ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei
22.11.2016 - (2016/2993(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Takis Hadjigeorgiou, Marie-Christine Vergiat, Merja Kyllönen, Patrick Le Hyaric, Neoklis Sylikiotis, Malin Björk, Marisa Matias, Martina Michels, Cornelia Ernst, Helmut Scholz, Ángela Vallina, Marina Albiol Guzmán, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou, Kostas Chrysogonos, Barbara Spinelli, Josu Juaristi Abaunz, Thomas Händel, Eleonora Forenza, Anne-Marie Mineur, Dennis de Jong, Jaromír Kohlíček, Kateřina Konečná, Lola Sánchez Caldentey, Miguel Urbán Crespo, Tania González Peñas, Estefanía Torres Martínez, Xabier Benito Ziluaga im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1276/2016
B8-1278/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen zu den jährlichen Fortschrittsberichten, die Entschließung vom 14. Januar 2015 zur Freiheit der Meinungsäußerung in der Türkei[1] und die Entschließung vom 26. Oktober 2016 zu der Lage der Journalisten in der Türkei[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2016, die die Türkei betreffen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Menschenrechtskommissars des Europarates,
– unter Hinweis auf den jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission zur Türkei (SWD(2016)0366),
– unter Hinweis darauf, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Werte und der Menschenrechte sowie hierbei insbesondere der Meinungsfreiheit ein Kernstück des Beitrittsprozesses zu sein hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Menschenrechtskommissars des Europarates vom 26. Juli 2016 zu den Maßnahmen, die in der Türkei unter Berufung auf den Ausnahmezustand ergriffen wurden,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1996 über bürgerliche und politische Rechte,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union und das Europäische Parlament den gescheiterten Militärputsch in der Türkei mit Nachdruck verurteilt haben,
B. in der Erwägung, dass die Türkei immer noch eines der Länder ist, die sich um die EU-Mitgliedschaft bewerben; in der Erwägung, dass repressive Maßnahmen unter Berufung auf den Ausnahmezustand für ein Bewerberland inakzeptabel sind, eine Verletzung der grundlegenden Prinzipien der EU – demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte – bedeuten und zudem im Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte stehen;
C. in der Erwägung, dass die stellvertretenden Vorsitzenden und acht weitere Abgeordnete der Partei HDP am 4. November 2016 durch die türkische Polizei festgenommen wurden, nachdem ihre Immunität aufgrund eines am 20. Mai 2016 verabschiedeten Gesetzes aufgehoben worden war;
D. in der Erwägung, dass die staatlichen Organe seit dem Putschversuch zehn Mitglieder der Großen Nationalversammlung der Türkei und rund 150 Journalisten festgenommen haben, womit weltweit die höchste Zahl solcher Festnahmen erreicht worden ist, dass 40 000 Personen in Haft genommen wurden und über 31 000 sich noch in Haft befinden und dass 129 000 Angehörige des öffentlichen Dienstes entweder des Amtes enthoben bleiben (66 000) oder entlassen worden sind (63 000), wobei den meisten bislang noch nichts zur Last gelegt worden ist; in der Erwägung, dass diese Festnahmen ein schwerwiegender Angriff auf die politischen Freiheiten und die Demokratie in der Türkei sind;
E. in der Erwägung, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, zu denen auch die Meinungsfreiheit gehört, das Kernstück des europäischen Wertesystems bilden, dem sich die Türkei durch ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der EU und die damit verbundenen Verhandlungen sowie durch ihre Vollmitgliedschaft im Europarat formell verpflichtet hat;
F. in der Erwägung, dass 53 stellvertretende Bürgermeister entlassen und 39 stellvertretende Bürgermeister festgenommen worden sind und dass die Regierung Kuratoren mit der Führung von 34 Gemeinden beauftragt hat;
G. in der Erwägung, dass mit dieser fortgesetzten Unterdrückung durch die türkische Regierung der demokratische Wille von Millionen Wählern für null und nichtig erklärt und die ohnehin nicht sehr lebhafte Demokratie auf lokaler Ebene in der Türkei geschwächt wird; in der Erwägung, dass die türkischen Behörden zudem nach dem Putschversuch pro-kurdische Medieneinrichtungen geschlossen und pro-kurdische Journalisten festgenommen haben;
H. in der Erwägung, dass mehrere europäische Institutionen, unter ihnen der Europarat und das Europäische Parlament, mehrfach ihre Bedenken gegen die in der Türkei gehandhabte „breiter“ gefasste Definition von „Terrorismus“ zum Ausdruck gebracht haben, die unbeschränkt Repressionen gegen Richter und Gegner des Regimes möglich macht, vor allem gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, politische Gegner und Angehörige von Minderheiten, insbesondere Kurden;
I. in der Erwägung, dass eine unabhängige Justiz die wesentliche Grundlage des Rechtsstaats ist; in der Erwägung, dass nach Aussagen der Europäischen Richtervereinigung fast 3400 Richter ihres Amtes enthoben worden sind und 2900 Richter noch immer inhaftiert sind;
J. in der Erwägung, dass die Türkei noch nicht die für die Visaliberalisierung aufgestellten Kriterien erfüllt hat;
