser ermöglicht werden muss, ihrem Mandat wirksam nachzukommen; weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die „Tonbandaffäre“ auf politischer Ebene ordnungsgemäß weiterverfolgt werden muss, erkennt gleichzeitigt allerdings an, dass bei der juristischen Aufbereitung Fortschritte erzielt worden sind;

5.  stellt fest, dass die Regierung bei der Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2011–2016 Fortschritte erzielt hat, und fordert, dass rechtzeitig eine Strategie für den Zeitraum 2016–2020 angenommen wird; fordert, dass die öffentliche Verwaltung weiter entpolitisiert wird; erachtet es als wesentlich, dass in der öffentlichen Verwaltung die Grundsätze Leistung, Entpolitisierung, Rechenschaftspflicht und Transparenz zur Anwendung gebracht werden und dass das Recht der Bürger auf eine gute, korruptionsfreie Verwaltung verwirklicht wird; begrüßt die an dem Gesetz über den Bürgerbeauftragten vorgenommenen Änderungen; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Kapazitäten des Büros des Bürgerbeauftragten zu begrenzt sind, als dass es allen Beschwerden wirksam nachgehen könnte; betont, dass eine größere Anzahl von spezialisierten, unabhängigen staatlichen Agenturen benötigt wird;

6.  begrüßt, dass gute Fortschritte erzielt worden sind, was die Stärkung des Rechtsrahmens im Hinblick auf den Ausbau der Unabhängigkeit, der Rechenschaftspflicht und der korrekten Berufsausübung im Justizwesen angeht, und sieht der umfassenden Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen in die Praxis erwartungsvoll entgegen; ist zufrieden darüber, dass der Arbeitsrückstand bei bestimmten Kategorien von Rechtssachen abgenommen hat; fordert, dass die Unabhängigkeit des Justizwesens gewährleistet wird, und begrüßt die erhöhte Effizienz des Justizwesens; ist nach wie vor besorgt darüber, dass auf die Justiz unzulässiger Einfluss geübt wird, insbesondere bei der Ernennung von Richtern; betont, dass die Kapazitäten des Richter- und des Staatsanwaltschaftsrats gestärkt werden müssen und dass die Effizienz des Verfassungsgerichts verbessert werden muss, die Durchsetzung der Entscheidungen des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung gestärkt werden muss und die neuen Mechanismen für Einstellungen, die Personalbewertung und Beförderungen umfassend umgesetzt werden müssen;

7.  fordert, dass die legislativen und verwaltungstechnischen Kapazitäten im Bereich Asyl und Migration verbessert werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für diese Zwecke Unterstützung bereitzustellen; spricht der Regierung Montenegros seine Anerkennung für die Schritt aus, die sie unternommen hat, um staatenlose Personen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, dabei zu unterstützen, ihren Status zu klären; legt Montenegro nahe, seine Anstrengungen in diesem Bereich insbesondere in Bezug auf Kinder fortzuführen und zu diesem Zweck die Anmeldung Neugeborener und die anschließende Eintragung oder Wiedereintragung in das Personenstandsregister weiter zu vereinfachen;

8.  fordert die Regierung und die Staatsanwaltschaft auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen zu intensivieren und proaktiver zu handeln, was die Prüfung noch ausstehender Hinweise auf Kriegsverbrechen angeht, und zwar insbesondere in Bezug auf die verantwortlichen Staatsbediensteten am oberen Ende der Befehlskette, um im Einklang mit den internationalen Normen sicherzustellen, dass die Gerichtsurteile umgesetzt werden und dabei für eine gerechte und rechtmäßige Entschädigung Sorge getragen wird, und ferner sicherzustellen, dass die Opfer Zugang zur Justiz haben und für das erlittene Leid entschädigt werden; fordert einen umfassenden Zeugenschutz; weist erneut darauf hin, dass alle Angelegenheiten, die nicht mit dem gemeinsamen Standpunkt der EU zur Integrität des Römischen Statuts und den entsprechenden Leitprinzipien für bilaterale Immunitätsabkommen vereinbar sind, geklärt werden müssen;

