ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo
28.11.2016 - (2016/3001(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Mariya Gabriel, Bogdan Brunon Wenta, Michael Gahler, Joachim Zeller, Brian Hayes, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Maurice Ponga, Frank Engel, Cristian Dan Preda, Ivo Belet im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1310/2016
B8-1319/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere die Entschließungen vom 10. März[1] und vom 23. Juni 2016[2],
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die die EU am 25. Juni 2016 zur Menschenrechtslage in der DRK und am 2. und 24 August 2016 zum Wahlverfahren in der DRK im Anschluss an die Aufnahme des Dialogs auf nationaler Ebene in der DRK vor Ort abgab,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Pressemitteilungen der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Internationalen Organisation der Frankophonie vom 16. Februar und vom 5. Juni 2016 zur Notwendigkeit eines inklusiven politischen Dialogs in der DRK sowie unter Hinweis auf die Zusage dieser Organisationen, die kongolesischen Akteure im Hinblick auf deren Bemühungen, die Demokratie in dem Land zu konsolidieren, zu unterstützen,
– unter Hinweis auf die am 15. August 2016 von dem Sprecher der HV/VP abgegebene Erklärung zur Gewalt in der DRK,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai und vom 17. Oktober 2016 zur DRK,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur DRK, insbesondere Resolution 2293 (2016) zur Verlängerung der gegen die DRK verhängten Sanktionen und des Mandats der Sachverständigengruppe sowie Resolution 2277 (2016) zur Verlängerung des Mandats der Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der DRK (MONUSCO),
– unter Hinweis auf die Presseerklärungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 15. Juli und vom 21. September 2016 zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. März 2016 über die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der DRK und über die Umsetzung des Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für die DRK vom 23. Juni 2016,
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die im Dezember 2013 in Nairobi abgegeben wurden,
– unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region, das im Februar 2013 in Addis Abeba unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und die Rechte der Völker des Jahres 1981,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo, die am 18. Februar 2006 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf das Cotonou-Abkommen,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Mandat des Präsidenten der DRK gemäß der Verfassung des Landes auf zwei Amtszeiten begrenzt ist und dass die nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ursprünglich für Ende 2016 anberaumt wurden, da Präsident Kabilas Amtszeit am 20. Dezember 2016 enden sollte;
B. in der Erwägung, dass Präsident Joseph Kabila, der seit 2001 an der Macht ist, in den letzten beiden Jahren administrative und technische Mittel eingesetzt hat in der Absicht, die Wahlen hinauszuzögern und über seine verfassungsrechtliche Amtszeit hinaus an der Macht zu bleiben; in der Erwägung, dass die andauernden Verzögerungen der Wahlvorbereitungen im ganzen Land zu politischen Spannungen, Unruhen und Gewalt in bislang ungekanntem Ausmaß geführt haben;
C. in der Erwägung, dass Präsident Kabila im November 2015 ankündigte, es werde ein nationaler Dialog eingeleitet; in der Erwägung, dass die Afrikanische Union daraufhin den ehemaligen Premierminister von Togo, Edem Kodjo, als Mittler im nationalen politischen Dialog ernannte; in der Erwägung, dass sich zwei wichtige Oppositionsgruppen weigerten, an einem Dialog teilzunehmen, den sie als nicht inklusiv und undemokratisch sowie als Verzögerungstaktik erachten;
D. in der Erwägung, dass die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Internationale Organisation der Frankophonie gemeinsam betont haben, dass unbedingt ein Dialog geführt und eine Einigung zwischen den politischen Akteuren gefunden werden muss, die der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt, und in der Erwägung, dass sie alle politischen Akteure der Demokratischen Republik Kongo aufgefordert haben, vollumfänglich mit Edem Kodjo zusammenzuarbeiten;
E. in der Erwägung, dass Präsident Kabila und ein Teil der Opposition am 18. Oktober 2016 eine Vereinbarung unterzeichnet haben, in deren Rahmen die Präsidentschaftswahlen auf April 2018 verschoben werden sollen; in der Erwägung, dass Präsident Kabila, dem es demnach gestattet wurde, nach 2016 weiter an der Macht zu bleiben, gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung den Oppositionellen Samy Badibanga zum neuen Übergangsministerpräsidenten ernannt hat, der mit der Bildung einer neuen Regierung betraut ist;
