Entschließungsantrag - B8-0440/2016Entschließungsantrag
B8-0440/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Bericht über Albanien 2015

5.4.2016 - (2015/2896(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Knut Fleckenstein im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2015/2896(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0440/2016
Eingereichte Texte :
B8-0440/2016
Angenommene Texte :

B8-0440/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht über Albanien 2015

(2015/2896(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU‑Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats zwischen Albanien und der EU, der am 18. Mai 2015 in Brüssel stattfand,

–  unter Hinweis darauf, dass Albanien am 1. April 2009 der Nordatlantikvertrags‑Organisation (NATO) beigetreten ist;

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz zum Westlichen Balkan vom 27. August 2015 in Wien sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Gipfeltreffen 2015 in Wien,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2015 Report“ (Bericht über Albanien 2015) (SWD(2015)0213),

–  unter Hinweis auf die am 24. März 2015 in Tirana angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen im Rahmen des fünften Dialogs auf hoher Ebene über die wichtigsten Prioritäten,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der OSZE/BDIMR‑Wahlbeobachtungsmission vom 8. September 2015 über die am 21. Juni 2015 abgehaltenen Kommunalwahlen,

–  unter Hinweis auf die neunte Tagung des parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschusses EU‑Albanien, die am 9./10. November 2015 in Brüssel stattfand,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Albanien,

–  unter Hinweis auf die von Knut Fleckenstein als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Albanien geleistete Arbeit,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Albanien auf seinem Weg zum EU‑Beitritt kontinuierlich Fortschritte erzielt hat;

B.  in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen beurteilt werden und dass die Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmt;

C.  in der Erwägung, dass weiterhin Herausforderungen bestehen und zügig und effizient angegangen werden müssen, damit weitere Fortschritte auf dem Weg zum EU‑Beitritt erzielt werden;

D.   in der Erwägung, dass die konsequente Annahme und uneingeschränkte Umsetzung von Reformen bei den fünf zentralen Prioritäten sowie ein nachhaltiges politisches Engagement wesentlich sind, um beim EU‑Beitrittsprozess weiter voranzukommen;

E.  in der Erwägung, dass der Schutz der Religionsfreiheit, des kulturellen Erbe und die Vermögensverwaltung im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit Grundwerte der Europäischen Union sind;

F.  in der Erwägung, dass es für weitere Fortschritte beim EU‑Beitrittsprozess unerlässlich ist, dass die politischen Kräfte einen konstruktiven und nachhaltigen politischer Dialog über EU‑bezogene Reformen führen; in der Erwägung, dass es für einen erfolgreichen und nachhaltigen Reformprozess entscheidend ist, dass Regierung und Opposition in einen fairen Wettstreit treten, einen konstruktiven Dialog führen, zusammenarbeiten und kompromissbereit sind;

G.  in der Erwägung, dass in Albanien über den EU‑Beitrittsprozess politischer Konsens herrscht und der Prozess von weiten Kreisen der Öffentlichkeit unterstützt wird; in der Erwägung, dass der Erfolg der Reformagenda stark davon abhängt, ob in dem Land ein demokratisches politisches Umfeld vorhanden ist;

H.  in der Erwägung, dass nachhaltige Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Reform der Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Reform der öffentlichen Verwaltung und Grundrechte, beim Reformprozess von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Albanien die Reformanstrengungen in diesen Bereichen und bei anderen zentralen Prioritäten intensivieren muss, wenn Beitrittsverhandlungen eröffnet werden sollen und das Land seinen Übergang zur Demokratie konsolidieren will; in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Erweiterungspolitik gestellt und darüber hinaus betont hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung und die öffentliche Verwaltung in allen Westbalkanländern gestärkt werden müssen;

1.  begrüßt, dass Albanien bei den Reformen im Hinblick auf die zentralen Prioritäten, die für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erforderlich sind, kontinuierlich Fortschritte erzielt hat; fordert die Regierung, das Parlament und die politischen Parteien auf, in den Reformbestrebungen nicht nachzulassen und die Umsetzung der Reformen zu beschleunigen; fordert sie auf, zügig eine substanzielle Reform der Justiz auf den Weg zu bringen; hält es für wichtig, dass diese Reformen angemessen und zügig umgesetzt werden;