9.  begrüßt die vor Kurzem vorgelegte EU-Peer-Review über die Rechte des Kindes, und fordert, dass die Maßnahmen und Gesetze, die sich auf Kinder beziehen, auf allen Ebenen umfassend umgesetzt werden und auch eine entsprechende Überwachung stattfindet; betont, dass für Maßnahmen und Dienste, die auf Kinder ausgerichtet sind, auf nationaler und lokaler Ebene angemessene Ressourcen bereitgestellt werden müssen und die Kapazitäten im Hinblick auf die Erhebung und Verwendung hochwertiger, aufgeschlüsselter Daten in Bezug auf Kinder ausgebaut werden müssen, damit für die Gestaltung der entsprechenden politischen Maßnahmen und Programme Fakten herangezogen werden können;

10.  würdigt die Zusage der Regierung, das Angebot im Hinblick auf eine hochwertige frühkindliche Bildung auszubauen, und begrüßt, dass der Anteil der Kinder, die eine Vorschule besuchen, infolge einer gezielten Kampagne inzwischen zugenommen hat; begrüßt die Anstrengungen, die unternommen werden, um die Qualität der Bildung im Allgemeinen sowie jene der frühkindlichen Bildung im Besonderen zu verbessern, indem Normen festgelegt werden, die Kapazitäten der Bildungsanbieter ausgebaut und Kontroll- sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen geschaffen werden; begrüßt die wegweisenden Arbeiten zur Ausbildung sozio-emotionaler Fähigkeiten sowie anderer sozialer Kompetenzen bei Grundschülern;

11.  nimmt das Engagement der Regierung und die von ihr erreichten Ergebnisse im Rahmen der Reform des Sozialsystems und der Kinderbetreuung zur Kenntnis, und betont, dass diese Reformen von den Sozialfürsorgezentren auch wirksam umgesetzt werden müssen, und zwar im Rahmen eines Einzelfallmanagements und einer Koordinierung der Dienste; weist darauf hin, dass die vor Kurzem vorgenommene Gesetzesänderung, in deren Rahmen Erwachsene Tagesstätten gemeinsam mit Kindern mit Behinderung in Anspruch nehmen können, nicht mit den internationalen Normen im Einklang steht; begrüßt die Zusage der Regierung, bis 2017 dafür zu sorgen, dass Kinder unter drei Jahren nicht in staatlichen Einrichtungen untergebracht werden; würdigt die Vorschläge für eine Änderung des montenegrinischen Familiengesetzes, in deren Rahmen körperliche Bestrafungen im Familienkreis verboten werden sollen; fordert, dass weiter darauf hingewirkt wird, dass der Grundsatz des Kindeswohls in alle Zivil- und Verwaltungsverfahren aufgenommen und gleichzeitig auch dafür gesorgt wird, dass sich der Zugang zur Justiz verbessert;

12.  stellt fest, dass zwar positive Gesetzesänderungen vorgenommen worden sind, die Korruption aber nach wie vor Anlass zur Sorge gibt, und zwar insbesondere beim öffentlichen Beschaffungswesen, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen sowie bei der Raumplanung, bei Privatisierungen und im Bauwesen; weist erneut darauf hin, dass die Korruption auf allen Ebenen beseitigt werden muss, da sie den Grundsätzen der Demokratie zuwiderläuft und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung schadet; fordert die Regierung auf, die Bekämpfung der Korruption zu einem Schwerpunktthema zu machen und für diesen Bereich in der Folge auch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen; begrüßt, dass eine Sonderstaatsanwaltschaft eingerichtet wurde, die unter anderem für die Bekämpfung von Korruptionsvergehen zuständig ist, und fordert, dass diese in die Lage versetzt wird, ihre Tätigkeiten unverzüglich aufzunehmen; begrüßt die Einrichtung der Agentur zur Bekämpfung der Korruption, die zum 1. Januar 2016 ihre Tätigkeit aufgenommen hat; fordert, dass dafür gesorgt wird, dass sie unabhängig agieren kann und mit den Kapazitäten ausgestattet ist, die notwendig sind, damit sie verwaltungsrechtliche Untersuchungen durchführen kann; weist erneut darauf hin, dass Hinweisgeber geschützt werden müssen; fordert die staatlichen Stellen auf, den Zugang zu Informationen über das Eigentum an Unternehmen und Immobilien sowie zu Einzelheiten über öffentliche Ausgaben, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen und Privatisierungsprozessen, zu erleichtern und auszubauen;

