Entschließungsantrag - B8-0896/2016Entschließungsantrag
B8-0896/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017

4.7.2016 - (2016/2773(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

Vicky Ford im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2016/2773(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0896/2016
Eingereichte Texte :
B8-0896/2016
Angenommene Texte :

B8-0896/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017

(2016/2773(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Kommission vom 19. Februar 2016 über einen Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und einen Umsetzungsmechanismus für die Verringerung der Verwaltungslasten,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 19. Februar 2016 zur Wettbewerbsfähigkeit,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über bessere Rechtsetzung,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Hochrangige Gruppe zum Abbau von Verwaltungslasten vom 24. Juli 2014 mit dem Titel „Bürokratieabbau in Europa – Erbe und Ausblick“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu den Jahresberichten 2012–2013 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit[2],

–  gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den kommenden Jahrzehnten mit wesentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sein werden, zumal die Welt starken Veränderungen unterworfen ist und sich auch der Weltmarkt zunehmend schwieriger gestaltet;

B.  in der Erwägung, dass nur in wettbewerbsfähigen Volkswirtschaften neue Arbeitsplätze entstehen können und ein Wohlstand generiert werden kann, in dessen Zuge sich der Lebensstandard der Bürger erhöht, zukunftsorientierte Investitionen getätigt werden können, jungen Menschen eine hochwertige Ausbildung und entsprechende Chancen geboten werden können und die Gesundheitsversorgung, die Altersversorgung und die Daseinsvorsorge verbessert werden können;

C.  in der Erwägung, dass die Produktivität in den Mitgliedstaaten gesteigert und auch mehr Innovationen getätigt werden müssen, damit die Mitgliedstaaten die wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich ihnen stellen, bewältigen können;

D.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die öffentlichen und privaten Schulden abbauen müssen, damit eine gute Ausgangslage für langfristiges, nachhaltiges Wirtschaftswachstum gegeben ist;

E.  in der Erwägung, dass die Verdrossenheit der Öffentlichkeit gegenüber der Europäischen Union zugenommen hat, da diese Befugnisse und Zuständigkeiten an sich zu nehmen scheint, die besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten bzw. den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder sogar direkt bei den Bürgern liegen sollten;

F.  in der Erwägung, dass die Unionsbürger eindeutig eine weniger tiefe Union wünschen, die der Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten dient, wo durch Zusammenarbeit ein Mehrwert entsteht, allerdings vor allem auch die Grundsätze Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, die von wesentlicher Bedeutung sind, gewahrt bleiben;

1.  fordert die Kommission auf, im Jahr 2017 Maßnahmen zur Förderung des langfristigen, nachhaltigen Wachstums, der Beschäftigung und des Wohlstands den Vorrang zu geben;

2.  unterstützt die Erklärung der Kommission vom 19. Februar 2016 über einen Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und einen Umsetzungsmechanismus für die Verringerung der Verwaltungslasten, in der es heißt, dass „die Kommission [...] einen Mechanismus einrichten [wird], der dazu dient, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften [...] darauf zu überprüfen, ob sie den Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit einhalten [...]; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Empfehlungen, die das Parlament in seiner Entschließung vom 12. April 2016 zu den Jahresberichten 2012–2013 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dargelegt hat, in ihrer Gesamtheit umzusetzen;

3.  fordert die Kommission auf, die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung und insbesondere die Abschnitte zu KMU und Wettbewerbsfähigkeitstests im Zuge der Folgenabschätzungen, der Festlegung der Ziele für die Verringerung der Verwaltungslast, der jährlichen Erhebung zum Verwaltungsaufwand und der Tätigkeiten des Ausschusses für Regulierungskontrolle umzusetzen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kleinstunternehmen soweit möglich von allen Legislativvorschlägen ausgenommen werden, damit Anreize für neue Start-ups und Unternehmer bestehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen ihres Arbeitsprogramms die Empfehlungen umgesetzt werden, die das Parlament in seiner Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ dargelegt hat;

4.  betont, dass der Abschluss neuer Handelsabkommen ein wesentlicher Teil dieser Wachstumsagenda ist, damit ein offener, wettbewerbsfähiger europäischer Rahmen für die Wirtschaftspolitik entsteht, mit dem greifbare Vorteile erreicht werden und dafür gesorgt wird, dass die Verbraucherpreise sinken und neue Arbeitsplätze entstehen;

5.  fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt darauf zu legen, den Haushaltsplan zu modernisieren und wirksamer zu gestalten; stellt fest, dass in der Vergangenheit durchgängig bestätigt wurde, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzen der Europäischen Union vermittelt, dass ganz im Gegensatz dazu allerdings Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit der Ausgaben bestehen, und fordert die Kommission daher auf, ihre Schwerpunktlegung bei der Haushaltskontrolle neu zu ordnen, da in diesem Bereich, der für die öffentliche Meinungsbildung in Europa von so wesentlicher Bedeutung ist, derzeit nur unzureichende Fortschritte erzielt werden; betont, dass das Geld der Steuerzahler wirksamer verwendet werden muss, wobei die Mitgliedstaaten uneingeschränkt dahingehend eingebunden werden sollten, Bedenken bezüglich Misswirtschaft und Betrug auszuräumen; fordert, dass bereits bestehende Maßnahmen regelmäßig überprüft, bewertet und – falls notwendig – angepasst werden, damit dafür gesorgt ist, dass diese zukunftsorientiert sind und der Tatsache Rechnung tragen, dass die Bereiche Technologie und Wirtschaft einem raschen Wandel unterworfen sind; betont, dass solche Bewertungen unbedingt von völlig unabhängigen, objektiven Gremien vorgenommen werden müssen;

TEIL 2: KONKRETE VORSCHLÄGE FÜR DAS ARBEITSPROGRAMM

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und Mechanismus zur Verringerung der Verwaltungslasten

6.  ist der Ansicht, dass die beiden neuen Mechanismen – d. h. der Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und der Mechanismus zur Verringerung der Verwaltungslasten, die in der Erklärung der Kommission vom 19. Februar 2916 dargelegt wurden –, eine Erweiterung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) darstellen und zum Wirtschaftswachstum, zu neuer Beschäftigung und zu mehr Wohlstand beitragen werden;

7.  stellt fest, dass der Europäische Rat in seiner Erklärung vom 19. Februar 2016 zur Wettbewerbsfähigkeit auch fordert, dass „Ziele für die Verringerung der Verwaltungslasten in Schlüsselsektoren“ festgelegt werden; fordert die Kommission auf, die Verringerung der Verwaltungslasten im Einklang mit diesen Erklärungen als zentralen Bestandteil in ihre Absichtserklärung für das Jahr 2017 aufzunehmen, damit im Hinblick auf das Arbeitsprogramm und die anstehende gemeinsame Erklärung zur institutionellen Programmplanung eine Agenda für positive Reformen besteht;

8.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die folgenden Dokumente als vorrangige Themen in das „Arbeitsprogramm“ für den Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und den Mechanismus zur Verringerung der Verwaltungslasten aufzunehmen;

–  Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit,

–  Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung,

–  Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit,

–  Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,

–  Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz,

–  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),

–  Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten,

–  Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 der Kommission über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,

–  Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs,

–  Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen,

–  Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer,

–  „Small Business Act“,

–  Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr,

–  Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen,

–  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich der Sonderregelungen für gebietsfremde Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen,

9.  fordert die Kommission auf, den Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften zurückzuziehen;

10.  fordert die Kommission auf, den Vorschlag für eine gezielte Überprüfung der Asylanerkennungsrichtlinie 2013/32/EU zum gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes zu überarbeiten;

11.  fordert, dass die Prioritäten des neuen Mechanismus zur Umsetzung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und des Mechanismus zur Verringerung der Verwaltungslasten – für die bis Ende 2016 Vorschläge vorgelegt werden müssen – in das Arbeitsprogramm 2017 aufgenommen werden;

Bessere Rechtsetzung

12.  nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission auf die Festlegung eines Nettoziels für die Senkung der wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungslast für Unternehmen verständigt hat; fordert, dass dieses Ziel in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf einen Wert von 25 % bis 2020 festgelegt wird, was den früheren Vorhaben eines langfristigeren Ziels für die Halbierung der durch die bestehenden Unionsvorschriften entstehenden Belastung bis 2030 entsprechen würde; betont, dass dieses Gesamtziel auch die Kosten für die Befolgung umfassen sollte und in Bezug auf die Befolgungskosten auch wesentliche Anstrengungen unternommen werden sollten; fordert, dass jede neue Kommission in Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Europäischen Rat Zwischenziele festlegt; betrachtet das Programm REFIT als einen wesentlichen Schritt zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften, zur Verringerung der Belastung von Unternehmen durch Vorschriften und zum Abbau von Hindernissen für Wachstum und neue Arbeitsplätze; legt der Kommission nachdrücklich nahe, wo möglich den Ansatz zu befolgen, für jede neue Norm zwei alte Normen außer Kraft zu setzen, und zu diesem Zweck die Vorteile zu prüfen, die mit einem regulatorischen Kostenausgleich einhergehen würden, d. h. damit, dass neue Vorschriften, durch die der Verwaltungs- und Regulierungsaufwand zunimmt, nur dann zulässig sind, wenn sich dabei der bereits bestehende Aufwand um das Zweifache verringert;

13.  fordert die Kommission im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung auf, dringend, d. h. unverzüglich, Vorschläge für die Festlegung von Zielen für die Verringerung der Verwaltungslasten in Schlüsselsektoren vorzulegen; fordert die Kommission auf, offenzulegen, welche Methode sie zur Anwendung bringen wird, um zu ermitteln, welches die Schlüsselsektoren sind, für die Ziele für die Verringerung der Verwaltungslasten festzulegen sind;

14.  betont, dass die im Zuge der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vereinbarte jährliche Erhebung zum Verwaltungsaufwand ein wichtiges Instrument zur eindeutigen, transparenten Ermittlung und Überwachung der Ergebnisse der Anstrengungen der Union zur Vermeidung und Verringerung von Überregulierung und Verwaltungslasten darstellt und eine spezifische Liste in Bezug auf KMU umfassen sollte; ist der Ansicht, dass im Zuge der jährlichen Erhebung zum Verwaltungsaufwand auch ermittelt werden sollte, welche Verwaltungslasten durch die einzelnen Legislativvorschläge und Rechtsakte der Kommission sowie durch die einzelnen Mitgliedstaaten verursacht werden;

15.  stellt fest, dass die Einhaltung der Grundsätze Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit derzeit lediglich am Anfang des Rechtsetzungsverfahrens bewertet wird; betont daher, dass eine Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung am Ende des Rechtsetzungsverfahrens und vor der Annahme eines endgültigen Textes eingeführt werden muss, womit dazu beigetragen würde, dass diesen Grundsätzen während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens Rechnung getragen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, wo immer möglich nach dem Abschluss des Trilogs eine Karenzzeit einzuhalten, damit die Folgenabschätzung fertiggestellt werden kann, eine Subsidiaritätsprüfung vorgenommen werden kann und der Transparenz Rechnung getragen ist;