F. in der Erwägung, dass in der Vereinbarung die Durchführung einer neuen Volkszählung und die Einrichtung eines Wahlregisters bis Juli 2017 sowie die Einsetzung eines Begleitausschusses, der damit betraut wird, das Wahlverfahren zu überwachen und monatlich über dessen wirksame Durchführung zu berichten, vorgesehen ist;
G. in der Erwägung, dass die friedliche, transparente und rechtzeitige Durchführung der nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen erheblich dazu beigetragen hätte, dass der Fortschritt, der in der DRK in mehr als einem Jahrzehnt erzielt wurde, konsolidiert wird;
H. in der Erwägung, dass Bedienstete der kongolesischen Sicherheits- und Nachrichtendienste seit Januar 2015 rigoros gegen friedliche Aktivisten und andere Mitglieder der Opposition und der Zivilgesellschaft vorgehen, die sich den Versuchen entgegenstellen, es Präsident Kabila zu ermöglichen, über sein auf zwei Amtszeiten begrenztes Mandat hinaus im Amt zu bleiben;
I. in der Erwägung, dass Menschenrechtsgruppen fortlaufend über die Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Lage in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit in der DRK berichten, wozu die Anwendung exzessiver Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie politisch motivierte Gerichtsverfahren zählen; in der Erwägung, dass am 18. November 2016 – zwei Tage vor einer geplanten Demonstration gegen die Regierung der DRK in Kinshasa – vier junge Aktivisten festgenommen wurden; in der Erwägung, dass Demonstrationen in Kinshasa und Lubumbashi gegenwärtig verboten sind; in der Erwägung, dass Beobachter eine Eskalation der Lage befürchten, da Oppositionsführer ihrer Forderung erneuert haben, in den kommenden Wochen Generalstreiks durchzuführen und die Straßenkampagne zu intensivieren;
J. in der Erwägung, dass es in Kinshasa am 19. September 2016 zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizeikräften und Demonstranten kam, bei denen mehr als 50 Menschen getötet wurden; in der Erwägung, dass vier Menschen ums Leben kamen, als die Parteizentralen von drei Oppositionsparteien geplündert und niedergebrannt wurden;
K. in der Erwägung, dass einem Bericht des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen zufolge im Zuge der vom 19. bis 21. September durchgeführten Demonstrationen 422 Menschenrechtsverletzungen durch Polizei- und Sicherheitskräfte gemeldet wurden;
L. in der Erwägung, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs im Anschluss an diese Ereignisse am 16. Oktober 2016 eine Delegation in die DRK entsandte, um die kritische Menschenrechtslage und die Gewalt in dem Land vor Ort zu beobachten;
M. in der Erwägung, dass sich die Medienfreiheit in der DRK erheblich verschlechtert hat und durch ständige Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass in den vergangenen beiden Jahren mindestens zehn Medienunternehmen und Radiosender von den Behörden geschlossen worden sind; in der Erwägung, dass am 14. November 2016 ein Fernsehjournalist von einem Dutzend bewaffneter Männer in seiner Heimatstadt ermordet wurde; in der Erwägung, dass die DRK in der von Reporter ohne Grenzen herausgegebenen Weltrangliste der Pressefreiheit inzwischen auf Platz 152 von 180 geführt wird;
N. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im September 2016 gegen zwei hohe kongolesische Beamte aufgrund ihrer Versuche, die demokratischen Prozesse bzw. die Institutionen in der DRK zu schwächen, gezielte Sanktionen verhängte;
O. in der Erwägung, dass sich die Situation angesichts der andauernden Straflosigkeit in der Demokratischen Republik Kongo und der Tatsache, dass sich diese Straflosigkeit immer stärker verfestigt, noch weiter verschärft; in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in der Demokratischen Republik Kongo und insbesondere in den östlichen Landesteilen angesichts der Gewalt, die von 30 inländischen und ausländischen bewaffneten Gruppen ausgeht, weiter verschlechtert, zumal auch laufend über Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht – die sich unter anderem gezielt gegen Zivilpersonen richten – sowie über weitgreifende sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt und die Misshandlung von Kindern durch bewaffnete Gruppen und über außergerichtliche Hinrichtungen berichtet wird;
P. in der Erwägung, dass Schätzungen von humanitären Organisation zufolge die politische Instabilität das Land ins Chaos stürzt und zur Folge hat, dass die Bevölkerung, die durch die verschiedenen vergangenen und anhaltenden Krisen ohnehin geschwächt ist, in extreme Armut und eine noch unsicherere Lage gerät, wobei derzeit mehr als 5 Millionen Menschen Nahrungsmittelhilfe benötigen;
Q. in der Erwägung, dass im Rahmen des Nationalen Richtprogramms für die DRK für den Zeitraum 2014–2020, das mit 620 Mio. EUR aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird, ein Schwerpunkt auf der Stärkung der Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit liegt, wozu auch Reformen in den Bereichen Justiz, Polizei und Armee gehören;