13.  fordert die Regierung auf, den legislativen und institutionellen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung weiter zu stärken und dafür zu sorgen, dass Hinweisgeber wirksamen Schutz erfahren; fordert, dass sich die Regierung, alle Bereiche des öffentlichen Lebens und die Zivilgesellschaft aktiver an der Korruptionsbekämpfung beteiligen und in dieser Hinsicht auch wirksam zusammenarbeiten; weist erneut darauf hin, dass die Erfolgsbilanz in Sachen Korruptionsbekämpfung bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung auf allen Ebenen verbessert werden muss und die institutionellen und operativen Kapazitäten der Staatsanwälte, der Richter und der Polizei gestärkt werden müssen, systematisch in Finanzangelegenheiten ermittelt werden muss und die Befugnis, Vermögenswerte einzuziehen und zu beschlagnahmen, systematisch zur Anwendung gebracht werden muss; fordert, dass der Straftatbestand der rechtswidrigen Bereicherung geschaffen wird;

14.  nimmt zur Kenntnis, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Montenegro in bestimmten montenegrinischen Kommunen gegen mehrere Staatsbedienstete Anklage im Zusammenhang mit Korruption auf hoher Ebene erhoben hat; begrüßt dies als positives Zeichen im Hinblick darauf, dass es einer Erfolgsbilanz bei der Beseitigung der Korruption auf hoher Ebene bedarf, und legt Montenegro nahe, auch künftig so zu verfahren; weist erneut darauf hin, dass die Erfolgsbilanz bei Korruption auf hoher Ebene verbessert werden muss, was Ermittlungen und die Eröffnung von Gerichtsverfahren angeht; würdigt die gute Leistung des Hohen Gerichts in Podgorica, was die Verurteilungen für Straftaten im Zusammenhang mit Korruption angeht;

15.  ist besorgt darüber, dass die gemeldeten Zahlen rechtskräftiger Verurteilungen in Fällen, die das organisierte Verbrechen betreffen, und die Zahl der Fälle an Einziehungen und Beschlagnahmen von Erträgen aus Straftaten nach wie vor sehr niedrig sind bzw. ist; empfiehlt, dass die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden enger und besser zusammenarbeiten; begrüßt, dass die Zusammenarbeit zwischen Montenegro und seinen Nachbarländern in vielen Bereichen gut verläuft; begrüßt das Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und Montenegro; stellt fest, dass der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zwar größtenteils vorhanden ist, fordert aber, dass der einschlägige Kontrollrahmen wesentlich ausgebaut wird und bei Fällen von Geldwäsche vermehrt Ermittlungen geführt werden und die Zahl der Anklageerhebungen und der Verurteilungen zunimmt;

16.  fordert, dass zur Ergänzung der einschlägigen rechtlichen und institutionellen Aspekte weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen werden und in diesem Rahmen auch ein interdisziplinäres Koordinierungsteam eingerichtet wird; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die Zahl der Ermittlungen in Finanzsachen zu erhöhen und vermehrt Einziehungen und Beschlagnahmen von Vermögenswerten vorzunehmen sowie bei der Ermittlung der Opfer effizienter vorzugehen und sie wirksamer zu schützen und entsprechende Fälle strafrechtlich zu verfolgen; begrüßt, dass es dank der Ermittlungen der montenegrinischen staatlichen Stellen 70 Festnahmen im Zusammenhang mit Menschenhandel und der Verbringung von Menschen nach Italien gegeben hat;

