Entschließungsantrag - B8-1134/2016Entschließungsantrag
B8-1134/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Europäischen Freiwilligendienst

19.10.2016 - (2016/2872(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8-1803/2016
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Andrew Lewer, Angel Dzhambazki im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1126/2016

Verfahren : 2016/2872(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1134/2016
Eingereichte Texte :
B8-1134/2016
Angenommene Texte :

B8-1134/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Europäischen Freiwilligendienst

(2016/2872(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011)[1],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU“ (COM(2011)0568),

–  unter Hinweis auf das politische Programm der Allianz des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 für die Freiwilligentätigkeit in Europa,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zur Freiwilligentätigkeit und ehrenamtlichen Tätigkeit in Europa[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zur Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU[4],

–  unter Hinweis auf die „European Charter on the Rights and Responsibilities of Volunteers“ (Europäische Charta der Rechte und Pflichten von Freiwilligen)[5],

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zum Europäischen Freiwilligendienst (O-000107/2016 – B8-1803/2016),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Freiwilligendienst (EFD) im Jahr 2016 den 20. Jahrestag seines Bestehens begeht und dass 100 000 Freiwillige seit seinem Beginn unterstützt wurden;

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 darauf ausgerichtet war, den zusätzlichen Wert der Freiwilligentätigkeit in Europa hervorzuheben, und dass das Europäische Parlament fünf Jahre später prüfen sollte, welche Auswirkungen das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 im Sinne von zusätzlichem Wert und politischer Weiterentwicklung hatte, und Überlegungen darüber anstellen sollte, wie die Freiwilligentätigkeit in europäische Programme, wie etwa Erasmus+ und seinen Europäischen Freiwilligendienst, eingebunden werden kann;

C.  in der Erwägung, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 vielleicht einen Impuls und einen Rahmen für die Einrichtung und/oder Überarbeitung nationaler und rechtlicher Rahmen für die Freiwilligentätigkeit in ganz Europa gegeben hat; in der Erwägung, dass zwar das Konzept einer einzigen Anlaufstelle für EU-Institutionen und die Weitergabe bewährter Verfahren zur Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene sicher ihren Wert haben, die Freiwilligenpolitik aber weiterhin in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt;

D.  in der Erwägung, dass Menschen die Freiwilligentätigkeit aus freien Stücken, aufgrund einer eigenen Entscheidung und aus persönlicher Motivation aufnehmen und nicht nach finanziellem Gewinn streben; in der Erwägung, dass sie dazu beitragen kann, Gemeinsinn zu entwickeln, und dass sie eine Möglichkeit ist, menschliche, gesellschaftliche und ökologische Probleme und Fragestellungen anzugehen;

E.  in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit eine der sichtbarsten Ausdrucksformen von Gemeinschaft ist, durch die die soziale Inklusion, der Aufbau sozialen Kapitals und die Auslösung einer Transformationswirkung auf die Gesellschaft gefördert und erleichtert werden, und dass die Freiwilligentätigkeit zur Entwicklung einer blühenden Zivilgesellschaft beiträgt, die kreative und innovative Lösungen für gemeinsame Probleme bieten kann und zum Wirtschaftswachstum beiträgt;

F.  in der Erwägung, dass ein Umfeld, das Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen Unterstützung bietet, einschließlich einer nachhaltigen Freiwilligeninfrastruktur, dazu beitragen kann, dass das Engagement von mehr europäischen Bürgern für die Freiwilligentätigkeit gewährleistet wird;

G.  in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit eine Kombination von Unterstützungsmechanismen und/oder angemessenen Organisationsstrukturen erfordert, denen geeignete Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten zur Bestimmung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Freiwilligen und Freiwilligentätigkeit zugutekommen kann; in Kenntnis der Tatsache, dass die Freiwilligenraten und -tätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind;

H.  in der Erwägung, dass gleichberechtigter Zugang zu Möglichkeiten des freiwilligen Engagements und Schutz vor Diskriminierung bei der Aufnahme einer Freiwilligenarbeit sowie das Recht, die Freiwilligentätigkeit mit dem Privat- und Berufsleben der Menschen in Einklang zu bringen, sehr wichtig sind;