16.  fordert die Kommission an, anzuerkennen, dass die Agenda für bessere Rechtsetzung mit einer lokalen/regionalen Dimension einhergeht, die nicht zwingend im Rahmen der Subsidiarität Ausdruck findet, und fordert die Kommission auf, ihr Verfahren für die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften (nicht zu verwechseln mit einer „Raumverträglichkeitsprüfung“) darauf auszuweiten, dass die finanziellen und administrativen Auswirkungen der bestehenden und auch neuer Standards auf die lokalen bzw. regionalen Regierungen geprüft werden;

17.  fordert die Kommission auf, dringend den „Small Business Act“ zu prüfen, damit ersichtlich wird, wie er parallel zu der Agenda für bessere Rechtsetzung wirksam sein kann;

18.  schlägt vor, dass die Kommission im Rahmen ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung innovative Wege prüfen sollte, wie politische Ergebnisse ohne Rechtsvorschriften erzielt werden können, wobei beispielsweise die Verhaltensökonomie zur Anwendung kommen sollte, um Verhaltensweisen zu prüfen und zu beeinflussen;

19.  fordert die Kommission auf, sich in allen Phasen des Rechtsetzungsverfahrens mit Interessenträgern zu beraten, und zwar auch in den frühen Phasen des Verfahrens, damit es nicht zu unbeabsichtigten Folgen kommt;

20.  fordert die Kommission auf, den Betrieb der REFIT-Plattform zu prüfen, damit dafür gesorgt ist, dass sie transparent und nutzerfreundlich ist; fordert, dass 2017 bewertet wird, inwiefern sie wirksam ist und zu Ergebnissen geführt hat;

21.  fordert die Kommission auf, 2017 zu bewerten, inwiefern der Ausschuss für Regulierungskontrolle unabhängig ist, was seine Rolle bei der Beaufsichtigung und objektiven Beratung bei den einzelnen Folgenabschätzungen angeht, und gegebenenfalls zu erläutern, welche Folgemaßnahmen notwendig sind;

22.  fordert die Sozialpartner in Bezug auf Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor dem Hintergrund der aktuellen und auch der künftigen Rahmenvereinbarungen, darunter auch die Rahmenvereinbarung in Bezug auf die Friseurbranche aus dem Jahr 2012, auf, die Instrumente für eine bessere Rechtsetzung zu nutzen, im Rahmen ihrer Verhandlungen vermehrt auf Folgenabschätzungen zurückzugreifen und Vereinbarungen, in deren Rahmen Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden, an den Ausschuss der Kommission für Regulierungskontrolle weiterzuleiten;

23.  fordert die Kommission auf, zu ermitteln, welche Fortschritte und Ergebnisse in den Bereichen der zehn Rechtsakte, die für KMU den größten Aufwand verursachen, erzielt worden sind, darunter auch in Bezug auf die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung und die Richtlinie über Leiharbeit, und Maßnahmen Vorrang zu geben, mit denen diese Bereiche gefördert werden können;

24.  betont, dass Unternehmen neuerdings dazu tendieren, ihre Produktion und ihre Dienstleistungen wieder zurück nach Europa zu verlagern, und dass dies Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die EU Unternehmen dabei unterstützen kann, die durch diese Rückverlagerung entstehenden Möglichkeiten zu nutzen;

25.  fordert die Kommission im Zusammenhang mit der Überprüfung des gemeinsamen Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf, die Grundsätze der besseren Rechtsetzung zur Anwendung zu bringen, damit dafür gesorgt ist, dass auch der neue Rahmen verhältnismäßig und angesichts des Wandels, dem die Arbeitswelt unterworfen ist, ausreichend flexibel ist; ist der Ansicht, dass beispielsweise in die Rahmenrichtlinie eine Klausel dahingehend aufgenommen werden sollte, dass alle zehn Jahre eine Überprüfung stattfindet;

26.  fordert die Kommission auf, die nationalen Parlamente vermehrt einzubeziehen und sie umfassend zu konsultieren, wenn es in Erwägung zieht, Unionsvorschriften zu überprüfen bzw. außer Kraft zu setzen; fordert, dass in alle Unionsvorschriften eine automatische Verfallsklausel aufgenommen wird, die die Durchführung einer unabhängigen Folgenabschätzung auslösen würde, was wiederum zu einer Überprüfung der entsprechenden Rechtsvorschriften oder dazu führen würde, dass diese außer Kraft gesetzt werden; betont, dass im Rahmen der Folgenabschätzung unter anderem Komponenten wie etwa die Einhaltung der Grundsätze Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und die Belastung der Mitgliedstaaten, von Unternehmen – und insbesondere von KMU – und der Interessenträger bewertet werden könnten und auch eine Bewertung einer möglichen Rückverlagerung einer EU-Zuständigkeit auf die nationale Ebene vorgenommen werden könnte; stellt fest, dass automatisch davon ausgegangen würde, dass die Vorschriften außer Kraft gesetzt werden, sofern aus der Folgenabschätzung nicht hervorgeht, dass die betreffenden Rechtsvorschriften auf der Ebene der EU nach wie vor von Belang sind;

27.  ist enttäuscht über die Reaktion der Kommission gegenüber einzelstaatlichen Parlamenten in Fällen, in denen die gelbe Karten gezeigt wurde; ist der Ansicht, dass die Kommission die Empfehlungen umsetzen muss, die das Parlament in seiner Entschließung vom 12. April 2016 zu den Jahresberichten 2012–2013 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dargelegt hat, und dass der Dialog mit den nationalen Parlamenten intensiviert und umfassend auf alle Bedenken eingegangen werden muss, die diese im Zuge der Veröffentlichung von Stellungnahmen geltend machen; ist der Ansicht, dass die Kommission darüber hinaus vor dem einschlägigen Ausschuss bzw. den einschlägigen Ausschüssen des Parlaments erscheinen und dort ausführlich ihren Standpunkt in Bezug auf Stellungnahmen zur Subsidiarität darlegen muss;

28.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren politischen und legislativen Dialog mit den nationalen und gegebenenfalls auch mit den regionalen Parlamenten koordiniert zu intensivieren, damit umfassend bewertet werden kann, ob potenzielle und bereits vorliegende EU-Vorschläge mit den entsprechenden Befugnissen und den Grundsätzen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen; stellt fest, dass dieses Verfahren während der Konsultations- und Vorbereitungsphase der Legislativplanung – also noch vor der Veröffentlichung von EU-Vorschlägen – stattfinden und in seiner Gesamtheit überwacht werden sollte, damit dafür gesorgt ist, dass die bereits geltenden Rechtsvorschriften regelmäßig bewertet werden; stellt fest, dass die nationalen Parlamente bei der Zusammenarbeit mit den Parlamenten anderer Mitgliedstaaten über eine ganze Reihe entsprechender Instrumente verfügen, in deren Rahmen die Kommission verpflichtet ist, wesentliche Maßnahmen zu treffen und den Forderungen der nationalen Parlamente Rechnung zu tragen, wozu auch ein Recht auf eine verbindliche Rechtsetzungsinitiative („grüne Karte“) – wie von der COSAC vorgeschlagen – sowie die „rote Karte“ aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes zählen, wodurch es 16 Mitgliedstaaten möglich wäre, zu verhindern, dass ein Unionsrechtsakt weiterbearbeitet wird, sowie auch eine stärkere Beteiligung an der Überprüfung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten und ein Initiativrecht in Bezug auf die Einleitung einer parlamentarischen Untersuchung zu europäischen Fragen, darunter auch finanzielle Transparenz;

29.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu fördern;

30.  lehnt den Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften ab, da er den Grundsätzen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht entspricht; betont, dass die Mitgliedstaaten am besten dafür gerüstet sind, Lösungen vorzuschlagen, die ihren spezifischen kulturellen Gegebenheiten und ihrem spezifischen Unternehmensumfeld entsprechen, und dass davon abgesehen werden sollte, die Mitgliedstaaten einem kontraproduktiven Pauschalansatz zu unterwerfen, was Quoten angeht;

Finanzdienstleistungen

31.  fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um der Vollendung der Kapitalmarktunion Vorrang einzuräumen und sie zu beschleunigen, da sie Anreize für Wachstum bieten und zu globaler Wettbewerbsfähigkeit führen würde; betont, dass unbedingt eine kumulative Folgenabschätzung der Rechtsvorschriften im Bereich Wirtschaft durchgeführt werden muss, in deren Rahmen die legislativen Unstimmigkeiten ermittelt werden, die einer Kapitalmarktunion entgegenstehen könnten;

32.  fordert, dass der Schwerpunk vermehrt auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranchen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU gelegt wird, wenn entsprechende Maßnahmen ausgearbeitet werden; stellt darüber hinaus fest, dass zwischen den Europäischen Aufsichtsbehörden und der Kommission eine verstärkte Koordinierung in Bezug auf internationale Gremien stattfinden muss, damit die Interessen der EU gefördert werden;

33.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Finanzen regelmäßig zu überprüfen und in diesem Zuge zu bewerten, welche Probleme und unbeabsichtigten Folgen es bei der Umsetzung gibt und welche Bestandteile überarbeitet, aktualisiert oder außer Kraft gesetzt werden könnten; betont, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden und der Einheitliche Aufsichtsmechanismus eine wesentliche Rolle spielen müssen, wenn es gilt, für bessere Regulierungsziele zu sorgen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden eng mit nationalen Sachverständigen und Interessenträgern zusammenarbeiten sollten, wenn es gilt, technische Standards auszuarbeiten, mit denen unbeabsichtigte Konsequenzen verhindert werden sollen;

34.  betont, dass Vorschläge für zusätzliche Rechtsvorschriften einer umfassenden Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse der Kommission unterzogen werden sollten, was auch deren Agenda für bessere Rechtsetzung entsprechen würde, damit dafür gesorgt ist, dass nur dann Vorschläge vorgelegt werden, wenn die gewünschten Ergebnisse nicht mit nichtlegislativen Maßnahmen erreicht werden können; fordert die Kommission auf, ihrer neuen Verpflichtung, die Unionsrechtsvorschriften des Bereichs Finanzen und die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, nachzukommen, und sieht den Ergebnissen im Bereich Finanzdienstleistungen erwartungsvoll entgegen; stellt darüber hinaus fest, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Zuständigkeiten ordnungsgemäß zwischen der Unionsebene und der nationalen Ebene aufgeteilt sind, zumal die nationalen Aufsichtsstellen über den Sachverstand und das Fachwissen verfügen, das für ihren jeweiligen lokalen Markt notwendig ist;

