Entschließungsantrag - B8-1090/2016Entschließungsantrag
B8-1090/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien

4.10.2016 - (2016/2894(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2016/2894(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1090/2016
Eingereichte Texte :
B8-1090/2016
Angenommene Texte :

B8-1090/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien

(2016/2894(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Syrien und zur IS-Offensive und insbesondere auf seine Entschließungen vom 11. Juni 2015[1], 30. April 2015[2], 12. Februar 2015[3] und 18. September 2014[4],

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf das Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das dazugehörige Protokoll von 1967,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  verurteilt jegliche Verbrechen gegen die syrische Zivilbevölkerung aufs Schärfste; verurteilt mit größtem Nachdruck die systematische Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Zusammenhang mit den terroristischen Handlungen des sogenannten „Islamischen Staates“ und anderer radikaler bewaffneter Gruppierungen gegen die syrische Bevölkerung, die möglicherweise Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen;

2.  fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, umgehend sämtliche Angriffe auf Zivilisten und auf die zivile Infrastruktur – darunter auch Anlagen zur Wasser- und Stromversorgung – einzustellen, alle Belagerungen aufzuheben und internationalen Hilfskräften einen ungehinderten und sicheren Zugang zu gewähren; unterstützt uneingeschränkt die Forderungen des UN-Sondergesandten nach einer Einstellung der Kampfhandlungen und dem Schutz von Zivilisten und der zivilen Infrastruktur sowie nach bedingungslosen wöchentlichen Kampfpausen von jeweils 48 Stunden Dauer, damit zumindest die Vereinten Nationen und ihre Partner zu humanitären Zwecken Zugang nach Aleppo erhalten und Verletzte und Kranke evakuiert werden können;

3.  fordert alle Parteien nachdrücklich auf, das Waffenstillstandsabkommen vom 26. September 2016 wieder in Kraft zu setzen;

4.  fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass der immer größeren Zahl von Flüchtlingen internationale Unterstützung zuteilwird; fordert, dass die Botschaften und Konsulate der EU umgehend humanitäre Visa für Asylsuchende ausstellen und dass anstelle des vom Rat vorgeschlagenen wirkungslosen freiwilligen Neuansiedlungsprogramms verbindliche EU-weite Neuansiedlungsprogramme aufgelegt werden;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien, Russland, den Vereinigten Staaten, Iran, der Türkei, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum und der Liga der Arabischen Staaten zu übermitteln.