Entschließungsantrag - B8-0886/2016Entschließungsantrag
B8-0886/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017

4.7.2016 - (2016/2773(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

João Pimenta Lopes, Tania González Peñas, Marina Albiol Guzmán, Javier Couso Permuy, Martina Anderson, Lynn Boylan, Matt Carthy, Liadh Ní Riada, Nikolaos Chountis, Paloma López Bermejo, Ángela Vallina, Takis Hadjigeorgiou, Rina Ronja Kari, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Maria Lidia Senra Rodríguez, Marisa Matias, Dimitrios Papadimoulis, Marie-Christine Vergiat, Fabio De Masi, Stefan Eck, Xabier Benito Ziluaga, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Urbán Crespo im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2016/2773(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0886/2016
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B8-0886/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017

(2016/2773(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,

–  gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nach wie vor gegen die tiefste wirtschaftliche und soziale Krise seit der Gründung der Union ankämpfen; in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten durch die neoliberale EU-Politik und die von der EU im Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung vorgeschriebenen Sparmaßnahmen wie erwartet vergrößert wurden und die Zahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gestiegen ist (im Jahr 2015 waren es in der EU-28 24,4 % ); in der Erwägung, dass die Deregulierung des Arbeitsmarkts und degressive Steuersysteme dazu beigetragen haben, dass der Gewinn nicht mehr an die Arbeitnehmer, sondern an Großkapitalisten fließt und dass sich die Einkommens- und Vermögensschere noch weiter öffnet;

B.  in der Erwägung, dass stagnierende Volkswirtschaften, hohe Arbeitslosigkeit, eingeschränkte soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte und zunehmende sozioökonomische Ungleichheiten einen grundlegenden Politikwandel verlangen, weg von den gegenwärtig von der EU verfolgten Strategien und hin zu solchen, durch die die Bemühungen der Mitgliedstaaten gestärkt werden, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung zu schaffen und Armut, soziale Ausgrenzung und das Einkommensgefälle unter anderem durch Umverteilungsmaßnahmen und arbeitsplatzschaffende öffentliche Investitionen zu beseitigen;

C.  in der Erwägung, dass die durch die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) entstandene Schuldenlast im hohem Grade unverhältnismäßig ist, da einige Länder von ihr profitieren, während andere in eine schwere Wirtschaftskrise getrieben wurden; in der Erwägung, dass diese Schulden als Vorwand für unzumutbare Sparprogramme herangezogen wurden, die durch die Umwandlung privater Schulden in Staatsschulden sowie die Folgen der anschließenden Rezession auf den Haushalt zu einer Erhöhung der Schuldenlast geführt haben, während das Ziel verfolgt wurde, Strukturreformen aufzuerlegen und die sozialen Funktionen des Staates sowie die Arbeitnehmerrechte aufzubrechen; in der Erwägung, dass diese Politik zu wachsender Arbeitslosigkeit, Armut, starken Lohnsenkungen, einem höheren Renteneintrittsalter und Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben in Bereichen wie der Bildung, der Kultur und dem Gesundheitswesen geführt hat; in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Politik die Durchführung radikaler Privatisierungsprogramme vorgeschrieben wurde und die Nachfrage weiterhin gedrosselt wird;

D.  in der Erwägung, dass den souveränen und demokratisch gewählten Regierungen und nationalen Parlamenten durch die Reaktion der Kommission auf die wirtschaftliche, soziale und demokratische Krise, zum Beispiel in Form des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, dauerhaft politischer Spielraum genommen, die demokratische Kontrolle durch die Völker Europas verhindert und eine dauerhafte Sparpolitik etabliert wurde; in der Erwägung, dass der Widerstand der Bürger gegen diesen kapitalistischen europäischen Integrationsprozess wächst und dass dies beweist, dass dringend ein Integrationsprozess benötigt wird, der dem sozialen und demokratischen Fortschritt, der gerechten und friedlichen Bewältigung internationaler Herausforderungen, dem weltweiten kulturellen Dialog und der gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen Ländern dient;

E.  in der Erwägung, dass die Steuersysteme darauf ausgelegt sind, eher große Kapitaleigner als die Arbeiterklasse zu unterstützen; in der Erwägung, dass durch die Sparpolitik und die strenge Haushaltsdisziplin im Verein mit den durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung bedingten schweren Einbußen an staatlichen Einnahmen weiterer Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten ausgeübt wird und die Interessen der Bürger und Arbeitnehmer beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass die Steuerpolitik weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt; in der Erwägung, dass geheime Steuerabmachungen, weltweite Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen nach wie vor zulässig sind oder im Rechtsrahmen nicht angemessen berücksichtigt werden;

F.  in der Erwägung, dass die haushaltspolitischen Entscheidungen der EU nicht die Prioritäten widerspiegeln, die notwendig sind, um ein nachhaltiges, hochwertiges und sozial ausgewogenes Wachstum anzuregen, und dass dabei auch nicht der notwendigen Solidarität und dem erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird;

G.  in der Erwägung, dass sich die EU derzeit der größten humanitären Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg gegenübersieht; in der Erwägung, dass die EU und bestimmte Mitgliedstaaten unmittelbar für die Ursachen dieses Exodus verantwortlich sind, der die Menschen veranlasst, ihre Heimat aufgrund von Krieg, dem Klimawandel, Ungleichheiten und der Einmischung sowie dem aggressiven Vorgehen im Nahen Osten und in Nordafrika zu verlassen, unter anderem durch Militäreinsätze und das Anheizen regionaler Konflikte in vollständiger Abstimmung mit den geopolitischen strategischen Interessen der USA und der NATO; in der Erwägung, dass die Art, wie mit dieser humanitären Krise umgegangen wird, ein eindeutiger Beweis für das Klassendenken dieser EU ist, die es versäumt, ihren Verpflichtungen, auch ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, nachzukommen;

H.  in der Erwägung, dass die EU zahlreiche Strategien umsetzt, mit denen der Boden für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und das Aufkommen radikaler fremdenfeindlicher und rassistischer Parteien und Bewegungen bereitet wird, da durch diese Strategien die Diskriminierung von Arbeitnehmern, Flüchtlingen und Migranten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit verstärkt wird;

I.  in der Erwägung, dass der Vorschlag für eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich in der EU, der umgesetzt worden wäre, wenn das Referendum im Vereinigten Königreich anders ausgegangen wäre, die Agenda für Deregulierung und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Freizügigkeit sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung gefährdet hätte; in der Erwägung, dass dies ein Beweis für die Doppelmoral war, die gegenüber den Mitgliedstaaten der EU angewandt wird; in der Erwägung, dass die einseitigen Interessen der großen Mitgliedstaaten nicht den Interessen der kleinsten Mitgliedstaaten übergeordnet sein dürfen;

J.  in der Erwägung, dass das Recht jedes Mitgliedstaates, aus der EU auszutreten, anerkannt werden sollte;

K.  in der Erwägung, dass der Ausgang des Referendums im Vereinigten Königreich deutlich macht, dass es eines anderen Europas bedarf, das mit der Zustimmung der Bürger geschaffen werden muss, die konkrete Entscheidungen zu gesellschaftlichen Fragen wie Beschäftigung, Transparenz und Sozialwesen erwarten und Sparmaßnahmen ablehnen;

L.  in der Erwägung, dass alle Entscheidungen über die künftige Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Ergebnis eines demokratischen Prozesses sein und sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente involvieren müssen; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten berechtigt und verpflichtet sind, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen ihrer Wahl mit dem Vereinigten Königreich aufzubauen, und zwar auf der Grundlage der Grundsätze des gegenseitigen Interesses, der Freundschaft zwischen den Völkern und der Zusammenarbeit zwischen souveränen Staaten;