2.  fordert alle politischen Parteien auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen konstruktiveren und wirklichen politischen Dialog zu führen, der es ermöglicht, dass wichtige Reformen beschlossen und umgesetzt werden; ist fest davon überzeugt, dass eine tragfähige Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition im Parlament für den Prozess des Beitritts Albaniens zur EU und für die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen von entscheidender Bedeutung ist; betont nachdrücklich, dass das Engagement für die Ausbildung einer demokratischen politischen Kultur der Gesprächs-, Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft unbedingt aufrechterhalten werden muss, während Boykottverhalten und Radikalismus restlos aufgegeben werden müssen; begrüßt die Einrichtung und die Arbeit des Nationalen Rates für Europäische Integration, in dessen Rahmen der Reformprozess im Zusammenhang mit der EU inklusiver gestaltet werden dürfte; fordert mit Nachdruck, die Fähigkeit des Parlaments, die Umsetzung und Einhaltung des Besitzstands zu überwachen, weiter zu verbessern;

3.  würdigt, dass die Parteien in Regierung und Opposition gleichermaßen die Rechtsvorschriften im Parlament einstimmig verabschiedet haben, denen zufolge Straftäter von der Ernennung und Wahl in ein öffentliches Amt ausgeschlossen werden („Gesetz zur Entkriminalisierung“), und dass sie in diesem Zusammenhang konstruktiv zusammengearbeitet haben; begrüßt, dass das Parlament begleitende Rechtsvorschriften verabschiedet hat, und fordert eine zügige und sorgfältige Umsetzung dieser Rechtsvorschriften gemäß Geist und Wortlaut; fordert nachdrücklich, dass das Parlament bei der Umsetzung der Gesetze mit gutem Beispiel vorangeht, damit das Vertrauen der Bürger und der Geschäftswelt in die politischen Vertreter und die öffentlichen Einrichtungen gefördert wird;

4.  begrüßt, dass Albanien zugesagt hat, eine umfassende und gründliche Reform des Justizsystems durchzuführen, und empfiehlt den staatlichen Stellen Albaniens eindringlich, die Vorbereitungen auf diese einschneidende Reform zügig fortzusetzen, um das Vertrauen der Bürger und der Geschäftswelt in das Justizsystem zu fördern; würdigt die vom parlamentarischen Ausschuss zur Justizreform bei der Vorbereitung der Reform geleistete Arbeit; schätzt die enge Zusammenarbeit mit der Venedig‑Kommission; fordert des Weiteren, dass auf dem Weg hin zur Annahme dieser Reform eine kooperative Haltung eingenommen wird; fordert alle Parteien auf, die Empfehlungen der Venedig‑Kommission zu berücksichtigen und auf diese Weise auf einen Kompromiss bezüglich der wichtigsten Änderungen in der Justiz hinzuarbeiten, die unter anderem in einem Zusammenhang mit der vollständigen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Richter und Staatsanwälte sowie mit der Unparteilichkeit der Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichts und des Hohen Justizrates, stehen;

5.  betont, dass die Mängel, die derzeit bei der Arbeitsweise des Justizsystems bestehen – u. a. die mangelnde Unabhängigkeit von anderen Teilen der Staatsgewalt, politische Einflussnahme, selektive Rechtsprechung, eingeschränkte Rechenschaftspflicht, ein hohes Maß an Korruption, unwirksame Kontrollsysteme, Ressourcenmangel, die Dauer der Verfahren insgesamt, Fehlen eindeutiger beruflicher Kriterien für die Ernennung und Beförderung von Richtern –, beseitigt werden müssen; betont, dass die Transparenz verbessert und die einschlägigen Empfehlungen, die die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) in ihrem vierten Evaluierungsbericht über die Vorbeugung von Korruption bei Richtern und Staatsanwälten abgegeben hat, umgesetzt werden müssen;

