ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
4.7.2016 - (2016/2773(RSP))
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Sophia in 't Veld im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0885/2016
B8-0885/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016,
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze, der ergänzende Beiträge zu dieser Entschließung aus der Sicht der Ausschüsse des Parlaments enthält und den die Kommission bei der Ausarbeitung und Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2017 gebührend berücksichtigen sollte,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Aufgabe der Kommission darin besteht, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern, geeignete Initiativen zu diesem Zweck zu ergreifen, für die Anwendung der Verträge zu sorgen, die Umsetzung und Durchführung des EU-Rechts zu überwachen, sich für die Anwendung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, das sich auf die grundlegenden europäischen Werte stützt und die Grundlage dafür bildet, dass die Bürger Europas in Frieden zusammen leben können, Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen auszuüben und Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen;
B. in der Erwägung, dass die EU eine lange Wirtschaftskrise durchgemacht hat, mit niedrigem Wachstum und einem Mangel an neuen Arbeitsplätzen und Investitionen, und dass diese Wirtschaftskrise nicht ohne eine weitere Vertiefung der europäischen Integration dort, wo dies angebracht ist, überwunden werden kann, insbesondere auf dem Binnenmarkt und im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, mit einer verstärkten demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht;
C. in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig verstärken können, und dass die Kommission das Thema Nachhaltigkeit zu einem Eckpfeiler ihrer Agenda für Beschäftigung und Wachstum machen sollte;
TEIL 1 Horizontale Ebene
1. begrüßt die ausgehandelte Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, insbesondere die Zusagen der Organe, bessere Folgenabschätzungen durchzuführen, verstärkt Verordnungen anstelle von Richtlinien zu nutzen und Verfallsklauseln („Sunset“-Klauseln) einzuführen, damit gewährleistet ist, dass die EU-Rechtsvorschriften regelmäßig überprüft werden; sieht daher dem Bericht der Kommission über die Anwendung des Unionsrechts erwartungsvoll entgegen, insbesondere der Bewertung der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht, einschließlich der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, zusätzliche Elemente (Überregulierung) durch EU-„Anzeiger“ (Scoreboards) deutlich erkennbar zu machen und Fällen von nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinien aktiver zu begegnen sowie die Durchführung und Umsetzung geltender Rechtsvorschriften sorgfältig zu verfolgen;
2. fordert, dass die geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) überprüft werden, wobei insbesondere hervorzuheben ist, dass die Rechtvorschriften aus digitaler Sicht ihren Zweck erfüllen müssen;
TEIL 2: Bestimmte Bereiche
Eine europäische Asyl- und Migrationspolitik und Grenzschutzstrategie
3. fordert einen eigenständigen Vorschlag für die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen für den Schengen-Raum;
4. fordert eine vernünftige Politik der EU im Bereich der Wirtschaftsmigration, die auf den vorhandenen Instrumenten für Studierende und Wissenschaftler und hochqualifizierte Arbeitnehmer aufbaut, indem eine Schengener Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für gering- und unqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten eingeführt wird;
5. fordert Umsetzungs- und Überwachungsberichte über das Funktionieren der europäischen Grenz- und Küstenwache und des Schengen-Raums;
Ein Raum des Rechts, der Sicherheit und der Grundrechte
Recht
6. fordert die Kommission erneut auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zum EU-Verwaltungsrecht vorzulegen, mit dem eine offene, effiziente und unabhängige Verwaltung der Europäischen Union gewährleistet werden soll, und den Vorschlag des Parlaments für eine entsprechende EU-Verordnung gebührend zu berücksichtigen;
7. begrüßt den anstehenden Vorschlag für eine Überarbeitung der Brüssel-IIa-Verordnung und fordert die Kommission auf, den festgelegten Zeitrahmen einzuhalten; weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig diese Rechtsvorschriften sind in Bezug auf kollisionsrechtliche Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts, insbesondere die Aspekte im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und mit internationaler Kindesentführung;
8. fordert die Kommission auf, einen europäischen Rechtsrahmen zum Schutz schutzbedürftiger Erwachsener vorzuschlagen, damit die unterschiedlichen einzelstaatlichen Maßnahmen für natürliche Personen, die nicht für ihre Person und/oder ihr Vermögen sorgen können, harmonisiert werden; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Empfehlung des Parlaments aus dem Jahr 2008[2] zum grenzüberschreitenden Rechtsschutz von schutzbedürftigen Erwachsenen nicht zu konkreten Maßnahmen geführt hat;
9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) auf EU-Ebene zu harmonisieren;
Sicherheit
10. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020 und die im Rahmen dieser Agenda festgelegten Prioritäten bei der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Cyber-Kriminalität wirksam und koordiniert umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf effektive Ergebnisse im Bereich der Sicherheit zu legen ist; fordert erneut, dass eine gründliche Bewertung durchgeführt wird, die vor allem auf die operative Wirksamkeit der einschlägigen vorhandenen EU-Instrumente sowie auf die in diesem Bereich noch bestehenden Lücken ausgerichtet ist, bevor im Rahmen der europäischen Sicherheitsagenda neue Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden; bedauert in diesem Zusammenhang das Fehlen systematischer Folgenabschätzungen für mehrere Vorschläge, die als Teil dieser Agenda eingereicht wurden;