M.  in der Erwägung, dass das Referendum im Vereinigten Königreich deutlich macht, dass der Prozess der Wiedervereinigung Irlands durch ein entsprechendes Referendum gemäß dem Karfreitagsabkommen vorangetrieben werden muss; in der Erwägung, dass eine internationale Grenze zwischen dem Norden und dem Süden erhebliche negative Folgen für Irland hätte; in der Erwägung, dass die EU weiterhin aktiv den Friedensprozess in Irland unterstützen und dafür sorgen sollte, dass er auch bei jeglichen Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs weiter fortgesetzt wird;

N.  in der Erwägung, dass die Strategien und Optionen der EU zu einem demokratischen Defizit führen, das ein erhebliches Problem darstellt, und zahlreiche Bürger der Ansicht sind, dass sie von den Organen nicht richtig vertreten werden; in der Erwägung, dass dieses Problem nur durch Transparenz, Offenheit, die Verteidigung der demokratischen Werte, die stärkere Einbeziehung der Bürger, Frieden, Toleranz, Fortschritt, Solidarität und die Zusammenarbeit der Völker behoben werden kann;

O.  in der Erwägung, dass der souveräne Wille der Völker, über ihre eigene Entwicklung in jedem Mitgliedstaat zu entscheiden, als absolutes Recht verteidigt werden sollte;

P.  in der Erwägung, dass die Klimakrise eine anhaltende Gefahr für die Stabilität, die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Gesellschaften in aller Welt wie auch für den Tierschutz und die biologische Vielfalt darstellt; in der Erwägung, dass die im Rahmen der COP21 gemachten Zusagen sorgfältig in die richtige Richtung erweitert werden sollten, auch wenn sie bereits ehrgeizig erscheinen;

Makroökonomische Politik und Sparmaßnahmen

1.  fordert die Kommission auf, ein Arbeitsprogramm vorzulegen, in dem die derzeit wichtigsten Herausforderungen für die Bürger und Mitgliedstaaten angegangen werden, wie stagnierende Volkswirtschaften, Deflation, sozioökonomische Ungleichheiten und Armut, unausgewogene Investitionen, ein unausgewogenes Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitslosigkeit, zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse, eingeschränkte soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte, eine hohe Schuldenlast, der steigende Bedarf an internationalem Schutz und die Klimakrise; ist zutiefst besorgt über die Absicht der Kommission, die Strategien der Haushaltskonsolidierung, Privatisierung, Strukturreform und Deregulierung entgegen den Interessen der Bürger fortzuführen; erklärt, dass die sozialen, wirtschaftlichen, klimaschutzpolitischen und politischen Herausforderungen nur durch einen umfassenden Umschwung hin zu progressiven Strategien bewältigt werden können, die die Menschen und die Umwelt in den Mittelpunkt der Entwicklungsstrategien stellen, anstatt der Interessen der Finanzmärkte und der Großkapitalisten;

2.  bedauert zutiefst, dass die EU-Organe den Mitgliedstaaten weiterhin Sparmaßnahmen auferlegen und insbesondere manche Länder erpressen, die ihre eigenen Entscheidungen für Wachstum und Entwicklung zum Ausdruck bringen; beharrt darauf, dass die EU-Organe die nationale Souveränität jedes Mitgliedstaats und die Entscheidung der Völker für Entwicklung, Wachstum und sozialen Zusammenhalt achten sollten und dass kein Land dafür bestraft werden darf, seine Wirtschaft durch öffentliche Investitionspläne oder durch eine auf Umverteilung ausgerichtete Haushaltspolitik oder eine progressive Steuerpolitik anzukurbeln;

3.  fordert die unverzügliche Aufhebung der sogenannten Absichtserklärungen und der damit eingeführten kontraproduktiven und sozial verheerenden Sparmaßnahmen und neoliberalen Strategien; ist der Ansicht, dass mit diesen Absichtserklärungen eine ungerechte Steuerpolitik eingeführt wurde, die gegen den Grundsatz der relativen Gleichheit und der Progressivität der Besteuerung verstößt; fordert, dass ein Notfallplan zur Unterstützung der Volkswirtschaft derjenigen Länder, die unter der Intervention der Troika zu leiden hatten, ausgearbeitet wird;

4.  bedauert die unzureichende Reaktion der EU auf die Steuerskandale; setzt sich für die Verpflichtung ein, Steuervorbescheide und länderbezogene Berichte zu veröffentlichen, um für Transparenz und Kontrolle zu sorgen; tritt ferner dafür ein, Offshore-Steueroasen und anderen Steueroasen ein Ende zu machen, gemeinsam auf die Abschaffung des Bankgeheimnisses zu Steuerzwecken hinzuarbeiten, Kooperationsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug zu fördern, spekulative Geschäfte, die auf steuerpolitischen Maßnahmen beruhen, zu sanktionieren und sicherzustellen, dass Steuern dort gezahlt werden, wo die Wertschöpfung erfolgt; fordert ein internationales Gipfeltreffen auf der Ebene der Vereinten Nationen zur Festlegung eines Zeitplans und eines gemeinsamen Aktionsplans, um den Steueroasen und dem Steuerdumping ein Ende zu setzen;

5.  fordert die unverzügliche Einstellung des Prozesses der Einrichtung einer Kapitalmarkunion; bekräftigt, dass das Investmentgeschäft vom Privatkundengeschäft getrennt werden und die öffentliche Kontrolle der Finanzbranche gestärkt werden muss; betont, dass die Deregulierung der Finanzmärkte, der verheerende Privatisierungsprozess in der Finanzbranche, das daraus folgende Phänomen der Zusammenschlüsse und Übernahmen, die zu einer erheblichen Verschärfung der Konzentration der Industrie und zur Schaffung sogenannter systemrelevanter Banken geführt haben, sowie die Finanzialisierung der Wirtschaft für den Aufruhr der Volkswirtschaften verantwortlich waren; lehnt die Bankenunion ab;

6.  fordert die Kommission auf, für die wirksame und rechtzeitige Umsetzung von Investitionen zu sorgen, wobei Ländern, die Finanzhilfe erhalten, Priorität eingeräumt wird und dabei insbesondere Regionen in den Mittelpunkt gerückt werden, die eine Wirtschaftskrise und Rezession durchleben und hohe Arbeitslosigkeits- und Armutsraten aufweisen, um dort das Wachstum anzuregen, Arbeitsplätze zu schaffen, die Gründung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern und für eine solide wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt zu sorgen;

Wirtschaftspolitische Steuerung und die WWU

7.  ist der Ansicht, dass der Vertrag über Finanzstabilität, der fiskalpolitische Pakt und das Europäische Semester aufgehoben werden sollten, da sie eine undemokratische und wirtschaftliche Zwangsjacke darstellen, die nachteilige Auswirkungen auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung haben; betont, dass die Mitgliedstaaten dringend die Fähigkeit zurückerlangen müssen, über die Wirtschaftspolitik zu entscheiden, die für ihre jeweiligen Bedürfnisse am besten geeignet ist;

8.  betont, dass die Staatsschulden und die Auslandsverschuldung in den Ländern am Rand der EU zu den weltweit höchsten zählen, was eine Folge der Asymmetrie des Integrationsprozesses ist; sieht es als unbedingt geboten an, die Schuldenlast als dringliches Anliegen elementarer Gerechtigkeit zu verringern, indem die Schuldenfrage neu verhandelt wird (einschließlich der Beträge, der Fristen und der Zinssätze) und die einschlägigen spekulativen unrechtmäßigen Aspekte für ungültig erklärt werden, und die Schuldenlast damit auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen; fordert eine Konferenz auf zwischenstaatlicher Ebene, um den Vertrag über Finanzstabilität aufzuheben;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis zur endgültigen Aufhebung des Vertrags über Finanzstabilität haushaltspolitischen Spielraum zu gewähren, um weitere Mittel für Investitionen, die Entwicklung in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheit und eine ganzheitliche soziale Entwicklung zur Erleichterung einer hochwertigen und sicheren Beschäftigung und zur Stärkung des Wohlfahrtsstaates bereitzustellen;