6.  empfiehlt, dass die Kommission die Fortschritte bei der Justizreform genau verfolgt, und fordert sie auf, dem Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten, sobald Albanien bei dieser Reform ausreichende Fortschritte erzielt hat, und diesen Schlussfolgerungen Rechnung zu tragen und Albaniens Fortschritte bei der Umsetzung der fünf zentralen Prioritäten zu berücksichtigen, wenn sie in Erwägung zieht, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu empfehlen;

7.  begrüßt, dass die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung 2015–2020, deren Aktionsplan 2015–2017 sowie die Strategie für die Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen verabschiedet wurden; betont, dass der öffentliche Dienst professionell und transparent sein muss, damit den Interessen der Bürger gedient wird, bessere Dienste für die Bürger bereitgestellt werden und eine effiziente Durchführung der künftigen Beitrittsverhandlungen in die Wege geleitet wird; nimmt zur Kenntnis, dass Anstrengungen unternommen wurden, um die öffentliche Verwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen, die Verwaltungskapazitäten zu stärken, die öffentliche Verwaltung zu entpolitisieren, die Korruption im öffentlichen Dienst zu bekämpfen und die Einstellungsverfahren auf der Grundlage von Verdiensten und Leistungen zu verbessern, fortzusetzen; fordert, dass das Gesetz über den öffentlichen Dienst und das neue Gesetz über Verwaltungsverfahren uneingeschränkt und wirksam umgesetzt werden; fordert, dass die Autorität, Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Ressourcenausstattung der Einrichtungen zur Durchsetzung der Menschenrechte, zum Beispiel des Büros des Bürgerbeauftragten, verbessert werden; fordert, dass für die beiden jeweils für die Bereiche Kinder und Verhütung von Folter zuständigen neuen Kommissare ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden; begrüßt die Verabschiedung der Strategie für die Dezentralisierung 2015–2020 und des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung, in deren Rahmen die administrativen und finanziellen Kapazitäten der lokalen Verwaltungseinheiten gestärkt und Konsultationen zwischen der Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene vorgesehen werden; stellt fest, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften genauer festgelegt werden müssen und der enge Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern, auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, fortgeführt werden muss;

8.  ist weiterhin besorgt über die weit verbreitete Korruption, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Justiz, Vergabe öffentlicher Aufträge, Konzessionen und Bau- und Raumplanung sowie in der lokalen Verwaltung und im öffentlichen Dienst; fordert, dass die lokalen Gebietskörperschaften gestärkt werden; begrüßt die Annahme der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2015–2020 und des Aktionsplans 2015–2017; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, den Aktionsplan gründlich zu verfolgen und zu prüfen, verstärkt Fortschritte bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung bei Korruptionsfällen auf allen Ebenen zu erzielen, die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption strikt durchzusetzen sowie die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen zur Bekämpfung der Korruption auszubauen und ihre Unabhängigkeit zu verbessern; begrüßt, dass der Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Informanten vorgelegt wurde und vorgeschlagen wird, bei der Parteienfinanzierung für mehr Transparenz und eine strengere Kontrolle zu sorgen; betont, dass die Fähigkeit von Strafverfolgungsbehörden, aktiv und wirksam zu ermitteln, verbessert werden muss; ist der festen Überzeugung, dass durch Fortschritte bei der Justizreform die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ebenfalls wesentlich verbessert wird;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung die organisierte Kriminalität mit Entschlossenheit bekämpft, was zu einer Reihe von erfolgreichen umfassenden Strafverfolgungsmaßnahmen geführt hat, unter anderem in Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer und der EU‑Mitgliedstaaten; ist jedoch weiterhin besorgt angesichts der geringen Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter ausgebaut und für eine wirksame juristische Aufbereitung gesorgt werden muss; fordert, dass für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden, damit die organisierte Kriminalität bekämpft werden kann; begrüßt das aktuelle Vorgehen gegen Drogenhändler, merkt allerdings an, dass der Drogenhandel für Albanien weiterhin ein erhebliches Problem darstellt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die Herstellung von Drogen und Betäubungsmitteln und den Drogenhandel verstärkt zu bekämpfen, unter anderem durch eine intensivere internationale und regionale Zusammenarbeit; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Strafverfolgungsbehörden, einen besseren Schutz und bessere Entschädigungen für die Opfer sowie Fortschritte bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, den Waffenhandel stärker zu bekämpfen;

