Entschließungsantrag - B8-0310/2016Entschließungsantrag
B8-0310/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Bericht von 2015 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

2.3.2016 - (2015/2895(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ivo Vajgl im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2015/2895(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0310/2016
Eingereichte Texte :
B8-0310/2016
Angenommene Texte :

B8-0310/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bericht von 2015 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

(2015/2895(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits[1],

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 13. September 1995 zur Anwendung des Interimsabkommens,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Union,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, dem Land den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2008 und vom 15. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die 12. Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats vom 20. Juli 2015, an der Mitglieder der Regierung des Landes und Vertreter der EU teilnahmen,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Gipfeltreffens mit den westlichen Balkanstaaten vom 27. August 2015 in Wien sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Gipfeltreffen 2015 in Wien,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Konferenz auf hoher Ebene vom 8. Oktober 2015 in Luxemburg zur Route über das östliche Mittelmeer und den Westbalkan sowie auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom 25. Oktober 2015 in Brüssel zum Zustrom von Flüchtlingen über die Westbalkanroute,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Bedarfsermittlungsmission der OSZE und des BDIMR vom 27. November 2015,

–  unter Hinweis auf die dringenden Reformprioritäten der Kommission für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom Juni 2015,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe zu systemischen Problemen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2015 aufgedeckten Kommunikationsüberwachung,

–  unter Hinweis auf die fünfte Tagung im Rahmen des Beitrittsdialogs auf hoher Ebene vom 18. September 2015 in Skopje,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung an die Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „The former Yugoslav Republic of Macedonia 2015 Report“ („Bericht von 2015 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“) (SWD(2015)0212),

–  unter Hinweis auf die zwischen den vier größten politischen Parteien am 2. Juni und 15. Juli 2015 in Skopje erzielte politische Einigung (die sogenannte Einigung von Pržino),

–  unter Hinweis auf die am 3. und 4. Dezember 2015 in Skopje abgehaltene 13. Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU–ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land,

–  unter Hinweis auf die Arbeit von Ivo Vajgl aus dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als ständiger Berichterstatter für das Land,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft ein wichtiger Anreiz für weitere Reformen ist, insbesondere in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Bekämpfung von Korruption, sowie ein Anlass zur Hoffnung auf eine Zukunft in Wohlstand für die junge Generation; in der Erwägung, dass es in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Meinungsumfragen zufolge eine breite Unterstützung seitens der Bevölkerung für eine EU-Mitgliedschaft gibt;

B.  in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des EU-Erweiterungsprozesses sind;

C.  in der Erwägung, dass das Land seit zehn Jahren Bewerberland im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft ist und dass es, was die Angleichung an den Besitzstand betrifft, nach wie vor als am weitesten fortgeschritten erachtet wird;

D.  in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen beurteilt werden und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission mit Unterstützung des Parlaments mehrmals eine Eröffnung der Beitrittsverhandlungen gefordert und dabei betont hat, dass Verhandlungen eine Haupttriebfeder für die Durchführung notwendiger Reformen sind;

F.  in der Erwägung, dass der Rat ein Vorankommen beim Prozess der Beitrittsverhandlungen bisher verhindert, was zum Teil auf den ungelösten Namensstreit mit Griechenland zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass bilaterale Angelegenheiten nicht dazu dienen sollten, den EU-Beitrittsprozess zu behindern, sondern dass man sich im Rahmen des Beitrittsprozesses so bald wie möglich und unter Berücksichtigung der Grundsätze und Werte der Vereinten Nationen und der EU konstruktiv damit befassen sollte;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament darin übereinstimmen, dass die weitere Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Land an die uneingeschränkte Umsetzung der politischen Vereinbarung von Juni/Juli 2015 und an substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der dringenden Reformprioritäten geknüpft ist; in der Erwägung, dass durch eine vollständige Umsetzung der politischen Einigung ein Umfeld geschaffen werden könnte, in dem realistische Chancen für die Aushandlung einer Lösung im Namensstreit mit Griechenland bestehen;

H.  in der Erwägung, dass die von Gegensätzen geprägte politische Kultur, die fehlende Kompromissbereitschaft und der Zusammenbruch des Dialogs eine politische Krise ausgelöst haben, die zum Boykott des Parlaments des Landes durch die größte Oppositionspartei führte, wodurch das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen noch weiter untergraben wurde; in der Erwägung, dass die Regierung und die Opposition gemeinsam dafür verantwortlich sind, für eine nachhaltige politische Zusammenarbeit zu sorgen, die für die demokratische Entwicklung des Landes, die Beibehaltung der europäischen Agenda und das Gemeinwohl seiner Bürger unbedingt erforderlich ist;

I.  in der Erwägung, dass das Land angesichts der politischen Krise im Zusammenhang mit der Überwachung der Kommunikation, durch die erhebliche Defizite und Bedenken deutlich geworden sind, vor ernsthaften Herausforderungen steht, in der Erwägung, dass die gegenwärtigen politischen Krisen das Fehlen eines wirksamen Systems der gegenseitigen Kontrolle in den mazedonischen Institutionen verdeutlicht haben sowie das Erfordernis, die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit zu erhöhen, wozu auch angemessene Mechanismen für die Kontrolle der wichtigsten Dienste und internen Strukturen gehören;