17.  nimmt zur Kenntnis, dass die montenegrinische Polizei im ganzen Land inzwischen vermehrt Kontrollen durchführt, um möglichen Terrorangriffen und der Rekrutierung montenegrinischer Staatsangehöriger durch dschihadistische Organisationen vorzubeugen; begrüßt, dass eine Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus für die Jahre 2016–2018 angenommen und eine ministerienübergreifende Gruppe zur Überwachung der Lage und zur Bewertung der Gefahr der terroristischen Bedrohung eingerichtet wurde; fordert die zuständigen staatlichen Stellen in diesem Zusammenhang auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umzusetzen, um jegliche potenzielle Bedrohung der Sicherheit der Bürger des Landes abzuwenden und zu überwachen; legt den zuständigen staatlichen Stellen nahe, die regionale und internationale Zusammenarbeit zu stärken, und zwar auch durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, damit einer Radikalisierung vorgebeugt und auf terroristische Aktivitäten reagiert werden kann; ist der Ansicht, dass im Rahmen aller Maßnahmen, die in dieser Hinsicht ergriffen werden, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und -übereinkünften stets die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gewahrt bleiben müssen; ist der Auffassung, dass politische Stabilität in der Region, die Förderung interethnischer und interreligiöser Toleranz und eines entsprechenden Dialogs und weitere Fortschritte in Richtung der EU von grundlegender Bedeutung für die Stärkung des Zusammenhalts und für die Sicherheit auf dem westlichen Balkan sind;

18.  begrüßt die Anstrengungen, die die Regierung von Montenegro unternimmt, um den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoffen stärker zu bekämpfen; fordert, dass zwischen den Initiativen in Montenegro, der Großregion und der Kommission in dieser Hinsicht eine enge Abstimmung und ein Austausch der bewährten Verfahren stattfinden;

19.  begrüßt die Anstrengungen, die im Hinblick auf die Verbesserung der Mechanismen für die Konsultation der Organisationen der Zivilgesellschaft und mehr Transparenz bei der Ausarbeitung von Maßnahmen und Gesetzen unternommen worden sind, und zwar auch dadurch, dass diese Organisationen in die Reformen einbezogen werden, die in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden, sowie auch in die Überwachung des Wahlprozesses und der Umsetzung der Reformen; würdigt die Motivation und die Anstrengungen der Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich zu vielen Bereichen geäußert haben und auch wirksam tätig geworden sind; betont, dass der Zugang der Organisationen der Zivilgesellschaft zu Informationen über den Beitritt und auch die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Selbstverwaltungen und den Organisationen der Zivilgesellschaft verbessert werden muss; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, an der Entwicklung eines tragfähigen Systems für eine öffentliche Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft weiterzuarbeiten und Bedingungen zu schaffen, die der Freiwilligenarbeit und dem sozialen Unternehmertum förderlich sind;

20.  weist erneut darauf hin, dass die Freiheit der Medien und der Medienpluralismus sowie auch das Recht auf freie Meinungsäußerung im weiteren Sinne zu den zentralen Werten der EU zählen und einen Eckpfeiler jeder Demokratie darstellen; ist nach wie vor besorgt über die Medienfreiheit in Montenegro, das auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nur an 114. Stelle steht; fordert, dass weitere Fortschritte erzielt werden, was die Freiheit der Meinungsäußerung angeht, und dass Entscheidungen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Freiheit der Meinungsäußerung angepasst werden; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen getroffen werden, damit die Unabhängigkeit der öffentlichen Sendeanstalt RTCG gewahrt bleibt; fordert, dass allen an den Wahlen beteiligten Parteien ein fairer, gleichberechtigter Zugang zu den Medien gewährt wird; betont, dass die Medienorgane sich selbst Regeln vorgeben müssen; begrüßt die Fortschritte, die im Bereich Informationsgesellschaft und -technologien erreicht worden sind;