10.  fordert nachdrücklich, dass ein Notfallplan zur Unterstützung der Volkswirtschaften derjenigen Länder, die unter der Intervention der Troika zu leiden hatten, ausgearbeitet wird;

11.  fordert die Einrichtung eines Unterstützungsprogramms für Mitgliedstaaten, die über einen Austritt aus dem Euro-Währungsgebiet verhandeln wollen, da ihre Mitgliedschaft unhaltbar und unerträglich geworden ist; betont, dass in diesen Programmen eine angemessene Entschädigung für die verursachten sozialen und wirtschaftlichen Schäden vorgesehen werden muss;

12.  weist daher den Bericht der fünf Präsidenten entschieden zurück, da er keinen Ausweg aus dem vorherrschenden Dogma der Sparpolitik bietet, sondern stattdessen eine Vertiefung der bisherigen Strategien vorschlägt, einschließlich durch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der strukturellen Konvergenz und die Festlegung einer strengen Fiskal- und Sparpolitik;

Arbeitnehmer- und Sozialrechte

13.  kritisiert nachdrücklich die Sparmaßnahmen – die sogenannte Politik auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit, die Liberalisierung und die Deregulierung des Arbeitsmarkts –, die die grundlegenden Sozial- und Arbeitnehmerrechte in den Mitgliedstaaten gefährdet haben; setzt sich für das Recht auf Tarifverhandlungen unter unmittelbarer Beteiligung der Arbeitnehmerorganisationen ein, da sie ein wichtiges Instrument sind für den Schutz und die Förderung des Rechts auf Bekämpfung von Diskriminierung, Sozialdumping, prekären und betrügerischen Beschäftigungsverhältnissen, der Deregulierung der Arbeitszeit, einer atypischen Beschäftigung, der Erweiterung des Niedriglohnsektors, des Wettbewerbs um niedrigere Löhne, des Phänomens der erwerbstätigen Armen, der sozialen Ausgrenzung, der armen Rentner und der Belästigung sowie der Gewalt am Arbeitsplatz und für den Schutz der Arbeitnehmer vor Selbstausbeutung bei neuen Arbeitsformen, wie der digitalen Arbeit oder Crowdwork, sowie den Schutz des Rechts, sich abzumelden;

14.  bedauert die Kritik der Kommission an den Strategien, die der Bewertung der Gehälter und der Umverteilung von Einkommen und Wohlstand zugunsten der Arbeitnehmer dienen, und weist sie zurück; betont, dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung in einem lohnpolitischen Rahmen eingeführt werden müssen, die dem Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit Rechnung tragen; betont, dass Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, die Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und die hohen Arbeitslosigkeitsraten in Angriff nehmen, die vor allem Frauen und junge Menschen betreffen;

15.  fordert die Kommission auf, nicht länger Umstrukturierungen und Kürzungen bei Regierungsstellen der Mitgliedstaaten zu empfehlen und die Flexibilität und Sicherheit der Beschäftigung sowie die Privatisierung von öffentlichen Diensten nicht länger zu unterstützen und zu fördern, das dies zweifellos zur Schwächung der sozialen Arbeitnehmerrechte und zur Verstärkung des Wohlstandstransfers auf Großkapitalisten geführt hat;

16.  erinnert die Kommission an ihre Zusage, der erneuerten EU-Sozialcharta beizutreten, und fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für den Beitritt zur Charta vorzulegen; fordert die Kommission des Weiteren nachdrücklich auf, einen Vorschlag für ein Sozialprotokoll vorzulegen, in dem soziale und kollektive Interessen über die wirtschaftlichen Freiheiten gestellt werden;

17.  ist besorgt, dass die wichtigsten Probleme bei der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der EU in der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in ihrer aktuellen Fassung nicht angegangen werden; fordert die Kommission eindringlich auf, diese Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu überarbeiten, um das Sozialdumping in all seinen Formen zu bekämpfen und den Zugang entsendeter Arbeitnehmer zu denselben Sozialleistungen sicherzustellen, die auch den Arbeitnehmern des Aufnahmelandes gewährt werden, sowie für die Gewährleistung des Grundsatzes des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am selben Arbeitsplatz zu sorgen; erklärt, dass sich die Entlohnung oder die Sozialrechte der Arbeitnehmer unter keinen Umständen verschlechtern dürfen; fordert darüber hinaus, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten besser aufeinander abzustimmen; betont, dass die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen und sozialen Vorschriften in allen Bereichen verstärkt werden muss;

18.  fordert, eine schwarze Liste der EU für Unternehmen, auch Briefkastenfirmen, zu erstellen, die wiederholt gegen die arbeitsrechtlichen und sozialen Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten verstoßen, und diese Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum von öffentlichen Aufträgen und Zuschüssen, darunter eine Finanzierung durch die EU, auszuschließen;

19.  fordert die Kommission im Rahmen der Aussprachen und Empfehlungen zu nationalen Insolvenzrahmen auf, für die Einbeziehung und Unterrichtung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerorganisationen in allen Phasen des Verfahrens zu sorgen und der taktischen Nutzung von Insolvenzverfahren zur Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern oder zur Erleichterung von Massenentlassungen vorzubeugen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Übernahme von Unternehmen, die vor einer Insolvenz stehen, durch ihre Arbeitnehmern zu erleichtern, damit die Wirtschaftstätigkeit fortgeführt werden kann und möglichst wenig Arbeitsplätze gestrichen werden;

20.  betont, dass eine integrierte Strategie zur Armutsbekämpfung benötigt wird, deren Schwerpunkt unter anderem auf der Verringerung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung liegt; fordert die Bewertung und Einrichtung von Mindesteinkommensregelungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, durch die ein Anteil des Durchschnittseinkommens in den entsprechenden Mitgliedstaat gewährleistet wird, wobei als wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung ein Mindestanteil von 60 % vorgeschrieben wird;

21.  betont, dass die sozialen Funktionen des Staates und das Angebot an öffentlichen Diensten in den Mitgliedstaaten, darunter der Zugang zum Rechtssystem und zu allgemeinen, kostenlosen und hochwertigen öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystemen sowie zu Pflegediensten für Kinder, Kranke und ältere Menschen, und ein hohes Maß an Sozialschutz im Allgemeinen verteidigt und ausgebaut werden müssen;

22.  ist der Ansicht, dass alle Maßnahmen und Programme der EU in den Bereichen Kultur und Bildung eine systematische, alle sozialen Gruppen einbeziehende Dimension aufweisen, die Strategien für eine hochwertige öffentliche Bildung fördern und zum uneingeschränkten Zugang aller zu Kultur- und Freizeitangeboten beitragen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, alle öffentlichen Ausgaben für Bildungs- und Kulturangebote bei der Berechnung des Haushaltsdefizits im Rahmen des Wachtsums- und Stabilitätspakts auszuschließen;