J.  in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung der politischen Einigung durch die Vorsitzenden der vier wichtigsten politischen Parteien unerlässlich für die Stabilität des Landes ist; in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Einigung unter anderem eine Überwindung des politischen Stillstands, eine Rückkehr der Opposition ins Parlament, systemische Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, der Rücktritt der amtierenden Regierung und des Ministerpräsidenten spätestens 100 Tage vor vorgezogenen Parlamentswahlen, die Einrichtung einer Sonderstaatsanwalt sowie eine freie und faire Parlamentswahl vorgesehen sind;

K.  in der Erwägung, dass zu den zentralen Bereichen bei dem Reformprozess unter anderem der Einfluss der Politik auf die Medien, die Justiz und die öffentliche Verwaltung, Korruption und der Abschluss der Überprüfung des Rahmenabkommens von Ohrid zählen;

L.  in der Erwägung, dass das Land einen beispiellosen Strom von Flüchtlingen, die sein Hoheitsgebiet durchqueren, zu bewältigen hat;

M.  in der Erwägung, dass das Land und Griechenland nach mehr als zehn Jahren im gegenseitigen Einvernehmen die bilateralen Besuche auf Ebene der Außenminister wiedereingeführt haben;

1.  begrüßt die Vier-Parteien-Einigung vom 2. Juni und 15. Juli 2015 und die Förderung der Einigung durch das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied, drei Mitglieder des Europäischen Parlaments und den EU-Vermittler vor Ort; fordert die politischen Parteien auf, ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten gegenüber den Bürgern nachzukommen und die uneingeschränkte, konstruktive und rechtzeitige Umsetzung all ihrer Verpflichtungen (einschließlich der Verpflichtung, die gutnachbarlichen Beziehungen zu stärken) auf nachhaltige Weise und auf dem Verhandlungswege ohne Verzug zu gewährleisten – auch, um die positive Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt zur EU aufrechtzuerhalten; ersucht sie zudem, sich in konstruktiver Weise am politischen Dialog zu beteiligen und das Vertrauen seitens der Bevölkerung in die Institutionen wiederherzustellen, um die politische Stabilität aufrechtzuerhalten und die Umsetzung der Reformagenda des Landes zu beschleunigen und somit die euro-atlantische Integration und eine europäische Perspektive des Landes sicherzustellen;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass eine Reihe der in der Einigung vom Juni/Juli 2015 vorgesehenen Verpflichtungen und Ziele umgesetzt wurden, bedauert jedoch, dass einige der Verpflichtungen hinausgezögert werden und in Bezug auf dringende Reformprioritäten Rückschritte zu verzeichnen sind; hebt die Aspekte der Einigung hervor, die sich auf Strukturreformen beziehen, und betont, dass sich alle Parteien an der vom EU-Vermittler einberufenen Arbeitsgruppe kontinuierlich – auch im Wahlzeitraum – und konstruktiv beteiligen müssen, auch, was die Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Einigung anbelangt; fordert alle Parteien auf, die Parteiinteressen den Interessen des Landes unterzuordnen, und beharrt darauf, dass eine Einigung zwischen allen Parteien weiterhin von wesentlicher Bedeutung ist, damit die Inhalte der Einigung vom Juni/Juli 2015 umgesetzt werden, wodurch man das Land wieder in Richtung einer euro-atlantischen Perspektive in die Spur bringen würde; begrüßt, dass die größte Oppositionspartei, SDSM, am 1. September 2015 ins Parlament zurückgekehrt ist; begrüßt, dass am 15. September 2015 eine Sonderstaatsanwältin ernannt wurde, die damit betraut ist, unabhängige und gründliche Ermittlungen zu leiten; nimmt zur Kenntnis, dass die Änderungen des neuen Wahlgesetzes, das Gesetz zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, das Gesetz über die Regierungsführung und das Gesetz über die Zusammensetzung einer neuen staatlichen Wahlkommission mit Verzögerungen verabschiedet wurden;

3.  begrüßt die Zusage der wichtigsten Parteivorsitzenden im Rahmen der Einigung vom 2. Juni 2015, auf die Verbesserung der gutnachbarlichen Beziehungen hinzuarbeiten und so wesentlich dazu beizutragen, das Land näher an die Europäische Union heranzuführen;

4.  stellt fest, dass die neue Regierung nach der Einigung vom Juni/Juli 2015 am 15. Januar 2016 vereidigt werden sollte, also 100 Tage vor dem für die Parlamentswahlen vereinbarten Datum; nimmt die Abstimmung im Parlament des Landes vom 23. Februar 2016 zur Kenntnis, der zufolge der 5. Juni 2016 als neuer Termin für die vorgezogene Parlamentswahl festgelegt wurde; bedauert es jedoch, dass die Chance vertan wurde, einen Konsens zwischen allen Parteien zu finden; weist darauf hin, dass die Wahlen selbst ein wichtiger Test für den demokratischen Prozess des Landes sein werden; beharrt darauf, dass alle politischen Parteien Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Bedingungen für eine glaubwürdige vorgezogene Wahl geschaffen werden, und weist darauf hin, wie überaus wichtig es ist, dass diese Wahl frei und frei ist sowie allen internationalen Standards entspricht sowie den OSZE/BDIMR-Empfehlungen folgt;