10.  nimmt die Bewertung und die Empfehlungen des BDIMR der OSZE zur Kenntnis, was den Wahlprozess im Anschluss an die Kommunalwahlen vom Juni 2015 betrifft, bei dem internationale Beobachter eine Reihe von Unregelmäßigkeiten ermittelten; begrüßt die im Januar 2016 erfolgte Einrichtung eines parlamentarischen Ad‑hoc‑Ausschusses zur Wahlreform und fordert eine wirksame Umsetzung seiner Empfehlungen, insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung künftiger Wahlen; ist besorgt über die Politisierung des Wahlverfahrens insgesamt und fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, unter anderem die Verfahrensmängel anzugehen, darunter Wahlstreitigkeiten, die Unabhängigkeit von Wahlkommissionen, die Transparenz und Wirksamkeit bei der Parteienfinanzierung, die mutmaßlichen Fälle von Stimmenkauf und Einschüchterungen von Wählern und den Missbrauch von Staatsressourcen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Wahlverfahren zu verbessern; stellt fest, dass die Zentrale Wahlkommission die internen Zuständigkeiten für die Kontrolle der Parteienfinanzierung eindeutig festlegen muss und über rein formelle Prüfungen der von den Parteien abgegebenen Erklärungen hinausgehen muss;

11.  begrüßt die Annahme einer parlamentarischen Entschließung zur Rolle der Zivilgesellschaft in der demokratischen Entwicklung des Landes und nimmt die sich verbessernde Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Kenntnis, zu der auch deren Teilnahme an den Treffen des Nationalen Rates für Europäische Integration gehört; begrüßt, dass der Fahrplan für die Zivilgesellschaft angenommen wurde, und fordert, dass er zügig umgesetzt wird; empfiehlt, dass Schritte unternommen werden, um die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu institutionalisieren, damit die Demokratie und der Schutz der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte durch Teilnahme der Öffentlichkeit gestärkt wird, und die Transparenz bei der Beschlussfassung zu verbessern; fordert die zuständigen Behörden auf, den Verwaltungsaufwand für die zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verringern und Vorschriften im Steuerbereich und weitere einschlägige Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um private Spenden zu erleichtern; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuhalten, sich aktiv an der Überwachung des Wahlprozesses zu beteiligen und dazu beizutragen, dass der Öffentlichkeit rechtzeitig umfassende Informationen über den EU‑Beitrittsprozess bereitgestellt werden;

12.  fordert die albanische Regierung nachdrücklich auf, besonderes Gewicht darauf zu legen, die Perspektiven von jungen Menschen zu verbessern, und in die Modernisierung und Reform des Bildungssystems zu investieren, um insbesondere für junge Menschen die Beschäftigungsfähigkeit und die Berufsaussichten zu verbessern; betont, dass die derzeitige Abwanderung von Hochqualifizierten in einen Strom von Wissen umgewandelt wird, durch den die Mobilität unterstützt und gleichzeitig ein großes Potenzial für Berufsaussichten in Albanien geschaffen wird; begrüßt, dass in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik Unterstützung über das IPA bereitgestellt wird;

13.  fordert die zuständigen Behörden erneut auf, damit fortzufahren, den Opfern der Ereignisse vom 21. Januar 2011 Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;

14.  verurteilt, dass Verdächtige in Polizeidienststellen misshandelt werden, die Haftanstalten überfüllt sind und in ihnen die medizinische Versorgung unzureichend ist und die Bedingungen mangelhaft sind;

15.  weist darauf hin, dass die institutionellen Mechanismen für den Schutz der Rechte von Kindern nach wie vor unzureichend sind; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Jugendgerichtsbarkeit so zu reformieren, dass sie den internationalen Standards entspricht; fordert, dass die Mittelzuweisungen für das System zum Schutz von Kindern erheblich aufgestockt werden, insbesondere für die Kinderschutzstellen auf lokaler und regionaler Ebene; bedauert, dass einige Kinderschutzstellen geschlossen werden mussten, weil es an Finanzmitteln fehlte; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Kinder auch in ländlichen Gebieten Zugang zu den Kinderschutzstellen haben;