I.  in der Erwägung, dass die Anerkennung des sozialen und wirtschaftlichen Wertes der Freiwilligentätigkeit entscheidend dafür ist, geeignete Anreize für alle Interessengruppen zu fördern und so die Quantität, die Qualität und die Wirkung der Freiwilligentätigkeit zu steigern;

J.  in der Erwägung, dass das Programm Erasmus+ Möglichkeiten der Finanzierung und Unterstützung von Freiwilligenprojekten, insbesondere über das Programm „Europäischer Freiwilligendienst (EFD)“, bietet und dass das Programm „EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe“ durch die GD ECHO konzipiert wurde, um Projekten der humanitären Hilfe praktische Unterstützung zu bieten; in der Erwägung, dass der Zugang von Freiwilligenorganisationen zu großen EU-Fonds, wie etwa den EU-Struktur- und -Investitionsfonds, allerdings weiterhin sehr beschränkt ist;

K.  in der Erwägung, dass die derzeitige Flüchtlingskrise eine Erinnerung daran ist, wie wichtig Freiwillige und Freiwilligentätigkeit sind; in der Erwägung, dass Freiwillige Resilienz verkörpern können und oft bereitstehen, flexible und pragmatische Lösungen für Probleme, die alle angehen, anzubieten;

1.  erkennt die Tatsache an, dass die Freiwilligentätigkeit ein Ausdruck von Gemeinschaft, Freiheit und Verantwortungsbewusstsein ist, denn sie trägt dazu bei, aktive Bürgerschaft zu stärken, und sie ist ein wesentliches Instrument für die soziale Inklusion und Kohäsion, neben Bildung und Ausbildung sowie interkulturellem Dialog, wodurch gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Verbreitung der Werte der EU-Mitgliedstaaten geleistet wird; betont, dass sich ihr Nutzen auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Drittländern als einem strategischen Instrument für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der interkulturellen Beziehungen zeigt;

2.  erkennt den Wert nationaler Rechtsrahmen an, durch die der Status von Freiwilligen und Freiwilligentätigkeit klargestellt wird, sowie die Bedeutung eines verbesserten Verständnisses und einer besseren Vergleichbarkeit von Fertigkeiten und Qualifikationen auf EU-Ebene im Hinblick auf die Erleichterung von Mobilität;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren im Rahmen der Empfehlung des Rates von 2012 umzusetzen, um ein verbessertes Verständnis und eine bessere Vergleichbarkeit von Fertigkeiten und Qualifikationen zu gewährleisten; empfiehlt, bei jedem künftigen Europäischen Qualifikationspass und allen künftigen Europass-Initiativen den erlernten Fertigkeiten Bedeutung beizumessen, die durch formale, informelle und nichtformale Erfahrungen – auch im Freiwilligendienst – erworben wurden; erinnert daran, dass die Freiwilligentätigkeit Fähigkeiten vermittelt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern können;

4.  stellt fest, dass in Europa fast 100 Millionen Bürger aller Altersgruppen Freiwillige sind, deren Arbeit zur Erwirtschaftung von etwa 5 % des BIP der EU beiträgt; fordert die Kommission auf, dem wirtschaftlichen Wert der von Freiwilligen zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen durch eine Politikgestaltung Rechnung zu tragen, deren Schwerpunkt stärker auf Freiwilligen liegt;

5.  empfiehlt denjenigen Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, nationale Systeme von Freiwilligendiensten einzurichten und den Zugang zu hochwertigen Informationen über Möglichkeiten des freiwilligen Engagements auf nationaler und lokaler Ebene insbesondere über bestehende Jugendinformationsnetze und Peer-to-Peer-Information zu verbessern, und nationale Zentren für bürgerschaftliches Engagement einzurichten, die gleichzeitig auch internationale Möglichkeiten einer Freiwilligentätigkeit fördern würden;

6.  ersucht die Kommission darum, eine Studie über die verschiedenen nationalen Systeme des Freiwilligendienstes, einschließlich des bürgerschaftliches Engagements der Solidaritätskorps, sowie über das derzeitige Umfeld für potentielle Freiwillige in den einzelnen Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen, um das gegenseitige Verständnis und die Verbreitung bewährter Verfahren zu erleichtern;