5.  betont, dass die Wahlen im Einklang mit den höchsten internationalen Standards vorbereitet werden müssen, wozu gehört, für ein freies und faires Wahlverfahren und die Stärkung der Medienfreiheit zu sorgen; äußert Bedauern darüber, dass die Prüfung des Wählerverzeichnisses und die Medienreform nur langsam vorankommen; betont, dass die staatliche Wahlkommission in der Lage sein muss, ihren Aufgaben uneingeschränkt nachzukommen, und dass sich alle Parteien auf ein Verfahren zur Prüfung des Wählerverzeichnisses – mit einem vereinbarten Maß an Vor-Ort-Kontrollen zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit – einigen sollten, hebt ferner hervor, wie wichtig es ist, dass alle politischen Akteure das Wahlergebnis anerkennen und sich aktiv an den parlamentarischen Tätigkeiten beteiligen; weist auf die gemeinsame Verantwortlichkeit der wichtigsten politischen Kräfte für die Vorbereitung der Wahl hin; fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich an der Wahlbeobachtung zu beteiligen;

6.  erachtet es als strategisch wichtig, für eine ununterbrochene Unterstützung der Anstrengungen Mazedoniens für das Erreichen der EU-Mitgliedschaft zu sorgen; stellt fest, dass die Voraussetzung für die Empfehlung, Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, die vollständige Umsetzung der politischen Vereinbarung vom Juni/Juli 2015 und substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der „Dringenden Reformprioritäten“ sein sollten; ersucht den Rat, diese Angelegenheit wie von der Kommission angedeutet zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach den vorgezogenen Parlamentswahlen in Angriff zu nehmen; betont, dass Voraussetzungen für demokratische und faire Wahlen geschaffen werden müssen, unter anderem, indem ein verlässliches Wählerverzeichnis erstellt und die Medienfreiheit gewährleistet wird; begrüßt das hohe Maß der Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU und dass das Land im vergangenen Jahr in 25 der 33 Kapitel des Besitzstands einige Fortschritte erzielt hat;

7.  erachtet es als unerlässlich für den demokratischen Prozess, dass die Sonderstaatsanwältin uneingeschränkt dabei unterstützt wird, ihren vereinbarten Aufgaben nachzukommen, und dass ihre uneingeschränkte Autonomie bei der Untersuchung von Fehlverhalten bei der Telekommunikationsüberwachung gewährleistet ist sowie ihr die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen; fordert, dass die Übermittlung von Beweisen an die Sonderstaatsanwältin in den Gerichten nicht länger behindert wird und dass Gesetzesänderungen unterstützt werden, mit denen ihre autonome Autorität im Zusammenhang mit dem Zeugenschutz bei Fällen, für die ihr Amt zuständig ist, gewährleistet wird;

8.  erachtet es als unerlässlich für den demokratischen Prozess, dass die dringenden Reformprioritäten, die auf systemischen Reformen, der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten liegen, unverzüglich umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat vor den Wahlen im April 2016 über die Umsetzung der politischen Einigung und der dringenden Reformprioritäten im Anschluss an die vorgezogene Parlamentswahl zu berichten und eine Bewertung ihrer Durchführung vorzunehmen;

9.  hebt die zentrale Rolle des Parlaments des Landes bei der demokratischen Entwicklung des Landes und als Forum für politischen Dialog und politische Vertretung hervor; fordert, dass dessen Aufgaben in Bezug auf Rechtsprechung und Aufsicht verbessert und gestärkt werden; fordert die regelmäßige Einberufung und das reibungslose Funktionieren der einschlägigen parlamentarischen Ausschüsse, was die Überwachung der Telekommunikation sowie die Sicherheit und die Spionageabwehr betrifft; fordert, dass die Empfehlung des Untersuchungsausschusses in Bezug auf die Vorfälle, die sich am 24. Dezember 2012 im Parlament ereigneten, zum Abschluss gebracht wird; hebt hervor, dass der ungehinderte Zugang des Ausschusses zu den erforderlichen Daten, Zeugenaussagen und technischer Unterstützung sichergestellt und für eine glaubwürdige parlamentarische Kontrolle der Arbeit der Geheimdienste einschließlich der erforderlichen Kontrolle und Gegenkontrolle der Befugnisse der Exekutive gesorgt werden muss;

10.  ist besorgt über die lasche interne und externe Kontrolle der Geheimdienste; fordert eindringlich eine Stärkung der Kontrolle der einschlägigen Institutionen über diese Geheimdienste sowie die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe zu systemischen Problemen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2015 aufgedeckten Kommunikationsüberwachung;

11.  ist besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung Mazedoniens nach wie vor unter politischer Einflussnahme steht; ersucht die Regierung, die Professionalität, Neutralität und Unabhängigkeit auf allen Ebenen zu steigern und die vollständige Umsetzung der Grundsätze in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Transparenz und des Leistungsprinzips sicherzustellen; fordert die zuständigen Behörden auf, das Gesetz über die Verwaltungsbediensteten und das Gesetz über die Angestellten des öffentlichen Dienstes unter vollständiger Beachtung der Grundsätze in Bezug auf Transparenz und gleichberechtigte Vertretung sowie des Leistungsprinzips auf nachhaltige Weise umzusetzen und eine umfassende Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2016–2020, einschließlich eines Aktionsplans und eines Reformprogramms für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, zu verabschieden;

12.  unterstreicht, dass die Verwaltungskapazitäten erhöht sowie eine inklusive und faktengestützte Politikgestaltung gestärkt werden muss, um eine wirksame Umsetzung der Politik und Grundsätze der Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; fordert die Entwicklung eines speziellen Schulungsprogramms für Verwaltungsbedienstete; fordert die Kommission auf, diesbezüglich Unterstützung und Austauschmöglichkeiten anzubieten;