16.  würdigt das Klima der religiösen Toleranz in dem Land, die gute Zusammenarbeit zwischen den Religionsgemeinschaften und deren positive Beziehungen zum Staat; fordert alle zuständigen staatlichen Stellen und Religionsgemeinschaften auf, sich gemeinsam dafür einzusetzen, die religiöse Eintracht zu wahren und zu fördern;

17.  weist darauf hin, dass es zu den zentralen Prioritäten gehört, wirksame legislativen und politische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Schutz der Menschenrechte, die Minderheitenrechte und politische Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung verstärkt werden; weist darauf hin, dass die Lebensbedingungen von Roma und Balkan‑Ägyptern, die häufig mit sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen haben, schwierig sind; lobt die Annahme des nationalen Aktionsplans für die Integration der Roma und Ägypter 2015–2020 und eine verstärkte Umsetzung der Maßnahmen zugunsten der Integration der Roma; merkt an, dass die Quoten bei den Schulanmeldungen und -abbrüchen bei Straßenkindern, die den Ethnien der Roma und Ägypter angehören, und Fälle von Zwangsräumungen bei diesen Kindern ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren oder Bereitstellen alternativen Wohnraums, weiterhin Anlass zur Sorge geben; fordert, dass die Kinderrechte besser geschützt werden und die Jugendgerichtsbarkeit verbessert wird; begrüßt die Entschließung des Parlaments zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Personen, die der LGBTI‑Gemeinschaft angehören; merkt an, dass die zweite Pride‑Parade im Juni 2015 in Tirana ohne größere Zwischenfälle verlief; empfiehlt, dass Bestimmungen, durch die Transgender‑Personen und Intersexuelle diskriminiert werden, aufgehoben werden; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, das Klima der Inklusion und Toleranz gegenüber allen Minderheiten in Albanien weiter zu verbessern, unter anderem, indem die Rolle des nationalen Ausschusses zu Minderheiten gestärkt wird;

18.  empfiehlt, dass geschlechterspezifische Ungleichheiten, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und häusliche Gewalt mit geeigneten Mechanismen bewältigt werden; begrüßt, dass im April 2015 Änderungen des Wahlgesetzes angenommen wurden, durch die vorgeschrieben wird, dass 50 % der Kandidaten auf den Kandidatenlisten für Gemeinderäte Frauen sein müssen;

19.  merkt an, dass die Durchsetzung von Eigentumsrechten noch sichergestellt werden muss; fordert mit Nachdruck, dass das Verfahren der Registrierung und Rückgabe von bzw. Entschädigung in Bezug auf Eigentum abgeschlossen und dass die Strategie 2012–2020 zu Eigentumsrechten wirksam umgesetzt wird; weist darauf hin, dass eine verbesserte Durchsetzung von Eigentumsrechten positiven Einfluss auf lokale und ausländische Investitionen haben wird;

20.  hebt erneut die grundlegende Bedeutung einer professionellen, unabhängigen und von Vielfalt geprägten öffentlich‑rechtlichen Rundfunkanstalt und privater Medien hervor; ist besorgt über die weit verbreitete Selbstzensur unter Journalisten, die manchmal physisch davon abgehalten werden, über bestimmte Ereignissen zu berichten, angegriffen oder wegen ihrer Arbeit bedroht werden, und über die Fälle von Eingriffen in die redaktionelle Unabhängigkeit; bedauert in diesem Zusammenhang, dass dem Investigativen Regionalen Netz für den Balkan mit einem Verfahren wegen Verleumdung gedroht wurde, nachdem es während der Kommunalwahlen 2015 die kriminelle Vergangenheit eines Kandidaten für das Bürgermeisteramt untersucht hatte; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die für Journalisten geltenden beruflichen und ethischen Standards zu verbessern; fordert, dass das Gesetz über audiovisuelle Medien stärker umgesetzt wird; betont, dass die Transparenz bei Werbeanzeigen der Regierung in den Medien erhöht werden muss und dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörde und der öffentlich‑rechtlichen Sendeanstalt sicherzustellen; ist besorgt über die Änderungen an den Verfahren für die Wahl des Generaldirektors der staatlichen albanischen Rundfunk- und Fernsehanstalt (RTSH); fordert die Regierung und die Opposition auf, dafür zu sorgen, dass die nationale Sendeanstalt ordnungsgemäß funktioniert, indem sie einen Konsenskandidaten für das Amt des Direktors finden; betont, dass die verzögerte Digitalisierung abgeschlossen werden muss;

