ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich
24.6.2016 - (2016/2800(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Syed Kamall im Namen der ECR-Fraktion
B8-0841/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
1. stellt fest, dass das Referendum im Vereinigten Königreich über die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union zu einem Votum von 51,9 % für einen Austritt geführt hat; respektiert diese demokratische Entscheidung des britischen Volkes;
2. erkennt an, dass die Beziehung zwischen den 27 übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nun in Vorbereitung des offiziellen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in eine Übergangsphase eingetreten ist;
3. stellt fest, dass die Verhandlungen über das Austrittsabkommen rasch beginnen und gemäß Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union erfolgen sollten; fordert, diese Verhandlungen überlegt und gemäßigt zu führen, damit gewährleistet ist, dass mit dem Austrittsabkommen in der Zukunft eine positive, konstruktive Partnerschaft zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich begründet werden kann;
4. fordert die Entscheidungsträger in den Organen der EU und den Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ergebnisse des Referendums im Vereinigten Königreich als wichtiges Signal für umfassendere Unzufriedenheit zu betrachten; fordert sie auf, Überlegungen dazu anzustellen, wie die Union reformiert werden sollte, um sie näher zu den Bürgern zu bringen und eine bessere Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu gewährleisten;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.