Entschließungsantrag - B8-1052/2016Entschließungsantrag
B8-1052/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom

28.9.2016 - (2016/2891(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Karima Delli, Yannick Jadot, Ernest Maragall, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1051/2016

Verfahren : 2016/2891(RSP)
Werdegang im Plenum
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B8-1052/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom

(2016/2891(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 9, 151, 152, 153 Absatz 1 und 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Artikel 14, 27 und 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung 92/443/EWG des Rates vom 27. Juli 1992 zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Betriebserträgen (einschließlich Kapitalbeteiligung)[1],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen[2],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[3],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft[4],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2005 mit dem Titel „Umstrukturierung und Beschäftigung – Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union“ (COM(2005)0120) und die dazugehörige Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Dezember 2005[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2012 zu einem ressourcenschonenden Europa[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014‑2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2013 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[8],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2013 über einen Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen (COM(2013)0882),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 zu der Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit[9],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen[10],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bahnindustrie[11],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Caterpillar am 2. September 2016 angekündigt hat, seine belgische Zentrale in Gosselies im April 2017 zu schließen, was die Entlassung von mehr als 2 000 Arbeitnehmern nach sich zieht; in der Erwägung, dass die Dividenden der Anteilseigner des Unternehmens zwischen 2009 und 2015 um 50 % gestiegen und im gleichen Zeitraum 15 % der Arbeitsplätze abgebaut worden sind;

B.  in der Erwägung, dass Alstom am 7. September 2016 angekündigt hat, die Fertigung von Zügen in Frankreich von Belfort nach Reichshoffen zu verlagern, wodurch 400 Arbeitsplätze bedroht sind; in der Erwägung, dass Alstom im Mai 2016 eine Erklärung veröffentlicht hat, wonach der bereinigte Ertrag vor Zinsen und Steuern in dem Geschäftsjahr bis März um 23 % gestiegen ist;

C.  in der Erwägung, dass die Schließung großer Fertigungsstätten und Entlassungen häufig zahlreiche vor Ort ansässige Zulieferanten und KMU in Mitleidenschaft ziehen;

D.  in der Erwägung, dass der Anteil der direkten Beschäftigung in der Industrie in Europa von 20 % im Jahr 2000 auf 15,5 % im Jahr 2015 gefallen ist;

E.  in der Erwägung, dass die Arbeitsproduktivität in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich schneller gestiegen ist als die Ressourcenproduktivität, wobei die Arbeitskosten Schätzungen zufolge weniger als 20 % und die Kosten für Ressourcen 40 % der Produktionskosten ausmachen;

F.  in der Erwägung, dass der Anstieg der Arbeitsproduktivität in den letzten Jahrzehnten ausgeprägter war als der Lohnzuwachs in der EU insgesamt, wodurch die Löhne nicht in der Lage waren, das Mehr an produzierten Erzeugnissen aufzunehmen, weshalb die Produktion gedrosselt oder vollständig von Ausfuhren abhängig gemacht werden musste;

G.  in der Erwägung, dass mehrere Großunternehmen des produzierenden Gewerbes Strategien verfolgen, die auf kurzfristige finanzielle Erträge ausgerichtet sind, und in der Erwägung, dass der unaufhörliche Druck, eine höhere Kapitalrendite zu erzielen, zu Lasten von Innovation, Investitionen in FuE, Beschäftigung, Löhnen und Weiterbildung geht;

H.  in der Erwägung, dass die EU einen riesigen Außenhandelsüberschuss aufweist und deshalb ihre Binnennachfrage anpassen muss, damit es nicht zu einer externen Abhängigkeit kommt und ein Beitrag zu einem nachhaltigen und fairen Wachstum weltweit geleistet wird;

I.  in der Erwägung, dass die Abhängigkeit vom internationalen Handel einen Arbeitsplatzabbau in der Industrie mit sich gebracht hat, jedoch nicht zu einem gesunkenen Konsum von Gütern in der EU, sondern lediglich dazu geführt hat, dass mehr energieintensive Produkte eingeführt werden;

