Entschließungsantrag - B8-0544/2016Entschließungsantrag
B8-0544/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Fall Julian Assange

15.4.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Bruno Gollnisch

B8-0544/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fall Julian Assange

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Julian Assange der Gründer der Enthüllungsplattform „WikiLeaks“ ist;

B.  in der Erwägung, dass er sich seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhält, wo ihm Zuflucht gewährt wurde und die er nicht verlassen kann, ohne verhaftet zu werden;

C.  in der Erwägung, dass er berechtigterweise befürchtet, mit dem absurden Verfahren, das in Schweden gegen ihn eingeleitet wurde, solle letztendlich nur seine Auslieferung an die USA ermöglicht werden, wo ihm lebenslange Haft oder gar die Todesstrafe droht;

D.  in der Erwägung, dass eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen im Februar 2016 zu dem Schluss gelangte, er sei Opfer einer willkürlichen Inhaftierung, wofür die Regierungen Großbritanniens und Schwedens verantwortlich seien;

E.  in der Erwägung, dass die WikiLeaks-Enthüllungen nur einer der zahlreichen Skandale im Zusammenhang mit der Massenausspähung durch die USA sind, deren Aufdeckung allein dem Mut von Menschen wie Julian Assange zu verdanken ist;

F.  in der Erwägung, dass Julian Assange in jeder Hinsicht den Status als politischer Flüchtling verdient, der sonst sehr häufig gewährt wird;

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Julian Assange politisches Asyl zu gewähren und seine Sicherheit und Freizügigkeit in der Europäischen Union zu garantieren.