11. fordert die Kommission auf, ein horizontales Rechtsinstrument vorzuschlagen, mit dem der Austausch von Informationen über die Strafverfolgung verbessert und die operationelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen verstärkt werden kann, aufbauend auf ihrer Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit und mit dem Ziel, einen verbindlichen Austausch von Informationen zwecks Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität sicherzustellen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) vorzulegen, um die Kriterien für Warnmeldungen zu harmonisieren und die Veröffentlichung von Warnmeldungen für Menschen, die aufgrund von Terrorangriffen oder schweren grenzüberschreitenden Straftaten verurteilt wurden oder dieser verdächtigt werden, verbindlich vorzuschreiben;
12. fordert die Kommission auf, umgehend einen Änderungsantrag zur neuen Europol-Gründungsverordnung vorzulegen, damit europäische Ermittlungskapazitäten aufgebaut werden können, die diesen Namen auch verdienen, der Agentur die Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zu beantragen und der Austausch und die Bündelung von Informationen auf EU-Ebene gefördert werden können;
13. fordert die Kommission auf, Fachwissen sowie technische und finanzielle Mittel zu mobilisieren, damit auf der Ebene der EU bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und terroristischer Propaganda, radikaler Netze und der Rekrutierung über das Internet oder auf anderem Wege durch Terrororganisationen für ein koordiniertes Vorgehen und den Austausch über bewährte Verfahren gesorgt wird, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Prävention, Strategien zur Integration und zur Wiedereingliederung und auf eine sorgfältige und durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen gelegt werden sollte;
14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass jede Maßnahme zur Strafverfolgung, mit der die Online-Verbreitung oder sonstige Bereitstellung einer Botschaft an die Öffentlichkeit eingeschränkt wird oder das Ziel verfolgt wird, persönliche Kommunikationen abzuhören, darauf beschränkt werden muss, was notwendig und verhältnismäßig und auf der Grundlage einer vorherigen richterlichen Genehmigung anwendbar ist; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren, um die Verfahren zur Identifizierung von Cyber-Kriminellen zu verbessern und Kinder vor ihnen zu schützen;
15. begrüßt die Annahme des Datenschutzpakets und fordert die Kommission auf, für eine rasche und harmonisierte Umsetzung dieses neuen EU-Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten zu sorgen; begrüßt, dass ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten ausgearbeitet wurde, ist jedoch besorgt darüber, dass es nicht mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU vereinbar ist und fordert den Gerichtshof der EU auf, eine Stellungnahme abzugeben bevor das Abkommen abgeschlossen wird; begrüßt die Vorschläge für die Datenschutzschild-Regelung, die an die Stelle des Safe Harbour-Abkommens treten soll, ist jedoch der Auffassung, dass die Datenschutzschild-Regelung noch nicht ausreichend dem Schrems-Urteil Rechnung trägt und dass weitere Schritte notwendig sind, damit das EU-Recht und die Rechtsprechung der EU uneingeschränkt beachtet werden;
Grundrechte
16. fordert die Kommission auf, Vorschläge für einen Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorzulegen und dabei den Leitlinien Rechnung zu tragen, die das Parlament in seinem bevorstehenden legislativen Initiativbericht darlegen wird;
17. fordert die Kommission erneut auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um Fortschritte bei dem Vorschlag für eine horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zu erzielen; fordert sie auf, ihre Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI zu einer umfassenden europäischen Antwort auf die Probleme von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen im Zusammenhang mit den Grundrechten auszuweiten, und zwar in Form eines EU-Fahrplans gegen Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität;
18. fordert die Kommission auf, weiterhin Fortschritte mit Blick auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu machen, wobei der Standpunkt des Gerichtshofs in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen ist und die verbleibenden rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Lösungen für die beiden problematischsten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu finden, nämlich gegenseitiges Vertrauen und gerichtliche Nachprüfung;
19. fordert eine starke, eigenständige Strategie zur Förderung der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter, die die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 ersetzen soll; begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) durch die EU, mit der die ordnungsgemäße und wirkungsvolle Anwendung des Übereinkommens gewährleistet werden soll und die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, die Daten zu erfassen und auszutauschen, die notwendig sind, damit wirksame politische Maßnahmen und Sensibilisierungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können;
Wirtschafts- und Währungsunion, Wachstum und Investitionen
20. begrüßt die Initiative der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik; fordert die Kommission auf, diese Praxis fortzusetzen und zu stärken und Mitentscheidungsbefugnisse für das Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik in Erwägung zu ziehen, insbesondere wenn es um grundlegende Prinzipien und verbindliche Leitlinien geht;
21. fordert die Kommission auf, sehr rasch konkrete Vorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden vorzulegen, wobei es darauf hinweist, dass das Privatkundengeschäft in der EU dem Interesse der Bürger dienen sollte und bessere Produkte und eine größere Auswahl auf dem Markt bereitstellen sollte;
22. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen umsetzen und Strukturreformen durchführen, um ihre Volkswirtschaften zu modernisieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gegen Ungleichheiten und Ungleichgewichte vorzugehen;
23. fordert die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds auf der Grundlage der Konditionalität;
24. fordert die Kommission auf, gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zur Rolle der EU im Rahmen der internationalen Finanz‑, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und ‑einrichtungen[3] die Vertretung der EU in multilateralen Organisationen und Gremien zu rationalisieren und zu kodifizieren mit dem Ziel, die Transparenz, die Integrität und die Rechenschaftspflicht der Union im Rahmen der Beteiligung an diesen Gremien zu erhöhen, ebenso wie ihren Einfluss, und die Rechtsvorschriften zu fördern, die sie im Wege eines demokratischen Prozesses erlassen hat
Überarbeitung des MFR
25. stellt fest, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nach nur zwei Jahren der Umsetzung seine Grenzen erreicht hat; weist darauf hin, dass ohne umfassende Halbzeitüberprüfung des MFR aus dem Haushalt der Union weder ein weiterer zusätzlicher Finanzbedarf gedeckt werden kann, noch neue politische Prioritäten finanziert werden können und auch keine erneute Zahlungskrise abgewendet werden kann;
26. fordert die Kommission angesichts ihrer gesetzlichen Verpflichtung auf, bis zum Ende des Jahres 2016 eine Überarbeitung des Arbeitsweise des MFR vorzulegen; fordert sie nachdrücklich auf, im Zusammenhang mit dieser Haushaltsprüfung einen Gesetzgebungsvorschlag für die Neufassung der Verordnung Nr. 1311/2013 zur Festlegung des MFR für die Jahre 2014–2020 vorzulegen, damit keine neue Zahlungskrise auftritt und zusätzliche Finanzmittel mobilisiert werden können, damit die Union in der Lage ist, sich den internen und externen Herausforderungen zu stellen;
27. ist der Auffassung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von ausschlaggebender Bedeutung ist, zumal diese in der EU nach wie vor so hoch ist wie noch nie; weist darauf hin, dass im EU-Haushalt für das Jahr 2016 keine neuen Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gebunden wurden, während das Absorptionsvermögen ausgeschöpft ist; fordert die Kommission auf, im EU-Haushaltsplan für das Jahr 2017 eine Verlängerung dieses Programms vorzusehen;
28. nimmt die beträchtlichen langfristigen Auswirkungen, die der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf den EU-Haushalt hat, zur Kenntnis, unter anderem die erheblichen Kürzungen bei der Finanzierung für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“; fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass bei aus dem EFSI finanzierten Projekten KMU stärker berücksichtigt werden, ein höheres Risiko genommen wird und die Projekte von größerem strategischen Interesse sind; ist besorgt über die geringe Erfolgsrate der Projekte im Rahmen von Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“, die auf eine unzureichende Finanzierung zurückzuführen ist, und fordert die Kommission auf, ihre Finanzierung aufzustocken;
29. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der zusätzliche Finanzbedarf infolge der Migrations- und Flüchtlingskrise (Rubrik 3 und Rubrik 4) nicht zu Lasten vorhandener Programme gedeckt werden darf, und fordert, dass das neue Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe auf EU-Ebene in Form eines neuen MFR-Flexibilitätsmechanismus bestehen bleibt; erwartet von der Kommission, dass sie geeignete Vorschläge in diesem Zusammenhang vorlegt;
Kohäsionspolitik
30. fordert die Kommission auf, die Zuweisung der Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf das 2013 im MFR festgelegte Niveau beizubehalten; ist daher der Auffassung, dass technische Anpassungen möglichst nicht zu einer Verringerung der Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik führen sollten, zumal die Kohäsionspolitik für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen von großer Bedeutung ist und auf diese Weise die Kohäsion in der EU gewährleistet wird und insbesondere die KMU sowie Innovation und Forschung unterstützt werden, ebenso wie eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und stadtpolitische Maßnahmen;
31. fordert die Kommission auf, die EU-Städteagenda zu koordinieren und auf diese Weise die kohärenten und integrierten politischen Lösungen zu liefern, die die Städte auf europäischer Ebene brauchen, und gleichzeitig den Bezug zur Agenda für bessere Rechtsetzung zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, ihre interne Koordinierung von Fragen, die für städtische Gebiete relevant sind, zu stärken und zum Beispiel das Instrument der Folgenabschätzungen auszuweiten, damit die städtische Dimension systematischer miteinbezogen wird;
32. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, mit denen die Engpässe auch wirklich beseitigt werden, die die Fortschritte bei der Bewältigung der heutigen Herausforderungen für die Städte verhindern; ist der Auffassung, dass eine echte bereichsübergreifende Verankerung der städtischen Dimension im Beschlussfassungsprozess der EU (durchgängige Berücksichtigung der städtischen Dimension) erforderlich ist und ausgehend von einem Bottom-up-Konzept auf alle einschlägigen europäischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften angewandt werden sollte;
Schaffung von Arbeitsplätzen und Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
