ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom
28.9.2016 - (2016/2891(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Patrick Le Hyaric, Neoklis Sylikiotis, Paloma López Bermejo, Thomas Händel, Tania González Peñas, Lynn Boylan, Sofia Sakorafa, Eleonora Forenza, Marisa Matias, Josu Juaristi Abaunz, Jean-Luc Mélenchon, Xabier Benito Ziluaga, Younous Omarjee, Lola Sánchez Caldentey, Martina Anderson, Estefanía Torres Martínez, Matt Carthy, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat, Liadh Ní Riada, Javier Couso Permuy, Gabriele Zimmer, Merja Kyllönen, Stelios Kouloglou, Ángela Vallina, Takis Hadjigeorgiou im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B8-1053/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2016 zu Sozialdumping in der Europäischen Union[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[3],
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, insbesondere Artikel 22 und 23 betreffend die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und das Recht auf Arbeit,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV über Solidarität,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 6 und Artikel 147,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union beinhaltet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sicherzustellen, insbesondere auf Artikel 173,
– gestützt auf Artikel 174 AEUV zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, insbesondere in den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2014 zu dem Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa[4],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stahlindustrie und zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schließung von Unternehmen in der EU,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 zu regionalen Strategien für Industriegebiete in der Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf die Empfehlungen der hochrangigen Gesprächsrunde vom 12. Februar 2013 zu der Zukunft der europäischen Stahlindustrie,
– unter Hinweis auf die Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ am 18./19. Februar 2013, auf der die Kommission dringend aufgefordert wurde, einen Aktionsplan vorzulegen,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung der von Caterpillar in Belgien angekündigten Schließung, in deren Folge über 2 000 Menschen ihre Arbeit verlieren, und der dabei bekundeten Absicht, die Aktivitäten des Standorts nach Frankreich und in weitere Betriebe außerhalb Europas zu verlagern; in der Erwägung, dass diese Bekanntmachung mit dem im September 2015 angekündigten globalen Umstrukturierungs- und Kostensenkungsplan zusammenhängt, wodurch auch für die zahlreichen Unterauftragnehmer des Unternehmens Kollateralschäden entstehen könnten, der Gesamtverlust an Arbeitsplätzen sich auf über 5 000 Stellen erhöhen könnte und das Unternehmen in den nächsten Jahren etwa 10 000 Arbeitsplätze weltweit streichen könnte;
B. in der Erwägung, dass Caterpillar erklärt hat, als Teil der Umstrukturierung seines Unternehmens in Nordirland auch die Schließung seines dortigen Werkes in Erwägung zu ziehen, wodurch bis zu 250 Arbeitsplätze verlorengehen könnten;
C. in der Erwägung, dass Caterpillar mit Umsatzerlösen in Höhe von 47,011 Mrd. USD 2015 der weltweit führende Hersteller von Bau- und Bergbauausrüstung, Diesel- und Erdgasmotoren, industriellen Gasturbinen und dieselelektrischen Lokomotiven ist; in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss des Senates der Vereinigten Staaten 2014 formell darauf hingewiesen hat, dass Caterpillar die Zahlung von Steuern umging, indem es seit 1999 Profite in seine Schweizer Tochtergesellschaften verlagerte;