23.  bedauert, dass die Mobilitätsprogramme der EU ihren Zweck nicht vollständig erfüllt, sondern zu einer nicht hinnehmbaren Diskriminierung beim Zugang geführt haben; fordert die Kommission daher auf, den Zugang zu allen Mobilitätsprogrammen für alle, die daran teilnehmen wollen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, sowie die Information über und den Zugang zu Mobilitätsprogrammen im Rahmen der beruflichen Bildung und von Schulungskursen zu verbessern; bedauert die aktuelle Tendenz in bestimmten Systemen, Fördersysteme durch Kreditbürgschaftssysteme wie Erasmus+ und Kreatives Europa zu ersetzen; fordert daher angemessene Fördersysteme, die den gesamten Zeitraum außerhalb des Herkunftslandes abdecken, um für einen allgemeinen Zugang zu diesen Mobilitätsprogrammen zu sorgen;

24.  betont, dass Online-Dienste, der elektronische Handel, der Bereich Urheberrecht (nicht nur für Verfasser, sondern auch für Künstler, Darsteller und Produzenten), der Schutz, die Verwaltung und die Speicherung von Daten sowie die Netzneutralität eines gemeinsamen, gemeinschaftlichen und internationalen Ansatzes bedürfen, dem der Leitgedanke zugrunde liegt, dass der Schutz der öffentlichen Interessen immer Vorrang hat vor geschäftlichen Interessen oder dem Profit; betont, dass das Internet in den öffentlichen Bereich fällt und dass die Sicherstellung des Grundsatzes der Netzneutralität von äußerster Bedeutung ist;

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

25.  bedauert zutiefst, dass die Kommission für den Zeitraum 2015–2020 keine neue Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorgelegt hat, und fordert die Vorlage einer derartigen Strategie;

26.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine umfassende EU-Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorzulegen, in dem alle verschiedenen Formen der Gewalt behandelt werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission für den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und die Initiative zur Durchführung einer Sensibilisierungskampagne im Jahr 2017 zum Thema Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen;

27.  verurteilt die Rücknahme der Mutterschutzrichtlinie; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen und dabei den Standpunkt des Parlaments zur Erhöhung der derzeitig garantierten Mindestdauer des Mutterschutzes bei vollständiger Lohnfortzahlung von 14 auf 20 Wochen und für eine verbindliches Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub zu respektieren; ist der Ansicht, dass in allen Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer zu verbessern, und dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Dauer der Elternzeit bei vollständiger Lohnfortzahlung zu verlängern und so auf ein gleichberechtigteres System der Elternzeit hinzuarbeiten;

28.  fordert die Kommission auf, den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu gewährleisten und in alle entsprechenden Politikbereiche der EU und darüber hinaus aufzunehmen;

Demokratie, Menschenrechte und Freiheiten

29.  verurteilt aufs Schärfste die Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei sowie alle anderen Vorschläge, die der Externalisierung der EU-Außengrenzen dient, damit Menschen, die Schutz benötigen, außerhalb der EU bleiben, was in eklatantem Widerspruch zu den Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gemäß dem Völkerrecht und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung steht; verurteilt den nachdrücklichen Fokus auf die Vorbeugung und Unterdrückung der irregulären Migration, unter anderem durch Inhaftierungen, ohne Berücksichtigung der steigenden Anzahl von Asylsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung, Hungersnot und Klimakatastrophen fliehen; verurteilt die steigende Anzahl repressiver Vorschläge und militärischer Einsätze der Kommission als Reaktion auf diese humanitären Krisen in den Jahren 2015 und 2016, darunter EUNAVFOR MED, der NATO-Einsatz in der Ägäis, der Vorschlag zur Stärkung der Befugnisse von Frontex durch die Einrichtung einer europäischen Grenzwache, die Einrichtung von Haftanstalten für Flüchtlinge, die Beschleunigung der Rückführung auch von Asylsuchenden und der Druck der Kommission, die Türkei (ein Land mit einer schlechten Bilanz hinsichtlich der Menschenrechte) zu einem sicheren Drittstaat für alle Asylsuchenden zu erklären;

30.  fordert die Kommission auf, Mittel, die für die Verstärkung der Grenzkontrollen und der Stärkung der Festung Europas gedacht waren, umzuschichten und der Aufnahme von Flüchtlinge und Migranten, insbesondere durch Umverteilungs- und Neuansiedlungsprogramme, aktiven Such- und Rettungsmaßnahmen, offenen und würdevollen Aufnahmezentren und der sozialen Inklusion sowohl von Flüchtlingen als auch von Migranten zuzuteilen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für sichere und legale Wege der Einreise in die EU für alle Frauen, Männer und Kinder, die Schutz bedürfen, sowie für Wanderarbeitnehmer auszuarbeiten, einschließlich eines unverzüglich geltenden, ehrgeizigen und verbindlichen Umverteilungsprogramms, und den Vorschlag des Europäischen Parlaments für Visa aus humanitären Gründen bei der Überarbeitung des Visakodex zu unterstützen, damit Menschen auf dem Weg nach Europa nicht länger gezwungen sind, ihr Leben auf dem Mittelmehr oder in Wüsten aufs Spiel zu setzen;

31.  begrüßt die Vorschläge der Kommission, vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland festzulegen; bedauert die Untätigkeit der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer entsprechenden Zusagen;

32.  fordert, das in der EMRK verankerte Recht auf ein Familienleben sowohl in Drittstaaten als auch innerhalb der EU durchzusetzen, die Umsiedlung dringend zu beschleunigen und die Anträge schutzbedürftiger Antragsteller schneller zu bearbeiten; weist darauf hin, dass die Flüchtlinge anhand familiärer, sprachlicher oder kultureller Bindungen an Länder zugewiesen werden sollten; betont, dass die soziale Inklusion von Flüchtlingen und Migranten und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorangetrieben werden muss, wobei ihre Fertigkeiten und Qualifikationen zu ihren Gunsten anerkannt und berücksichtigt werden müssen und für Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung gesorgt werden muss;

33.  bedauert, dass die Kommission keine Alternative zur Dublin-Verordnung auf der Grundlage einer Teilung der Zuständigkeiten vorschlägt; äußert große Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob der Antrag einer Person aufgrund der Konzepte des sicheren Drittstaats oder des ersten Asyllandes für unzulässig erklärt werden kann;

34.  fordert die unverzügliche Annahme der bereichsübergreifenden Antidiskriminierungsrichtlinie, um Diskriminierung sowie Angriffe auf Minderheiten, Migranten, Asylsuchende und andere schutzbedürftige Gruppen stärker zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass die Zunahme rassistisch und fremdenfeindlich eingestellter Personen und rassistischer und fremdenfeindlicher Organisationen mit dem Aufstieg der rechtsextremen Parteien und des Faschismus in Europa zusammenhängt, die nicht getrennt von den Strategien betrachtet werden können, die in den vergangenen zehn Jahren in der EU und in den Mitgliedstaaten durchgesetzt wurden;

35.  bedauert die zunehmende Anzahl von Taten und Hassreden, die gegen ethnische und religiöse Minderheiten, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen, Asylsuchende und Obdachlose gerichtet sind;

36.  fordert die Kommission auf, die Durchführung nationaler Strategien zur Integration der Roma und die Empfehlung des Rates zu Maßnahmen zur wirksamen Integration der Roma in den Mitgliedstaaten auszuwerten und zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, wenn sie zur effektiven Inklusion der Roma notwendig sind;