7.  nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine neue Initiative im Bereich der Freiwilligentätigkeit, das EU-Solidaritätskorps, auf den Weg zu bringen; fordert die Kommission auf, zuallererst den EU-Mehrwert einer solchen Initiative einzuschätzen; fordert die Kommission auf, falls ihr Mehrwert positiv eingeschätzt werden sollte, dafür zu sorgen, das lokale und nationale Freiwilligenorganisationen in ihre Gestaltung eingebunden werden; betont darüber hinaus, dass sichergestellt werden muss, dass durch die Schaffung und Umsetzung eines EU-Solidaritätskorps nicht die Haushaltsmittel, die anderen EU-Programmen zugewiesen sind, gekürzt oder die vereinbarten Obergrenzen des MFR für 2014-2020 angetastet werden;

8.  empfiehlt eine weitere Internationalisierung des EFD-Programms und schlägt vor, alle EFTA/EWR-Länder, Beitrittsländer und Kandidatenländer einzuladen, mit den EU-Mitgliedstaaten gemäß ihren Assoziierungsabkommen und bilateralen Abkommen mit der EU zusammenzuarbeiten; betont, dass die Möglichkeiten einer Freiwilligentätigkeit im Ausland verbessert werden müssen und die Zusammenarbeit der Organisationen im Bereich der Freiwilligentätigkeit in der EU und in den Nachbarländern intensiviert werden muss;

9.  besteht darauf, dass das EFD-Programm den beteiligten Einzelpersonen und Organisationen sowie der Gesellschaft insgesamt zugutekommen sollte; betont, wie wichtig es ist, für den EFD bei allen jungen Menschen zu werben, ohne dass die älteren Generationen ausgeschlossen werden, denn sie können einen gleichwichtigen zusätzlichen Beitrag leisten, z. B. als Mentoren;

10.  betont, dass sich der EFD auf hochwertige Angebote der Freiwilligentätigkeit, die die Charta für die Freiwilligentätigkeit sowie die Grundsätze der Qualitätscharta für die Lernmobilität einhalten, stützen sollte und dass sich der EFD auf eine Struktur gründen sollte, die Organisationen im Bereich der Freiwilligentätigkeit ermuntert, Gastorganisationen zu werden, damit ihnen so eine angemessene Unterstützung und Schulung zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die Rolle koordinierender Organisationen gestärkt werden kann, die eine große Zahl von Gastorganisationen, z. B. bei Verwaltung und Schulung, unterstützen;

11.  erinnert daran, dass sich das EFD-Programm auf eine Struktur gründen sollte, die einen schnellen und einfachen Zugang zu dem Programm für junge Menschen ermöglicht; fordert deshalb eine Straffung und Vereinfachung seines derzeitigen Bewerbungssystems, um Menschen zu ermuntern, eine Freiwilligentätigkeit aufzunehmen, und die Verwaltungslast für gemeinnützige Organisationen und Organisationen im Bereich der Freiwilligentätigkeit zu verringern;

12.  betont, dass die Weiterverfolgung von Erfahrungen einer Freiwilligentätigkeit, insbesondere bei der Rückkehr von Erfahrungen im Ausland, dadurch gestärkt werden muss, dass Hilfestellung nicht nur vor der Abfahrt sondern auch bei der Rückkehr in die örtlichen Gemeinschaften in Form von Schulungen im Bereich der Orientierung und Integration nach der Erfahrung zur Verfügung gestellt wird; durch solche Maßnahmen sollte auch ein Prozess des positiven Feedbacks gefördert werden, um die Weitergabe von Erfahrungen zu ermöglichen und mehr Menschen zu veranlassen, die Möglichkeiten einer Freiwilligentätigkeit in Erwägung zu ziehen;

13.  betont, dass ein Mentoring während des gesamten Prozesses durch verantwortungsbewusstes Freiwilligenmanagement zur Verfügung gestellt werden sollte, und merkt an, dass sich Freiwillige auch ihrer Verantwortung hinsichtlich der Einbindung in die Organisationen und die Gemeinschaft bewusst werden sollten;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.