J.  in der Erwägung, dass die Länder mit den höchsten Innovationsraten auch die Länder sind, die über eine eindeutige Strategie für die Industrie verfügen; in der Erwägung, dass die Länder und Branchen mit der besten Ressourceneffizienz gleichzeitig am wettbewerbsfähigsten sind; in der Erwägung, dass in der EU nur relativ wenige Forschungsergebnisse als Produkte und Dienstleistungen praktisch angewandt werden;

K.  in der Erwägung, dass nur in der Energieeffizienzbranche und der Branche der erneuerbaren Energieträger bis 2020 5 Millionen direkte Arbeitsplätze und noch viel mehr indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden könnten;

L.  in der Erwägung, dass die europäische Eisenbahnzulieferindustrie, die mehrere Fertigungsbereiche und eine Vielzahl von KMU umfasst, 400 000 Arbeitnehmer beschäftigt, 2,7 % ihres Umsatzes jährlich in FuE investiert und 46 % des weltweiten Eisenbahnzuliefermarkts ausmacht; betont, dass in der Eisenbahnbranche insgesamt mehr als 1 Million Arbeitnehmer direkt und 1,2 Millionen Arbeitnehmer indirekt beschäftigt sind;

M.  in der Erwägung, dass sich die Interessenvertreter erst zu einem späten Zeitpunkt – meist im Zusammenhang mit geplanten Entlassungen – mit Umstrukturierungen befassen;

N.  in der Erwägung, dass sich bei Umstrukturierungen die größte Aufmerksamkeit auf die unmittelbaren und leicht erkennbaren Folgen für die Beschäftigung richtet, während die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und auf die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht angemessen berücksichtigt und angegangen werden;

O.  in der Erwägung, dass bei Umstrukturierungen, in deren Zusammenhang Entlassungen unvermeidlich sind, jüngere und ältere Arbeitnehmer häufiger von Entlassung betroffen sind als andere Altersgruppen, auch wenn dies gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften Altersdiskriminierung darstellt;

P.  in der Erwägung, dass die Unternehmen, die eine Umstrukturierung durchführen, sozial verantwortlich handeln sollten, wobei eine sozial und wirtschaftlich nachhaltige Umstrukturierung erfahrungsgemäß einen hinreichenden sozialen Dialog voraussetzt und – wie in der vorgenannten Entschließung des Parlaments vom 15. Januar 2013 deutlich gemacht – besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, die Arbeitnehmer zu unterrichten und anzuhören;

Q.  in der Erwägung, dass die Arbeitnehmer rechtzeitig auf den Übergang zu einer ressourcenschonenden, umweltfreundlichen Wirtschaft vorbereitet werden müssen, die ein riesiges Beschäftigungspotenzial birgt, aber zur Umstrukturierung nicht nachhaltiger Branchen und Unternehmen führen wird;

R.  in der Erwägung, dass Genossenschaften Umstrukturierungen sozial verträglich bewältigen, und in der Erwägung, dass sie aufgrund des besonderen genossenschaftlichen Verwaltungsmodells, das auf Gemeinschaftseigentum, demokratischer Teilhabe und Kontrolle durch die Mitglieder beruht, sowie aufgrund ihrer Möglichkeit, sich auf ihre eigenen Finanzmittel und Fördernetzwerke zu stützen, bei der Bewältigung von Umstrukturierungen auf lange Sicht und bei der Erschließung neuer Geschäftsbereiche flexibler und innovativer sind;

S.  in der Erwägung, dass die EU eine ehrgeizige, ökoeffiziente und grüne Industriestrategie benötigt, um die Produktionskapazität wieder aufzubauen und hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen;