13.  unterstützt die Pläne der Regierung, die Zugänglichkeit öffentlicher Dienste zu verbessern, indem der Entwicklung von elektronischen Diensten Vorrang eingeräumt wird; empfiehlt der Regierung, Partnerschaften anzustreben und die bestehenden bewährten Verfahren zu sondieren; weist darauf hin, dass elektronische Dienste den Verwaltungsaufwand des Staates, der Bürger und im Geschäftsleben verringern würden; weist außerdem darauf hin, dass elektronische Dienste die Wirtschaftsleistung des Landes steigern und eine Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung und Dienste ermöglichen würden;

14.  nimmt den fest etablierten Rechtsrahmen und die früheren Maßnahmen zur Reform der Justiz zur Kenntnis, bedauert jedoch die sich ereignenden Fälle selektiver Rechtsprechung, insbesondere durch Missbrauch von Artikel 353 des Strafgesetzbuchs; fordert erneut den politischen Willen zur Entpolitisierung der Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten und zur Gewährleistung der Professionalität und Unabhängigkeit des Justizrates; betont, dass die Verwaltungsgerichte effizient sein, über ausreichend Personal verfügen und unabhängig sein müssen und dass die Kapazitäten der Akademie für Richter und Staatsanwälte erhöht werden müssen; fordert die Ausarbeitung einer Justizreformstrategie für den Zeitraum 2015–2020 und eines Aktionsplans und die ordnungsgemäße Konsultation der Interessenträger diesbezüglich;

15.  erachtet die Zivilgesellschaft als gut organisiert, ist jedoch nach wie vor besorgt über die schwierigen Bedingungen, denen sie ausgesetzt ist, sowie über die öffentlichen Angriffe von Politikern und den Medien auf zivilgesellschaftliche Organisationen; fordert die Staatsorgane auf, zivilgesellschaftliche Organisationen nicht aufgrund von politischer Ausrichtung, religiösen Anschauungen oder ethnischer Zusammensetzung zu diskriminieren; bedauert die unzureichende Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen auf zentraler und lokaler Ebene, was die Politikgestaltung und die Rechtssetzung betrifft; fordert die Behörden auf, den zivilgesellschaftlichen Organisationen nahezulegen, sich aktiv an der Überwachung des gesamten Wahlprozesses zu beteiligen; ersucht die Regierung, den Mehrwert von zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuerkennen, indem sie sie bei der Gesetzgebung und bei der Ausarbeitung politischer Strategien konsultiert, sowie den entsprechenden Aktionsplan für den Zeitraum 2015–2017 auszuarbeiten und einen Rat für die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen einzurichten, wodurch der notwendige Dialog befördert werden soll, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen regelmäßig und in strukturierter Form in die Gestaltung der Politik einzubinden; nimmt mit Besorgnis die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der Polizei bei den Demonstrationen im Mai 2015 zur Kenntnis und fordert die Regierung auf, die uneingeschränkte Achtung der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten;

16.  fordert die staatlichen Stellen und die Zivilgesellschaft erneut auf, geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung einer historischen Aussöhnung zu ergreifen, um die Gräben zwischen und innerhalb der unterschiedlichen ethnischen und nationalen Gruppen, wozu auch Bürger bulgarischer Herkunft gehören, zu überwinden;

17.  fordert das Land auf, mit seinen Nachbarn gemeinsame Expertenkommissionen für Geschichte und Bildung einzurichten und Schulbücher mit beleidigenden Äußerungen über andere Länder nicht zu verwenden, um eine objektive, auf Tatsachen beruhende Auslegung der Geschichte, eine intensivere wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie eine positivere Einstellung junger Menschen gegenüber ihren Nachbarn zu fördern;

18.  ist nach wie vor besorgt über die weit verbreitete Korruption, insbesondere in der staatlichen und lokalen Verwaltung, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Finanzierung politischer Parteien; ersucht die Regierung, die Korruption auf nicht selektive Weise zu bekämpfen, die Erfolgsbilanz bei der Verhütung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene in glaubwürdiger Form zu dokumentieren und dafür zu sorgen, dass alle mit der Strafverfolgung und Überwachung betrauten Stellen über hinreichende Autonomie verfügen, um unabhängig zu agieren; nimmt die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Skandalaufdeckern im November 2015 zur Kenntnis und fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Gesetz im Einklang mit den europäischen Standards umgesetzt wird; fordert die unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Medien auf, Korruption aufzudecken und sich für unabhängige und unparteiische Ermittlungen und Gerichtsverfahren einzusetzen; betont, dass es der Stärkung der Unabhängigkeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der staatlichen Kommission für Korruptionsverhütung sowie der Erhöhung der personellen und technischen Kapazitäten des Innenministeriums für die Bekämpfung der Korruption bedarf; fordert, dass potenzielle Interessenkonflikte besser erkannt und die Vermögen gewählter und ernannter Beamter genauer überprüft werden, indem ein zentrales Register für öffentliche Bedienstete eingerichtet wird;