35.  begrüßt die Arbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten, was die aktive Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung und den Rückgriff auf Steueroasen angeht; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, zu berücksichtigen, dass es sich bei Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung und dem Rückgriff auf Steueroasen um ein globales Phänomene handelt, und fordert sie zudem nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Maßnahmen, die in der Folge getroffen werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus der EU gewahrt bleibt und gleichzeitig für ein Maß an Transparenz gesorgt ist, in dessen Zuge das Vertrauen der Verbraucher in die Gerechtigkeit der Steuersysteme der Mitgliedstaaten der EU zunimmt;

36.  fordert die fristgerechte Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über die Bankenunion und eine Intensivierung des Dialogs mit Experten der Branche, um die Auswirkungen und Wirksamkeit der erlassenen Gesetzgebung bewerten zu können; erinnert daran, dass einige Mitgliedstaaten die Bail-in-Gesetze noch immer nicht umgesetzt haben, und fordert daher die Kommission mit Nachdruck auf, für eine rasche und uneingeschränkte Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in nationales Recht zu sorgen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine gründliche Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem vorzunehmen; stellt diesbezüglich fest, dass diese Bewertung einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Infrastruktur und der Finanzierung beinhalten sollte, die den nationalen Einlagensicherungssystemen zugrunde liegt; stellt fest, dass auch die Interessen der Mitgliedstaaten, die nicht an der Bankenunion beteiligt sind oder nicht dem Euro-Währungsraum angehören, berücksichtigt werden müssen;

37.  fordert, dass auf kleinere Banken verhältnismäßige Maßnahmen angewandt werden, damit Berichtspflichten auf die Größe der Bank zugeschnitten werden, wodurch verhindert wird, dass kleinere Banken mehr Informationen übermitteln, als von den Aufsichtsbehörden als notwendig erachtet wird, um das Risikoprofil der Bank und potenzielle Auswirkungen auf die Finanzstabilität verstehen zu können; stellt ferner fest, dass die strukturelle Liquiditätsquote auf das Geschäftsmodell einer Bank zugeschnitten werden könnte, sodass kleine Banken, die weniger stark von Interbankenkrediten abhängig sind, ausgenommen werden könnten;

38.  fordert die Kommission auf, die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auf anderem Wege zu vollenden als in der Weise, die im Bericht der fünf Präsidenten ausgeführt wurde; spricht sich gegen die Schaffung einer Haushaltskapazität des Euro-Währungsgebiets aus; ist der Meinung, dass ein glaubwürdiges Bekenntnis zum Beistandsverbot des Artikels 125 AEUV die Souveränität und Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Sozial-, Wirtschafts- und Fiskalpolitik stärken würde;

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

39.  befürwortet, dass die Kommission den digitalen Binnenmarkt als eine Priorität behandelt, da digitale Tätigkeiten große Möglichkeiten bergen, was die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Neugründung und Expansion von Unternehmen, Wachstum und Innovation angeht; weist darauf hin, dass dem digitalen Wandel der europäischen Industrie im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Produktivität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU große Bedeutung zukommt; betont, dass 2017 ein Jahr sein wird, in dem Ergebnisse vorgelegt werden, da Legislativverfahren abgeschlossen werden und die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung beginnen müssen;

40.  empfiehlt der Kommission, vor der Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge im digitalen Bereich bewährte Verfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten zu prüfen, von der Industrie gesteuerte Maßnahmen zu fördern, den Schwerpunkt auf die Umsetzung bestehender Gesetze zu legen, gegebenenfalls bestehende nationale Rechtsvorschriften und Unionsrechtsvorschriften zu modernisieren und nur dann Initiativen für neue Rechtsvorschriften einzuleiten, wenn diese unbedingt erforderlich sind;

41.  fordert die Kommission auf, Bürokratie abzubauen und ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige regulatorische und nichtregulatorische Hindernisse zu beseitigen, um das Potenzial des digitalen Wandels der Industrie und des grenzüberschreitenden elektronischen Handels voll auszuschöpfen; betont, dass Maßnahmen nicht protektionistischer Natur sein, sondern so gestaltet sein sollten, dass das digitale Umfeld für Betriebe, die expandieren wollen, Unternehmen, die sich in Europa niederlassen und hier tätig werden wollen, Verbraucher und andere Nutzer attraktiv wird;

42.  bedauert, dass große Bedenken hinsichtlich von Steuermaßnahmen in der digitalen Wirtschaft bestehen, vor allem hinsichtlich der Mehrwertsteuer, auf die die Kommission nicht eingegangen ist; wiederholt die Aufforderung, eine EU-weite vereinfachende Maßnahme (MwSt.-Schwelle) vorzuschlagen, um kleine E-Commerce-Unternehmen zu unterstützen; betont, dass dieses Thema unbedingt unverzüglich behandelt werden muss; verweist in diesem Zusammenhang erneut darauf, dass die Steuerpolitik in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt;

43.  fordert die Kommission auf, eine solide Regelung über das geistige Eigentum aufzustellen und die Rechte des geistigen Eigentums stärker durchzusetzen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit angeregt würde, innovative Unternehmen gefördert und Urheber entlohnt sowie Vorteile für die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken erzeugt würden; begrüßt den Ansatz „Follow the money“ (Folge dem Geld) und betont, dass die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten für größere Sensibilisierung sorgen und die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten fördern sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zur Bekämpfung von Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums auf Handelsebene unterstützen und eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern sollte;

„Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik“

44.  unterstützt vollauf die Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission (COM(2016)0062) zur Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens, in der die vom Europäischen Rat festgelegten übergeordneten Ziele und der Aufbau des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 enthalten sind; warnt jedoch vor weiteren Anpassungen der Verpflichtungen der EU, die Treibhausgasemissionen als Teil der ersten weltweiten Bestandsaufnahme der UNFCCC 2023 zu senken, da sich dies negativ auf die Gewissheit auswirken könnte, die Unternehmen und Investoren benötigen, um den Übergang hin zu einem geringeren CO2-Verbrauch zu vollziehen; ist der Überzeugung, dass die Bestimmungen zum Schutz von Industriezweigen, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, unbedingt aufrechtzuerhalten sind;

45.  fordert die Kommission auf, im Wege ihres Entwurfs für einen künftigen Strommarkt wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Energiequellen zu schaffen, die zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU beitragen;

46.  fordert die Kommission auf, eine ausführliche Folgenabschätzung vorzunehmen, bei der die sozioökonomischen Folgen der Neugestaltung des Strommarkts, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, wo die Kosten der Energiewende wahrscheinlich höher sein werden als in anderen Mitgliedstaaten, im Fokus stehen;

47.  ist der Überzeugung, dass bei der künftigen Gestaltung des Strommarkts eine Reihe verschiedener Komponenten berücksichtigt werden muss, um ein voll funktionsfähiges System zu schaffen; stellt diesbezüglich fest, dass die Möglichkeiten der Stromspeicherung in Europa unbedingt maximiert werden müssen, und fordert die Kommission auf, einen den Wettbewerb nicht verzerrenden und investitionsfreundlichen Rahmen für verschiedene Technologien zur Stromspeicherung zu fördern;

48.  hat Sorge im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz und fordert die Kommission auf, anhand konsequenter Leitlinien mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um für eine wirksame Umsetzung zu sorgen; unterstützt den Grundsatz „Effizienz an erster Stelle“, wenn dies angemessen ist, und vertritt die Meinung, dass die Ziele verhältnismäßig und realistisch sein sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU im Bereich Klimawandel und Energie effizient und verhältnismäßig sind und nicht miteinander im Widerspruch stehen oder sich überschneiden;

49.  weist erneut darauf hin, dass am 1. Januar 2012 die durch die Luftfahrt verursachten Treibhausgase im Emissionshandelssystem (EHS) der EU erfasst wurden und alle vom ETS betroffenen Luftfahrzeugbetreiber Emissionszertifikate für CO2 erwerben mussten; weist darauf hin, dass in den Jahren 2013 und 2014 zwei Aussetzungsbeschlüsse angenommen wurden, mit denen der Anwendungsbereich des EU-EHS zeitweise dahingehend eingeschränkt wurde, dass internationale Flüge ausgenommen waren, um der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Zeit zu geben, einen globalen marktgestützten Mechanismus zur Verringerung der durch den internationalen Luftverkehr verursachten Emissionen zu erarbeiten; weist ferner darauf hin, dass diese Ausnahme ab 2017 nicht mehr gilt; fordert die Kommission auf, rechtzeitig einen Bericht und Empfehlungen auszuarbeiten, um den Beschluss überprüfen zu können, der auf der 39. Tagung der ICAO-Versammlung im September/Oktober 2016 über einen globalen marktgestützten Mechanismus gefasst wurde, und die Anforderungen der Richtlinie im Wege eines neuen Legislativvorschlags anzupassen;

„Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis“

50.  unterstützt die in der Binnenmarktstrategie enthaltene Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Europa bei der Entwicklung von Normen weiterhin global führend bleibt; regt an, eine Standardisierung zu schaffen, die mit einem internationalen Ansatz vereinbar ist und die entweder durch die Entwicklung globaler internationaler Normen oder gegebenenfalls durch die Anerkennung gleichwertiger internationaler Normen erreicht wird; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die gemeinsame Initiative weiterhin auf einem Bottom-up-Ansatz gründet, der die von der Industrie identifizierten Bedürfnisse berücksichtigt, und Normen liefert, deren Marktrelevanz nachgewiesen wurde;

51.  ist der Überzeugung, dass weitere Arbeit vonnöten ist, damit für die Normsetzung hinreichend publizierte und zugängliche Rechtsmittelverfahren gelten; bestärkt die Kommission darin, in Verbindung mit den nationalen und europäischen Normungsgremien auf bewährten Verfahren aufzubauen, um Rechtsmittelverfahren zu verbessern;

52.  fordert die Kommission auf, einen jährlichen Überblick über nichttarifäre Hemmnisse vorzulegen, die den Binnenmarkt intern beeinträchtigen, sowie eine Analyse der Mittel zu erstellen, mit denen diese Hemmnisse beseitigt werden können, um das noch immer unausgeschöpfte Potenzial des Binnenmarkts freizusetzen;

53.  weist darauf hin, dass Vorschriften, mit denen Einzel- und Großhandelsaktivitäten Beschränkungen auferlegt werden, die dem Unionsrecht zuwiderlaufen und unverhältnismäßig sind, erhebliche Marktzutrittsschranken zur Folge haben können, was zu weniger Neueröffnungen, Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und höheren Preise für die Verbraucher führt; fordert die Kommission auf, betriebliche Einschränkungen für den Einzel- und Großhandel auf dem Binnenmarkt zu untersuchen;