T.  in der Erwägung, dass die grüne Wirtschaft zu den Bereichen zählt, in denen während der Rezession in Europa netto die meisten Arbeitsplätze geschaffen wurden, und in der Erwägung, dass Unternehmen, die eine langfristige Tätigkeit in der grünen Wirtschaft planen, Arbeitsplätze schaffen, die besser in der Lage sind, den derzeit in der globalisierten Wirtschaft auftretenden externen Einflüssen standzuhalten; in der Erwägung, dass das Potenzial für eine Erhöhung der Zahl der grünen Arbeitsplätze nicht erschlossen werden kann, da es an qualifizierten Arbeitskräften mangelt bzw. die falschen Qualifikationen vorhanden sind, was auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist, zu denen unter anderem Schwankungen der Bildungsinhalte mit Blick auf die Nachhaltigkeit, bekannte Mängel in bestimmten Wirtschaftszweigen und ein Mangel an Studierenden mit den erforderlichen MINT-Kompetenzen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und IT-Qualifikationen (Informationstechnologie) gehören;

Förderung der Realwirtschaft durch eine nachhaltige Reindustrialisierungspolitik

1.  fordert eine abgestimmte Wirtschaftspolitik, die auf höheren Sozialstandards und auf der Binnennachfrage als treibender Kraft beruht und bei der die Löhne in der gesamten EU genauso schnell steigen wie die Arbeitsproduktivität;

2.  bekräftigt seine Forderung nach einer gemeinsamen Reindustrialisierungspolitik in der EU, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und hochwertige Beschäftigung vereint und die Industrie in die Lage versetzt, den Übergang zur Nachhaltigkeit zu gestalten und die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen; hält es in Anbetracht der globalen Herausforderungen und des zunehmenden Globalisierungsdrucks auf mehrere europäische Industriebranchen für erforderlich, dass Energie- und Ressourceneffizienz das Fundament einer europäischen industriellen Neuausrichtung bilden, da die europäische Industrie nur dann ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in der Zukunft aufrechterhalten kann;

3.  fordert, dass diese Politik auf eindeutigen Zielvorgaben und Indikatoren wie zum Beispiel ehrgeizigen Energieeffizienz-, Ressourcen- und Klimazielen und auf einem auf Lebenszyklen und Kreislaufwirtschaft basierenden Ansatz beruht; betont, dass sie einen intelligenten Mix aus Maßnahmen sowohl für die Angebots- als auch für die Nachfrageseite umfassen sollte, die darauf abzielen, die Wirtschaft in der EU neu auszurichten, ihre Widerstandsfähigkeit zu verbessern und ihre Abhängigkeit von Ressourcen zu verringern; weist darauf hin, dass mit dieser Politik Investitionen in Kreativität, Kompetenzen, Innovation und nachhaltige Technologien gelenkt werden sollten und die Modernisierung der industriellen Basis Europas mit einer an Wertschöpfung orientierten Politik, die die wichtigsten Wirtschaftszweige und ihre regionalen und lokalen Akteure einbezieht, unterstützt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass mit einem Ansatz dieser Art kostenwirksame Vorteile für die europäische Industrie und für die gesamte europäische Wirtschaft erzielt werden könnten;

4.  ist der Ansicht, dass eine EU-Reindustrialisierungspolitik in erster Linie strategische Branchen in der EU umfassen, Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und soziale Innovation fördern sollte und im Wege von Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur (einschließlich Eisen- und Straßenbahn) und der intelligenten Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützt werden sollte, damit eine ausgeprägte Hebelwirkung zugunsten der Reindustrialisierung hervorgerufen wird; betont, dass eine solche Politik außerdem der Landwirtschaft und der Rohstoffbranche zugutekommen sollte; ist der Ansicht, dass die EU zu einem gemeinsamen Verständnis dafür, welche Sektoren sie als strategisch betrachtet, gelangen und deren Stabilität auf lange Sicht fördern muss;

5.  vertritt die Auffassung, dass Rechtsvorschriften ein Innovationsmotor sind und dass die Festsetzung hoher (Umwelt-)Standards in der EU die erforderlichen privaten Investitionen in FuE mobilisiert, die die europäischen Unternehmen in die Lage versetzen, hochwertige Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt anzubieten und auf den Weltmärkten zu bestehen; bedauert, dass – wie der Abgasskandal gezeigt hat – die EU derzeit offensichtlich ihre Führungsrolle bei der Festsetzung, Umsetzung und Durchsetzung hoher Umweltstandards einbüßt, und fordert, dass sie sich um die Wiedererlangung dieser Führungsrolle bemüht;