19.  begrüßt es, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft besser für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität ausgestattet wurden und Schritte zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, auch im Rahmen regionaler und internationaler Operationen, eingeleitet worden sind; würdigt die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, den EU-Mitgliedstaaten und Eurojust bei der Aushebung mehrerer Netze der organisierten Kriminalität; spricht sich dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden – auch in Nachbarländern – zu verbessern, um die Befugnisse und Ressourcen der Gerichte und der Behörde für die Verwaltung beschlagnahmten Eigentums zu erweitern; fordert, dass das nationale Koordinierungszentrum für die Bekämpfung organisierter Kriminalität zur Einsatzfähigkeit gebracht und eine solide Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Geldwäsche erreicht wird; würdigt die Beteiligung des Landes an regionalen Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schusswaffen und Sprengstoff; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der mazedonischen Regierung sowie den Regierungen der Länder in der Region auf diesem Gebiet ausgebaut wird;

20.  nimmt den wichtigen Beitrag zu den regionalen Anstrengungen beim Kampf gegen die islamische Radikalisierung zur Kenntnis; fordert dass eine umfassende Strategie und ein Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von Radikalisierung in enger Zusammenarbeit mit religiösen Führern und Gemeinschaften entwickelt wird und Anstrengungen unternommen werden, um Terrorkämpfer zu identifizieren, aufzuhalten und gegen sie vorzugehen; bekräftigt eindringlich, dass angesichts der derzeitigen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus eine gemeinsame proaktive Strategie der Regierung für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik vonnöten ist;

21.  fordert, dass die Untersuchungen der Ereignisse in Kumanovo vollständig abgeschlossen werden; begrüßt die Erklärungen von politischen Akteuren, wonach die Ereignisse in Kumanovo nicht mit den Beziehungen zwischen den Volksgruppen in Verbindung gebracht werden sollten;

22.  erinnert die Regierung und die politischen Parteien an ihre Verantwortung für die Schaffung einer Kultur der Integration und Toleranz; bekräftigt seine Forderung, das Gesetz gegen Diskriminierung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität anzugleichen; stellt fest, dass unter den Mitgliedern der neuen Antidiskriminierungskommission nur eine Frau ist und dass die Mitglieder der Kommission aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit zur Regierungskoalition gewählt wurden, wodurch sich die Frage stellt, ob die Kommission unparteiisch und wirksam tätig werden kann; verurteilt alle Gewalttaten gegen LGBTI aufs Schärfste und bekräftigt, dass die für diese Gewalttaten Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden müssen; unterstreicht, dass die Vorurteile und jedwede Diskriminierung von Roma bekämpft und ihnen die Integration sowie der Zugang zum Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt erleichtert werden müssen; begrüßt das neue Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, stellt jedoch fest, dass darin nicht alle Formen der Gewalt berücksichtigt werden; ersucht die zuständigen Behörden, den Opfern häuslicher Gewalt Unterstützungsdienste bereitzustellen und ausreichende Mittel zur Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eines entsprechenden Aktionsplans zur Verfügung zu stellen;

23.  bekräftigt, dass das Gesetz gegen Diskriminierung geändert werden sollte, um es mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen, was alle in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Kategorien der Diskriminierung anbelangt; verurteilt Hassreden gegen diskriminierte Gruppen und fordert die umgehende, unparteiische und wirksame Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung jeglicher durch Hass motivierter Straftaten und Übergriffe aus Gründen der Diskriminierung;

24.  begrüßt in diesem Zusammenhang die „Erklärung von Prishtina“, in deren Rahmen Regierungen und internationale und zwischenstaatliche Organisationen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aufgefordert werden, die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Gleichberechtigung bei Tätigkeiten zur Förderung und Wahrung der Rechte von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus im Westbalkan umfassend anzuwenden;

25.  nimmt die Fortschritte bei der Achtung der Kinderrechte zur Kenntnis; unterstreicht, dass die Zahl der Anmeldungen von Kindern – insbesondere der schutzbedürftigsten Kinder – in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung erhöht und überwacht werden muss; hebt hervor, dass es einer Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen durch integrierte Dienste bedarf; betont, dass aufgeschlüsselte und zuverlässige Daten zur Situation von Roma-Kindern erhoben werden müssen und dass Gesetzesänderungen zur Verhinderung von Kinderehen erforderlich sind; hebt hervor, dass sich die in den einschlägigen Bereichen tätigen Personen besser abstimmen müssen, um die Gewalt gegen Kinder zu verhindern und Gegenmaßnahmen zu ergreifen;

26.  stellt mit Besorgnis fest, dass das Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen weiterhin fragil ist; fordert alle politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, eine inklusive und tolerante multiethnische und multireligiöse Gesellschaft aktiv zu fördern; betont daher die Notwendigkeit eines proaktiveren Ansatzes zur Stärkung der Koexistenz und des Dialogs, damit ein Zusammenhalt unter den verschiedenen ethnischen, nationalen und religiösen Gemeinschaften geschaffen wird; erinnert die Regierungen, Institutionen und Parteiführer an ihre Zusage, das Rahmenabkommen von Ohrid vollständig umzusetzen und seine Überprüfung (einschließlich der empfohlenen politischen Maßnahmen) abzuschließen; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat über den Stand der Dinge in Bezug auf die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen in dem Land und die Umsetzung des Rahmenabkommens Bericht zu erstatten; fordert eine bessere Koordinierung des strategischen Dezentralisierungsprogramms für den Zeitraum 2015–2020 und des dazugehörigen Aktionsplans;

27.  weist darauf hin, dass Bildung und kulturelle Entwicklung einen Beitrag dazu leisten können, dass Toleranz entsteht und dass die Aussöhnung zwischen den einzelnen ethnischen Gruppen Fortschritte macht; bekräftigt seine in der vorangegangenen Entschließung abgegebene Empfehlung bezüglich integrierter Bildung und erinnert die zuständigen Kommunalbehörden daran, dass sie für einen offenen, transparenten und inklusiven Prozess der wirksamen Umsetzung der Strategie für eine integrierte Bildung sorgen sollten, indem sie ausreichende Mittel dafür bereitstellen und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Prozess der Überarbeitung und Umsetzung der Strategie einbeziehen;