D. in der Erwägung, dass der französische Konzern Alstom seine Absicht bekanntgegeben hat, die Zugproduktion in Belfort bis 2018 einzustellen und diese Tätigkeiten an einen anderen Standort in Reichshoffen zu verlagern, wodurch 500 Personen ihren Arbeitsplatz verlieren, da es angesichts der derzeitigen Auftragslage für Lokomotiven für Güter- und Hochgeschwindigkeitszüge, die in Belfort hergestellt werden, nicht gerechtfertigt ist, das Werk in Betrieb zu halten;
E. in der Erwägung, dass Alstom in den letzten zehn Jahren über 6 Mrd. EUR Gewinne verzeichnet hat und dass die derzeitigen Schwierigkeiten des Unternehmens seit dessen Privatisierung unter anderem auf einen Mangel an Investitionen vonseiten unverantwortlicher Anteilseigner zurückzuführen sind;
F. in der Erwägung, dass Alstom durch den 2014 erfolgten Verkauf seiner Abteilung Energie an das US-Unternehmen General Electric geschwächt wurde, und in der Erwägung, dass das Unternehmen zu einem Großteil dem seit zehn Jahren zu beobachtenden Unvermögen der EU, die Industrie zu schützen, zum Opfer fiel, wenn das Unternehmen um des freien Wettbewerbs willen nicht sogar direkt zerschlagen wurde, wie dies auch von der Kommission durch die Vereitlung verschiedener Rettungspläne für Alstom in Kauf genommen wurde;
G. in der Erwägung, dass es sich bei dem Eisenbahnbausektor um einen strategischen Faktor bei der ökologischen Entwicklung des Verkehrs handelt, die in Europa notwendig und mit der Liberalisierung des Schienenverkehrs unvereinbar ist, welche von der Kommission im Zuge von vier aufeinanderfolgenden Richtlinien zur Öffnung des Marktes im Eisenbahnsektor vorangetrieben wurde;
H. in der Erwägung, dass die europäische Industrie im europäischen Integrationsprozess eine historisch bedeutende Rolle gespielt hat;
I. in der Erwägung, dass die Stahlindustrie für Wachstum und Wohlstand in Europa wesentlich ist, die derzeitige Nachfrage jedoch beträchtlich zurückgegangen ist, was fortwährende Verluste in Bezug auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit verursacht und nichts Gutes für den erforderlichen Aufschwung der europäischen Wirtschaft verheißt;
J. in der Erwägung, dass eine zu starke Konzentration der auf hohen Mehrwert ausgerichteten Industrien, so auch der Industrie der unedlen Metalle, in einigen wenigen Regionen vermieden werden sollte, um den Zusammenhalt innerhalb der europäischen Wirtschaft sicherzustellen;
K. in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in dieser Branche für die europäische Industrie von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Betriebsschließungen oftmals zu einem unwiederbringlichen Verlust von Technologie und Know-how sowie zu einer Dequalifizierung unter den Industriearbeitern führen;
L. in der Erwägung, dass die Sparmaßnahmen tiefgreifende soziale Probleme für die betroffenen Arbeitnehmer und Regionen verursacht haben; in der Erwägung, dass die hohen Arbeitslosenquoten in der EU mit der schrumpfenden Produktionsbasis in Industrie und Fertigung zusammenhängen;
M. in der Erwägung, dass Standortverlagerungen innerhalb der EU eine soziale Abwärtsspirale begünstigen und mit einer wirksamen und einheitlichen Industriepolitik, Kohäsion und Entwicklung unvereinbar sind;
N. in der Erwägung, dass Unternehmen, die umstrukturieren, dafür verantwortlich sind, den sozialen Dialog in den Mittelpunkt der Umstrukturierungsverfahren zu stellen, und sozial verantwortlich handeln sollten, weil eine sozial und wirtschaftlich nachhaltige Umstrukturierung erfahrungsgemäß nicht ohne einen ausreichenden sozialen Dialog möglich ist, wobei besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, die Arbeitnehmer zu unterrichten und anzuhören;
O. in der Erwägung, dass unterschiedliche Insolvenzregelungen in den EU-Mitgliedstaaten zu Schlupflöchern führen, die von multinationalen Unternehmen genutzt werden, um ihre Verluste bei einer Umstrukturierung zu minimieren, die gesellschaftlichen Kosten ihrer Standortverlagerungsentscheidungen jedoch dadurch zu maximieren, dass sie Vermögenswerte von einem Land in ein anderes übertragen;