21.  begrüßt die Tatsache, dass es im Berichtszeitraum nicht zu weiteren Übergriffen auf Journalisten kam; ist allerdings besorgt angesichts der Mängel, die die Ermittlungen aufweisen, die anlässlich früherer Fälle von Gewalt gegen Journalisten und entsprechender Einschüchterung durchgeführt wurden; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die anhängigen Fälle von Gewalt gegen bzw. der Bedrohung von Journalisten, darunter auch die Ermordung von Duško Jovanović im Jahr 2004, abzuschließen und zu diesem Zweck die Ermittlungen zu verbessern und nicht nur die Täter, sondern auch die Hintermänner zu ermitteln und vor Gericht zu stellen, und fordert ferner, dass auch die Empfehlungen der Ad-hoc-Medienkommission, die zur Überwachung der Ermittlungen in Bezug auf Gewalt gegen Journalisten eingerichtet wurde, umgesetzt werden; stellt die derzeitige Zusammensetzung der Kommission in Frage, da mehr als 50 % ihrer Mitglieder den Sicherheitskräften angehören, womit diese Mitglieder Fortschritte blockieren und die Annahme von Berichten verhindern können, wenn sie gemeinsam handeln; fordert die Regierung auf, das Mandat dieser Kommission zu verlängern und ihr bedeutend mehr Informationen bereitzustellen und ihre Befugnisse bedeutend zu erweitern; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass aufgrund früherer Versuche, Journalisten und Medienorgane einzuschüchtern, die große Gefahr besteht, dass Selbstzensur betrieben wird und die Möglichkeiten, Investigativjournalismus zu betreiben, beschnitten werden; verurteilt die nach wie vor laufenden Schmierenkampagnen gegen bestimmte Personen, in der sich im Wesentlichen eine Boulevardzeitung bekannte Aktivisten der Zivilgesellschaft und auch einige Politiker zum Ziel macht und diese auf persönlicher Ebene angreift; weist erneut darauf hin, dass alle Medienorgane dem geltenden Pressekodex in seiner Gesamtheit Rechnung tragen müssen; weist darauf hin, dass die Medienlandschaft in hohem Maße politisiert und gespalten ist, dass die beruflichen und ethischen Standards niedrig sind und Journalisten schlecht bezahlt werden und in unsicheren Arbeitsverhältnissen stehen; ist der Ansicht, dass Journalisten unbedingt vollkommen unabhängig und frei von Einflussnahme, beispielsweise durch Medieneigentümer, sein müssen; begrüßt die von Medienschaffenden getroffene Vereinbarung, dass der aktuelle Ethikkodex überarbeitet werden soll, um einen hochwertigen Journalismus zu fördern; fordert, dass der von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterstützte Dialog über die Verbesserung der ethischen und beruflichen Standards in Bezug auf die Medien weitergeführt wird;

22.  begrüßt, dass der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbessert worden ist; ist allerdings besorgt darüber, dass die meisten öffentlichen Gebäude für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht zugänglich sind, darunter auch Gebäude der 13 wichtigsten Arten öffentlicher Gebäude, wie etwa das Parlament, Schulen, Krankenhäuser, Sozialfürsorgezentren und Gerichte, obwohl die Regierung zugesagt hatte, dies bis zum 31. August 2013 zu ändern; fordert, dass der Fonds für berufliche Umschulung und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung voll ausgeschöpft wird;