28.  fordert die Staatsorgane auf, sicherzustellen dass die Empfehlungen des Büros des Bürgerbeauftragten und weiterer beratender Stellen von allen staatlichen Einrichtungen unter uneingeschränkter Achtung des geltenden Rechts und des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht umgesetzt werden, für wirkungsvolle rechtliche Sanktionen bei Nichtbeachtung der Forderungen und Empfehlungen der unabhängigen Stellen zu sorgen und zu gewährleisten, dass das Gesetz über den Bürgerbeauftragten geändert wird, damit es vollständig mit den von den Vereinten Nationen in Paris festgelegten Grundsätzen bezüglich des Status und der Funktionsweise der nationalen Einrichtungen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte vereinbar ist;

29.  hebt erneut die Bedeutung der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien als zentrale Werte der EU und als Eckpfeiler jeder Demokratie hervor; bedauert die weitere Erosion er Freiheit der Meinungsäußerung und der Medienfreiheit; bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Land in der von „Reporter ohne Grenzen“ aufgestellten Rangliste der Pressefreiheit von Platz 34 im Jahr 2009 auf Platz 117 im Jahr 2015 zurückgefallen ist; ist sehr besorgt über den politischen Druck, die Hassreden, die
anhaltende Polarisierung der Medien, ihre mangelnde Unabhängigkeit und fehlenden Medienpluralismus, das weit verbreitete illegale Abhören von Journalisten, Fälle von Einschüchterung und Drohungen gegen Journalisten sowie die Einschüchterung und Selbstzensur, die systematische Einflussnahme der Politik auf die redaktionelle Ausrichtung, den dürftigen Berufsethos von einigen Journalisten sowie das Fehlen einer investigativen und ausgewogenen Berichterstattung;

30.  fordert nachdrücklich, dass Schritte zur Verbesserung der Medienfreiheit eingeleitet werden; fordert alle Parteien auf, sich auf eine dringend benötigte Medienreform zu einigen, mit der für eine unabhängige Regulierungsbehörde sowie für objektive und professionelle Berichterstattung gesorgt wird; fordert die Regierung nachdrücklich auf, transparente und objektive Kriterien für Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit durchzusetzen und für die transparente und nicht willkürliche Umsetzung des neuen Gesetzes für elektronische Kommunikation und audiovisuelle Mediendienste, einschließlich der Stärkung der Unabhängigkeit und Befugnisse der Medienregulierungsstelle, zu sorgen; spricht sich dafür aus, dass die Mitglieder des Rates der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Dienste uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse erhalten und dass unparteiisch und in Rücksprache mit dem Journalistenverband neue Ratsmitglieder ernannt und in der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt neue Posten vergeben werden; fordert die Gewährleistung der redaktionellen und finanziellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu den Medien für alle politische Parteien; fordert im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen gleiche Wettbewerbsbedingungen, auch in Bezug auf die Medien;

31.  begrüßt das hohe Vorbereitungsniveau im Hinblick auf die Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft einschließlich der Vereinfachung des Regelungsrahmens, wodurch das gesamte Geschäftsumfeld verbessert worden ist; stellt jedoch fest, dass die mangelhafte Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, das ineffiziente Justizsystem sowie die weitverbreitete Schattenwirtschaft und Korruption Geschäftstätigkeiten in erheblichem Maße behindern; betont, dass die weitere Stärkung der Rechtssicherheit für ausländische Investoren und inländische Unternehmen, die Verhinderung diskriminierender Praktiken, die Erhöhung der Verwaltungskapazitäten und der Kapazitäten der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die Verbesserung der Qualität der Rechtssetzung sowie die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Vertragsdurchsetzung nach wie vor große Herausforderungen darstellen; fordert zudem eine Überprüfung von Artikel 353 des Strafgesetzbuchs über Amtsmissbrauch im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Grundsätzen der Marktwirtschaft; fordert die Beseitigung der nichttarifären Handelshemmnisse; unterstreicht das große Potenzial und den beachtlichen strategischen Nutzen der Landwirtschaft und des Tourismus für die Weiterentwicklung des Landes;

32.  ist besorgt über die hohe Staatsverschuldung; fordert eine Verbesserung der Haushaltsdisziplin und verweist auf den Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts; fordert Verbesserungen bei der Ausführung des Haushaltsplans und der Transparenz;

33.  begrüßt, dass das BIP im ersten Quartal 2015 real um 3,9 % angestiegen ist, ist jedoch besorgt darüber, dass die Arbeitslosenquote nach wie vor hoch ist und zurzeit bei 27,4 % liegt und dass die Erwerbsbeteiligung, insbesondere bei jungen Menschen und Frauen, sehr niedrig ist; weist darauf hin, dass dem Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission der OSZE und des BDIMR zufolge Beschäftigung weder von der politischen Zugehörigkeit abhängen noch im Zuge von Wahlkampagnen als Druckmittel und zur Einschüchterung von Bürgern verwendet werden sollte; fordert die Regierung auf, für einen gut funktionierenden sozialen Dialog zu sorgen, eine Politik zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und strukturellen Arbeitslosigkeit zu verfolgen, die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit zu fördern, die Bildung besser an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzugleichen und eine gezielte Strategie für eine bessere Eingliederung junger Menschen und Frauen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln; fordert die Regierung auf, der Verbesserung der Perspektiven für junge Menschen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