K. in der Erwägung, dass nach Informationen von Human Rights Watch die Lage der Menschenrechte in der Türkei sich seit dem Putschversuch erheblich verschlechtert hat und dass mindestens 13 Fälle von Folter zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass das Folterverbot ein allgemeingültiges Prinzip des internationalen Rechts ist und nicht aufgehoben werden kann;
L. in der Erwägung, dass der Verhandlungsrahmen, der für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gilt, in Nummer 5 vorsieht, dass die Kommission in Fällen schwerwiegender und anhaltender Verletzungen der Grundsätze Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit die Empfehlung aussprechen wird, die Beitrittsverhandlungen auszusetzen, und die Bedingungen für ihre Wiederaufnahme vorschlagen wird; in der Erwägung, dass die Türkei sich nicht mehr in ausreichendem Maß an die Kopenhagener Kriterien hält, indem sie die Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union nicht achtet; in der Erwägung, dass ein zeitweiliges Ende der Verhandlungen zur Folge hätte, dass die derzeitigen Gespräche eingefroren, keine zusätzlichen Kapitel eröffnet und keine weiteren Initiativen im Hinblick auf den Beitritt der Türkei zur EU ergriffen würden;
1. verurteilt nachdrücklich alle nach dem gescheiterten Staatsstreich vom Juli getroffenen Unterdrückungsmaßnahmen, in deren Folge Tausende von Menschen inhaftiert wurden, unter ihnen Abgeordnete der HDP, Bürgermeister, Parteifunktionsträger, Journalisten und Akademiker, und alle entweder aus politischen Gründen oder unter dem unbegründeten Verdacht der „Unterstützung der Tätigkeit einer terroristischen Organisation“ vollzogenen vorläufigen Inhaftierungen; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Häftlinge einschließlich der Politiker, Journalisten und Akademiker, die ohne Nachweis der individuellen Beteiligung an Straftaten bzw. ohne dass ihnen etwas zur Last gelegt würde in Haft gehalten werden;
2. verurteilt nachdrücklich, dass vor kurzem die stellvertretenden Vorsitzenden und acht weitere Abgeordnete der HDP durch die türkische Polizei festgenommen wurden, nachdem ihre Immunität aufgrund eines am 20. Mai 2016 verabschiedeten Gesetzes aufgehoben worden war;
3. fordert die EU und ihre Staats- und Regierungschefs auf, die Erklärung der Union und der Türkei zu widerrufen, indem sie die Übereinkunft für beendet erklären; fordert die Kommission auf, das Verfahren zur Aussetzung der Beitrittsverhandlungen einzuleiten und deren Wiederaufnahme nur in Betracht zu ziehen, wenn der Rechtsstaat wiederhergestellt worden ist, und Maßnahmen gegen die türkischen Staatsorgane in Betracht zu ziehen;
4. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Aussetzung der Zuwendungen für die Türkei aufgrund des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zu prüfen und dabei auch die Folgen dieser Entscheidung für die Zivilgesellschaft in der Türkei zu berücksichtigen; verlangt, den Prozess der Modernisierung der Zollunion einzufrieren;
5. bringt seine tiefe Sorge um Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte in der Türkei zum Ausdruck; fordert die Türkei auf, eine Entschärfung des nach dem Putschversuch angespannten politischen Klimas vorzunehmen, durch das Verhältnisse entstehen, unter denen die freie Meinungsäußerung in den Medien und im Internet eingeschränkt ist;
6. stellt fest, dass die Regierung der Türkei im Einklang mit dem internationalen Recht und dem Europarecht den rechtlichen Rahmen in Bezug auf organisierte Kriminalität und Terrorismus überarbeiten muss, um die Freiheit und die Grundrechte in der Praxis zu garantieren, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Meinungs-, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit;
7. fordert die Achtung des internationalen Rechts in Bezug auf alle Migranten, vor allem Flüchtlinge; beklagt, dass die Türkei das Flüchtlingsproblem als Instrument für Verhandlungen mit der Union benutzt, und fordert alle Seiten auf, ohne Einschränkung die Achtung der Menschenrechte und des internationalen Rechts in Bezug auf Flüchtlinge zu garantieren;
8. fordert die Regierung der Türkei auf, die Menschenrechte aller in der Türkei lebenden und arbeitenden Menschen, auch derjenigen, die internationalen Schutz benötigen, wieder zur Geltung zu bringen; verurteilt es, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei angekündigt wurde; verurteilt mit Nachdruck alle Gewalthandlungen in Gefängnissen und vor allem die Zunahme der Fälle von Folterungen an Häftlingen;
9. missbilligt nachdrücklich den am 17. November 2016 im Parlament gestellten Antrag, der vorsieht, das geltende Gesetz gegen Kindesmissbrauch so zu ändern, dass eine Strafverfolgung von Männern, die sich wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu verantworten haben, unterbleibt und die Verurteilung ausgesetzt wird, wenn sie ihre Opfer heiraten; verurteilt die Erklärung von Präsident Erdoğan, der zufolge er der Vergewaltigung beschuldigte Häftlinge freilassen wird, um Platz in den Haftanstalten zu schaffen;
10. fordert die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin zu einer Reaktion mit dem Ziel auf, die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte in der Türkei herbeizuführen;
11. beauftragt seinen Präsidenten, eine fraktionsübergreifende Delegation in die Türkei zum Zweck der Lagebeobachtung zu entsenden und diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0014.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0423.