54.  fordert die Kommission auf, entschlossen zu handeln, um die gegenseitige Anerkennung öfter zur Anwendung zu bringen; erwartet in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung bei den zuständigen Behörden bekannter zu machen und diese sowie die begleitenden Leitlinien zu überarbeiten, um Probleme der Umsetzung oder Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu lösen, wobei unbedingt dem Verbraucherschutz Rechnung getragen zu tragen ist;

55.  betont, dass künftige Maßnahmen wie der geplante Dienstleistungpass nicht zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, sondern nichttarifäre Hemmnisse eindämmen und die gegenseitige Anerkennung voranbringen sollten;

56.  bestärkt die Kommission darin, das Instrument zur Datenanalyse in die Binnenmarktstrategie einzubringen, wodurch die Kontrolle der Umsetzung von den Binnenmarkt betreffenden Rechtsvorschriften verbessert werden könnte;

57.  fordert die Kommission auf, die folgenden Grundsätze in ihre anstehende Überarbeitung des Telekommunikationsrahmens aufzunehmen:

a.  Rechtvorschriften müssen weiterhin auf Grundsätzen beruhen, anpassungs- und zukunftsfähig sein, und dürfen nicht darauf abstellen, die künftige technologische Bahn der Industrie vorherzubestimmen;

b.  Wettbewerb soll Investitionen anregen und diese nicht unterminieren, nationale Regulierungsbehörden müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, die variierenden Wettbewerbsmodelle, die ihren nationalen Märkten entsprechen, insbesondere im Hinblick auf geografische Räume, zu fördern;

c.  die Telekommunikationsmärkte werden weiterhin durch die in struktureller und historischer Hinsicht unterschiedlichen nationalen Märkte geprägt sein, weswegen sich nicht für alle Märkte dieselben Lösungen eignen;

d.  die Frequenznutzung sollte möglichst effizient gestaltet werden, aber Harmonisierung ist nur ein Mittel und kein Selbstzweck; daher sollten Bedingungen geschaffen werden, durch die eine kontinuierliche aber auch industriegesteuerte Entwicklung der Frequenznutzung begünstigt wird, statt zu versuchen deren Form vorzubestimmen;

58.  erwartet Vorschläge zur Einrichtung des europäischen Innovationsrats, die auf einer eingehenden Folgenabschätzung basieren und im Rahmen der derzeitigen Obergrenzen des MFR finanziert werden muss; nimmt die ersten Ergebnisse von Horizont 2020 zur Kenntnis und drängt die Kommission, in ihrer Halbzeitüberprüfung angemessene und fundierte Schlussfolgerungen auf der Grundlage von Ergebnissen zu ziehen, was insbesondere für Erfolgsquoten, Zuschussverfahren und Kostenmodelle gilt;

59.  ruft die Kommission auf, eine Raumfahrtstrategie für Europa umzusetzen, da ein weltweit wettbewerbsfähiger EU-Raumfahrtsektor benötigt wird; betont, dass die Vermarktung der Programme Galileo und Copernicus eine Chance darstellt, das Potenzial der europäischen Starts-ups und anderer Unternehmen bei der Entwicklung von raumfahrtbasierten Dienstleistungen und Anwendungen im Hinblick auf Innovation, Wachstum und Beschäftigung auszuschöpfen;

Vernünftige und ausgewogene Handelsabkommen

60.  fordert die Kommission auf, mit der ihr übertragenen Arbeit an noch offenen Fragen fortzufahren, die infolge der Ergebnisse der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Nairobi noch gelöst werden müssen; stellt jedoch fest, dass die WTO auch weiterhin ein flexibles und dynamisches Forum für Verhandlungen zwischen WTO-Mitgliedstaaten darstellen muss, um eine weitere Handelsintegration zwischen hieran interessierten Ländern zu ermöglichen; unterstützt die Anstrengungen der WTO, ihre Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht zu erhöhen; fordert, dass die EU nach einer Phase der Überlegung mit der Arbeit daran beginnt, den Verhandlungen in Genf spezifische neue Fragen hinzuzufügen, zu denen beispielsweise die Themen Investitionen, staatseigene Unternehmen und Dienstleistungen zählen;

61.  fordert eine formale Aufnahme von Verhandlungen über ehrgeizige und ausgewogene Abkommen, mit denen eine tiefgehende Wirtschaftsintegration erreicht werden kann und die Handels- und Investitionstätigkeiten zusammen mit Australien und Neuseeland abdecken; fordert, dass entsprechende Abkommen innerhalb eines ambitionierten Zeitfensters geschlossen werden sollten, da die EU, Neuseeland und Australien nicht nur gemeinsame Interessen und Werte aufweisen, sondern auch vergleichbare Standards beim Arbeits- und Sozialrecht sowie beim Umweltschutz aufweisen;

62.  fordert die Kommission auf, die derzeitige Dynamik in den Ländern des Mercosur, insbesondere in Argentinien, zu nutzen, und die Handelsverhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur wiederaufzunehmen, um ein umfassendes und ehrgeiziges Abkommen zu erreichen; unterstützt die Modernisierung der EU-Abkommen mit Mexiko und Chile, da es sich hierbei um Länder handelt, die, vor allem als Mitglieder der dynamischen regionalen Gruppe der Pazifischen Allianz, tief in die lateinamerikanische Region verwurzelt sind; fordert, dass die Kommission nach dem Abschluss dieser Verhandlungen die Möglichkeit eines interregionalen Abkommens zwischen der EU und der Pazifischen Allianz erwägt;

63.  erkennt an, dass die Handels- und Investitionsbeziehungen mit industriellen Schwellenländern wie Indien, Malaysia, Taiwan und China unbedingt ausgebaut werden müssen, und beauftragt die Kommission, alles zu unternehmen, um mit diesen Ländern Handels- und Investitionsabkommen hoher Qualität auszuhandeln; fordert ferner, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Abkommen, sobald der Europäische Gerichtshof seine Stellungnahme zum Freihandelsabkommen mit Singapur abgegeben hat, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament so bald wie möglich übermittelt werden;

64.  erkennt den Beitrag an, den das Allgemeine Präferenzsystem (APS+) zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und der Arbeitsnormen sowie der Vermehrung der Möglichkeiten für EU-Investitionen in begünstigten Ländern leistet; ist der festen Überzeugung, dass das APS+ als Instrument zur Förderung der Achtung der Menschenrechte nur Wirkung entfaltet, wenn es ordnungsgemäß angewandt wird; fordert, dass die Kommission ihrer Verpflichtung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 nachkommt und bis Ende 2017 eine umfassende Überprüfung vorlegt, die gegebenenfalls auch Reaktionsmaßnahmen umfasst, falls ein begünstigtes Land seinen Zusagen im Rahmen von ASP+ nicht nachkommt; sieht einem möglichen positiven Antrag Sri Lankas auf ASP+-Status mit großer Erwartung entgegen, sofern das Land die erforderlichen Kriterien erfüllt;

65.  nimmt das anhaltende Problem zur Kenntnis, dass die Kommission sehr lange Zeit braucht, um Rechtstexte nach dem Abschluss von Verhandlungen zu überprüfen und zu übersetzen, wenn man dies mit der Bearbeitung anderer Abkommen weltweit vergleicht; ist der Auffassung, dass angesichts des sich schnell wandelnden Welthandelsumfelds und der Dringlichkeit, weitere Märkte für EU-Unternehmen und ‑Verbraucher zu öffnen, weitere Überlegungen dazu angestellt werden müssen, wie der Prozess der rechtlichen Überprüfung und Übersetzung mit Blick daraufhin verbessert und rationalisiert werden kann, dass sämtliche Rechtstexte den Mitgliedstaaten und dem Parlament innerhalb kurzmöglichster Zeit zur Unterzeichnung und Ratifizierung vorgelegt werden können, wie dies schon früher vom Parlament gefordert wurde; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis spätestens 31. März 2017 Bericht über spezifische Vorschläge in diesem Bereich zu erstatten;

66.  befürwortet, dass sich die Kommission mit Rückendeckung der Mitgliedstaaten und des Parlaments beharrlich dafür einsetzt, dass alle laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen spezifische Kapitel umfassen, mit denen spezielle rechtliche und technische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, sich an Handel und Investitionen zu beteiligen, da dies angesichts der Ausweitung integrierter globaler Lieferketten im Welthandelsgefüge von entscheidender Bedeutung ist;

67.  betont, wie wichtig zu- und abfließende Investitionen für die Wirtschaft der EU weiterhin sind und dass EU-Unternehmen aller Formen und Größen umfassend geschützt werden müssen, wenn sie in die Märkte von Drittländern investieren; betont, dass der Investitionsschutz ein notwendiges Element der EU-Handelspolitik darstellt, wobei gleichzeitig der Grundsatz des Rechts auf Regulierung, die Notwendigkeit transparenter Verfahren und eines auf klar definierten Regeln beruhenden Systems anerkannt wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen künftiger Verhandlungen dafür zu sorgen, dass EU-Investoren Investitionsschutz genießen;

68.  erkennt an, dass Freihandelsabkommen kontrolliert und nach ihrer Anwendung und darüber hinaus ordnungsgemäß durchgesetzt werden sollten, um eine genaue Analyse und Bewertung der durch sie erzeugten Handelseffekte, aber auch der Einhaltung der vereinbarten Regeln, Sanktionen und Maßnahmen vornehmen zu können; stellt fest, dass die Kommission derzeit den Fokus nicht ausreichend auf die Umsetzung von Handelsabkommen richtet, und betont, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass Handelspartner den Zusagen, die sie in den Handelsabkommen eingegangen sind, auch nachkommen; fordert die Kommission auf, das Parlament in diesen Prozess umfassend einzubinden;

69.  ist der Überzeugung, dass die EU, solange Handelspartner die für den Marktwirtschaftsstatus geltenden fünf Kriterien der EU nicht erfüllen, eine von der Standardmethode abweichende Methode in uneingeschränktem Einklang mit den WTO-Rechtsvorschriften anwenden sollte, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu wahren und unseren Kampf gegen jede Form unlauteren Wettbewerbs fortzusetzen;

70.  fordert die Kommission auf, ihre offensiven Handelsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Öffnung und Wahrung neuer Märkte zu erweitern und den Fokus auf tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse zu richten; betont, dass die hohen Standards der EU in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Tierschutz, die für das Vertrauen der europäischen Verbraucher unerlässlich sind, nicht eingeschränkt werden dürfen und auch nicht verhandelbar sind;

71.  fordert die Kommission auf, bei Handelsvereinbarungen, die die EU mit Drittländern schließen will, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, und in diesem Zusammenhang eine Liste bedenklicher Produkten zu erstellen, die aus einer Vielzahl von Gründen einem übermäßigem Druck ausgesetzt sein könnten; fordert, dass solche Produkte, bei denen eine Liberalisierung bedenklich sein könnte, im Rahmen der Handelsabkommen eine besondere und differenzierte Behandlung erfahren;

„Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte“

72.  fordert die Kommission auf, bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Cyberkriminalität zu überprüfen, und einen Vorschlag vorzulegen, in dem ein klarer Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen Privatunternehmen und Strafverfolgungsbehörden beim Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Radikalisierung im Internet aufgestellt wird;

73.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit vorzulegen, in deren Rahmen Informationen über die Rückverfolgbarkeit von Terrorismusfinanzierung ausgetauscht werden;

74.  fordert eine zügige Annahme des überarbeiteten Vorschlags über „Intelligente Grenzen“, um zur Einrichtung wirksamer externer Grenzkontrollen in der EU beizutragen;

„Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik“

75.  ist der festen Überzeugung, dass die Haupterwägungen bei der Gestaltung der Migrationspolitik darin bestehen sollten, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten, die Integrität des Schengen-Raums zu wahren und die interne Sicherheit zu gewährleisten;

76.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Verordnungen und Richtlinien im Bereich Migration auszuwerten, da insbesondere durch die Richtlinie über Familienzusammenführung, die Asylverfahrensrichtlinie und die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen unbeabsichtigt Anreize geschaffen werden, Antrag auf Asyl in der EU zu stellen;

77.  betont, dass bei der Überprüfung der Dublin-III-Verordnung die wichtigsten Prinzipien der Verordnung beibehalten werden müssen, und fordert die Kommission auf, spezifische und konkrete Vorschläge vorzulegen, um gegen Sekundärmigration von Asylbewerbern vorzugehen;

78.  betont, dass künftige Vorschläge betreffend die Wirtschaftsmigration aus nicht der EU/dem EWR angehörenden Ländern in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und darauf ausgerichtet sein sollten, die Quantität und Qualität der Wirtschaftsmigration aus diesen Ländern zu regeln;

79.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens durch die Türkei genau zu überwachen;

80.  fordert die Kommission auf, Überwachungs- und Umsetzungsberichte über die Auszahlung und nationale Verwendung von Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zu erstellen und den Einsatz von EU-Mitteln, die im Zusammenhang mit Asyl an Drittstaaten vergeben wurden, umfassend zu kontrollieren und zu bewerten;

81.  betont, dass die Kommission ein mögliches Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung mit der Türkei regelmäßig kontrollieren und bewerten sollte, um sicherzustellen, dass die Zahl der aus der Türkei stammenden Personen, die nach Ablauf des Visums nicht wieder ausreisen, oder internationalen Schutz suchen, nicht drastisch ansteigt;

82.  fordert die Kommission auf, den Einsatz der europäischen Grenz- und Küstenwache nach ihrer Einrichtung umfassend zu überwachen, um dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur der Zustrom an den Außengrenzen verwaltet wird, sondern die Agentur eine aktive Rolle bei Rückführungen und Rückübernahmen sowie dabei spielt, die Gesamtzahl an abgelehnten Asylbewerbern, die sich im Gebiet der EU aufhalten, zu senken;

83.  fordert die Kommission auf, weiter an ihrem Vorschlag über ein Reisedokument für die Rückführung zu arbeiten und hierbei ehrgeizige Pläne für Rückführungen in Länder wie Pakistan, Marokko und Algerien zu verfolgen;

84.  fordert die Kommission auf, eine aussagekräftige länderspezifische Analyse durchzuführen und individuelle Strategien für einen Ansatz vorzulegen, der auf dem Prinzip „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“ basiert und im Zusammenhang mit finanzieller Unterstützung der EU bei der Bekämpfung illegaler Migration und Menschenhandel auf Drittländer anzuwenden ist;

„Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne“

85.  fordert regelmäßige Überprüfungen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, um sicherzustellen, dass der sich beständig wandelnden Lage an den östlichen und südlichen Grenzen der EU im Rahmen dieser Politik Rechnung getragen wird; beharrt des Weiteren darauf, dass die Arbeit und die Mittel des Europäischen Auswärtigen Dienstes sorgfältig kontrolliert werden und hierfür Rechenschaft abgelegt wird; ist der Ansicht, dass diese Bewertung sich nicht nur auf die Frage konzentrieren sollte, ob die Mittel korrekt verwendet werden, sondern auch darauf, ob die Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik verwirklicht werden;

86.  fordert den Rat und die Kommission angesichts der aktuellen Entwicklungen auf, alle Beitrittsverhandlungen, ihre Fortschritte und Wirksamkeit kontinuierlich und kritisch und überprüfen und Geschwindigkeit und Strategien erforderlichenfalls anzupassen;

87.  stellt fest, dass die Förderung der Menschenrechte zu den Zielen des auswärtigen Handelns der EU zählt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Bereichen wie Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, politische Freiheiten, Rechte von Frauen und Kindern sowie Rechten von Minderheiten liegt;

88.  fordert kontinuierlichen diplomatischen Druck, einschließlich von gezielten Sanktionen gegen Einzelpersonen, Gruppen und die russische Regierung, um den Konflikt in der Ukraine friedlich zu beenden; beharrt darauf, dass die Politik der Nichtanerkennung der von Russland besetzten Krim-Halbinsel strikt befolgt wird;

89.  sieht die NATO als den Grundstein der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik an;

90.  spricht sich für mehr internationale Zusammenarbeit aus, um eine auf Verhandlungen beruhende Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts herbeizuführen, die zu einem sicheren und allgemein anerkannten israelischen Staat neben einem unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staat führt; regt weitere Anstrengungen an, um den Friedensprozess zwischen der Türkei und den Kurden neu zu beleben, um für Vertrauen und Zuversicht zwischen den beiden Seiten zu sorgen und einen Anfang zu machen, was die Lösung von das kurdische Volk betreffenden Konflikten in der weiteren Region angeht;

Entwicklungsfragen

91.  fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten an der Erreichung des Ziel zusammenzuarbeiten, 0,7 % des BNE an öffentlicher Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen;

92.  fordert die europäischen Organe auf, einen klaren, strukturierten, transparenten und rechenschaftspflichtigen Rahmen für Partnerschaften und Allianzen mit dem Privatsektor in Entwicklungsländern aufzustellen; fordert ferner, dass auf EU-Ebene eine sektorspezifische Plattform verschiedener Interessenträger eingerichtet wird, auf der der Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Organisationen, Thinktanks, Regierungen von Partnerländern, Geber und andere Interessenträger zusammenkommen, um sich über die Möglichkeiten zu verständigen, die für die Beteiligung an öffentlich-privaten Partnerschaften, den Austausch bewährter Verfahren und die Bereitstellung technischer Hilfe bezüglich des Rechtsrahmens bestehen, sowie die Herausforderungen zu erörtern, die durch gemeinsame entwicklungspolitische Einsätze entstehen dürften;

93.  fordert die Kommission auf, innovative Ansätze für lebensrettende Hilfsmaßnahmen und humanitäre Hilfe auszuarbeiten und ihr Augenmerk konsequenter auf Krisenprävention und Frühwarnmechanismen zu legen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, mögliche Partnerschaften mit der Privatwirtschaft zu erwägen, um aktuellen und künftigen humanitären Bedarf zu decken; betont, dass der Graben zwischen Nothilfe und langfristiger Entwicklungshilfe überbrückt und die „neuen“ Schwellenländer, die im Rahmen von Gesprächen über humanitäre Hilfe an Profil, Wirkung und Kapazität gewinnen, eingebunden werden müssen;

94.  fordert eine Ausweitung des derzeitigen Darlehensmandats der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Drittländer, um ihre Aufgabe bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu stärken und insbesondere aktiver an der neuen Strategie für den Privatsektor – durch Mischfinanzierung, Kofinanzierung von Projekten und Entwicklung des Privatsektors vor Ort – teilzunehmen; fordert ferner mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Partnerschaften und Projekten in Verbindung mit der EIB; fordert die EIB und die sonstigen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass von ihnen unterstützte Unternehmen nicht an Steuerhinterziehungen beteiligt sind;

95.  fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten Drittstaaten weiterhin dabei zu unterstützen, Praktiken auszurotten, die schädlich für Frauen und Mädchen sind, wie etwa die Verheiratung von Kindern, Zwangsheiraten, die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Ehrenmorde, Zwangssterilisierungen, Vergewaltigungen im Zuge bewaffneter Konflikte, Steinigungen und sonstige Formen brutaler Behandlung; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammenzuarbeiten, um die Hilfe für die Opfer derartiger Gewaltakte auszubauen;

„Eine Union des demokratischen Wandels“

Haushaltsfragen

96.  ist der Überzeugung, dass der „EU-Mehrwert“ eines der grundlegenden Prinzipien sein sollte, auf das sich die Kommission bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlags für die EU stützen sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich auf die Finanzierung von Maßnahmen zu konzentrieren, bei denen ein Beitrag aus dem EU-Haushalt einen offensichtlicheren Nutzen bringt als dies bei einer Finanzierung aus dem nationalen Haushalt eines Mitgliedstaats der Fall wäre; ist der Überzeugung, dass der EU-Haushalt eine erhebliche Rolle für den Erfolg oder Misserfolg des von der Kommission vorgeschlagenen Mechanismus spielt, mit dem die bestehenden EU-Rechtsvorschriften daraufhin überprüft werden sollen, ob sie mit dem Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen;

97.  hebt hervor, dass im Hinblick auf den Ansatz bezüglich Ausgaben der EU ein Kulturwandel erforderlich ist, da hier ein zu starker Fokus auf die Inanspruchnahme von Mitteln und die Vereinbarkeit mit Vorschriften statt auf den Mehrwert oder die Leistung gelegt wird; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine gründliche Neubewertung der Prioritäten des EU-Haushalts auf der Grundlage von Ex-Post-Evaluierungen und soliden Leistungsindikatoren vorzunehmen; ist der Ansicht, dass die Nutzung von leistungsgebundenen Reserven, wie sie derzeit für die Strukturfonds verwendet werden, erweitert und in anderen Bereichen der EU-Finanzierung Anwendung finden könnte; ist der Auffassung, dass es sich bei der Strategie für einen ergebnisorientierten EU‑Haushalt diesbezüglich um eine vielversprechende Entwicklung handelt, und drängt die Kommission, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens bei der Haushaltsplanung einen ergebnisorientierten Ansatz zu verfolgen;

98.  nimmt die laufende Halbzeitüberprüfung der Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 zur Kenntnis; betont, dass diese Überprüfung sowie ein möglicher Legislativvorschlag für die Überprüfung des MFR abgewartet werden müssen, bevor die Zusagen des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die in der Verordnung aus dem Jahr 2013 für die Dauer des derzeitigen MFR festgelegten finanziellen Obergrenzen im Interesse der Vorhersehbarkeit des Haushalts geändert werden;

