Entschließungsantrag - B8-1171/2016Entschließungsantrag
B8-1171/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage der Journalisten in der Türkei

24.10.2016 - (2016/2935(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda, Renate Sommer, Elmar Brok, Anna Maria Corazza Bildt, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Manolis Kefalogiannis im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1162/2016

Verfahren : 2016/2935(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1171/2016
Eingereichte Texte :
B8-1171/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-1171/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Journalisten in der Türkei

(2016/2935(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Türkei, insbesondere jene vom 15. Januar 2015 zu dem Thema „Meinungsfreiheit in der Türkei: Jüngste Festnahmen von Journalisten und führenden Medienvertretern und systematischer Druck auf die Medien“[1],

–  unter Hinweis auf den von der Kommission verfassten Bericht 2015 über die Türkei vom 10. November 2015,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung zur Lage in der Türkei, die am 16. Juli 2016 von Federica Mogherini, Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin, und Johannes Hahn, dem für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Mitglied der Kommission, abgegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung zur Verhängung des Ausnahmezustands in der Türkei, die am 21. Juli 2016 von der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin Federica Mogherini und Kommissionsmitglied Johannes Hahn abgegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2016 zur Türkei,

–  unter Hinweis auf den politischen Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und der Türkei vom 9. September 2016,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich am 15. Juli 2016 in der Türkei ein Putschversuch ereignete, bei dem mehrere hundert Personen zu Tode kamen und über 2100 Personen verletzt wurden;

B.  in der Erwägung, dass am 20. Juli 2016 der Ausnahmezustand verhängt wurde, in dessen Rahmen die Exekutive weitreichende Befugnisse erhalten hat, per Dekret zu regieren; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention alle Hohen Vertragsparteien vorübergehend Maßnahmen treffen dürfen, von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abzuweichen, wenn „das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht“ wird;

C.  in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt hat, dass sämtliche Abweichungen in der gegebenen Situation verhältnismäßig sein müssen und dass ein Staat unter keinen Umständen von Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) und Artikel 7 (Keine Strafe ohne Gesetz) abweichen darf;

D.  in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin Federica Mogherini und das Kommissionsmitglied Johannes Hahn am 21. Juli 2016 festgestellt haben, dass der Ausnahmezustand verhängt wurde, nachdem kurz zuvor inakzeptable Entscheidungen in den Bereichen Bildungssystem, Justiz und Medien getroffen worden waren;

E.  in der Erwägung, dass nach Angaben des Komitees zum Schutz von Journalisten die Staatsorgane der Türkei nach dem Putschversuch die Räumlichkeiten von über 100 Rundfunksendern, Zeitungen und Zeitschriften, Verlagen und Vertriebsunternehmen geschlossen haben; in der Erwägung, dass über 100 Journalisten und Medienschaffende inhaftiert wurden und mindestens 330 Journalisten ihre Presseakkreditierung entzogen wurde;

1.  verurteilt den Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 auf das Schärfste; bekundet den rechtmäßigen Institutionen der Türkei seine Unterstützung; bedauert, dass es zu sehr vielen Opfern gekommen ist; bekundet den Opfern und ihren Familien seine Solidarität;

2.  erachtet es als sehr wichtig, die Demokratie zu verteidigen und sich dabei uneingeschränkt für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen; unterstützt die diesbezügliche Zusammenarbeit der EU, des Europarats und der Türkei; fordert, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei uneingeschränkt geachtet wird; begrüßt den politischen Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und der Türkei vom 9. September 2016, betont, dass die Türkei ein sehr wichtiger Partner der Europäischen Union ist;

3.  fordert die Staatsorgane der Türkei auf, die inhaftierten Journalisten und Medienschaffenden freizulassen und die geschlossenen Medieneinrichtungen wieder öffnen zu lassen;

4.  stellt fest, dass eine freie und pluralistische Presse ebenso wie angemessene Verfahren, die Unschuldsvermutung und richterliche Unabhängigkeit wesentliche Bestandteile jeder Demokratie sind;

5.  weist die Staatsorgane der Türkei erneut darauf hin, dass beim Umgang mit den Medien und mit Journalisten mit äußerster Sorgfalt vorzugehen ist, da das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit für die Funktionsfähigkeit einer demokratischen und offenen Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.