33. fordert die Kommission auf, die Verwendung der Mittel durch die Mitgliedstaaten zu überwachen, um die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen, damit Effizienz gewährleistet wird, insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, und zwar durch Investitionen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem EFSI und der Anwendung von Programmen, die von der EIB finanziert werden; fordert besondere Maßnahmen zur Förderung einer Grundausbildung für diejenigen, die sich weder in Schul- oder Berufsausbildung noch in fester Anstellung befinden (NEET-Jugendliche); fordert die Kommission außerdem auf, genügend Mittel bereitzustellen, um die Mobilität von Auszubildenden und Studierenden im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET) zu fördern und Vorschläge zur Förderung der Einstellung von Menschen über 50 vorzulegen;
34. fordert die Kommission auf, ein Grünbuch zu Ungleichheit und der darauf beruhenden Behinderung des Wirtschaftsaufschwungs vorzulegen; fordert sie auf, dieses Thema in einer ersten Phase zu analysieren und zu bewerten, um anschließend politische Lösungen vorzuschlagen, und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Trend umzukehren;
35. fordert die Kommission auf, die bisher von den Mitgliedstaaten erzielten positiven Ergebnisse zu nutzen und ihre Arbeit für ein mögliches europäisches Modell für eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer fortzusetzen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Unternehmertum zu fördern;
36. fordert die Kommission auf, die soziale Inklusion von Flüchtlingen sowie ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, insbesondere durch das Erlernen von Sprachen und einen Mechanismus, mit dem die Gleichwertigkeit von Qualifikationen und Kompetenzen festgestellt werden kann; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen auch auf die regulären Migranten in den Mitgliedstaaten ausgeweitet werden sollten;
37. fordert die Kommission auf, im Rahmen der neuen Kompetenzagenda weitere Schritte zu unternehmen, zum Beispiel durch verbindliche Fortbildung am Arbeitsplatz, einen koordinierten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und den Akteuren des Arbeitsmarktes, insbesondere in der Wirtschaft und in der Bildung, damit gewährleistet ist, dass eine Antizipierung des künftigen Bedarfs in Bezug auf die Kompetenzen und die Anpassung der Qualifikationen an den Bedarf des EU-Arbeitsmarkts im Mittelpunkt steht;
38. fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Mechanismen einzuführen, die geeignet sind, die Mobilität junger Menschen zu fördern, u. a. Lehrlingsausbildungen, um Missverhältnisse bei den Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen und den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern;
39. fordert die Kommission auf, die ersten Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zu überwachen;
Eine Strategie zur Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels
40. fordert eine strukturierte, langfristige EU-Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen infolge des demografischen Wandels, da die Bevölkerung in allen Mitgliedstaaten immer älter wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich umfassend mit künftigen Engpässen und Missverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt der EU zu befassen, und gründlich zu prüfen, wie derartige Probleme EU-weit angegangen werden können, unter anderem durch eine gezielte Antizipierung des künftigen Kompetenzbedarfs und indem die Fertigkeiten besser an die auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze angepasst werden und die Mobilität der Arbeitskräfte weiter gestärkt wird;
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
41. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten auf dem Binnenmarkt, zumal dies ein erster und wichtiger Schritt ist, damit die Bürger überall in Europa Zugang zu rechtmäßig erworbenen Online-Inhalte haben;
42. begrüßt die Anstrengungen zur Entwicklung und zur Modernisierung der Rechte des geistigen Eigentums der EU, insbesondere im Bereich der Urheberrechts, damit sie für das digitale Zeitalter gerüstet sind und grenzüberschreitend einfacher auf kreative Inhalte zugegriffen werden kann und für Rechtssicherheit gesorgt wird, während gleichzeitig die Rechte der Verfasser und Künstler geschützt werden; fordert die Kommission auf, Gesetzgebungsinitiativen zur Modernisierung des Urheberrechts hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung – insbesondere für KMU in dieser Branche –, den Zugang zu Wissen und Kultur sowie ihrer potenziellen Kosten und Vorteile auf unabhängige Belege zu stützen und für eine angemessene Vergütung zu sorgen und die Digitalpiraterie, die Wertschöpfung und Beschäftigung in der Kreativ- und Kulturwirtschaft belastet, zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass das Urheberrecht weiterhin seine primäre Funktion erfüllen sollte, die darin besteht, es den Urhebern zu ermöglichen, eine Vergütung für die Werknutzung durch Dritte zu erzielen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der wichtige Beitrag herkömmlicher Verfahren der Förderung regionaler und europäischer Kultur nicht durch Modernisierung von Reforminitiativen behindert werden darf;
43. begrüßt den Vorschlag der Kommission zu Verträgen über digitale Inhalte und über Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren; sieht den Ergebnissen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (Regulatory Fitness and Performance Programme, REFIT) erwartungsvoll entgegen;
44. fordert erneut Vorschläge zur Entwicklung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft als Quelle für Beschäftigung und Wachstum; betont in diesem Zusammenhang, dass die Rechte des geistigen Eigentums unbedingt durchgesetzt werden müssen, und fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu ihrem Aktionsplan für die Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu ergreifen und unter anderem die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu überprüfen, die nicht mehr für das digitale Zeitalter und die Bekämpfung von Verstößen im Internet geeignet ist; fordert die Kommission ebenfalls auf, Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch zu Rückbelastungs- und ähnlichen Systemen im Rahmen eines potenziellen europaweiten Rechts, unwissentlich für den Erwerb gefälschter Waren verwendete Gelder wieder einzutreiben, zu ergreifen; fordert die Kommission auf, den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums auszubauen, und begrüßt, dass sie eine Sachverständigengruppe für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingerichtet hat;
45. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Internet als offene, neutrale, gesicherte und inklusive Plattform für Kommunikation, Produktion, Partizipation und kreatives Schaffen und als Garant für kulturelle Vielfalt und Innovation erhalten bleibt; weist darauf hin, dass dies im Interesse aller EU-Bürger und Verbraucher ist und zum Erfolg europäischer Unternehmen in der ganzen Welt beitragen wird; hält es für dringend notwendig, dass das Neutralitätsprinzip gemäß dem Paket „Vernetzter Kontinent“ rigoros angewandt wird;
46. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Wirtschaft des Teilens nicht unnötig zu regulieren; weist darauf hin, dass Ex-post-Rechtsbehelfe im Rahmen der Wirtschaft des Teilens oft wirksamer als Ex-ante-Rechtsvorschriften sind; fordert die Kommission daher auf, den offenen Charakter des Internets, die Grundrechte, Rechtssicherheit und Innovation zu schützen, die bestehende rechtliche Regelung der begrenzten Haftung von Mittlern aufrechtzuerhalten und die öffentlich-private Zusammenarbeit weiter zu fördern, um die bestehenden Hürden für die Wirtschaft des Teilens zu beseitigen;
47. verweist auf die Zusagen im Rahmen des Aktionsplans für elektronische Behördendienste in der öffentlichen Verwaltung (e-government Action Plan), bei der eigenen Tätigkeit den Grundsatz „standardmäßig digital“ und den Grundsatz der einmaligen Datenerfassung anzuwenden; fordert darüber hinaus, dass zusätzlich zum Pilotprojekt in Bezug auf den Grundsatz der einmaligen Datenerfassung für Unternehmen auch eine entsprechende Initiative für Bürger in einem grenzüberschreitenden Kontext vorgestellt wird;
48. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in dem Vorschlag für ein zentrales digitales Zugangstor, das 2017 eingeführt werden soll, und in der vorgeschlagenen Initiative zur Förderung der Nutzung digitaler Lösungen im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen von der Nutzung der elektronischen Identifizierung und elektronischer Signaturen ausgegangen wird in einer Form, die interoperabel und standardmäßig grenzüberschreitend ist;
Binnenmarkt
49. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters einen jährlichen Bericht über Binnenmarktintegration und Wettbewerbsfähigkeit zu veröffentlichen und im Rahmen der von ihr veröffentlichten länderspezifischen Empfehlungen den Schwerpunkt auf den Abbau von Binnenmarktschranken zu legen;
50. fordert die Kommission auf, den grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Inhalten zu erleichtern, die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zu überarbeiten und den Small Business Act auf den neuesten Stand zu bringen;
51. betont, dass die Anzahl der reglementierten Berufe im Binnenmarkt verringert werden muss, indem unnötige Berufsqualifikationsanforderungen beseitigt werden; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Dienstleistungspass vorzulegen;
52. fordert die Kommission auf, beim Mitteilungsverfahren nach der Dienstleistungsrichtlinie ebenso Verbesserungen zu bewirken wie bei den bestehenden Produktinformationsstellen und zentralen Anlaufstellen und für Kohärenz mit dem vorgeschlagenen zentralen digitalen Zugangstor zu sorgen;
53. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistungsrichtlinie, die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Richtlinie über Zahlungsverzug rasch und vollständig umgesetzt werden;
Horizont 2020
54. fordert die Kommission auf, eine aussagekräftige Halbzeitbewertung des Forschungsprogramms Horizont 2020 durchzuführen; vertritt die Auffassung, dass bei dieser Bewertung die Empfehlungen und politischen Prioritäten des Parlaments berücksichtigt, über die weiter reichenden Auswirkungen der von der EU geförderten Forschungsvorhaben Bericht erstattet und Synergien mit weiteren Finanzierungsinstrumenten der EU wie den kohäsionspolitischen Fonds, dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) und dem Programm Horizont 2020 in Betracht gezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass durch langfristige Investitionen in große Infrastrukturmaßnahmen Arbeitsplätze geschaffen werden sollten;
Energieunion, Klimaschutzpolitik und Umwelt
55. weist erneut darauf hin, dass die uneingeschränkte Umsetzung des rechtsverbindlichen Siebten Umweltaktionsprogramms (UAP) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 von großer Bedeutung ist, und erwartet von der Kommission, dass ihr Arbeitsprogramm für 2017 den Zielen des UAP insofern Rechnung trägt, als die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gestellt und eine spezifische Haushaltslinie zur Umsetzung des UAP aufgenommen wird; fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Einbeziehung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung in die Strategien der EU vorzulegen;
56. ist der Ansicht, dass infolge des in dem rechtsverbindlichen Übereinkommen von Paris vom Dezember 2015 festgelegten und international vereinbarten langfristigen Ziels, die Erderwärmung zu begrenzen, weltweit Investitionen in den Übergang zu sauberen Energieträgern fließen werden und dass dieses Ziel – sofern es von wirksamen Maßnahmen flankiert wird – beträchtliche Chancen für Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in Europa bieten wird;