99.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Halbzeitüberprüfung des MFR dafür zu nutzen, Mittel aus Politikbereichen abzuziehen, die weniger europäischen Mehrwert bergen, wie Kultur, Bürgerschaft und Medien, und stattdessen den EU-Haushalt stärker auf Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auszurichten; stellt fest, dass diese grundlegende Priorität bei der Aufstellung des EU-Haushalts trotz der neuen und unvorhergesehenen Herausforderungen, die sich der Union stellen, nicht aus dem Auge verloren werden darf; fordert die Kommission auf, dies zum Anlass zu nehmen, die auf bestehende Programme in diesem Bereich, wie etwa Horizont 2020, anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit der Agenda für bessere Rechtsetzung zu vereinfachen;

100.  stellt fest, dass die Kommission beabsichtigt, vor dem 1. Januar 2018 einen Vorschlag für den nächsten MFR vorzulegen; drängt die Kommission, den Beschluss über die Prioritäten für den mehrjährigen Haushaltsplan im Einklang mit dem Grundsatz des EU-Mehrwerts zu fassen, bevor sie Vorschläge für den Umfang des EU-Haushalts vorlegt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den nächsten MFR an die politischen Zyklen der Kommission und des Parlaments anzugleichen, um die demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz des mehrjährigen Haushaltsplans zu verbessern;

101.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Vorschläge der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, einschließlich zu neuen Eigenmittelquellen, erwägen wird; ist jedoch der Ansicht, dass das System der Eigenmittel möglicherweise zu Politikmüdigkeit unter den EU-Bürgern führen wird; spricht sich daher vehement gegen die Einführung jeglicher neuer Form einer direkten europäischen Steuer aus; unterstützt stattdessen die Ausarbeitung eines einfacheren und transparenten Ressourcensystems basierend auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des BNE;

102.  fordert die Kommission auf, Überwachungs- und Umsetzungsberichte über die Auszahlung und nationale Verwendung von Mitteln aus dem AMIF und dem ISF zu erstellen;

Umweltfragen

103.  macht auf die rechtliche Verpflichtung der Kommission gemäß Artikel 117 Absatz 4 der REACH-Verordnung aufmerksam, bis zum ersten Juni 2017 über die Durchführung und das Funktionieren der Verordnung Bericht zu erstatten, und weist darauf hin, dass dieser Bericht auch als REFIT-Bewertung der Verordnung dienen wird; unterstreicht, dass diese Bewertung auch dazu dienen soll, zu prüfen, inwieweit die betreffende Rechtsvorschrift wirksam und effizient ist, inwieweit sie sowohl in sich als auch mit anderen Strategien der EU kohärent ist, ob sie für die EU einen Mehrwert erbracht hat und wie sie sich auf Unternehmen und insbesondere KMU sowie die Branche und eine mögliche Verlagerung der Herstellung chemischer Stoffe in der EU auswirkt; fordert die Kommission auf, Durchführungsbestimmungen vorzulegen, durch die das Zulassungsverfahren bei Anträgen auf Verwendung von Stoffen in geringen Mengen (weniger als zehn Tonnen pro Jahr) und für Originalersatzteile rationalisiert und vereinfacht wird;

104.  fordert die Kommission auf, den Begriff „in geringem Maße verarbeitete Lebensmittel“ („lightly processed food“) insbesondere in Bezug auf Milch- und Fleischprodukte zu definieren, die Möglichkeit zu prüfen, die obligatorische Angabe des Herkunftslandes auf Fälle zu beschränken, in denen ein Gleichgewicht besteht, was die Interessen der Verbraucher und die Kosten angeht, beispielsweise auf Konsummilch sowie auf in geringem Maße verarbeitete Milch- und Fleischprodukte, und für diese Bereiche Legislativvorschläge vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den unlängst verlauteten Bedenken in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung und die konsequente Anwendung der Rechtsvorschriften in der EU-Lebensmittelversorgungskette Rechnung zu tragen und gleichzeitig die aktuellen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in diesem Bereich zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass die Ursprungskennzeichnung bereits für viele andere Lebensmittel, darunter unverarbeitetes Fleisch, Eier, Obst und Gemüse, Fisch, Honig, natives Olivenöl extra, natives Olivenöl, Wein und Spirituosen, verbindlich ist und wirksam angewendet wird;

105.  weist darauf hin, dass es bei der Einhaltung grundlegender Bestimmungen der Verordnung über Biozidprodukte für die Zulassung von Lieferanten und die Registrierung von Wirkstoffen zur Verwendung in behandelten Waren erhebliche Probleme gibt, weil der Kenntnisstand in den betreffenden Unternehmen unzureichend ist; fordert die Kommission nachträglich auf, die Verordnung auf ihre REFIT-Agenda für 2017 zu setzen und dabei den finanziellen und administrativen Belastungen von KMU und Kleinstunternehmen bei der Zusammenstellung von Zulassungsdossiers für die Europäische Chemikalienagentur (SR) gemäß dieser Rechtsvorschrift besondere Beachtung zu schenken;

106.  weist auf die finanziellen und regulatorischen Probleme hin, denen sich die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der Nitratrichtlinie (91/676/EWG) gegenübersehen, die häufig als ein schlechtes Beispiel für wirksame EU-Rechtsvorschriften betrachtet wird und im Zusammenhang mit der nach wie vor zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren anhängig sind; betont, dass der Berichtszyklus zu dieser Richtlinie mit dem der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Einklang gebracht werden muss, so dass ein- und dieselben Überwachungsdaten für die Überprüfung beider Richtlinien verwendet werden können, und dass die Anforderungen an die Nitratplanung, die sich für den Landwirtschaftssektor als unnötige Verwaltungslast erwiesen haben, begrenzt und vereinfacht werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine systematische Überarbeitung der Nitratrichtlinie in ihre REFIT-Agenda für 2017 aufzunehmen, damit unverständliche Anforderungen rationalisiert und die Kosten der Einhaltung gesenkt werden können;

107.  bekräftigt, dass es wichtig ist, in die Umstellung zu einer Kreislaufwirtschaft zu investieren und entsprechende Anreize zu schaffen, was mit der langfristigen Agenda der Kommission für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vereinbar ist und die Abhängigkeit der EU von Rohstoffimporten verringern wird, woraus sich die Möglichkeit ergibt, eine für alle Beteiligten gleichermaßen vorteilhafte Situation zu schaffen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass ihr Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft wirksam umgesetzt wird, unter besonderer Beachtung der für 2017 festgesetzten Ziele;

108.  betont erneut, wie wichtig es ist, die in der Strategie der EU für die biologische Vielfalt für den Zeitraum bis 2020 festgesetzten Ziele zu erreichen, und hebt hervor, dass diese Strategie von strategischer Bedeutung ist, auch aus sozioökonomischer Perspektive; bringt seine ernsthafte Besorgnis über den anhaltenden Verlust von biologischer Vielfalt zum Ausdruck und weist darauf hin, dass die Ziele für 2020 ohne zusätzliche, erhebliche und fortlaufende Anstrengungen nicht erreicht werden; betont die grundlegende Bedeutung eines verstärkten politischen Willens auf höchster Ebene zur Bewahrung der biologischen Vielfalt und ein Ende des Verlustes an biologischer Vielfalt; fordert die Kommission sowie die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und alle Interessenträger auf, hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, der Durchsetzung des Schutzes und der weiteren Integration in andere Politikbereiche Vorrang einzuräumen; bekräftigt, dass die Naturschutzrichtlinien vollständig umgesetzt und nicht überarbeitet werden sollten;

109.  fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die dem illegalen Handel mit Haustieren ein Ende bereitet wird; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung von Identifikations- und Registrierungssystemen hin und erinnert die Kommission an die ausdrückliche Aufforderung seitens des Parlaments[3], die entsprechenden Systeme in den Mitgliedstaaten kompatibel zu machen, damit das Tierwohl verbessert wird;

110.  macht darauf aufmerksam, dass eine umfassende Durchführungsbewertung der Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 und (EG) Nr. 396/2005 erforderlich ist, und fordert, dass die Kommission 2017 eine ausführliche unabhängige Bewertung vornimmt; ist der Ansicht, dass bei dieser Überprüfung die Hauptbestandteile der beiden Verordnungen berücksichtigt werden sollten und außerdem angestrebt werden sollte, die Effizienz und die Koordinierung zwischen den beiden Rechtsvorschriften zu verbessern; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass bei dem Regelungsrahmen für Pflanzenschutzerzeugnisse die Grundsätze und Verfahren einer besseren Rechtsetzung berücksichtigt werden und für einen kohärenten, effizienten, berechenbaren und wissenschaftlich soliden Entscheidungsrahmen gesorgt wird;

Gemeinsame Agrarpolitik

111.  fordert die Kommission im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und den fortlaufenden Forderungen an die Landwirte in der EU, für weniger Geld mehr zu produzieren, die Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten und öffentliche Güter zu erzeugen, auf, die Obergrenzen für die Landwirtschaft gemäß Rubrik 2 aufrechtzuerhalten;

112.  fordert die Kommission auf, eine vollständige Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorzunehmen und dabei einen Wandel hin zu einer stärker marktorientierten Politik mit mehr Raum für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu vollziehen, die Direktzahlungen in sämtlichen Mitgliedstaaten anzugleichen und die Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisation zu überprüfen, um die Erzeugerorganisationen zu stärken, die Akzeptanz dieser Maßnahmen zu fördern und den Landwirten neue Finanzinstrumente und Optionen für die Bewältigung der fortgesetzten Volatilität der Märkte an die Hand zu geben, damit die Belastung der Erzeuger verringert und die GAP hinsichtlich der wirksamen Erzeugung öffentlicher Güter und der Erreichung der Umweltziele verbessert wird;

113.  betont, dass die Agenda zur Vereinfachung der GAP wichtig ist, und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Ökologisierungsmaßnahmen umfassend zu bewerten; begrüßt das Engagement der Kommission, eine Halbzeitüberprüfung der ökologischen Vorrangflächen durchzuführen, betont jedoch, dass sich diese Überprüfung auf alle drei Ökologiesierungsmaßnahmen erstrecken muss; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Einführung von Verhältnismäßigkeit, Flexibilität und höheren Toleranzniveaus im Zusammenhang mit der Verwaltung der GAP weiterzuentwickeln und umzusetzen und gegen die unter den Landwirten grassierende „Kultur der Angst“ in Bezug auf Kontrollen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen und die Verhängung von Strafen vorzugehen;

114.  betont, dass gegen Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette vorgegangen werden muss, um insbesondere für Fairness und Transparenz in der Beziehung zwischen Primärerzeugern, Verarbeitern, Lieferanten und Händlern zu sorgen, und fordert die Kommission auf, mit dem Sektor zusammenzuarbeiten, um Besorgnisse hinsichtlich anonymer Meldungen und einer Stärkung der Stellung der Primärerzeuger anzugehen;