37.  ist zutiefst besorgt über die einseitige und repressive europäische Sicherheitsagenda der EU, die sehr eindimensional auf die Durchsetzung repressiver Maßnahmen und die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden der EU ausgerichtet ist; kritisiert die zunehmend sicherheitsbezogenen Tendenzen in der Politik, darunter die Erfassung von personenbezogenen Daten und das Erstellen von Profilen von Bürgern, wobei die rechtmäßig überhöhte Angst der Bürger genutzt und auf die Bekämpfung des Terrorismus verwiesen wird, um die Rechte und Freiheiten der Bürger anzugreifen und die Überwachung durch den Staat zu verstärken; weist darauf hin, dass die jüngsten gewalttätigen Anschläge trotz der über 80 verbindlichen Rechtsinstrumente, die in den vergangenen 12 Jahren auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung angenommen wurden, deutlich zeigen, dass der blind auf Repression ausgerichtete Fokus der EU-Organe und der Regierungen der Mitgliedstaaten scheitert; verurteilt die repressiven Rechtsvorschriften, durch die nicht nur die Menschenrechte aller EU-Bürger und Gebietsansässiger in der EU erheblich verletzt wurden, sondern die auch aktiv dazu beigetragen haben, bestehende Vorbeugungsmaßnahmen, wie die Jugendarbeit, die sozioökonomische Kohäsionspolitik und andere vorbeugende Instrumente zur Unterstützung von Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zu gefährden und zu unterhöhlen;

38.  fordert die Kommission auf, ernsthafte Bemühungen um den Schutz der Bürger vor zunehmender staatlicher Überwachung einzuleiten; äußert in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis darüber, dass die neue, bei Europol angesiedelte Meldestelle für Internetinhalte (IRU) über weitreichende Befugnisse im Bereich der Überwachung und Kontrolle des Internets ohne gerichtliche Anordnung verfügt; stellt fest, dass in der neuen Europol-Verordnung keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für diese IRU zu finden ist;

39.  hält die Überarbeitung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung für zu weitreichend, da manche potenziell der Vorbereitung dienenden Handlungen auch dann unter Strafe gestellt werden, wenn sie nicht mit dem ausdrücklichen Ziel der vorsätzlichen Ausübung einer terroristischen Straftat begangen werden; unterstreicht, dass dies dem herkömmlichen strafrechtlichen Grundsatz zuwiderläuft, wonach Vorsatz eine Grundvoraussetzung für einen Straftatbestand ist;

40.  fordert eine Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dahingehend, dass sie mit der vor kurzem verabschiedeten Datenschutzverordnung in Einklang gebracht wird;

41.  fordert die Kommission auf, das Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C 293/12 und C 594/12 vom 8. April 2014 umfassend zu berücksichtigen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, keine weiteren Maßnahmen auf der Grundlage der Vorratsdatenspeicherung vorzuschlagen;

42.  fordert die Kommission insbesondere in Anbetracht der weit verbreiteten Anwendung der Untersuchungshaft auf, einen Aktionsplan für die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Haftbedingungen vorzulegen, der sich auch auf mit dem Europäischen Haftbefehl (EuHb) verbundene Fälle erstreckt; fordert die Kommission auf, die auf Haftbedingungen bezogene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte uneingeschränkt zu berücksichtigen;

43.  zeigt sich tief enttäuscht darüber, dass die Kommission mit Blick auf den Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative zur Überarbeitung des EuHb nicht tätig wird; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, in dem der diesbezügliche Bericht des Parlaments und besonders das Thema Verhältnismäßigkeitsprüfungen berücksichtigt werden;

44.  bedauert, dass die Kommission in ihre neuen Initiativen keinen überarbeiteten, aktuellen Vorschlag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aufgenommen hat, in dem die vom Parlament 2011 erreichte Einigung in erster Lesung aufgegriffen wird;

45.  fordert die Kommission vor allem in Anbetracht des Berichts des Senats der USA über von der CIA verübte Folterungen eindringlich auf, auf die vom Parlament in seinen Entschließungen zu der mutmaßlichen Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen durch die CIA in europäischen Staaten geäußerten Forderungen zu reagieren;

46.  nimmt den zutiefst antidemokratischen Charakter dieser EU zur Kenntnis, der in der Art und Weise zutage tritt, in der die europäischen Organe mit den Ergebnissen von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und Arbeitskämpfen umgehen; fordert die Kommission aus diesem Grund mit Nachdruck auf, die Bürgerbeteiligung in ihren verschiedenen demokratischen Ausprägungen ernst zu nehmen und künftig sämtliche Referenden zu EU-Themen zu beachten, und fordert, dass das unveräußerliche Recht der Menschen auf die Erörterung und den Ausdruck ihres Willens geschützt wird; lehnt das Argument der Alternativlosigkeit in diesem Zusammenhang ab;

47.  erinnert die Kommission an ihre Zusage, einen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass die repräsentative und partizipative Demokratie gestärkt werden muss;

48.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Bürgerinitiative zu unterbreiten, der auf den Schlussfolgerungen des Umsetzungsberichts des Parlaments beruht;

49.  ist der Ansicht, dass die Qualität der EU-Rechtsetzung verbessert werden muss; unterstreicht jedoch, dass die Agenda für bessere Rechtsetzung und REFIT nicht als Vorwand für eine Deregulierung herangezogen werden sollten, die den sozialen Schutz, den Verbraucherschutz, Umweltnormen, Tierschutznormen oder den sozialen Dialog schwächt; ist deshalb der Ansicht, dass sämtliche Folgenabschätzungen und Beschlüsse des Ausschusses für Regulierungskontrolle veröffentlicht werden müssen;

50.  fordert die Kommission stattdessen mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche zukünftigen Rechtsvorschriften einer Folgenabschätzung in Bezug auf die sozialen Rechte und die Grundrechte unterzogen werden und Auflösungsklauseln enthalten, damit gewährleistet ist, dass die EU-Rechtsvorschriften regelmäßig überprüft werden;

Binnenmarkt und internationaler Handel

51.  ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt mit seinen Ansätzen für verschiedene Wirtschaftszweige die Entwertung der staatlichen Instrumente der wirtschaftspolitischen Steuerung, die wirtschaftliche Bevormundung, die Unterschiede und die ungleiche Entwicklung herausgestellt bzw. unterstützt und Steuervermeidung und Steuerhinterziehung und die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen, Privatisierungen, die Deregulierung der Handelsbeziehungen und die Kapitalkonzentration gefördert hat; die EU hat im Wege des Binnenmarkts und im Namen der Wettbewerbsfähigkeit Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte unterstützt, begünstigt und gefördert, was zu sozialen Ungleichheiten, einer Deregulierung der Arbeit, Lohnabwertung und zunehmend prekären Beschäftigungsverhältnissen geführt hat, wobei gleichzeitig eine gerechtere und stärker auf Umverteilung ausgerichtete Steuerpolitik untergraben oder behindert wurde; stellt fest, dass der Binnenmarkt im Gegensatz zu den systematisch aufgestellten Behauptungen hohe Kosten für die Verbraucher und eine Verschlechterung der erbrachten Dienstleistungen mit sich gebracht hat;

52.  bedauert, dass die Kommission das Parlament und den Rat zu spät über die Korrekturen der delegierten Rechtsakte und der delegierten Übergangsrechtsakte zum Zollkodex der Union (UZK) informiert hat; hält es für nicht hinnehmbar, dass das Parlament seine Kontrollbefugnis aufgrund dieser verspäteten Information nur schwerlich wahrnehmen konnte; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, für eine bessere Zusammenarbeit ihrer Dienststellen mit dem Parlament und für eine frühzeitige Mitteilung mit Blick auf die Fertigstellung und die Umsetzung des UZK zu sorgen;

53.  bedauert, dass die Kommission den Schutz von Whistleblowern, Journalisten, Verbrauchern und Arbeitnehmern durch die Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse weiter aufweicht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Whistleblower rechtlich und materiell geschützt werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie öffentliche Interessen schützen; stellt jedoch fest, dass die Schutzstandards in der EU nicht einheitlich und – wie vor kurzem an aufsehenerregenden Fällen festzustellen war – nicht ausreichend sind; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag mit Blick auf ein Mindestmaß an Schutz für Whistleblower vorzulegen;