6.  ist der Ansicht, dass ein struktureller Wandel in den nationalen und internationalen Finanz- und Steuersystemen, der beispielsweise den Übergang von der Arbeits- zur Ressourcenbesteuerung, die Internalisierung externer Kosten, den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe und die Wiederherstellung eines funktionierenden EHS umfasst, eine Grundvoraussetzung für die Schaffung eines wirtschaftspolitischen Rahmens ist, in dem private und öffentliche Investitionen gefördert werden können und in dem eine nachhaltige Industriepolitik ihre Ziele verwirklichen kann;

7.  weist auf die Sparmaßnahmen hin, die die Möglichkeiten der Behörden, in Infrastrukturprojekte wie beispielsweise die öffentliche Mobilität zu investieren, erheblich geschmälert haben, wobei diese Projekte die Schaffung von dauerhaften und hochwertigen Arbeitsplätzen und die Neuausrichtung der Wirtschaft fördern würden;

8.  stellt fest, dass sich die langjährige massive Unterstützung der Banken- und Kapitalmärkte in der EU weder auf die Beschäftigung ausgewirkt noch die ökonomischen Aussichten verbessert hat; bedauert außerdem die enttäuschenden Ergebnisse des Juncker-Investitionsplans und weist auf die zahlreichen Erhebungen der Europäischen Zentralbank zur Kreditvergabe hin, aus denen hervorgeht, dass Unternehmen keine Finanzmittel benötigen, sondern Geschäfte tätigen wollen; ist der Ansicht, dass dies klare Anzeichen dafür sind, dass die politischen Entscheidungsträger einen Politikwechsel einleiten sollten, der darin besteht, dass abgestimmte haushaltspolitische Maßnahmen zur Belebung der Nachfrage ergriffen werden und die übermäßige Förderung der Angebotsseite eingestellt wird;

9.  bedauert die schrittweise Finanzialisierung der Realwirtschaft, die auf eine Unternehmenskultur zurückzuführen ist, die auf kurzfristige Finanzplanungen (nämlich die Wertschöpfung für die Anteilseigner) ausgelegt ist und sich nicht auf die Bewahrung einer innovativen Industrielandschaft konzentriert, die dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze bereithalten und der Gesellschaft auf lange Sicht von Nutzen sein kann; bedauert, dass diese Vorgehensweise den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe nach sich gezogen hat; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, mit dem Unternehmen, die gleichzeitig Massenentlassungen vornehmen und Gewinne erzielen, abgeschreckt und sanktioniert werden, indem beispielsweise ihr Zugriff auf Finanzmittel der EU eingeschränkt wird;

10.  bedauert, dass europa- und weltweit tätige Großunternehmen auf EU-Ebene nicht angemessen besteuert werden; ist der Ansicht, dass mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ‑vermeidung die Steuerlast von KMU vermindert werden könnte und die lokalen öffentlichen Kassen für zukunftsträchtige Investitionen gefüllt werden könnten; fordert die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als Eigenmittelressource für den Haushalt der EU;

Energie- und Nachhaltigkeitswende als wichtigste Antriebsfaktoren für die Reindustrialisierung

11.  fordert, dass öffentliche und private Finanzmittel sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten für einen umfassenden grünen Investitionsplan bereitgestellt werden, der in erster Linie auf die Energiewende, nachhaltige Mobilität und die Kreislaufwirtschaft abzielt und die früher getätigten Investitionen in Straßen ersetzt; ist der Ansicht, dass die Fonds der EU wie beispielsweise die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und die Fazilität „Connecting Europe“ eine gute Möglichkeit für die Finanzierung dieser Investitionen bieten; vertritt die Auffassung, dass die Leitlinien zu staatlichen Beihilfen besser auf die Ziele abgestimmt und für politische Maßnahmen eingesetzt werden sollten, die auf Innovation und eine bessere Nachhaltigkeit abzielen; fordert, dass die Kriterien für die Nachhaltigkeit sowie für Soziales und Beschäftigung bei der Verwendung der Finanzmittel der EU-Fonds und insbesondere des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Finanzierungsinstrumente viel stärker beachtet werden;

