Entschließungsantrag - B8-1089/2016Entschließungsantrag
B8-1089/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien

4.10.2016 - (2016/2894(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Manfred Weber im Namen der PPE-Fraktion
Gianni Pittella im Namen der S&D-Fraktion
Syed Kamall im Namen der ECR-Fraktion
Guy Verhofstadt im Namen der ALDE-Fraktion
Rebecca Harms im Namen der Verts/ALE-Fraktion
David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2016/2894(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1089/2016
Eingereichte Texte :
B8-1089/2016
Angenommene Texte :

B8-1089/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien

(2016/2894(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Kriegshandlungen in Syrien und insbesondere in Aleppo eskaliert sind und dass Aleppo schweren Luftangriffen einschließlich der Bombardierung medizinischer Einrichtungen ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass sich die Lage trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um einen Waffenstillstand rasch dramatisch verschlechtert hat;

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union einen großen Teil der humanitären Hilfe für die Menschen leistet, die vor der nie dagewesenen Gewalt und Zerstörung in Syrien fliehen; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass sich die internationale Gemeinschaft nicht einig ist, es deutlich schwieriger macht, den Krieg in Syrien auf dem Verhandlungsweg zu beenden;

C.  in der Erwägung, dass die EU ihre Anstrengungen fortsetzen und in Gestalt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission als Gemeinschaft auftreten und eine größere Rolle in den Vermittlungsbemühungen um ein Friedensabkommen für Syrien spielen sollte;

1.  verurteilt auf Schärfste sämtliche Angriffe gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur, die Fortsetzung der Belagerungen in Syrien und den Umstand, dass die humanitäre Hilfe die notleidenden Syrer nicht erreicht; bekundet seine tiefe Besorgnis über das menschliche Leid in den besetzten Vierteln von Aleppo und in anderen Gegenden Syriens, von dem auch zahlreiche Frauen und Kinder betroffen sind, die keinen Zugang zu grundlegenden Gütern des täglichen Bedarfs haben und dringend Lebensmittel, sauberes Wasser und medizinische Versorgung benötigen;

2.  bedauert zutiefst und verurteilt bedingungslos die vor kurzem erfolgten Angriffe auf einen Hilfskonvoi mit dringend benötigten Gütern und auf ein Lager des Roten Halbmonds bei Aleppo, da es sich um schwerwiegende und alarmierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und möglicherweise um Kriegsverbrechen handelt; bezeugt seine Achtung vor den humanitären Helfern, die bei ihren Bemühungen, den Menschen in Aleppo und anderen Gegenden Syriens zur Seite zu stehen, zu Tode gekommen sind, und spricht den Familien und den Freunden der Opfer sein aufrichtiges Beileid aus; fordert, dass die für Kriegsverbrechen und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortlichen Konsequenzen tragen und zur Rechenschaft gezogen werden;

3.  fordert alle Konfliktparteien und insbesondere Russland und das Assad-Regime auf, sämtliche Angriffe auf Zivilisten und die zivile Infrastruktur – darunter auch Anlagen zur Wasser- und Stromversorgung – einzustellen, unverzüglich verlässliche Maßnahmen zur Einstellung der Kampfhandlungen zu ergreifen, alle Belagerungen aufzuheben und Hilfsorganisationen einen schnellen, sicheren und ungehinderten Zugang zu sämtlichen Notleidenden zu gewähren;

4.  begrüßt die Initiative der EU für humanitäre Nothilfe für Aleppo, mit der Finanzmittel für dringende humanitäre Maßnahmen freigegeben werden und die darauf abzielt, Verwundete und Kranke – insbesondere Frauen, Kinder und ältere Menschen – aus dem Ostteil Aleppos zu evakuieren; fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, unverzüglich die erforderlichen Genehmigungen für humanitäre Hilfslieferungen und medizinisch bedingte Evakuierungen auszustellen;

5.  fordert alle Mitglieder der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien auf, die Verhandlungen über die Schaffung einer stabilen Waffenruhe wiederaufzunehmen und sich stärker um eine dauerhafte politische Lösung für Syrien zu bemühen; unterstützt uneingeschränkt die diesbezüglichen Bemühungen des UN-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura;

6.  fordert die HR/VP auf, ihre Bemühungen um eine gemeinsame Syrienstrategie der EU mit dem Ziel einer politischen Lösung in Syrien zu verstärken und Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente in diese Strategie aufzunehmen, damit die in der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien erzielten Vereinbarungen und abgegebenen Zusagen konsequenter eingehalten werden;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU, den Vereinten Nationen, den Mitgliedern der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.