21.  merkt an, dass Albanien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht hat; begrüßt die verbesserte Steuererhebung und die Kampagne der Regierung gegen die Informalität; nimmt zwar einen Zuwachs bei der Beschäftigung zur Kenntnis, ist allerdings besorgt über die hohe Arbeitslosenrate, insbesondere über die hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, die mehr als 50 % der Gesamtarbeitslosigkeit ausmachen; fordert nachdrücklich, dass der Chancengleichheit mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigung der Frauen im Arbeitsmarkt zu erhöhen; ist weiterhin besorgt über die anhaltenden und gravierenden Mängel in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, das Regelungsumfeld, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Korruption, die Bemühungen um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im Wege stehen; fordert Albanien nachdrücklich auf, die umfangreiche Schattenwirtschaft, die nach wie vor ein gravierendes Problem darstellt und mit der weit verbreiteten Korruption in Zusammenhang steht, durch wirksame Wirtschaftsreformen umfassend zu bewältigen; fordert mit Nachdruck, dass Schritte unternommen werden, um die Schwachstellen bei der Vertragsdurchsetzung und der Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen, gegen den nach wie vor hohen Anteil der Schattenwirtschaft vorzugehen und dem Programm Albaniens für die Haushaltskonsolidierung und den Abbau der öffentlichen Schulden Vorrang einzuräumen; fordert nachdrücklich, dass Mechanismen im Bereich des Verbraucherschutzes stärker unterstützt werden;

22.  fordert die Regierung Albaniens auf, den Bau von Wasserkraftanlagen in ökologisch gefährdeten Gebieten wie entlang der Vjosa und in Schutzgebieten zu kontrollieren und die Unversehrtheit von bestehenden Nationalparks aufrechtzuerhalten; empfiehlt, die Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verbessern, wodurch den EU‑Standards gemäß der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat‑Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen werden könnte; fordert die Regierung Albaniens auf, die Transparenz zu verbessern, indem sie die Öffentlichkeit in ihre Vorhaben einbezieht und sie zu ihnen konsultiert;

23.  fordert Albanien auf, im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der Abfallbewirtschaftung die einschlägigen Messungen vorzunehmen und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gegen unsachgemäße Entsorgung und Beseitigung von Abfällen und insbesondere gegen Abfall im Meer vorzugehen;

24.  fordert die Regierung auf, eine nationale Energiestrategie zu verabschieden und umzusetzen; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass Albanien der Energiegemeinschaft keinen Aktionsplan für erneuerbare Energie vorgelegt hat, was ein Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst hat; ist ebenfalls besorgt darüber, dass Albanien den von der Energiegemeinschaft gesetzten Termin, bis zu dem es sein Gesetz an die Richtlinie von 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen anpassen muss, verstreichen lassen hat; fordert die Regierung nachdrücklich auf, sich stärker für die Energieeffizienz einzusetzen, indem sie ein neues Gesetz über Energieeffizienz in Gebäuden verabschiedet;

25.  hebt würdigend hervor, dass Albanien nach wie vor ein konstruktiver Partner in der Region ist und im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit aktiv handelt; hält es für wichtig, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen gewahrt werden, die nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind; nimmt das Engagement Albaniens mit Blick auf Initiativen der regionalen Zusammenarbeit positiv zur Kenntnis, die auf den Konferenzen zum Westlichen Balkan 2014 in Berlin und 2015 in Wien auf den Weg gebracht wurden; begrüßt, dass Albanien im Rahmen der Konnektivitätsagenda eine konstruktive Rolle spielt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, vor der nächsten Westbalkankonferenz 2016 in Paris für eine vollständige und zügige Umsetzung der technischen Normen und nicht verbindlichen Maßnahmen im Verkehrsbereich, die auf der Konferenz zum Westlichen Balkan 2015 angenommen wurden, zu sorgen;