34.  ist besorgt über die zunehmende Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, insbesondere junger Menschen; nimmt die Herausforderungen zur Kenntnis, vor denen das Bildungssystem des Landes steht, und betont, dass es diesbezüglich einer umfassenden Analyse bedarf; empfiehlt die strategische Planung von Reformen und Gesetzesänderungen unter Beteiligung von Studentenbewegungen und -organisationen, um der Abwanderung hochgebildeter und hochprofessioneller Arbeitskräfte entgegenzusteuern; empfiehlt auf der Grundlage von Daten und Analysen von Eurostat und weiteren internationalen Organisationen, die auf einen ernstzunehmenden Trend zur Migration – insbesondere bei jungen Menschen – hindeuten, die nationale Strategie für Vernetzung, Zusammenarbeit und Verringerung der Abwanderung hochgebildeter und hochprofessioneller Arbeitskräfte für den Zeitraum 2013–2020 auszuwerten und Aufzeichnungen und Statistiken zu diesem Trend vorzulegen;

35.  nimmt mit Besorgnis die Herausforderungen zur Kenntnis, vor denen das Bildungssystem des Landes steht, und betont, dass es diesbezüglich einer umfassenden Analyse bedarf; empfiehlt die strategische Planung von Reformen und Gesetzesänderungen unter Beteiligung von Studentenbewegungen und -organisationen, damit sie ihre Rechte im Rahmen dieses Prozesses uneingeschränkt wahrnehmen können;

36.  fordert die Agentur für Jugend und Sport des Landes nachdrücklich auf, die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Nationalen Jugendrat Mazedoniens und seiner Unterstützung anzuerkennen und einen Rahmen für eine dauerhafte Zusammenarbeit festzulegen; begrüßt, die Ausarbeitung einer nationalen Jugendstrategie für den Zeitraum 2016–2025 und hebt hervor, dass für die Umsetzung der Strategie ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen;

37.  begrüßt das Vorhaben, Teile des Eisenbahnnetzes aufzurüsten und zu modernisieren, und legt den mazedonischen Staatsorganen nahe, das öffentliche Verkehrswesen in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern weiter auszubauen und zu verbessern;

38.  bedauert, dass die Ziele im Bereich Energie nicht eingehalten wurden, insbesondere was die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie betrifft, und fordert die zügige Übernahme der einschlägigen Aktionspläne;

39.  betont, dass es Fortschritte bei der Öffnung des Strombinnenmarkts bedarf und der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft uneingeschränkt geachtet werden muss; unterstreicht, dass Aktionspläne für erneuerbare Energie und Energieeffizienz umgesetzt werden müssen; ist beunruhigt über die besorgniserregenden Luftverschmutzungswerte und fordert die Regierung nachdrücklich auf, die Luftverschmutzung – insbesondere in städtischen Gebieten – unverzüglich zu verringern;

40.  bekräftigt seine Besorgnis über die starke Luft- und Wasserverschmutzung in dem Land; weist darauf hin, dass es erheblicher Anstrengungen im Bereich des Umweltschutzes bedarf, insbesondere was die Luftqualität betrifft;

41.  begrüßt, dass die Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Kontrollsysteme für die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen weiterhin aktualisiert und dadurch die Kontrollen der Identität, Registrierung und Verbringung von Tieren verbessert; begrüßt den Erlass zusätzlicher Rechtsvorschriften über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und über zuchttechnische Belange sowie neuer Tierschutzvorschriften;

42.  zeigt sich nach wie vor besorgt über die unzureichenden Fähigkeiten, die Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe zuzuweisen und zu binden; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die administrativen und finanziellen Kapazitäten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beschaffung und Nutzung von EU-Mitteln zu erhöhen; fordert die Kommission auf, die von der EU finanzierten Projekte streng zu überwachen, um den Missbrauch von EU-Mitteln für politische und andere unangemessene Zwecke zu verhindern;

43.  stellt fest, dass Mazedonien einen beispiellosen Migrationsstrom zu bewältigen hat, in dessen Verlauf im Jahr 2015 bislang mehr als 500 000 Menschen das Land durchquert haben; erkennt an, dass sich das Land als verantwortungsbewusster Partner bei der Bewältigung des immensen Zustroms an Migranten und Flüchtlingen und der Umsetzung wirksamer Grenzmanagementmaßnahmen gezeigt hat; nimmt die dem Zustrom geschuldete wirtschaftliche Belastung zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die Kapazitäten für den Grenzschutz zu erhöhen und Zugang zu den einschlägigen EU-Instrumenten und Programmen zu gewähren: fordert die zuständigen Behörden auf, von Maßnahmen, mit denen Flüchtlinge und Migranten diskriminiert werden könnten oder wodurch deren Leben gefährdet werden könnte, wie etwa den Einsatz von Gewalt, abzusehen; weist darauf hin, dass alle einschlägigen Maßnahmen im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der EU stehen und bei ihrer Durchführung die Menschenwürde und das menschliche Leben geachtet werden sollten; fordert die zuständigen Behörden auf, mit Unterstützung der EU die Aufnahme, die Unterbringungsmöglichkeiten, die regionale Koordinierung, den Informationsaustausch und den wirksamen Grenzschutz zu verbessern, die Strafverfolgungskapazitäten zu erhöhen und den Menschenhandel zu bekämpfen; fordert das Land auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Flüchtlingen und Migranten Unterkünfte zu bieten, menschenwürdige Bedingungen aufrechtzuerhalten, von gewaltsamen Zurückweisungen abzusehen und die strikte Einhaltung des Landesrechts und des Völkerrechts in Bezug auf Flüchtlinge und Asyl zu gewährleisten; stellt fest, dass die Zahl der unbegründeten Asylanträge in den Ländern des Schengen-Raums insgesamt zurückgegangen ist; erinnert daran, dass auf die Schutzbedürftigkeit von minderjährigen Flüchtlingen und Migranten sowie unbegleiteten Minderjährigen bei ihrer Reise durch das Land in besonderem Maße Rücksicht genommen werden muss, indem ihnen grundlegende Dienste bereitgestellt werden und, dafür gesorgt wird, dass sich Sozialarbeiter in Reichweite befinden, die ihnen in angemessener Weise Schutz bieten;