54.  betont, dass jedes Land das Recht haben muss, seine handelspolitischen Maßnahmen selbst festzulegen, diejenigen Handelsabkommen abzuschließen, die seinen Interessen, seinen wirtschaftlichen Gegebenheiten und seinen Bedürfnissen am besten entgegenkommen, und dabei dem jeweiligen Maß an Komplementarität mit Drittländern gerecht zu werden;

55.  ist der Ansicht, dass der Ausgang des britischen Referendums zu den Gründen hinzugerechnet werden muss, aus denen die Ratifizierung aller Handelsabkommen der EU mit Dritten, mit denen derzeit Verhandlungen laufen, vorläufig ausgesetzt werden sollte; stellt sich gegen den von der Kommission gegenüber vielen Partnern weltweit vertretenen handelspolitischen Ansatz der Liberalisierung, der Deregulierung und der Privatisierung und gegen die dogmatische Logik des freien Handels, die dieser handelspolitischen Einstellung zugrunde liegt, und lehnt insbesondere Abkommen zwischen Großregionen wie zum Beispiel TTIP, CETA und TiSA sowie unter einer anderen Sichtweise auch die WPA ab; bedauert die allgemeine handelspolitische Ausrichtung der EU, die die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten schmälert und den geopolitischen Interessen der reicheren Länder und multinationaler Konzerne, die die Vermögenswerte von Drittstaaten kontrollieren und ausbeuten wollen, dient, wodurch Asymmetrien innerhalb und zwischen Regionen verstärkt und die Abhängigkeiten der am wenigsten entwickelten Länder (inner- und außerhalb der EU) verstetigt werden; stellt fest, dass diese Abkommen zum Abbau und zur Deregulierung von Erwerbstätigkeit, zu einem Anstieg der Armut, zu vermehrten Spekulationen (insbesondere mit Lebensmitteln) und dem Niedergang der öffentlichen Dienstleistungen führen und die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren, die nachhaltige Landwirtschaft, die Umwelt und die kulturelle Vielfalt bedrohen; fordert einen regulierten und auf gegenseitiger Ergänzung beruhenden internationalen Handel;

56.  fordert einen regulierten und auf gegenseitiger Ergänzung beruhenden internationalen Handel; lehnt insbesondere die Aufnahme jeglicher Klauseln über Investor-Staat-Schiedsverfahren – in herkömmlicher Form oder als Handelsgerichtshof – in Handelsabkommen oder in den EU-Rahmen ab, da es seiner Auffassung nach keinen Grund gibt, Investoren eine besondere Gerichtsbarkeit zu gewähren, die die Staaten zwingt, hohe Geldsummen zu entrichten, und den politischen Spielraum dieser Staaten einschränkt; betont, dass sämtliche Verhandlungsdokumente veröffentlicht und dass vor der Annahme solcher Vereinbarungen, die das tägliche Leben der Menschen entscheidend beeinflussen, alle nationalen Parlamente angehört werden müssen;

Regionale Entwicklung, Produktion und strategische Wirtschaftszweige

57.  lehnt die Vorgehensweise der Kommission, die Kohäsionspolitik der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU unterzuordnen, ab; betont, dass die Regionalpolitik ein wichtiges Instrument für die Förderung der wirtschaftlichen und der sozialen Kohäsion darstellt, wobei die Hauptziele die Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und insbesondere in den ärmeren Regionen und den Regionen in Randlage sowie die Förderung einer echten Konvergenz und die Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung sind; besteht darauf, dass die Kohäsionspolitik nicht als Instrument für finanzielle Sanktionen genutzt werden sollte, wenn eine Region oder ein Mitgliedstaat die Politik der Deregulierung und Privatisierung ablehnt;

58.  empfiehlt, dass Sofortmaßnahmen für das produzierende Gewerbe umgesetzt werden, da das produzierende Gewerbe für jede Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung ist und daher eine wesentliche Rolle für das Entwicklungspotenzial jedes Landes spielt; fordert, dass öffentliche Projekte gefördert, KMU, Genossenschaften und die lokale Verwaltung unterstützt und Gemeinschaftsmittel aufgestockt und hierauf ausgerichtet werden;

59.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Mitgliedstaaten Vorrang einzuräumen und den Schwerpunkt auf Regionen zu legen, in denen Rezession, hohe Arbeitslosigkeit und Armut herrschen;

60.  ist der Ansicht, dass die verfügbaren Finanzmittel der EU und die derzeitigen EU-Mittel für die Kohäsionspolitik nicht ausreichen, um dem Bedarf einer echten Konvergenz gerecht zu werden und um regionale Ungleichheiten, hohe Arbeitslosigkeit, Einkommensunterschiede und Armut in den Mitgliedstaaten zu überwinden; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik aufgestockt werden müssen; hält es für geboten, dass die territoriale Verwaltung und Planung im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben; weist darauf hin, dass die künftige Vermeidung von Zahlungsrückständen von großer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik ist;

61.  nimmt zur Kenntnis, dass im EU-Haushaltsplan nur niedrige Investitionen in FuE vorgeschlagen wurden; fordert die Kommission auf, die für Forschung vorgesehenen Finanzmittel nicht bei wenigen Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen zu bündeln;

62.  bekräftigt, dass das Recht auf Wasser ein universelles Recht ist und für jeden Menschen gesichert sein und dass Wasser keiner Privatisierung unterworfen werden sollte;

63.  fordert eine dezentralisierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), in deren Rahmen die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der Fischerei gefördert und deren sozioökonomische Zukunftsfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der in der Fischerei Beschäftigten sichergestellt werden; fordert Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Hoheit über die ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten und über ihre Fischereiressourcen;

64.  fordert den Schutz der biologischen Vielfalt im maritimen Umfeld, sodass für günstige Bedingungen gesorgt ist, damit sich Fischbestände mithilfe geeigneter nachhaltiger Bewirtschaftungsverfahren erholen können; bekräftigt, dass die GFP den besonderen Gegebenheiten der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei Rechnung tragen muss und dass die bestehenden Instrumente auf die Bedürfnisse des Wirtschaftszweigs abgestimmt sein müssen;

65.  ist der Ansicht, dass 30 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) den Agrarsektor in den Mitgliedstaaten teuer zu stehen gekommen sind und dass die GAP zur Krise im Agrarsektor beigetragen hat; fordert einen erneuerten Schwerpunkt auf einem der Gründungsprinzipien der GAP (Artikel 39 Absatz 2), das darin besteht, „der landwirtschaftlichen Bevölkerung […] eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“, um so der zunehmenden Konzentration der Erzeugung und dem Ausbau der Intensivlandwirtschaft, dem Rückgang der Zahl der Kleinlandwirte und der Verbände von Landwirten sowie der Zunahme der regionalen Asymmetrien und der Abhängigkeit von Gütern aus dem Ausland, die den größten europäischen Volkswirtschaften zugutekommt, entgegenzuwirken; beklagt, dass dieses Phänomen das für die Menschheit lebenswichtige Erbe in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum gefährdet, während Großunternehmen der Agrarwirtschaft ihre Margen ausweiten und ihr Modell eines weltweiten Ernährungssystems mit seinen zerstörerischen ökologischen Folgen aufzwingen; betont, dass Landwirte und nicht Großunternehmen im Mittelpunkt jeglicher Landwirtschafts- und Ernährungspolitik stehen müssen, damit tatsächlich in allen Regionen Nachhaltigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze gefördert werden;

66.  bedauert, dass die derzeitige Strategie zu einer EU-weiten Dezimierung der traditionellen Familienbetriebe und infolgedessen zum Rückgang gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivität im ländlichen Raum führt;