23.  fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, sich dafür einzusetzen, dass sich der Anteil der im öffentlichen Dienste beschäftigten Angehörigen ethnischer Minderheiten verbessert, und zwar auch bei der Polizei und im Justizwesen; fordert sie ferner nachdrücklich auf, ein neues Minderheitengesetz und ein Gesetz über den rechtlichen Status von Religionsgemeinschaften zu verabschieden und dafür zu sorgen, dass diese Gesetze mit den europäischen Standards im Einklang stehen und erst verabschiedet werden, nachdem alle Interessenträger konsultiert wurden, und fordert sie auf, zusätzliche Anstrengungen zum Schutz der multiethnischen Identität der Region Boka Kotorska (Bucht von Kotor) zu unternehmen und der mangelnden Transparenz in Bezug auf die Mittel für Minderheitenfragen entgegenzuwirken; begrüßt die Maßnahmen Montenegros zur Schaffung eines Klimas der Toleranz und der Inklusion aller nationalen Minderheiten;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass sich der Anteil der Schüler und Studenten, die der Minderheit der Roma angehören, auf allen Bildungsstufen erhöht hat, fordert allerdings erneut, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, damit sich der Zugang der Roma und der Minderheiten der Ägypter und der Aschkali zum Gesundheitswesen, zu Wohnraum und zur Beschäftigung verbessert; fordert sowohl die politischen als auch die zivilgesellschaftlichen Akteure nachdrücklich auf, gegen die Gewalt gegen die bzw. Diskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft und entsprechende Hassverbrechen vorzugehen, insbesondere indem Anstrengungen mit dem Ziel unternommen werden, die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um einen Wandel der Einstellungen voranzubringen, und indem Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter geschult werden; fordert, dass für diese Art der Diskriminierung und von Gewaltakten Verantwortliche vor Gericht gestellt werden; legt den staatlichen Stellen nahe, die Anstrengungen zur Gewährleistung der Rechte von LGBTI-Personen fortzuführen und auszubauen und auch die Versammlungsfreiheit zu wahren; begrüßt, dass die dritte Pride Parade Montenegros am 13. Dezember 2015 ohne größere Zwischenfälle stattfinden konnte, zumal sie auch gut geschützt wurde; bedauert allerdings, dass die Pride Parade in Nikšić untersagt wurde;

25.  ist nach wie vor besorgt über die häusliche und die sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Kindern sowie darüber, dass entsprechende Fälle nur selten gemeldet werden, es an strafrechtlicher Verfolgung mangelt, die Opfer nur unzureichend unterstützt und geschützt werden und die Täter nur niedrige Strafen erhalten oder sogar vollkommen straflos bleiben; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, das Thema häusliche Gewalt ernst zu nehmen und in diesem Sinne Schutzdienste einzurichten, die Koordinierung zwischen den staatlichen Institutionen zu verbessern und das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wirksam umzusetzen; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die in staatlichen Einrichtungen tätigen Personen (Sozialarbeiter, Polizisten usw.) für die Arbeit mit Opfern zu schulen; betont, dass der Anteil von Frauen in der Politik im Rahmen der kommenden Wahlen erhöht und dafür gesorgt werden muss, dass Frauen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt haben;

26.  fordert die Regierung auf, die im Bereich Menschenrechte tätigen Einrichtungen, beispielsweise den Bürgerbeauftragten und das Ministerium für Menschenrechte und Minderheiten, weiter zu stärken und angemessene Mittel für die Durchsetzung der Menschenrechte bereitzustellen;

27.  würdigt die makroökonomische Stabilität und die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass Montenegro gemäß dem Bericht der Weltbank mit dem Titel „Doing Business 2016“, in dessen Rahmen ein Index in Bezug auf die Wirtschaftsfreundlichkeit erstellt wird, weltweit an 46. Stelle und bei den Ländern des Westbalkans an 2. Stelle steht; stellt allerdings fest, dass Montenegro auf Platz 136 von 188 steht, was die Durchsetzung von Verträgen betrifft, was zu Rechtsunsicherheit führt; nimmt die Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Kenntnis; fordert die Regierung nachdrücklich auf, weitere Strukturreformen einzuleiten, für ein unternehmensfreundliches Regulierungsumfeld zu sorgen, in dessen Rahmen gleichzeitig dem Verbraucherschutz und den sozialen Rechten Rechnung getragen wird, Anstrengungen zu unternehmen, damit die Korruption in der Wirtschaft abnimmt, wirtschaftliche Reformen durchzuführen, die zu Beschäftigung und Wachstum führen, den hohen Leistungsbilanzdefiziten und dem allgemeinen Haushaltsdefizit des Landes entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass die Staatsfinanzen tragfähig sind, und Maßnahmen umzusetzen, die zu einer breit aufgestellten Wirtschaft beitragen;