44.  vertritt die Auffassung, dass sich Verhandlungen mit der EU nur positiv auf die Bemühungen um die Beilegung bilateraler Streitigkeiten auswirken können und zugleich das intensive Vorantreiben weiterer, dringend erforderlicher Reformen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Korruptionsbekämpfung, herbeiführen, den Zusammenhalt zwischen den Volksgruppen stärken und die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik der EU wahren werden;

45.  würdigt die Einigung mit Griechenland über elf vertrauensbildende Maßnahmen, die hauptsächlich die Bereiche Bildung, Kultur, Energie und Inneres betreffen; weist darauf hin, dass es sich bei Zusammenarbeit um die beste vertrauensbildende Maßnahme handelt; begrüßt die auf hoher Ebene stattfindenden Beratungen der beiden Außenminister in ihren jeweiligen Hauptstädten sowie die Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, deren Aufgabe darin besteht, die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen, und erachtet dies als ein positives Zeichen; fordert beide Seiten auf, auf den Ergebnissen dieser Treffen aufzubauen und die konstruktiven Gespräche auf hoher politischer Ebene unter anderem über die Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen fortzusetzen, damit die bilaterale Zusammenarbeit bereichert und das gegenseitige Vertrauen gefestigt wird; fordert beide Regierungen auf, die derzeitige Dynamik zu nutzen und konkrete Schritte zur weiteren Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zu unternehmen, auch was den Namensstreit betrifft; fordert die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin (VP/HV) und die Kommission auf, den Willen zur Zusammenarbeit zu unterstützen und neue Initiativen zu entwickeln, um die weiterhin bestehenden Meinungsverschiedenheiten im Einklang mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 5. Dezember 2011 zu überwinden, damit in Zusammenarbeit mit beiden Ländern und dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung in Bezug auf den Namensstreit hingearbeitet wird, und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;

46.  betont, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit ist, und ist der Auffassung, dass es sich dabei um ein wesentliches Element des EU-Beitrittsprozesses handelt, das zu Stabilität und Wohlstand in der Region führt; begrüßt die konstruktive Rolle des Landes bei der regionalen und internationalen Zusammenarbeit und seine Bereitschaft zu gegenseitigen Besuchen auf hoher Ebene mit Nachbarländern als Mittel zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit; stellt fest, dass es bezüglich der Beziehungen zu Bulgarien noch offene Fragen gibt, und betont, wie wichtig es ist, die Verhandlungen über einen Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit abzuschließen; bekräftigt seine Besorgnis über die Verwendung historischer Argumente in der derzeitigen Debatte mit den Nachbarländern und begrüßt alle Bemühungen um das gemeinsame Begehen von historischen Ereignissen mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass dies ein besseres Verständnis der Geschichte und gutnachbarliche Beziehungen fördern könnte;

47.  begrüßt, dass sich das Land aktiv an der Verbundagenda der sechs Länder des westlichen Balkans beteiligt, indem es die Vereinbarung des regionalen Kernverkehrsnetzes und weitere im Rahmen des Berlin-Prozesses eingegangene Verpflichtungen unterstützt; fordert die zuständigen Behörden auf, die im Rahmen des Westbalkan-Gipfels 2015 in Wien angenommenen „weichen Maßnahmen“ (z. B. Angleichung und Vereinfachung von Grenzübertrittsverfahren, Eisenbahnreformen, Informationssysteme) rasch und noch vor dem nächsten Westbalkan-Gipfel 2016 in Frankreich umzusetzen;

48.  fordert die Regierung auf, insgesamt für eine bessere Angleichung an die Außenpolitik der EU zu sorgen, da die Angleichungsquote mit 68 % weiterhin niedrig ist; legt der Regierung nahe, den gemeinsamen Standpunkten der EU zur Integrität des Römischen Statuts zu entsprechen;

49.  fordert die Kommission und den Rat auf, das Land in die makroregionalen Strategien der EU für die Zusammenarbeit in Südosteuropa einzubeziehen; beglückwünscht das Land zur erfolgreichen Übernahme des Vorsitzes der Mitteleuropäischen Initiative;

50.  ist der Ansicht, dass eine NATO-Mitgliedschaft Mazedoniens zur Verbesserung der Sicherheit und der politischen Stabilität in Südosteuropa beitragen könnte; hofft darauf, dass die Beitrittsverhandlungen bald aufgenommen werden;

51.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Landes zu übermitteln.