12.  fordert eine Agenda für intelligente Spezialisierung in der EU und eine vorrangige Förderung der FuE in den Bereichen, in denen die EU – wie zum Beispiel in der Ressourcen- und Energieeffizienz, den erneuerbaren Energieträgern, der Kreislaufwirtschaft, der nachhaltigen Landwirtschaft und einer hochwertigen medizinischen Versorgung – eine Führungsrolle übernehmen kann; fordert konkrete Instrumente, damit die EU und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen im Bereich FuE in diesen vorrangigen Wirtschaftszweigen bündeln und die Ergebnisse in der Wirtschaft vor Ort praktisch angewandt werden können; ist der Ansicht, dass weitere Synergien zwischen Horizont 2020 und den Initiativen für eine intelligente Spezialisierung gefördert werden sollten, damit die Ergebnisse von FuE besser in die Praxis umgesetzt werden können und die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen unterstützt werden kann; fordert mehr Unterstützung für Innovationscluster und Technologiezentren, da sie als Mittler zwischen der Forschung und der Industrie fungieren;

13.  vertritt die Auffassung, dass das öffentliche Beschaffungswesen und die Öko-Kennzeichnung eine wichtige Rolle für die Akzeptanz nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Innovationen und bei der Neuausrichtung der Wirtschaft spielen müssen; fordert, dass die EU-Richtlinien von 2014 über das öffentliche Beschaffungswesen rasch umgesetzt werden, und ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bemühungen aufeinander abzustimmen, damit die Vergabebehörden bei ihren Vergabeentscheidungen stets den Grundsatz des wirtschaftlich günstigsten Angebots beherzigen und dabei ihr Augenmerk in erster Linie auf die Lebenszykluskosten und auf umweltschonende und sozial nachhaltige Produkte richten, Lohndumping und der Ausbeutung von Arbeitnehmern (sowie dem unlauteren Wettbewerb) vorbeugen und einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschafsstrukturen leisten;

14.  weist auf die große Bedeutung und die besonderen Eigenschaften der Eisenbahnzulieferindustrie für das Wachstum der europäischen Industrie, für Arbeitsplätze und für Innovation hin, da sich diese Branche durch die Fertigung von Ausrüstungen mit einer Lebensdauer von bis zu 50 Jahren, eine ausgeprägte Kapitalintensität, eine große Abhängigkeit vom öffentlichen Beschaffungswesen und die Verpflichtung, höchste Sicherheitsstandards einzuhalten, auszeichnet; weist auf den wichtigen Beitrag des Schienenverkehrs für die Verwirklichung der Klimaziele und auf das Erfordernis hin, dass Europa in diesem Bereich seinen Technik- und Innovationsvorsprung behauptet; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihrer Ankündigung im Weißbuch Verkehr von 2011 nachzukommen und die Ziele mit Blick auf eine Verlagerung des Personen- und des Güterverkehrs auf die Schiene zu unterstützen, indem sie konkrete politische Maßnahmen ergreift und zusätzliche Bemühungen um die Förderung effizienter Technogien, der Interoperabilität, innovativer Mobilitätslösungen und der Beschaffung vor Ort unternimmt; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vermehrt für die Förderung von regionalen Investitionsprojekten in der Eisenbahnbranche und den Ausbau lokaler Verkehrsinfrastrukturen wie beispielsweise von Straßenbahnen eingesetzt werden, mit denen dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden;