28.  betont, dass der KMU-Sektor gestärkt und unterstützt werden muss, indem die Rechtsvorschriften, die Finanzierung und die Umsetzung der Industriepolitik verbessert werden, die informelle Wirtschaft eingedämmt wird und die elektronische Anmeldung von Unternehmen landesweit beschleunigt wird;

29.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Montenegro dem dritten Energiepaket nicht Rechnung trägt und keine Fortschritte erreicht worden sind, was die Weiterentwicklung des Gasmarkts angeht; weist darauf hin, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, sodass die Ziele auch erreicht werden können, und weist darauf hin, dass eine Fachagentur für Energieeffizienz eingerichtet werden muss;

30.  stellt fest, dass der Bereich staatliche Beihilfen nach wie vor Anlass zur Sorge gibt, insbesondere was die Unabhängigkeit des Ausschusses für die Kontrolle staatlicher Beihilfen (State Aid Control Commission) und die für die Kontrolle staatlicher Beihilfen zuständige Stelle (State Aid Control Unit) angeht sowie auch die Meldung und Rechtskonformität neuer Rechtsvorschriften und von Beihilfen für umfangreiche Investitionsprojekte und die Aluminiumfabrik KAP; ist nach wie vor besorgt angesichts der Verzögerungen in Bezug auf den Abschluss des Insolvenzverfahrens der Aluminiumfabrik KAP, da dies einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens darstellt; fordert die Regierung und die beteiligten Parteien erneut auf, eine tragfähige Verhandlungslösung auszuarbeiten, was das Insolvenzverfahren der Aluminiumfabrik KAP angeht, wobei diese Lösung den Beihilfevorschriften und dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Rechnung tragen und auf Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beruhen muss; empfiehlt, dass eine umfassende, unabhängige Prüfung der Finanzen der Aluminiumfabrik KAP in Auftrag gegeben wird, die sich auf dem Zeitraum ab dem Kauf durch das Unternehmen CEAC im Jahr 2005 bis heute erstreckt; fordert, dass den Plänen zum Bau einer neuen Autobahn besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, zumal es sich hierbei um das größte öffentliche Projekt in der Geschichte Montenegros handelt, dass auch mit den höchsten öffentlichen Ausgaben in der Geschichte des Landes verbunden ist; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und dabei den einschlägigen Rechtsvorschriften Rechnung getragen wird;

31.  bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass in einigen Landesteilen viele Menschen in relativer Armut leben und die Jugend- sowie die Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft hoch sind; betont, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialrat in die Ausarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einbezogen werden müssen; fordert, dass der soziale Dialog verbessert wird; nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht und die sozioökonomische Kluft zwischen dem Norden und dem Süden des Landes zunimmt; fordert, dass wirksamere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen getroffen werden, damit die Beschäftigungsquote – insbesondere bei jungen Menschen – steigt; stellt fest, dass Steuerhinterziehung wirksamer eingedämmt und ein sozial gerechteres Steuersystem eingeführt werden muss; legt der Regierung nahe, ihre Tätigkeiten zur Bewältigung der wesentlichen Herausforderungen Montenegros zu beschleunigen, was die soziale Inklusion, die Armutsminderung und die Schattenwirtschaft angeht; begrüßt die Annahme des Aktionsplans für das Jahr 2016 für die soziale Inklusion; begrüßt die Vereinbarung mit der Internationalen Arbeitsorganisation;