P. in der Erwägung, dass die Sanierung und Selbstverwaltung von Unternehmen durch Arbeitnehmer eine gängige Lösung für Insolvenzverfahren ist, wodurch der Grad der Aktivitäten und Arbeitsplätze aufrechterhalten und somit veranschaulicht wird, dass es sich dabei um eine wirkliche Alternative zur Erhaltung hochwertiger Arbeitsplätze in der EU handelt;
1. bekundet seine nachhaltige Solidarität mit den Arbeitnehmern, ihren Familien und den unmittelbar Betroffenen und fordert, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitnehmer und ihre Familien zu unterstützen, indem ihnen geholfen wird, ihre Arbeitsplätze zu behalten oder neue zu finden, sowie um die Wirtschaft vor Ort und die Regionen zu unterstützen, diese schwierige wirtschaftliche und soziale Lage zu bewältigen;
2. verurteilt diese nicht hinnehmbaren Schließungen, die Umstrukturierungspläne und die von den multinationalen Unternehmen gefassten strategischen Wirtschaftsbeschlüsse aufs Schärfste, in deren Zuge Tausende von Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz verlieren;
3. verurteilt den Abbau der Maßnahmen zugunsten der europäischen Industrie und fordert die Einführung alternativer Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Arbeitnehmer, mit denen ein europäisches Ziel der Reindustrialisierung und der Energiewende einhergeht;
4. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, entweder durch Rechtsvorschriften oder durch Tarifverträge für eine angemessene soziale Absicherung, geeignete Arbeitsbedingungen und menschenwürdige Löhne sowie für effektiven Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen zu sorgen;
5. verurteilt die Tatsache, dass es keine echte EU-Industriepolitik gibt, durch die die EU-Arbeitnehmer vor spekulativen Entscheidungen multinationaler Unternehmen geschützt werden könnten; fordert die Schaffung einer Industriepolitik, in deren Rahmen eine staatliche Beteiligung an und auch eine Verstaatlichung von strategisch wichtigen Industrien möglich ist, um Kernbereiche bei der Produktion sowie Arbeitsplätze zu erhalten;
6. hebt die Bedeutung der Fertigkeiten und Qualifikationen der Arbeitnehmer hervor, sowohl was die Energiewirtschaft als auch die Eisenbahnindustrie betrifft; fordert eine aktive Beschäftigungs- und Industriepolitik, mit der sichergestellt wird, dass dieses Wissen weiterentwickelt und als wichtiges Gut der europäischen Industrie der unedlen Metalle anerkannt wird; fordert, dass bei der Beurteilung der Rentabilität der Produktion bestimmter Anlagen auch die Erhaltung von industriellem Know-how und qualifizierten Arbeitskräften berücksichtigt wird;
7. fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen für Insolvenzverfahren vorzulegen, bei dem nicht nur Gläubiger, sondern auch Arbeitnehmer in den Mittelpunkt des Verfahrens gestellt werden und der Schwerpunkt darauf liegt, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten; fordert zu diesem Zweck, Instrumente wie Übernahmen durch Mitarbeiter oder Selbstverwaltung durch Arbeitnehmer zu erleichtern, damit Fabriken trotz der Insolvenz ihrer Eigentümer in Betrieb bleiben;
8. fordert eine Überarbeitung der Wettbewerbspolitik und der Vorschriften für staatliche Beihilfen, um öffentliche Interventionen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des sozialen und regionalen Zusammenhalts, der Verbesserung der Arbeits- und Umweltnormen und der Berücksichtigung von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit zu erleichtern;
9. fordert, dass ein Moratorium für die Liberalisierung des Schienenverkehrs verhängt und eine unabhängige Folgenabschätzung der vorherigen Phasen der Liberalisierung durchgeführt wird, in die Vertreter der Arbeitnehmer und Nutzer der Branche miteinbezogen werden;
10. verurteilt die Gewinne des Caterpillar-Konzerns, die an Anteilseigner ausgezahlten Dividenden und die an Banken und Gläubiger gezahlten Zinsen sowie die in Europa verfolgte Sparpolitik, durch die die Nachfrage für private und öffentliche Unternehmen verringert wird;
