eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung
zur Neufassung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Fälschung von italienischen und europäischen Lederwaren
Gianluca Buonanno
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Neufassung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Fälschung von italienischen und europäischen Lederwaren
B8-0326/2016
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass allein die italienische Lederindustrie mehr als die Hälfte der europäischen Gesamtproduktion ausmacht;
B. in der Erwägung, dass die Branche unmittelbar von der Fälschung des Gütesiegels „made in Italy“ und dem Schmuggel der entsprechenden Produkte betroffen ist;
C. in der Erwägung, dass die entsprechenden Zahlen alarmierend sind, und zwar sowohl hinsichtlich der reinen Zahl von Fälschungen als auch hinsichtlich des dadurch entstehenden Schadens, der sich auf eine Mrd. EUR beläuft und damit etwa 4 000 Arbeitsplätzen entspricht;
D. in der Erwägung, dass die Mehrwertsteuerausfälle und hinterzogenen Steuern darin begründet liegen, dass die Verkäufe in der gesamten Europäischen Union zurückgegangen sind;
1. fordert die Kommission auf, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Tendenz einer zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit in Italien umzukehren;
2. hält es für notwendig, die Bekämpfung der Fälschung und des Schmuggels als vorrangig anzusehen;
3. fordert die Kommission auf, außerordentliche Maßnahmen zur weitestgehenden Beseitigung der beschriebenen Missstände zu ergreifen.