Entschließungsantrag - B8-0840/2016Entschließungsantrag
B8-0840/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich

24.6.2016 - (2016/2800(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Gabriele Zimmer, Martina Anderson, Barbara Spinelli im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2016/2800(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0840/2016

B8-0840/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich

(2016/2800(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf den historischen Umstand, dass das Volk eines Mitgliedstaats auf dem Weg eines Referendums entschieden hat, die Europäische Union zu verlassen;

B.  unter Hinweis auf das Ergebnis des Referendums, in dem sich das britische Volk klar für einen Brexit ausgesprochen hat; in der Erwägung, dass die wachsende Kritik an der EU nicht ignoriert werden kann, dass ihr jedoch im Wege einer weitreichenden Reformagenda begegnet werden sollte, mit der Transparenz, Offenheit und Demokratisierung einschließlich einer stärkeren Mitwirkung der Bürger gewährleistet werden;

C.  in der Erwägung, dass das Ergebnis des Referendums deutlich macht, dass zunehmende gesellschaftliche und wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten eine der größten Bedrohungen für die Stabilität und den Zusammenhalt in der EU sind;

D.  in der Erwägung, dass Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) die Möglichkeit vorsieht, dass ein Mitgliedstaat aus der Union austritt;

E.  in der Erwägung, dass die Vereinbarung, die im Februar 2016 im Zuge des Treffens des Europäischen Rates zwischen David Cameron im Namen der britischen Regierung und der Europäischen Union beschlossen wurde, nunmehr null und nichtig ist;

1.  respektiert die Entscheidung des britischen Volkes, die als Herausforderung für den Aufbau eines anderen Europas betrachtet werden sollte;

2.  fordert, Artikel 50 EUV unverzüglich geltend zu machen;

3.  verweist darauf, dass im Rahmen von Artikel 50 EUV die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist, und fordert, dass das Europäische Parlament in alle Phasen der Verhandlungsverfahren über das Austrittsabkommen einbezogen wird;

4.  weist darauf hin, dass alle Entscheidungen über die künftige Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Ergebnis eines demokratischen Prozesses sein und sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente involvieren müssen;

5.  betont, dass das Ergebnis des Referendums deutlich macht, dass es eines anderen Europas bedarf, das mit der Zustimmung der Menschen geschaffen werden muss, die konkrete Entscheidungen zu gesellschaftlichen Fragen wie Beschäftigung, Transparenz, Sozialwesen und Ablehnung von Sparmaßnahmen erwarten;

6.  betont, dass das Ergebnis des Referendums und die Entscheidung des britischen Volkes ganz klar aufzeigen, dass die EU derzeit eine tiefe Krise erlebt, die auf eine neoliberale und eine Sparpolitik sowie auf die Aushöhlung der Demokratie zurückzuführen ist; ist daher der Auffassung, dass es für die EU an der Zeit ist, ihre Politik grundlegend zu ändern und sich dabei an den Erwartungen der Menschen zu orientieren und sich in der Folge den echten Problemen der Menschen zu stellen und sich mit ihnen zu befassen;

7.  bekräftigt den Schutz der Werte Demokratie, Frieden, Toleranz und Fortschritt sowie Solidarität und Zusammenarbeit der Völker; verurteilt das Erstarken rechter nationalistischer Kräfte und hebt hervor, dass der Weg in die Zukunft auf einem Europa basieren muss, das mehr Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernimmt und nicht jenen seine Grenzen verschließt, die vor Krieg und Konflikten fliehen;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass sich die Menschen im Norden Irlands dafür ausgesprochen haben, in der EU zu verbleiben; ist der Auffassung, dass die britische Regierung jegliches Mandat, die Interessen der Menschen im Norden Irlands betreffend die EU zu vertreten, verwirkt hat;

9.  vertritt die Auffassung, dass ein Referendum über die Vereinigung Irlands, wie im Karfreitagsabkommen vorgesehen, ein demokratisches Gebot ist;

10.  fordert die EU auf, den Friedensprozess in Irland weiter zu unterstützen;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.