15.  weist auf das riesige Potenzial für die Schaffung von (hochwertigen) Arbeitsplätzen und die Kostenvorteile hin, die voraussichtlich mit einer besseren Energieeffizienz einhergehen werden; betont, dass Initiativen in allen Wirtschaftszweigen deshalb von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung wie etwa der Einführung von Zielvorgaben, Normen und Leistungsvergleichsmechanismen flankiert werden müssen; stellt fest, dass insbesondere die Verkehrs- und die Baubranche aktiv Energiesparmaßnahmen umsetzen und eine Diversifizierung hin zu nachhaltigen, umweltschonenden und sicheren Energieträgern einleiten müssen; betont, dass die Industriepolitik einen Beitrag zur Schaffung von Marktbedingungen leisten sollte, mit denen vermehrtes Energiesparen und Investitionen in die Energieeffizienz gefördert werden, sodass ein breites Spektrum an erneuerbaren Energieträgern genutzt wird und führende Technologien für eine auf Energiespeicherung beruhende Mobilität (insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln) zum Einsatz kommen;

Anpassung der Handelspolitik an die Ziele für Reindustrialisierung und Wandel

16.  betont, dass mit der Handels- und Investitionspolitik das Ziel verfolgt werden sollte, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur Förderung hoher Sozial- und Umweltstandards in Industrie und produzierendem Gewerbe zu leisten; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Standards in Handelsabkommen verankert werden;

17.  ist der Auffassung, dass die EU derzeit keine solche Politik verfolgt, und warnt vor einem noch stärkeren Wettbewerbsdruck, der entstehen würde, wenn Handelsabkommen wie das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) oder die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) umgesetzt würden, die den Verlust von schätzungsweise 200 000 bzw. 600 000 Arbeitsplätzen – in erster Linie in der verarbeitenden Industrie – in Europa nach sich ziehen, die derzeitigen Tendenzen zur Entindustrialisierung verstärken und außerdem die weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz unterlaufen würden (Anstieg der CO2-Emissionen aus der Beförderung von Gütern bis 2050 um 290 %);

18.  hält es für geboten, dass dafür gesorgt wird, dass mit der EU-Handelspolitik keine wettbewerbswidrigen Praktiken wie zum Beispiel Sozial- und Umweltdumping und insbesondere das Dumping von billigen Produkten gefördert werden, die europäische Standards gefährden und die in Europa angesiedelte Industrie in Mitleidenschaft ziehen; fordert die EU auf, umgehend die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit sie sich vor unlauteren Handelspraktiken schützen kann, und ihre handelspolitischen Schutzinstrumente erheblich zu stärken, indem sie deren Reaktivität und Wirksamkeit verbessert; ist in diesem Zusammenhang besorgt über die Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus für China; fordert die Kommission auf, Grenzausgleichsmechanismen einzuführen, und verlangt, dass Zolltarife als Instrument dafür angesehen werden, Umweltdumping, die Ausbeutung von Arbeitnehmern und den unlauteren Wettbewerb abzuwenden;

19.  betont, dass die EU zwar in vielen Wirtschaftszweigen Wettbewerbern aus Drittstaaten weitgehend offensteht, Drittstaaten jedoch mehrere Schranken errichtet haben, mit denen europäische Unternehmen diskriminiert werden; betont, dass Wettbewerber aus Drittländern, insbesondere aus China, rasch und aggressiv nach Europa und in andere Regionen der Welt expandieren und dabei häufig in den Genuss umfassender politischer und finanzieller Unterstützung ihres Herkunftslandes (z. B. großzügiger Exportkredite, die nicht den OECD-Vorschriften entsprechen) kommen; unterstreicht, dass diese Vorgehensweisen unlauteren Wettbewerb darstellen und Arbeitsplätze in Europa gefährden können; betont, dass im weltweiten Wettbewerb deshalb für gleiche Ausgangsbedingungen beim gegenseitigen Marktzugang gesorgt werden muss, um das Risiko des Verlusts von Arbeitsplätzen abzuwenden und das Know-how in der Industrie in Europa zu bewahren; ersucht die Kommission, der Frage nachzugehen, ob die derzeitig gültigen EU-Wettbewerbsregeln an die Lage auf dem Weltmarkt angepasst werden sollten;

20.  fordert die Kommission auf, die in EU-Mitgliedstaaten getätigten außereuropäischen Investitionen (wie zum Beispiel in der Eisenbahnbranche) besser zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge – beispielsweise die Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote und unlauteren Wettbewerb – eingehalten werden;