57. fordert die Kommission auf, mit Blick auf die im Übereinkommen von Paris für 2018 vorgesehene weltweite Bestandsaufnahme unionsweite Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Zusage der EU ergänzt wird, die hiesigen Treibhausgasemissionen um 40 % zu reduzieren; fordert die Kommission überdies auf, eine mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehende Strategie vorzubereiten, wie bis Mitte des Jahrhunderts ganz auf Emissionen verzichtet werden kann, die auch Zwischenziele enthält, mit denen die kosteneffiziente Verwirklichung der Klimaziele der EU sichergestellt wird; fordert die Kommission ferner auf, zu bewerten, inwiefern die derzeitigen Maßnahmen der EU mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen, was etwa den Haushaltsplan der EU und den schrittweise vollzogenen Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe betrifft; fordert die Kommission auf, Maßnahmen für einen geordneten Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft vorzuschlagen, um die systemischen wirtschaftlichen Risiken zu mindern, die mit CO2-reichen Finanzanlagen einhergehen;
58. bekundet seinen starken Rückhalt für die Agenda zur Kreislaufwirtschaft und fordert die Kommission eindringlich auf, die im Aktionsplan aufgeführten Initiativen unverzüglich weiter voranzutreiben und dabei den erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen Rechnung zu tragen, die sich durch entschlossene und gut abgestimmte Maßnahmen in diesem Bereich erzielen lassen; fordert die Kommission auf, insbesondere im Zuge des Europäischen Semesters einen soliden Rahmen für die Überwachung und Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans und für Fortschritte in Richtung der Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedstaaten einzurichten;
59. fordert die Kommission auf, dringend Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen der Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2020 zu ergreifen und die in der Bewertung hervorgehobenen Schwachstellen der laufenden Maßnahmen zu beheben, damit die Strategie nicht scheitert, und dabei den unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten ebenso Rechnung zu tragen wie dem Umstand, dass die bessere und umfassendere Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden muss;
60. fordert die Kommission auf, nach der Annahme verschiedener Legislativvorschläge und Mitteilungen zu Energieunion, Energieeffizienz, Marktgestaltung, Energie aus erneuerbaren Quellen und weiteren Themen aus dem Energiebereich ihre Aufmerksamkeit vor allem darauf zu richten, dass die Mitgliedstaaten diese uneingeschränkt umsetzen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission im Interesse der Schaffung einer echten Energieunion in Fällen, in denen den rechtlichen Verpflichtungen eindeutig nicht nachgekommen wird, Vertragsverletzungsverfahren einleiten sollte;
61. fordert die Kommission auf, eine aussagekräftige Halbzeitbewertung des Forschungsprogramms Horizont 2020 durchzuführen, bei der die Empfehlungen und politischen Prioritäten des Parlaments berücksichtigt, über die weiter reichenden Auswirkungen der von der EU geförderten Forschungsvorhaben Bericht erstattet und Synergien mit weiteren Finanzierungsinstrumenten der EU in Betracht gezogen werden sollten;
62. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den von der EU erlassenen Rechtsvorschriften unverzüglich dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache T-521/14 zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften nachzukommen;
Integriertes und effizientes Verkehrswesen
Luftfahrt
63. fordert die Kommission auf, sich rasch in die laufenden Verhandlungen über neue Luftverkehrsabkommen mit Drittländern einzubringen und diese abzuschließen, damit die europäische Luftfahrt nicht blockiert wird und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden; fordert die Kommission auf, eng mit dem Rat zusammenzuarbeiten, damit Fortschritte bei zahlreichen Luftverkehrsdossiers erzielt werden, die derzeit im Rat blockiert werden, etwa zu Fluggastrechten, dem einheitlichen europäischen Luftraum und Flughafenzeitnischen;
Eisenbahnverkehr
64. fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die bessere und ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden und neuen Rechtsvorschriften der EU für den Eisenbahnverkehr sichergestellt wird, um die anhaltende Marktfragmentierung zu überwinden, die Fortschritte in Richtung eines ordnungsgemäß und reibungslos funktionierenden gemeinsamen europäischen Eisenbahnraums stark behindert;
Straßenverkehr
65. fordert, einen funktionierenden Binnenmarkt für Straßenverkehr sicherzustellen, indem die Eurovignetten-Richtlinie und der zugehörige Rahmen überarbeitet werden, damit ein europäisches System für die elektronische Mauterhebung sowie faire und effiziente Preise gefördert werden; pocht ebenfalls darauf, dass die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Bezug auf Ruhe- und Lenkzeiten für Lastwagen- und Busfahrer überarbeitet wird, damit die geltenden Bestimmungen angepasst werden können und eine harmonisierte Durchführung dieser Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht wird;
Multimodaler Verkehr
66. fordert die Kommission auf, weiterhin auf den Ausbau der Digitalisierung und Automatisierung aller Verkehrsträger hinzuwirken, damit die vorhandene Infrastruktur effizienter genutzt, die Betriebssicherheit erhöht, der Verwaltungsaufwand – z. B. durch den „Blauen Gürtel“ und den elektronischen Frachtbrief – verringert und auf der Grundlage strengerer Normen für die Wirtschaftlichkeit des Kraftstoffverbrauchs sowie der Förderung von Elektrofahrzeugen und nachhaltigen fortschrittlichen Biokraftstoffen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Minderung der Treibhausgasemissionen, unter anderem durch die Entwicklung alternativer Antriebssysteme, ein Beitrag zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen geleistet wird;
Finanzierung des Verkehrswesens