115.  fordert die Kommission auf, Innovationen in der Landwirtschaft zu unterstützen, indem sie für regulatorische Kohärenz sorgt und Innovationen bei den anstehenden Prüfungen und Überarbeitungen der einschlägigen Rechtsvorschriften in vollem Umfang berücksichtigt; betont, dass die Kommission Forschung und Innovation in der Landwirtschaft Vorrang einräumen muss, wenn der Sektor wettbewerbsfähig bleiben und die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen meistern soll;

Gemeinsame Fischereipolitik

116.  fordert die Kommission auf, vorrangig den wirtschaftlichen und sozialen Beitrag der kleinen Fischerei zur Wirtschaft vor Ort zu fördern, um die Erhaltung der Bevölkerung der Küstengebiete sicherzustellen und die hohen Arbeitslosenraten in anderen Wirtschaftssektoren zu senken;

117.  weist erneut darauf hin, dass die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) das Ziel hat, die Fischereien ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig zu gestalten und den EU-Bürgern eine Quelle für gesunde Lebensmittel zur Verfügung zu stellen; weist erneut darauf hin, dass die Vermeidung unerwünschter Beifänge ein übergreifendes Ziel der GFP ist, und verweist darauf, dass die Reduzierung unerwünschter Beifänge und die Steigerung der Überlebensfähigkeit der Fischerei zu den Hauptprioritäten bei der Umsetzung der Anlandeverpflichtung gehören; fordert die Kommission auf, das Auftauchen potenziell limitierender Arten als eine Folge der Anlandeverpflichtung, insbesondere in gemischten Fischereien, kontinuierlich zu bewerten und zu überwachen; fordert die Kommission auf, weiterhin eng mit Fischern und Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln und vorherzusagen, wo es zum Auftreten limitierender Arten kommen kann, und nach Lösungen wie zum Beispiel innovativen Fangtechniken zu forschen;

118.  betont, dass die Wissenschaft unbedingt im Mittelpunkt der Fischereipolitik stehen muss; erinnert die Kommission daran, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass insbesondere die Mehrjahrespläne auf wissenschaftlichen Nachweisen basieren; begrüßt die Initiative von Kommissionsmitglied Vella, 2016 einen Mehrjahresplan für das Mittelmeer vorzuschlagen; nimmt die Besorgnisse der Kommission hinsichtlich des Zustands der Bestände im Mittelmeer zur Kenntnis;

119.  betont, dass die Kommission die Mittelmeerverordnung aus dem Jahre 2006 überprüfen muss, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Fanggeräten und ‑verfahren regional bestimmt ist, den Besonderheiten des Mittelmeerraums und seiner Fischereien genau entspricht und die besonderen hydrographischen Merkmale des Mittelmeerbeckens berücksichtigt; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Bewertung des Zustands der für die Küstenfischerei relevanten Fischbestände überprüft wird, und betont, dass eine Untersuchung der kleinen Fischereien und ihrer Auswirkungen auf die Fischbestände notwendig ist, da die in der Küstenfischerei gefangenen Arten sozioökonomisch äußerst wertvoll sind, auch wenn sie nur einen kleinen Teil der gewerblich gefangenen Fische ausmachen;

120.  hebt hervor, dass die Entwicklung der Aqua- und Marikultur nicht nur bei der Wiederherstellung der Artenvielfalt, sondern auch im Hinblick auf das Wachstum in der Meereswirtschaft eine wichtige Rolle spielen kann; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten unter Einhaltung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit bei der Förderung von Strategien zur Ankurbelung von Fischerei und Tourismus (Fischereitourismus, Marikultur usw.) zu unterstützen;

121.  begrüßt den neuen Rahmen für die Fischerei in Bezug auf technische Maßnahmen als ein Mittel zur Vereinfachung der Fischereipolitik; betont, dass ein pauschaler Ansatz in der Fischereipolitik der EU nicht wirksam ist, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, dass der neue Ansatz der Regionalisierung zu größerer Freiheit für die Fischereiwirtschaft und zu einer Verringerung der belastenden Bürokratie für die Fischer führt;

Regionale Entwicklungspolitik

122.  ist der Ansicht, dass die ESI-Fonds während der Gültigkeit dieses Arbeitsprogramms der Kommission dazu genutzt werden sollten, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der zwar harten, aber grundlegend wichtigen Wirtschaftsreformen zu unterstützen, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und hebt hervor, dass die Mittel aus den ESI-Fonds dort investiert werden sollten, wo sie den größten Mehrwert erzeugen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Schlussfolgerungen aus ihrem Projekt zu weniger entwickelten Regionen für die Ermittlung von Faktoren zu nutzen, die zu langsamen Fortschritten bei der Erhöhung niedriger wirtschaftlicher Entwicklungsniveaus beitragen, und entsprechende Aktionspläne auszuarbeiten, in denen ausführliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer wirksamen Investitionspolitik aufgeführt werden;

123.  weist darauf hin, dass die Verwaltung der ESI-Fonds komplex bleibt und dass der Zugang von KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft zu diesen Fonds weiterhin schwierig ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Vereinfachung der Verfahren und Prozesse im Zusammenhang mit den ESI-Fonds fortzuführen, um die Auswirkungen, die Inanspruchnahme und die Akzeptanz der Fonds zu verbessern und dabei für wirksame Finanzkontrollen und die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrugs, Sorge zu tragen; hebt insbesondere hervor, dass gegen Überregulierung vorgegangen werden, der Zugang zu Finanzinstrumenten vereinfacht und die Verbindung zwischen Beihilferegelungen und Wirtschaft enger gestaltet werden muss; fordert die Kommission auf, die ESI-Fonds vollständig in die Strategie der EU für eine bessere Rechtsetzung zu integrieren, um insbesondere Verwaltungslasten für KMU zu verringern, und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen, im Umgang mit den ESP-Fonds einheitlich aufzutreten, zu verstärken und dabei für eine wirksamere Koordinierung zwischen den betreffenden Generaldirektionen Sorge zu tragen;

124.  hebt den Wert von gebietsbezogenen und Bottom-Up-Ansätzen in der regionalen Entwicklung hervor, durch die Strategien für lokale Entwicklung unterstützt, Beschäftigungschancen geschaffen und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und eine breitere Anwendung der territorialen Folgenabschätzungen gefördert werden; ist der Ansicht, dass die neuen Instrumente zur territorialen Entwicklung (integrierte territoriale Investitionen, lokale Entwicklung unter Leitung der Gemeinden und gemeinsame Aktionspläne) über das Potenzial verfügen, ein wirksameres Eingehen auf die lokalen Bedürfnisse in städtischen und ländlichen Gebieten zu ermöglichen; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, Regelungen für die Gesamtfinanzierung dieser Instrumente aus den ESI-Fonds zu schaffen, damit Synergien gestärkt werden, und die begrenzte Akzeptanz dieser Instrumente zu überprüfen;

125.  fordert die Kommission auf, für größere Flexibilität bei den Ausgaben im Rahmen von aus den ESP-Fonds geförderten Programmen zu sorgen, damit sichergestellt wird, dass Investitionen in den Schwerpunktgebieten der Regionen getätigt werden, und dabei zu berücksichtigen, dass regionale Ungleichheiten abgebaut werden müssen und das übergreifende Ziel des territorialen Zusammenhalts verwirklicht werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;

126.  erkennt zwar an, dass einige Neufestsetzungen von Prioritäten bei den Mitteln für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 angezeigt sein können, um die lokalen und regionalen Stellen in die Lage zu versetzen, wirksam auf die Bedürfnisse vor Ort zu reagieren, fordert jedoch die Kommission auf, jedwede Übertragung von Mitteln von oben nach unten mit dem Ziel der Abmilderung der Folgen der Migration zu vermeiden; betont, dass die ISS-Fonds der Unterstützung einer stabilen langfristigen regionalen Entwicklung dienen sollen, damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird, nicht jedoch der Finanzierung von Notmaßnahmen;

127.  fordert die Kommission auf, sich so früh wie möglich mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten bezüglich der Zukunft der ESP-Fonds nach 2020 ins Benehmen zu setzen, wobei gezielte Investitionen, die einen Mehrwert für die Steuerzahler erbringen, eindeutig im Mittelpunkt stehen sollten; hält ein neues Denken in Bezug auf die Ergebnisorientierung und auf integrierte Finanzierungsinstrumente, durch die die zahlreichen Förder- und Kreditprogramme der EU im Bereich der territorialen Entwicklung kombiniert werden, sowie eine Steigerung der administrativen Unterstützung für Länder, die Nettoempfänger von Mitteln aus den ESI-Fonds sind, gepaart mit größerer Flexibilität und geringeren Eingriffen bei Investitionen seitens Nettozahlern, für wertvoll;

Verkehr

128.  betont die Notwendigkeit, das TEN-V und die Korridore des Kernnetzes vorrangig voranzutreiben, damit die Transportnetze aller EU-Regionen miteinander verbunden werden, und Probleme wie das Fehlen geeigneter Infrastruktur, Zugänglichkeit und geringe Interoperabilität zwischen den östlichen und westlichen Teilen der EU zu lösen; unterstreicht, dass Synergien zwischen den finanziellen Ressourcen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Fazilität „Connecting Europe“ und den ESI-Fonds erforderlich sind, damit sämtliche EU-Finanzmittel bestmöglich genutzt werden können; ist der Ansicht, dass die EU ungeachtet des Weißbuchs zum Verkehr von 2011 nach wie vor einen bereichsbezogenen Ansatz verfolgt, und ist der Auffassung, dass die einzelnen Verkehrsarten zu stark voneinander isoliert sind; fordert die Kommission auf, eine Strategie für die Entwicklung des inter- und multimodalen Verkehrs zuarbeiten;

129.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Rechtsvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten und insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr klarer zu fassen und zu vereinfachen, damit die Rechtsklarheit für die Mitgliedstaaten und die Verkehrsunternehmer verbessert werden und die Freiheit, Verkehrsdienstleistungen EU-weit anzubieten, bei konsequenter und einheitliche Umsetzung der Vorschriften gefördert wird;

130.  weist auf die Einigung hin, die bezüglich einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen erzielt wurde; betont, dass die Tendenz, den Umfang der verschiedenen zu erhebenden statistischen Daten auszuweiten (wie beispielsweise in diesem Fall durch ein neues System zur Erhebung statistischer Daten zum Personenverkehr), zu mehr Bürokratie führen und keinen Zusatznutzen erbringen wird;