26.  begrüßt den anhaltenden politischen Willen, die Beziehungen zu Serbien zu verbessern, und fordert Albanien und Serbien auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Stabilität in der Region, die Zusammenarbeit und die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu fördern; fordert Albanien vor dem Hintergrund dieser Bemühungen auf, den Ausbau des regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit mit Sitz in Tirana fortzusetzen, das für die weitere Aussöhnung in der Region, insbesondere unter jungen Menschen, von größter Bedeutung ist; empfiehlt, dass der Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten wie der Bahnverbindung und der modernen Autobahn zwischen Tirana und Skopje als Teil von Korridor VIII beschleunigt wird; beglückwünscht Albanien zur uneingeschränkten Angleichung mit sämtlichen einschlägigen Erklärungen im Rahmen der GASP und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sowie zu seiner Bereitschaft, an den europäischen Regelungen zur Unterstützung und Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge mitzuwirken; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um gegen die hohe Anzahl offensichtlich unbegründeter, an die Mitgliedstaaten gestellter Asylanträge vorzugehen und mithilfe des Kontrollmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung entschlossen zu handeln, um eine engere operative Zusammenarbeit und einen entsprechenden Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern einzuleiten; fordert die Regierung auf, auch in Betracht zu ziehen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die sozioökonomischen Lebensbedingungen zu verbessern; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine gemeinsame EU‑Liste sicherer Herkunftsländer zu erstellen und befürwortet, dass Albanien in diese Liste aufgenommen wird;

27.  begrüßt das Engagement Albaniens bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus sowie die Annahme von einschlägigen Sicherheitsstrategien und eines Aktionsplans; begrüßt, dass der aktualisierte strategische Rahmen eine Strategie zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus umfasst; ist besorgt darüber, dass Albanien – so wie andere Länder – vom Phänomen der Rückkehr ausländischer Kämpfer, der islamischen Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus betroffen ist; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Regierung Albaniens Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass sich Albaner als ausländische Kämpfer dem „IS“ im Irak und Syrien anschließen; hält es für unbedingt erforderlich, dass weiterhin eine wirksame Strategie zur Vorbeugung gegen eine islamische Radikalisierung, zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus auch unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften, zur Verhinderung und Unterbrechung des Stroms ausländischer terroristischer Kämpfer und zur Bekämpfung der Terrorismusbekämpfung umgesetzt wird und dass für die Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden ein spezifisches, auf der Rechtsstaatlichkeit gründendes Konzept sowie eine kohärente Justizpolitik gegenüber Straftätern konzipiert wird; empfiehlt des Weiteren, dass in diesem Zusammenhang die wirksame regionale Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Dienststellen in den Mitgliedstaaten, unter anderem im Bereich des Informationsaustausches, intensiviert werden; ist der Ansicht, dass im Rahmen aller Maßnahmen, die in dieser Hinsicht ergriffen werden, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und -übereinkünften stets die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gewahrt bleiben müssen;

28.   bedauert, dass es aufgrund einer mangelnden Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Verständigung innerhalb der albanischen Delegation nicht möglich ist, im Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss derzeit eine sinnvolle Debatte durchzuführen, und dass auf seiner neunten Tagung keine Empfehlung angenommen werden konnte; plädiert dafür, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss zu stärken, damit durch ihn ein positiver Beitrag zum Prozess des Beitritts Albaniens zur EU geleistet werden kann;

29.  fordert die Kommission auf, in ihren künftigen Berichten detaillierte Informationen über die Unterstützung für Albanien im Rahmen des IPA und über die Umsetzung von Maßnahmen aufzunehmen, insbesondere was die IPA‑Unterstützung anbelangt, die für die Umsetzung der zentralen Prioritäten und der einschlägigen Projekte veranschlagt wird, wobei die Erklärung der Kommission zum strategischen Dialog mit dem Europäischen Parlament zu berücksichtigen ist;

30.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Albaniens zu übermitteln.