67. fordert, dass im Zusammenhang mit der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Überlegungen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und zur Zukunft der Fazilität „Connecting Europe“ im Vergleich zu anderen Finanzierungsquellen, z. B. dem EFSI und den europäischen Struktur- und Investmentfonds, angestellt werden; bekräftigt, dass die Finanzmittel, die den verschiedenen EU‑Verkehrsagenturen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zugewiesen werden, unbedingt mit den vom Gesetzgeber zugewiesenen Zuständigkeiten vereinbar sein müssen;
Agrar- und Fischereipolitik
68. betont, dass nachhaltige Land-, Fisch- und Forstwirtschaft bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit in der EU, der Bereitstellung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Umweltnormen eine wichtige Rolle spielen, und hebt auch hervor, dass die europäische Landwirtschaft erheblich zur Klimaschutzpolitik beitragen kann; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der GAP zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, damit die GAP effizienter wird sowie der Verwaltungsaufwand für die Landwirte verringert und Raum für Innovationen geschaffen wird, die für einen vorausschauende, wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft unverzichtbar sind; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, wie in der künftigen GAP im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung mehr rechtliche und finanzielle Anreize für Innovationen in der Landwirtschaft gesetzt werden können, damit für zügige, effiziente und wirksame Beschlussfassungsverfahren gesorgt ist, womit die technologische Entwicklung in der EU vorangetrieben werden könnte;
69. bekräftigt, dass es wichtig ist, neue Märkte für die europäische Landwirtschaft zu erschließen, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Anstrengungen zur Linderung der Agrarkrise fortzusetzen, indem sie den europäischen Landwirten mehr Gelegenheiten für Ausfuhren bietet;
70. hält Maßnahmen gegen die zunehmende Gefahr weitgehender Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe für dringend erforderlich, da sich dies erheblich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bürger und die Gesundheitsetats der Mitgliedstaaten auswirken könnte;
71. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen EU-Aktionsplan zur unionsweiten Umsetzung des globalen Aktionsplans der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegen antimikrobielle Resistenz vorzulegen;
72. bekräftigt, dass die Kommission weiterhin Legislativvorschläge für die Verabschiedung neuer mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für Fischbestände vorlegen muss, damit eine fristgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung der neuen gemeinsamen Fischereipolitik gewährleistet werden kann;
73. hebt die Bedeutung des in der Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009) festgelegten strengen Kontrollsystems hervor, mit dem der EU-Ansatz für die Fischereiaufsicht im Einklang mit den angenommenen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Fischerei modernisiert wurde; erinnert die Kommission an ihre rechtliche Verpflichtung, eine Bewertung der Verordnung vorzulegen, damit ihre Umsetzung bewertet und festgestellt werden kann, ob die Kontrollmaßnahmen Wirkung zeitigen und sich für das Erreichen der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik eignen; fordert die Kommission auf, umfassende Folgemaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls eine Überarbeitung der Kontrollmaßnahmen vorzuschlagen, um etwaige Mängel zu beheben und ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen;
74. ist der Auffassung, dass die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) eine Form der organisierten Kriminalität auf See ist, die katastrophale weltweite ökologische und sozioökonomische Auswirkungen hat; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen gegen kooperationsunwillige Länder und Organisationen, die IUU-Fischerei betreiben, zu ergreifen;
Freihandel
75. bekräftigt seine Unterstützung einer ehrgeizigen und auf Werten beruhenden Handelsagenda, mit der das globale regelgestützte System gestärkt und zu Beschäftigung und Wachstum in Europa beigetragen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen der Kommission, die laufenden Verhandlungen voranzutreiben sowie die Aufnahme neuer Verhandlungen, beispielsweise mit Australien und Neuseeland, anzustreben und sich darum zu bemühen, ins Stocken geratene Verhandlungen, wie etwa die Verhandlungen mit dem Mercosur und mit Indien, wieder in Gang zu bringen;
76. fordert die Kommission auf, die Diskussion über das Vorgehen in Bezug auf die WTO nach der Konferenz von Nairobi wiederzubeleben, da multilaterale Handelsverhandlungen für die EU weiterhin eine vorrangige Angelegenheit sein müssen, selbst wenn sie sich als schwierig erweisen; ist der Ansicht, dass es auch sinnvoll wäre, neue Bereiche und Themen im Rahmen der WTO zu erkunden, darunter der digitale Handel und digitale Investitionen;
77. betont, dass es äußert wichtig ist, die handelspolitischen Schutzinstrumente der Union unverzüglich zu modernisieren und zu stärken;
78. bekräftigt, dass die Ausfuhrkontrollen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck dringend aktualisiert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Verzögerungen bei der Umsetzung eines entsprechenden Vorschlags zu verhindern;
79. fordert die Kommission eindringlich auf, nach Möglichkeiten zur engeren Einbeziehung europäischer Bürger in die EU-Handelspolitik zu suchen, unter anderem, indem sie für mehr Transparenz bei der Zusammenarbeit mit Verhandlungspartnern und mit den Mitgliedstaaten sorgt, die die Verhandlungsrichtlinien für die Kommission festlegen und die eine wichtige Rolle dabei spielen können, ihre eigenen Bevölkerungen einzubeziehen;
80. fordert die Kommission auf, bei allen laufenden sowie bei noch aufzunehmenden Verhandlungen den Schwerpunkt weiterhin auf kleine und mittlere Unternehmen zu legen, da diese häufig nicht über die Mittel verfügen, die Märkte von Drittstaaten zu erschließen;
Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne
81. fordert die Kommission nachdrücklich auf, unter Beweis zu stellen, wie ehrgeizig ihre aktualisierte globale EU-Strategie ist, und die EU in einer sich rasant verändernden Welt besser zu positionieren; fordert sie ferner auf, ihre Pläne zur Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Agenda 2030 sowie zu ihrer Einbettung in die Innen- und Außenpolitik der EU bekanntzugeben;
82. ersucht die Kommission, der Außenpolitik der EU aktive und wirksame Impulse zu verleihen; betont, dass die EU ein wichtiger Akteur sein sollte, der in der Lage ist, in effizienter Weise auf die Herausforderungen zu reagieren, vor denen Europa steht;
83. weist darauf hin, dass die Verordnung über die humanitäre Hilfe (Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996) überarbeitet werden muss, um humanitäre Hilfe effizienter zu machen und für eine nachhaltige Zukunft für die Millionen von Menschen zu sorgen, die von Konflikten, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind;
84. fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten sowie mit den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft zu verstärken, um auf langfristige politische Stabilität hinzuarbeiten und die Ursachen der aktuellen Konflikte in Angriff zu nehmen;
85. spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre starke Gewichtung der Nachbarschaftspolitik aus, unterstreicht jedoch, dass dieser Politik mehr politische Bedeutung verliehen werden muss, insbesondere durch eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung, verstärkte demokratische Unterstützung, Marktzugang und verbesserte Mobilität;
86. hebt hervor, dass die Förderung und Achtung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der Grundfreiheiten ein zentraler gemeinsamer Nenner aller Bereiche der EU-Politik sein muss; ersucht die Kommission, die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht außer Acht zu lassen; fordert die Kommission eindringlich auf, sich weiterhin aktiv dafür einzusetzen, dass Menschenrechte durch Abkommen aller Art, vor allem aber durch Handelsabkommen, Abkommen über politischen Dialog sowie Kooperations- und Assoziierungsabkommen wirksam durchgesetzt werden, insbesondere die sogenannte „Demokratieklausel“ sowie Artikel 8 des Cotonou-Abkommens;
87. betont, dass den anhaltenden und zunehmenden Sicherheitsbedrohungen an den Außengrenzen der EU nur durch einen Ausbau der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen der NATO, erfolgreich entgegengewirkt werden kann;
88. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zu ergreifen, derer es für den Aufbau eines echten, starken und nicht komplexen europäischen Marktes für Verteidigungsgüter bedarf, damit es den Mitgliedstaaten leichter fällt, ihren Haushalt für Verteidigung und Sicherheit optimal auszuschöpfen und damit zu beginnen, konkret an der Schaffung einer Europäische Verteidigungsunion zu arbeiten;
89. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Pläne zur Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Agenda 2030 sowie zu ihrer Einbettung in die Innen- und Außenpolitik der EU bekanntzugeben;
90. ersucht die Kommission, ehrgeizige Vorschläge für die Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik vorzulegen;
91. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm für Maßnahmen im Bereich der globalen Gesundheit auf den Weg zu bringen und dabei Epidemien wie Ebola Rechnung zu tragen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Initiativen zu ergreifen, um den Zugang der am wenigsten entwickelten Länder zu Arzneimitteln zu verbessern;
Eine Union der Bürgerschaft, der demokratischen Teilhabe und der Einbeziehung
92. betont, dass zahlreiche Bürger der Europäischen Union das Gefühl haben, dass ihnen die Organe kein Gehör schenken; fordert die Kommission auf, die Beteiligung von Bürgern ernst zu nehmen, indem sie auf die Forderungen von Petenten in angemessener Weise antworten;
93. macht auf die zunehmende Beteiligung von Bürgern in Form von Petitionen, Europäischen Bürgerinitiativen und Referenden zu europäischen Angelegenheiten aufmerksam; empfiehlt der Kommission, die Auswirkungen der Bürgerbeteiligung und den Bedarf daran zu untersuchen;
94. unterstreicht, dass die EU am 30. April 2014 den Vertrag von Marrakesch unterzeichnete, durch den geregelt ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke für sehbehinderte Menschen zugänglich sein müssen; betont, dass die EU den Vertrag gleichwohl noch nicht ratifiziert hat; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, den Vertrag zu unterzeichnen;
Kultur und bessere Kommunikation
95. fordert die Kommission auf, die Programme „Kreatives Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – die Defizite aufweisen, was die im Rahmen des MFR festgelegten Verpflichtungen betrifft – vollumfänglich umzusetzen und zu finanzieren;
96. fordert die Kommission eindringlich auf, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste dahingehend anzupassen, dass durch sie die Umsetzung digitaler Lösungen gefördert wird, um die technologischen Lücken in diesem Bereich zu schließen;
97. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern, um den durch die aktuellen Flüchtlingskrisen und humanitären Krisen entstandenen Bildungsbedarf zu decken; weist darauf hin, dass dies die Entwicklung eines Mechanismus zur Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen, der sie in die Lage versetzt, sobald wie möglich nach ihrer Ankunft in der EU am Arbeitsmarkt und der Gesellschaft teilzuhaben, sowie von Schulungsprogrammen für Lehrer, durch die der Zugang zu multikulturellen, diskriminierungsfreien und inklusiven Bildungssystemen gewährleistet wird, erfordert;
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98. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
- [2] 2008/2123(INI).
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0108.