32.  fordert, dass weitere Anstrengungen zur Wahrung der Artenvielfalt in der Saline von Ulcinj unternommen werden, insbesondere da es sich bei ihr um den wichtigsten Vogelbrutplatz bzw. das wichtigste Winterquartier für Vögel an der östlichen Adriaküste handelt; fordert die Regierung auf, auch weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, damit dieses einzigartige Ökosystem auf nationaler und internationaler Ebene nachhaltig geschützt wird, und fordert sie auf, diese Anstrengungen auch zu intensivieren; erkennt die Funktion der Saline an, die eines der besten Beispiele für Synergien zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz darstellt, da sie nur dann dem ökologischen Bedarf von Millionen von Vögeln pro Jahr dienen kann, wenn sie intakt ist; spricht sich für eine nachhaltige Entwicklung der Küste und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Artenvielfalt im Einklang mit den europäischen Standards aus; bekräftigt, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, damit ein neues Umweltgesetz im Hinblick darauf verabschiedet wird, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und die einschlägigen Kapazitäten für die Verwaltung und Koordinierung gestärkt werden müssen; begrüßt, dass im September 2015 die Klimastrategie verabschiedet wurde; nimmt die Absicht der montenegrinischen Regierung zur Kenntnis, neue Wasserkraftwerke zu bauen; weist erneut darauf hin, dass solide Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen, die dem gemeinsamen Besitzstand und den internationalen Standards entsprechen;

33.  würdigt die aktive Beteiligung und konstruktive Rolle Montenegros im Rahmen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit, darunter auch bei der Aussöhnung auf regionaler Ebene und durch seinen Beitrag zu den Krisenbewältigungsoperationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); hebt hervor, das Montenegro eine konstruktive Rolle spielt, was den „Berlin-Prozess“ und die Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans angeht; beglückwünscht Montenegro dazu, dass sich das Land vollständig an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU angepasst hat, und legt der Regierung nahe, die derzeitige 100-prozentige Übereinstimmung auch beizubehalten; begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über die Umsetzung internationaler restriktiver Maßnahmen, einschließlich im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und den Ereignissen im Osten der Ukraine; legt den anderen Ländern der Region nahe, mit der EU zusammenzuarbeiten, was die Anpassung der Außenpolitik angeht, und dem Beispiel Montenegros zu folgen; fordert die montenegrinischen staatlichen Stellen auf, die im Rahmen des Westbalkan-Gipfels 2015 in Wien angenommenen „weichen Maßnahmen“ (z. B. Vereinfachung/Angleichung von Grenzübertrittsverfahren, Eisenbahnreformen, Informationssysteme) rasch und noch vor dem nächsten Westbalkan-Gipfel 2016 in Frankreich umzusetzen;

34.  begrüßt die Entscheidung der NATO, Montenegro einzuladen, dem Bündnis beizutreten, und spricht sich dafür aus, dass bei den Beitrittsverhandlungen rasch und effizient vorgegangen wird; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass die Reform des Sicherheitssektors fortgeführt wird; begrüßt, dass Montenegro sich an den von der EU geführten GSVP-Operationen beteiligt;

35.  begrüßt die Grenzabkommen mit Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo und fordert Montenegro auf, auf diesen Abkommen aufzubauen und die Arbeiten in Bezug auf die Bewältigung der ungeklärten Grenzfragen mit Kroatien und Serbien zu beschleunigen, und fordert, dass Konflikte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Einklang mit den Vorschriften und Grundätzen des Völkerrechts geklärt werden, falls es sich als unmöglich erweisen sollte, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen; fordert die staatlichen Stellen erneut auf, zur Lösung von Fragen der Rechtsnachfolge in Bezug auf das Erbe der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ), unter anderem in den Bereichen Militär und Marine, beizutragen; legt Montenegro nahe, die noch offenen bilateralen Fragen mit seinen Nachbarländern auch weiterhin anzusprechen und dabei konstruktiv und gutnachbarschaftlich zu agieren und dies im Hinblick auf den Beitrittsprozess möglichst bald zu tun; fordert die montenegrinischen staatlichen Stellen ferner auf, intensiver mit den Nachbarländern zusammenzuarbeiten und zu diesem Zweck Informationen über die Erfahrungen bei den Beitrittsverhandlungen auszutauschen; fordert die montenegrinischen staatlichen Stellen auf, die Bestimmungen über die Rechtsnachfolge der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) uneingeschränkt einzuhalten, insbesondere was militärisches Eigentum betrifft;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Montenegros zu übermitteln.