Entschließungsantrag - B8-1279/2016Entschließungsantrag
B8-1279/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

22.11.2016 - (2016/2993(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marine Le Pen, Marcel de Graaff, Harald Vilimsky, Mireille D’Ornano, Edouard Ferrand, Mario Borghezio, Gerolf Annemans, Janice Atkinson, Marcus Pretzell, Jean-Luc Schaffhauser, Laurenţiu Rebega, Michał Marusik, Matteo Salvini im Namen der ENF-Fraktion

Verfahren : 2016/2993(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1279/2016
Eingereichte Texte :
B8-1279/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-1279/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

(2016/2993(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. November 2016 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Lage der Demokratie und der Grundrechte in der Türkei seit 2005, als die Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden, erheblich verschlechtert hat;

B.  in der Erwägung, dass die Regierung der Türkei den Ausnahmezustand und den gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 dazu missbraucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Medienfreiheit und überhaupt die demokratischen Rechte als solche massiv einzuschränken;

C.  in der Erwägung, dass nach den Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ in den ersten sechs Wochen des Ausnahmezustands 89 Journalisten inhaftiert und 104 Medieneinrichtungen geschlossen wurden und infolge dieser Maßnahmen über 2 300 Journalisten ihre Arbeit verloren haben und mindestens 330 Journalisten ihre Presseakkreditierung entzogen wurde; in der Erwägung, dass zahllose weitere Journalisten derzeit in Polizeigewahrsam festgehalten werden, ohne Anklage festgenommen und wieder freigelassen wurden oder zwar noch nicht inhaftiert wurden, aber bereits ein Haftbefehl gegen sie erlassen wurde;

D.  in der Erwägung, dass es auch schon vor dem gescheiterten Putschversuch und der anschließenden Verhängung des Ausnahmezustands zu zahlreichen und systematischen Verstößen gegen die Pressefreiheit kam und die folgenden Fälle bloß die offenkundigsten Fälle sind, nämlich die im Mai 2015 aufgrund des Vorwurfs des Terrorismus und der Spionage eingeleiteten Ermittlungen gegen die Zeitung „Cumhuriyet“ wegen der Veröffentlichung eines Videos und Nachrichtenbeitrags, in dem mit Waffen für Dschihadisten in Syrien beladene Lastkraftwagen gezeigt wurden, die Verhaftung des Chefredakteurs dieser Zeitung, Can Dündar, und des Journalisten Erdem Gül im November 2015, die Polizeirazzia in den Räumlichkeiten der Fernsehsender und Zeitungen der Ipek-Mediengruppe und die Entlassung der für sie tätigen Journalisten im Oktober 2015 und die Übernahme der Zeitung „Zaman“ durch die Regierung im März 2016;

E.  in der Erwägung, dass die Verstöße der Türkei gegen die Medienfreiheit auch Bürger anderer europäischer Länder betreffen, beispielsweise den deutschen Satiriker Jan Böhmermann und die niederländische Journalistin Ebru Umar;

F.  in der Erwägung, dass in der Türkei derzeit Tausende Websites gesperrt sind; in der Erwägung, dass die Staatsorgane der Türkei nach Angaben von „Human Rights Watch“ im ersten Halbjahr 2015 für fast drei Viertel der weltweit bei Twitter eingereichten Anträge auf Löschung von Tweets und die Sperrung von Konten verantwortlich waren;

G.  in der Erwägung, dass neben zehn weiteren Mitgliedern des türkischen Parlaments auch Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, die Ko‑Vorsitzenden der Oppositionspartei HDP, verhaftet worden sind;

H.  in der Erwägung, dass durch die Verhaftung und Absetzung von Tausenden Richtern und Staatsanwälten die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz erheblich beeinträchtigt worden sind;

I.  in der Erwägung, dass die Türkei es ablehnt, ihre seit 1974 andauernde unrechtmäßige militärische Besetzung des Nordteils Zyperns zu überdenken; in der Erwägung, dass die Türkei sich weigert, zum einen die Republik Zypern anzuerkennen und zum anderen ihre Verpflichtungen gemäß dem Protokoll von Ankara zu erfüllen;

J.  in der Erwägung, dass religiöse Minderheiten systematisch verfolgt und diskriminiert werden;

K.  in der Erwägung, dass die Regierung der Türkei beschlossen hat, dem Ministerpräsidenten die Befugnis zur Ernennung der Kanzler öffentlicher und privater Universitäten zu übertragen;

L.  in der Erwägung, dass die Regierung der Türkei dschihadistischen Gruppierungen in Syrien Hilfsgüter und Waffen geliefert hat und immer noch liefert;

M.  in der Erwägung, dass die Regierung der Türkei damit droht, drei Millionen Migranten in die EU weiterreisen zu lassen, wenn türkische Staatsbürger nicht von der Visumpflicht befreit werden;

N.  in der Erwägung, dass die Türkei zwischen 2005 und 2016 insgesamt fast 10 Mrd. EUR im Rahmen der Heranführungshilfe erhalten hat;

O.  in der Erwägung, dass sich laut zahlreichen Meinungsumfragen in den meisten Mitgliedstaaten eine überwältigende Mehrheit der Bürger gegen einen Beitritt der Türkei zur EU ausspricht;

1.  fordert den Rat auf, die Verhandlungen über einen Beitritt der Türkei zur EU abzubrechen;

2.  fordert den Rat auf, sämtliche Zahlungen an die Türkei im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe mit sofortiger Wirkung einzustellen;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, selbst festzulegen, wie sie ihre Beziehungen zur Türkei in der Zukunft gestalten wollen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Türkei zu übermitteln.