67.  wendet sich mit Nachdruck gegen Landnahme und gegen die Marktbeherrschung und die unfaire Preisbildung durch Großunternehmen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, die die Landwirte ausbeuten und auf Kosten der Lebensmittelqualität, des Wohlergehens von Mensch und Tier und der Umwelt Überschüsse erzeugen;

68.  fordert die Kommission auf, die Patentierung von Saatgut in jeder Form zu verbieten, um die Landwirte vor dem Druck und der Macht multinationaler Saatgutkonzerne zu bewahren, und Landsorten sowie unser genetisches und kulturelles Erbe zu schützen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Genehmigung, den Anbau und das Inverkehrbringen von GVO zu unterbinden und Maßnahmen zur Eindämmung des verbreiteten Einsatzes von Pestiziden zu ergreifen;

69.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, unverzüglich die noch nicht umgesetzten Elemente der Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren (2012‑2015) zu verwirklichen; fordert die Kommission auf, eine neue und ambitionierte Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren für den Zeitraum 2016‑2020 auszuarbeiten, mit der derzeitige Unzulänglichkeiten behoben und Lücken geschlossen werden, sodass vergleichbare Ausgangsbedingungen geschaffen werden und das Tierwohl in der gesamten EU verbessert wird;

70.  ist der Ansicht, dass bei der Verwendung der EU-Mittel für die Landwirtschaft darauf abgezielt werden sollte, dass die Agrarsysteme der Mitgliedstaaten so ausgebaut werden, dass ihre externe Abhängigkeit von Zulieferungen reduziert wird und das landwirtschaftliche und das ländliche Erbe geschützt werden;

71.  fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, ob öffentliche Instrumente für die Regulierung der Produktion und der Märkte in der Milchwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen geschaffen werden müssen, damit faire Preise für die Produktion gesichert sind, wobei sowohl den Inputkosten als auch den Verbraucherpreisen Rechnung zu tragen ist, um so eine faire Verteilung des Mehrwerts in der Wertschöpfungskette des Sektors zu gewährleisten, die Konzentration und Intensivierung der Produktion zu verhindern und dafür zu sorgen, dass jeder Mitgliedstaat das Recht, anzupflanzen, zu erzeugen und seine Lebensmittelhoheit zu schützen, wahrnehmen kann;

72.   hält es für geboten, dass in allen Mitgliedstaaten und Regionen eine diversifizierte industrielle Basis gestärkt und ausgebaut wird, wobei regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist, da dies für ein hohes Maß an Beschäftigung, wirtschaftlicher Aktivität und Entwicklung von allergrößter Bedeutung ist;

73.  fordert die Kommission auf, das Problem der Verlagerung der Industrieproduktion innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten zu bewerten und die Verwendung von EU-Finanzmitteln für die Produktionsverlagerung in Drittländer zu unterbinden, damit die Arbeitsplätze in der Industrie in den Mitgliedstaaten erhalten werden;

74.  lehnt die europäische Energieunion ab, die den großen europäischen Monopolen in der Branche zugutekommt; fordert, dass dieser strategische Bereich öffentlich kontrolliert wird, da unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz, die Gewährleistung der Diversifizierung der Energieträger, Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energieträger, die nachhaltige Nutzung des endogenen Potenzials jedes Landes und die Versorgungssicherheit Planung sowie öffentliche und demokratische Kontrolle des Energiesektors erforderlich machen; hält es für geboten, dass verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Energie und Biomasse vorgeschlagen werden;

75.  weist erneut darauf hin, dass Energie ein öffentliches Gut ist und dass der gleichberechtigte Zugang zu Energie zu erschwinglichen Preisen zum Nutzen der Verbraucher gesichert werden sollte; betont, dass sich die EU eingehend mit dem Phänomen der Energiearmut befassen sollte, da annähernd 11 % der Bevölkerung der EU hiervon betroffen sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Linderung der Energiearmut in den anstehenden Legislativvorschlägen vorrangig zu behandeln und bis Mitte 2017 einen Aktionsplan vorzulegen;

76.  ist der Ansicht, dass die Energiewende in einem effizienteren, transparenten, nachhaltigen, dezentralen und demokratischen Energiesystem auf der Grundlage der erneuerbaren Energieträger münden sollte, das der gesamten Gesellschaft zugutekommt und gleichzeitig die schwächsten Teile der Bevölkerung schützt und mit dem dafür gesorgt ist, dass der Nutzen von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energieträgern diesen Teilen der Bevölkerung zugutekommt;

77.  bekräftigt seine Forderung nach verbindlichen Zielvorgaben in Bezug auf einen Anteil der erneuerbaren Energiequellen von 30 % am Verbrauch und von 40 % an der Energieeinsparung bis 2030; ersucht deshalb die Kommission, diesen Vorgaben bei den anstehenden Überarbeitungen der Richtlinien über erneuerbare Energiequellen und über Energieeffizienz Rechnung zu tragen und bei den Verhandlungen über die Richtlinien für diese verbindlichen Vorgaben einzutreten; fordert die Kommission außerdem auf, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Energie und Biomasse vorzuschlagen;

78.  fordert die Kommission insbesondere auf, Nachhaltigkeitskriterien für industrielle Erzeugnisse vorzuschlagen und die Kreislaufwirtschaft vollständig in alle einschlägigen Strategien einfließen zu lassen und dabei den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu berücksichtigen; betont außerdem, dass die in dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa genannten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden müssen, wozu auch gehört, dass Subventionen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, auslaufen; ist der Ansicht, dass der marktbasierte Ansatz in der Kreislaufwirtschaft bedenkliche Auswirkungen auf das öffentliche Interesse hat und dass es einer robusten Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Strategien bedarf;

79.  lehnt die den Mitgliedstaaten im Verkehrswesen aufgezwungenen Liberalisierungsmodelle ab; fordert hingegen die unmittelbare Aufhebung dieser Modelle im Einklang mit dem Erfordernis, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu schützen, wobei angemessen zu berücksichtigen ist, dass die Verkehrspolitik die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten und ihren jeweiligen Ansatz für territorialen Zusammenhalt und nationale Entwicklung achten muss; fordert, dass der soziale Dialog zwischen allen betroffenen Arbeitnehmern und die Zusammenarbeit mit Blick auf eine bessere Integration und die Interoperabilität der einzelstaatlichen Verkehrsnetze gefördert werden; hält es für geboten, öffentliche Verkehrsmittel, gemeinsam genutzte Mobilitätsangebote sowie – insbesondere in städtischen Gebieten – Zufußgehen und Radfahren zu fördern;

80.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Rechtsvorschriften der EU im Verkehrswesen zu bewerten und erforderlichenfalls an das digitale Zeitalter anzupassen; ersucht die Kommission, den Regelungsrahmen für die verschiedenen Verkehrsmittel neu auszurichten, damit neue Innovationen und Dienstleistungen für Mobilität und Logistik gefördert werden und gleichzeitig für hohe Standards mit Blick auf die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen und den Verbraucherschutz sowie für eine faire Besteuerung und die Abwendung von schädlichen Umweltauswirkungen gesorgt ist;

81.  fordert die Kommission auf, die für die Umstellung auf ein CO2-armes Verkehrswesen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

82.  fordert einen ambitionierten Plan für die Senkung der Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr mit eindeutigen Vorgaben;

Umwelt

83.  ist der Ansicht, dass die Klimakrise – wie im 5. Sachstandsbericht des IPCC, der vor kurzem von der COP 21 angenommen und gebilligt wurde, festgestellt – von schädlichen Aktivitäten des Menschen, dem übermäßigen Rückgriff auf ein energieintensives Produktionssystem und der Verwendung und der Ausbeutung fossiler Brennstoffe verursacht wird;