11. verurteilt, dass multinationale Unternehmen ohne wirksame länderspezifische Berichterstattung Gewinne in ein anderes Land übertragen können, während sie zugleich Verluste geltend machen oder sogar Insolvenz anmelden; fordert eine Ausweitung der Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung auf alle Verwaltungen, nicht nur auf EU-Länder und nicht kooperierende Staaten und Gebiete, sowie verschärfte Informationspflichten für Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat Fabriken schließen oder Insolvenz anmelden;
12. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sämtliche Ressourcen wieder einzuziehen, die Unternehmen als Unterstützung in Form von Beihilfen, Steuervergünstigungen, geringeren Bodenpreisen usw. zuteilgeworden sind, sollten diese beschließen, ihre Produktionsstätten zu verlagern oder zu schließen;
13. weist erneut darauf hin, dass über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gewährte potenzielle Beihilfen nicht verwendet werden dürfen, um das Verlassen eines Standorts zu unterstützen, und fordert nachdrücklich, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung verwendet wird, um Arbeiternehmer dabei zu unterstützen, ihr Unternehmen zu sanieren, damit Arbeitsplätze erhalten werden;
14. fordert sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass angemessene Finanzmittel für Fortbildungs- und Sanierungsmaßnahmen bereitstehen, damit kritische Übergangsperioden in der europäischen Industrie abgefedert werden;
15. fordert eine andere europäische Politik, die nicht auf Sozial- und Steuerdumping basiert, und fordert die Kommission eindringlich auf, gegen das Sozialdumping vorzugehen, das aus der Verlagerung in Drittstaaten herrührt, und zwar auch durch eine Überarbeitung der Wettbewerbsregeln, um sowohl Verlagerungen als auch einer Verschlimmerung der Krisenauswirkungen entgegenzuwirken;
16. betont, dass eine Verengung der Nachfrage nicht zu unlauterem Wettbewerb um Arbeitsplätze zwischen den Mitgliedstaaten führen darf; fordert daher eine Lösung, in deren Zuge hochwertige Arbeitsplätze und die Industrietätigkeit in den Regionen Europas erhalten bzw. geschaffen werden;
17. fordert sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten auf:
• Wege zu finden, diese Arbeitsplätze zu erhalten, indem die Produktion auf verschiedene Fabriken aufgeteilt wird und die Dividenden der Anteilseigner begrenzt werden;
• bei Finanztransfers von europäischen Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in den Vereinigten Staaten oder in Steueroasen für Transparenz zu sorgen;
• Sanktionen gegen das multinationale Unternehmen Caterpillar zu verhängen, sollte es auf seinen Umstrukturierungsplan bestehen;
18. betont, dass die EU-Normen der sozialen Verantwortung von Unternehmen nicht umgesetzt werden können, wenn ein Unternehmen seine Produktion verlagert, ohne die sozialen Folgen seiner Wirtschaftsbeschlüsse zu bedenken; fordert, dass verbindliche Instrumente eingeführt werden, um Unternehmen dazu zu zwingen, die sozialen Kosten ihrer Standortverlagerungsentscheidungen zu internalisieren;
19. fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ein Abkommen im Zusammenhang mit dem verbindlichen Vertrag der Vereinten Nationen über transnationale Unternehmen auf den Weg zu bringen, das derzeit im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen erörtert wird, um von transnationalen Unternehmen begangenen Missbräuchen in geeigneter Weise zu begegnen; fordert in diesem Zusammenhang, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Geltungsbereich dieses Abkommens aufgenommen werden;
20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0346.
- [2] ABl. C 289 vom 9.8.2016, S. 19.
- [3] ABl. C 440 vom 30.12.2015, S. 23.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0069.
- [5] ABl. C 55 vom 12.2.2016, S. 6.