Sozial verträgliche Umstrukturierung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in zukunftsweisenden Branchen

21.  bedauert die Schließungen bei Caterpillar und Alstom, von denen Tausende Arbeitnehmer und ihre Familien betroffen sein werden und die unverhältnismäßig große Auswirkungen auf die lokale und regionale Wirtschaft mit bedeutenden Spillover-Effekten haben werden; verurteilt solche Massenentlassungen aus rein wirtschaftlichen und gewinnorientierten Gründen;

22.  ist der Ansicht, dass Vorsorgemaßnahmen mit Blick auf die Lage bei Caterpillar und Alstom und die voraussichtlich geänderten Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – insbesondere dann, wenn diese gefährdet sind – geplant, gefördert und gestärkt werden müssen;

23.  stellt fest, dass Umstrukturierungen aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen Auswirkungen über das Umfeld eines einzelnen Unternehmens hinaus haben, weshalb es immer dringlicher wird, multilaterale Foren für den Austausch über soziale Fragen einzusetzen;

24.  betont, dass eine gute Umstrukturierung so früh wie möglich – sobald die Notwendigkeit einer Umstrukturierung in Betracht gezogen wird – vorbereitet werden muss, damit die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und territorialen Auswirkungen abgewendet oder auf ein Mindestmaß reduziert werden können;

25.  weist darauf hin, dass allgemein anerkannt ist, dass jede Umstrukturierung den Betroffenen erklärt und begründet werden muss, was auch für die Wahl der zur Verwirklichung der Ziele vorgesehenen Maßnahmen und alternative Optionen gilt;

26.  bekräftigt, dass ein auf gegenseitiges Vertrauen und geteilte Verantwortung gestützter, robuster und umfassender sozialer Dialog auf allen Ebenen das beste Instrument dafür ist, bei der Planung, Vorbeugung und Bewältigung der Umstrukturierungsprozesse nach einvernehmlichen Lösungen und gemeinsamen Zielsetzungen zu suchen; hält den sozialen Dialog auf EU-Ebene für unabdingbar, damit die Interessen der europäischen produzierenden Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer gewahrt werden;

27.  unterstreicht, dass bei Umstrukturierungen die Interessen der Arbeitnehmer mit Blick auf die soziale Sicherheit, hochwertige Beschäftigung sowie die Gesundheits- und Arbeitsbedingungen geschützt werden müssen;

28.  bekräftigt, dass es ernsthafter Anhörungen aller betroffenen Interessenträger bedarf, und fordert, dass Umstrukturierungen stets eine angemessene und frühzeitig eingeleitete Vorbereitungsphase vorausgeht, in die die Arbeitnehmervertreter auf allen Ebenen umfassend und in geeigneter Weise eingebunden werden, damit die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und lokalen Auswirkungen der Umstrukturierung abgewendet oder gemildert werden;

29.  ist der Ansicht, dass bei jeder Umstrukturierung vorrangig deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatzabbau geprüft werden sollten und dass mit dieser Prüfung ein klares und eindeutiges Bekenntnis des Unternehmens zu Beschäftigung einhergehen sollte; fordert die Unternehmen mit Nachdruck auf, alle infrage kommenden Alternativen zu Entlassungen in Betracht zu ziehen und mit internen und externen Akteuren in einen Dialog einzutreten und so zu versuchen, unter Einbeziehung dieser Akteure Lösungswege für die etwaigen Entlassungen zu finden;

30.  fordert in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen überarbeitet wird, damit Zulieferanten in die Informations- und Anhörungsverfahren aufgenommen werden und damit dafür Sorge getragen wird, dass – falls angezeigt – Unternehmen, die Gewinne machen und gleichzeitig Massenentlassungen vornehmen, finanziell zur Verantwortung gezogen werden, sodass die Spillover-Effekte in ihrem Umfeld abgemildert werden;