84.  betont deshalb, dass für die Bekämpfung des Klimawandels in erster Linie Zusagen aller betroffenen Länder, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken, eingeholt werden müssen, wobei der historischen Verantwortung des jeweiligen Landes Rechnung zu tragen ist, und fordert – da marktgestützte Instrumente hier nicht geeignet sind – eine Abkehr von den kapitalistischen Entwicklungsstrategien, da die Produktions- und Vertriebsmethoden und das Konsumverhalten andernfalls nicht geändert werden können;

85.  bedauert, dass die auf der COP 21 abgegebenen Zusagen einerseits die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen nicht gewährleisten – und deshalb der Rückgang der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf ein Maß, das als mit einem durchschnittlichen Temperaturanstieg von höchstens 2° C vereinbar gilt, nicht gesichert ist – und andererseits die Marktmechanismen, die die Natur und ihre Ressourcen in eine Art privates Eigentum überführen, beibehalten und gestärkt wurden;

86.  befürwortet die Aufstockung der für Umweltschutzmaßnahmen vorgesehenen Mittel; fordert, dass die Mittel für das LIFE-Programm erheblich – auf mindestens 1 % des EU-Haushalts – aufgestockt werden; lehnt die Aufweichung der Rechtsvorschriften über den Schutz von Lebensräumen und gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen ab; fordert, dass eigens ein Finanzinstrument für die Finanzierung des Natura 2000-Netzes geschaffen wird und dass kohärente Maßnahmen zur Erhaltung des Werts dieses Netzes ergriffen werden;

87.  fordert die Kommission auf, die Klimapolitik und die Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels in alle ihre Maßnahmen einfließen zu lassen; bedauert, dass die Kommission bei den verbindlichen Zielvorgaben bislang nur wenig Ehrgeiz an den Tag legt;

88.  fordert die Kommission auf, innerhalb ihres Mandats kohärent vorzugehen und sich an das Vorsorgeprinzip zu halten, keine Ausnahmeregelungen mehr für die Verwendung von chemischen Wirkstoffen, schädlichen Pestiziden und Chemikalien mit endokriner Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorzuschlagen, die Einleitung von der menschlichen Gesundheit und der Umwelt abträglichen Chemikalien in Wasser, Böden, Luft und Lebensmittel einzudämmen und Legislativvorschläge mit Blick auf eine Senkung der Belastung vorzulegen;

Für den Frieden und gegen Militarismus und die NATO

89.  verurteilt, dass immer mehr Schritte in Richtung einer Militarisierung der EU unternommen werden; lehnt die Europäische Sicherheitsstrategie und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ab; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO beendet wird, und lehnt die aktuelle Expansionspolitik der NATO ab; fordert, dass sämtliche ausländischen Militärstützpunkte in Europa aufgelöst werden;

90.  fordert, dass das auswärtige Handeln der EU den Grundsätzen einer ausschließlich zivil geprägten Außenpolitik folgt, die im Einklang mit dem Völkerrecht in nicht diskriminierender Weise zur Anwendung gelangt, indem die EU eine führende Rolle bei der friedlichen Beilegung von Konflikten mit diplomatischen Mitteln übernimmt, wozu sie auch auf Vermittlungsinitiativen und Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramme (DDR) in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen zurückgreift; betont die große Bedeutung von Bemühungen um die Stärkung des internationalen Vertrags über den Waffenhandel (ATT), die Verbesserung der EU-Regelung für die Kontrolle von Rüstungsausfuhren, die Unterstützung des NVV-Systems und der nuklearen Abrüstung und die Förderung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, der humanitären Hilfe, einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der Ziele für nachhaltige Entwicklung, durch die ausgeglichene wirtschaftliche Beziehungen, fairer Handel und eine faire Verteilung von Ressourcen und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU und weltweit begünstigt werden;

91.  fordert die Kommission auf, ihrer Zusage, wonach sie die UN-Entwicklungsziele gemeinsam mit den ENP-Partnern umsetzen will, nachzukommen; unterstreicht, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen ein entscheidender Faktor für die Zukunft der meisten benachbarten Länder ist; unterstützt den konkreten Schwerpunkt auf der Vermittelbarkeit von jungen Menschen, indem kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden; betont, dass es hierfür eines Ansatzes auf mehreren Ebenen – von der nationalen bis hin zur regionalen und lokalen Ebene – und einer regionalen, subregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit bedarf, in die die EU-Mitgliedstaaten, die Partnerländer und ihre lokalen und regionalen Behörden eingebunden werden können; fordert realistische Vorgehensweisen und Programme mit einem greifbaren Nutzen für die Menschen; fordert die Kommission auf, die bei der Überprüfung der Nachbarschaftspolitik angekündigte Strategie für die Zusammenarbeit mit den Nachbarn der Nachbarn vorzulegen;

92.  lehnt jegliche Verwendung von Finanzmitteln der EU für militärische oder zivil-militärische Zwecke ab; lehnt die Durchführung eines Pilotprojekts zur GSVP-Forschung ab, das gemeinsam von der Kommission und der EDA aufgenommen wurde und unter anderem ferngesteuerte Flugsysteme umfasst; lehnt jedwede Finanzierung allgemeiner militärischer, zivil-militärischer oder sicherheitsbezogener Forschung und insbesondere der Entwicklung von ferngesteuerten Flugsystemen aus Mitteln des Programms Horizont 2020 oder auch aus dem EU-Haushalt generell entschieden ab; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusagen der Union im Bereich der Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung, der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Rüstungskontrolle, der NVV-Regelung und der nuklearen Abrüstung eingehalten werden;

93.  fordert die Kommission auf, die Ausgabentransparenz bei internationalen Aktivitäten in allen Phasen – von der Programmierung bis zur Ex-ante-Bewertung – zu erhöhen; bekräftigt seine massive Kritik aufgrund des Umstands, dass die Außen- und Sicherheitspolitik noch immer nicht parlamentarisch kontrolliert wird;

94.  stellt fest, dass das auswärtige Handeln im Zuständigkeitsbereich jedes einzelnen Mitgliedstaats liegt, und lehnt eine einheitliche Außenpolitik in der EU ab; weist darauf hin, dass die individuell oder gemeinsam verfolgte Außenpolitik der Mitgliedstaaten den Grundsätzen einer ausschließlich zivil geprägten Außenpolitik folgen muss, die im Einklang mit dem Völkerrecht in nicht diskriminierender Weise zur Anwendung kommt, und dass die Rolle der friedlichen Beilegung von Konflikten mit diplomatischen Mitteln unter der Federführung der Vereinten Nationen wahrgenommen und im Geist der gegenseitigen Partnerschaft und Solidarität und unter Achtung der Souveränität von Drittstaaten ausgeübt werden sollte;

95.  lehnt die Förderung und den Ausbau der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) und des Militärisch-Industriellen Komplexes (MIK) sowie die Stärkung und Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit entschieden ab; lehnt jegliche Verwendung von Finanzmitteln der EU für militärische oder zivil-militärische Zwecke ab; fordert echte Friedens-, Solidaritäts- und Gleichstellungsstrategien, die auf Rüstungskontrolle, umfassende – insbesondere nukleare – Abrüstung und die Demilitarisierung der EU abzielen;

96.  ist äußert besorgt darüber, dass zahlreiche Regierungen noch nicht einmal die von ihnen eingegangenen nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen im Bereich der Rüstungsausfuhr beherzigen; fordert, dass der Waffenhandel in der EU und die Ausfuhr von Waffen und Militärausrüstung in Konfliktgebiete eingestellt werden;

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97.  fordert die Kommission auf, ihr Arbeitsprogramm im Einklang mit der Entschließung des Parlaments zu überarbeiten;

98.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.