131.  fordert die Kommission auf, auf Maßnahmen hinzuarbeiten, die effizienter sind als die in der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 für den Schutz vor unlauterem Wettbewerb seitens staatlich subventionierter Luftfahrtunternehmen aus Drittländern auf dem EU-Luftverkehrsmarkt festgelegten Maßnahmen, damit ein fairer Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure sichergestellt werden;

132.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten nahezulegen, ihre Zusammenarbeit mit Euro Contrôle Route auszuweiten, damit eine wirksamere Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Dokumentierungs- und Lizenzbetrug im Straßenverkehrssektor sichergestellt wird;

133.  weist auf die Besorgnis in der Öffentlichkeit über den von Güterzügen ausgehenden Lärm als einen der Nebeneffekte des Schienenverkehrs mit Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hin; betont jedoch, dass Lärm aufgrund seiner Merkmale ein lokales Problem ist und auf der Ebene der Mitgliedstaaten angegangen werden sollte und dass eine Abwägung zwischen dem Ziel einer Lärmreduzierung einerseits und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahnen sowie Marktverzerrungen und einer Benachteiligungssituation für die Schienenverkehrsunternehmen andererseits, die immense zusätzliche Mittel für die Nachrüstung der Waggons aufwenden müssten, vorgenommen werden muss;

Sozialpolitik

134.  weist darauf hin, dass die fünf Schlüsselbereiche für Maßnahmen, die in der Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2010–2015 festgelegt wurden, auch im Zeitraum des neuen Mandats der Juncker-Kommission 2014–2019 Schlüsselbereiche bleiben werden, und erkennt an, dass die Kommission eine 40‑seitige Arbeitsunterlage veröffentlicht hat, in der sie ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter im Zeitraum 2016–2019 darlegt; fordert die Kommission auf, sich bei der Behandlung von Strategien im Bereich der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zu konzentrieren, und betont die Bedeutung des Austauschs von bewährten Verfahren, insbesondere dort, wo die ausschließliche Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt, bevor sie erwägt, ob es notwendig ist, neue Legislativvorschläge vorzulegen und neue politische Instrumente im Bereich der Chancengleichheit zu schaffen;

135.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU durch sämtliche Mitgliedstaaten wirksam zu überwachen; ist der festen Überzeugung, dass alle von den Parlamenten von elf Mitgliedstaaten gegenüber dem Verfahren der „gelben Karte“ vorgebrachten Bedenken von der Kommission angemessen bewertet werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU durch die Mitgliedstaaten abzuwarten, bevor sie ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG weiter vorantreibt;

136.  erinnert die Kommission daran, dass die Festsetzung von Löhnen gemäß Artikel 153 AEUV in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

137.  begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu ändern und zu überarbeiten, damit die veränderten Realitäten und die strukturelle Verschiedenheit innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen berücksichtigt werden; betont jedoch, dass die Bereitstellung und Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Systeme von der Union koordiniert, aber nicht harmonisiert werden;

138.  begrüßt, dass die Richtlinie 92/85/EWG über den Mutterschaftsurlaub von der Kommission zurückgezogen wurde; ist der Ansicht, dass die nicht erzielte Einigung über den Vorschlag die Schwierigkeiten bei der Aushandlung von Einigungen auf EU-Ebene im Bereich Beschäftigung und Soziales aufzeigt;

139.  betont, dass vor dem Hintergrund des Fahrplans der Kommission „Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie“ bei neuen Vorschlägen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vollumfänglich eingehalten werden müssen;

140.  weist die Kommission auf den Bericht der fünf Präsidenten hin, in dem mit Blick auf den Prozess der sozialen Konvergenz eingeräumt wurde, dass es kein Patentrezept gibt; ist in diesem Zusammenhang der festen Überzeugung, dass sich der Vorschlag für eine EU-Säule sozialer Rechte in erster Linie auf eine verstärkte Verwendung von Richtgrößen und den Austausch bewährter Verfahren konzentrieren muss;

141.  weist auf die Absicht der Kommission hin, den sozialen Besitzstand zu überarbeiten; fordert die Kommission auf, die Relevanz des Besitzstands vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen zu überprüfen und Möglichkeiten für eine Vereinfachung und eine Verringerung der Lasten durch die Zurückziehung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften, wo dies angemessen ist, zu ermitteln;

142.  erkennt den potenziellen Wert der breit gefassten Ziele der Jugendgarantie an, wenn es gilt, die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten darauf zu richten, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen werden müssen; betont jedoch im Zusammenhang mit dem Sonderbericht Nr. 3/2015 des Rechnungshofs, dass die Wirksamkeit der Ergebnisse des Programms bewertet werden muss, um mehr gezielte Strategien und Instrumente zu schaffen; betont, dass wesentliche zukünftige Aufstockungen der Mittelausstattung erst dann genehmigt werden sollten, wenn die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rechnungshofs für die Jugendgarantie berücksichtigt worden sind;

143.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass vorgeschlagene EU-Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang stehen; begrüßt die eingegangenen Verpflichtungen, die Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Gebäuden, zusammen mit wirksamen Durchsetzungs- und Beschwerdemechanismen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung künftiger Rechtsvorschriften, dort wo dies angebracht ist, etwa im Zusammenhang mit der Digitalen Agenda, zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit im IKT-Bereich ebenso von Belang ist wie in der physischen Umwelt;

Kultur- und Bildungspolitik

144.  begrüßt die Möglichkeit, die sich aus der Halbzeitüberprüfung des MFR ergibt, die Wirksamkeit und den Zusatznutzen von Programmen der EU in den Bereichen Kultur und Bildung im gegenwärtigen Finanzierungszeitraum zu bewerten und ihre effiziente Verwaltung sicherzustellen; fordert die Kommission insbesondere auf, den Zusatznutzen der Programme „Kreatives Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und der Agenda für bessere Rechtsetzung zu bewerten;

145.  begrüßt die Anwendung des REFIT-Programms der Kommission auf die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste; fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen aus dem REFIT-Prozess und die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger bei Überarbeitungen der Richtlinie anzuwenden; unterstreicht, dass fortgesetzte Investitionen in die kreative Szene und in den Zugang zu hochwertigen Inhalten für Verbraucher sichergestellt werden müssen, wobei der Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten ausgeweitet werden muss und die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Medienprodukte gefördert werden müssen;

146.  erinnert daran, dass der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) dazu dienen sollte, nationale Maßnahmen zu ergänzen und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Entwicklung von Bildungs- und Ausbildungssystemen zu unterstützen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf sicherzustellen, dass die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Regionen in diesem Bereich und in allen anderen Bereichen der Kultur- und Bildungspolitik vollständig respektiert wird und dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden; fordert die Kommission auf sicherzustellen, das Fachkreise und die einschlägigen Interessenträger, insbesondere Elternorganisationen, hinreichend in die Arbeit an ET 2020 eingebunden werden;

147.  unterstützt die Bemühungen der Kommission, die öffentliche Präsenz und Transparenz von Hochschulabschlüssen durch den Bologna-Prozess zu fördern; spricht sich dafür aus, den Nebenwirkungen des Bologna-Prozesses und der Mobilitätsprogramme größere Aufmerksamkeit zu widmen und den Bildungseinrichtungen bei der Aufstellung ihrer Lehrprogramme mehr Flexibilität einzuräumen; fordert, der Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Weiterbildung sowie der Herstellung von Verbindungen zu Unternehmen und Hochschuleinrichtungen stärkere Aufmerksamkeit zu widmen, um dafür zu sorgen, dass bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung von über 16-Jährigen EU-weit die Fähigkeiten vermittelt werden, die für Wachstum und Beschäftigung erforderlich sind;

148.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Europäischen Schulen die Bedenken des Rechnungshofs nicht berücksichtigt haben; begrüßt die Annahme der neuen Haushaltsordnung für die Europäischen Schulen im Jahre 2014 als ein Mittel, einige der angesprochenen Probleme anzugehen, und fordert die Kommission auf, 2017 eine rechtzeitige und umfassende Überprüfung der Leitung, Verwaltung und Organisation des Systems der Europäischen Schulen durchzuführen, da 60 % der Haushaltsmittel der europäischen Schulen aus dem Haushalt der EU stammen;

Institutionelle Fragen

149.  fordert die Kommission auf anzuerkennen, dass demokratisch gewählte regionale und lokale Regierungen und ihre repräsentativen Verbände in vollem Umfang Teil des EU-Rechtssetzungsprozesses sind, während dies für „Interessenträger“ und „Interessenvertreter“ nicht gilt; fordert insbesondere dazu auf, die Erstgenannten von den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister auszunehmen, was bereits für einzelne Regionen eingeführt wurde;

150.  fordert die Kommission auf, ein ordentliches Verfahren zur Änderung der Verträge gemäß Artikel 48 EUV einzuleiten, um die notwendigen Änderungen an Artikel 341 AEUV und am Protokoll Nr. 6 vorzuschlagen, durch die es dem Parlament ermöglicht wird, über die Festlegung seines Sitzes und seine interne Organisation zu entscheiden;

151.  fordert die Kommission auf, eine Änderung des Statuts des Gerichtshofs vorzuschlagen, mit der Folgendes festgelegt wird: „Jeder Richter, der an der Prüfung der Rechtssache durch eine Kammer oder die Große Kammer mitgewirkt hat, ist berechtigt, dem Urteil entweder eine Darlegung seiner zustimmenden oder abweichenden persönlichen Meinung oder die bloße Feststellung seines abweichenden Votums beizufügen“;

152.  fordert die Kommission auf, den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten und die bestehenden und zukünftigen Ausnahmeregelungen, Abweichungen und rechtlichen Garantien, die einigen Mitgliedstaaten in den Verträgen und den dazugehörigen Protokollen und Erklärungen gewährt wurden, zu respektieren;

153.  fordert die Kommission auf, den Bereich der Souveränität der Mitgliedsstaaten, einschließlich der Bereiche Grenzkontrollen, selektive Einwanderung, Sozialvorschriften und Sozialpolitik, Staatsbürgerschaftsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Wahlrecht und Kultur und Bildungspolitik sowie, auf allgemeinerer Ebene, den absoluten Vorrang ihrer Verfassungen zu respektieren;

154.  fordert die Kommission auf, klar und deutlich aufzuzeigen, dass sämtliche Initiativen, die sie gegen Mitgliedstaaten ergreift, wie das Verfahren zur Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit, auf einer soliden Rechtsgrundlage fußen und auf wohlbegründeten Tatsachen und einer verlässlichen Untersuchung der Lage beruhen;

155.  fordert die Kommission auf, der Achtung der Transparenz und der Gewaltenteilung konsequenter Aufmerksamkeit zu widmen, indem Sie die Bestimmungen des Artikels 290 AEUV strenger einhält, und fordert die Kommission daher auf, keine delegierten Rechtsakte zur Verabschiedung echter Rechtsakte zu nutzen, die im Rahmen des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden sollten;

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156.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.