31.  unterstreicht, dass Arbeitgeber bei Entlassungen die Vorschriften über die Diskriminierungsfreiheit – insbesondere mit Blick auf die Altersdiskriminierung – einhalten müssen, wenn sie entscheiden, wer entlassen werden soll, und den betroffenen Arbeitnehmern Hilfe anbieten sowie Maßnahmen ergreifen müssen, die auf eine Verbesserung der Vermittelbarkeit dieser Arbeitnehmer abzielen und ihnen dabei helfen, mit einem hochwertigen Arbeitsplatz rasch wieder im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen;

32.  ist der Ansicht, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) – unbeschadet jeglicher sich aus Unionsrecht oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ergebenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten oder Arbeitgeber – zur finanziellen Unterstützung für die rasche Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in hochwertige Beschäftigungsverhältnisse herangezogen werden kann;

33.  fordert, dass ein neues Modell für die Arbeitsorganisation ausgearbeitet wird, bei dem Arbeit und Einkommen aufgeteilt werden;

34.  fordert die Kommission auf, ihre Zusage aus dem Jahr 2013 einzuhalten und noch in diesem Jahr einen umfassenden Bericht über die Anwendung des Qualitätsrahmens vorzulegen; erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Kommission, zunächst die Sozialpartner anzuhören und dann einen Vorschlag für einen Rechtsakt über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern und die Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungen vorzulegen;

35.  hält es für geboten, den Zugang zu Ausbildung, lebenslangem Lernen und zu zukunftsorientierter Berufs- und Hochschulausbildung auszuweiten und zu verbessern und besonderes Augenmerk auf die MINT-Fächer, auf Unterstützungsmaßnahmen für das Unternehmertum und auf ein angemessenes soziales Sicherheitsnetz in Verbindung mit einer Politik der zweiten Chance zu richten; betont, dass die Demokratisierung am Arbeitsplatz ausgeweitet werden muss und dass Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Weiterbildung haben sollten;

36.  stellt fest, dass dem Übergang zu einer grünen Wirtschaft erhebliches Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die nicht verlagert werden können, und in Bereichen, die nicht ins Ausland verlegt werden können, innewohnt; stellt fest, dass deutliche Anzeichen dafür vorliegen, dass sich der grüne Wandel insgesamt positiv auf die Beschäftigung auswirken wird, da nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten wie zum Beispiel Energiesparen arbeitskräfteintensiver sind als die Tätigkeiten, die sie ersetzen, und das Potenzial bergen könnten, Regionen dabei zu helfen, vermehrt autark zu werden;

37.  ist der Ansicht, dass das Netto-Arbeitskräftepotenzial der grünen Wirtschaft nur dann auf ein Höchstmaß gesteigert werden kann, wenn den Arbeitskräften in der EU die Gelegenheit geboten wird, die neuen, für die Kreislaufwirtschaft benötigten Kompetenzen zu erwerben und den Übergang zu nachhaltigeren Fertigungsverfahren und Produkten zu bewältigen; fordert eine europäische Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung, mit der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und die Sozialpartner dabei unterstützt werden, den Kompetenzbedarf für die ökologische Nachhaltigkeit gemeinsam zu ermitteln;

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gründung und den Ausbau von Unternehmen in Genossenschaftsform zu fördern, da sich diese während der Krise als widerstandsfähiger und weniger anfällig für den Verlust von Arbeitsplätzen als „normale“ Unternehmen erwiesen haben, und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, die nicht verlagert werden; fordert die EIB und die Kommission auf, das Parlament über die konkreten Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten, die bisher ergriffen wurden, um Genossenschaften und sozialen Unternehmen die Kapitalaufnahme zu erleichtern;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter anderem im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen hochwertige Investitionen zu fördern, die einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen – z. B. nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze, die Gleichstellung der Geschlechter, hochwertige Bildung und Innovation – mit sich bringen, sodass der Wandel hin zu einer grünen Wirtschaft gefördert und Energiearmut bekämpft wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in erster Linie in den Bereichen zu tätigen, die sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken, damit dauerhafte hochwertige Arbeitsplätze mit uneingeschränktem sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz entstehen;

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40.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.