1. bedauert, dass es die Regierung und die CENI (Unabhängige Nationale Wahlkommission) versäumt haben, innerhalb der in der Verfassung festgelegten Frist Präsidentschaftswahlen abzuhalten; fordert erneut eine erfolgreiche und fristgerechte Durchführung von Wahlen in vollständigem Einklang mit der Verfassung der DRK und der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung und besteht darauf, dass es der Regierung der DRK obliegt, ein Umfeld zu gewährleisten, das förderlich für eine möglichst zeitnahe Durchführung transparenter, glaubwürdiger und inklusiver Wahlen ist;
2. nimmt die am 18. Oktober 2016 unterzeichnete Vereinbarung zwischen Präsident Kabila und einem Teil der Opposition zur Kenntnis; weist darauf hin, dass, das im Rahmen dieser Vereinbarung und des ihr vorausgehenden politischen Dialogs versäumt wurde, alle Teile der Opposition einzubeziehen und zu einem Konsens über einen politischen Übergang zu gelangen; fordert alle Akteure auf, sich konstruktiv an einer einvernehmlicheren Lösung zu beteiligen, mit der gewährleistet wäre, dass so zeitnah wie möglich, spätestens jedoch vor April 2018, glaubwürdige, friedliche und transparente Wahlen abgehalten werden; weist darauf hin, dass die Amtszeit von Präsident Kabila am 20. Dezember endet und dass das Mandat für die Präsidentschaft in der Verfassung auf zwei Amtszeiten begrenzt ist;
3. fordert alle politischen Akteure auf, sich an einem friedlichen und konstruktiven Dialog zu beteiligen, um eine Verschärfung der derzeitigen politischen Krise zu verhindern, und von weiteren Gewaltakten und Provokationen abzusehen; begrüßt die von der CENCO (Nationale Katholische Bischofskonferenz) unternommenen Anstrengungen, die darauf abzielen, einen breiteren Konsens über einen politischen Übergang zu erreichen; fordert sowohl die Regierung als auch die Opposition auf, von jeglichen Handlungen oder Erklärungen abzusehen, die zu einer weiteren Ausbreitung der Unruhen führen könnten;
4. ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde Menschenrechtslage und die zunehmende Einschränkung des politischen Handlungsraums in der DRK und insbesondere über die Instrumentalisierung der Justiz sowie über die Gewalt und die Einschüchterungen, denen sich Menschenrechtsverteidiger, politische Gegner und Journalisten gegenüber sehen; fordert die unverzügliche Freilassung aller politischen Gefangenen; fordert die Behörden auf, unverzüglich alle den Medien auferlegten Restriktionen aufzuheben;
5. verurteilt die Gewalttätigkeiten, die sich am 19. und 20. September 2016 in dem Land ereigneten und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Regierung in der Pflicht steht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten ihrer Bürger zu wahren, zu schützen und zu fördern; weist darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit die Grundlage für ein dynamisches politisches und demokratisches Leben bilden und dass jegliche Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten verboten werden sollte;
6. fordert eine vollumfängliche, gründliche und transparente Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen, die sich während der Proteste ereignet haben sollen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen;
7. fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten auf, alle politischen Instrumente, darunter die Empfehlungen, die im Abschlussbericht 2011 der EU-Wahlbeobachtungsmission und im Bericht über die Folgemission 2014 aufgeführt sind, sowie die Ausübung von politischem Druck auf höchster Ebene voll auszuschöpfen, um zu verhindern, dass sich die Gewalt im Zusammenhang mit den Wahlen in der DRK weiter ausbreitet und es zu einer weiteren Destabilisierung in der Region der Großen Seen kommt;
8. fordert die EU erneut auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 gezielte Sanktionen, darunter Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, gegen die Verantwortlichen für das gewaltsame Vorgehen und die Schwächung des demokratischen Prozesses in der DRK zu verhängen; unterstreicht, dass die EU Sanktionen als Druckmittel zur Anbahnung politischer Kontakte auf der höchstmöglichen politischen Ebene und im Rahmen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou einsetzen muss, indem sie den Präsidenten und die neue Regierung dazu auffordert, eindeutige Garantien bezüglich der Durchführung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und der Achtung der Verfassung der DRK abzugeben;
9. fordert die EU-Delegation auf, die in Entwicklungen in der DRK weiter genau zu beobachten und alle geeigneten Mittel und Instrumente zu nutzen, um Menschenrechtsverteidiger und prodemokratische Bewegungen zu unterstützen; fordert die VP/HV auf, in Erwägung zu ziehen, die Vermittlungskapazitäten der EU-Delegation im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union zu erhöhen, um einen Dialog zu fördern, in den alle Seiten stärker einbezogen werden, und um die Verschärfung der politischen Krise sowie eine weitere Ausbreitung der Gewalt zu verhindern;
10. bekräftigt seine Unterstützung der Afrikanischen Union als Vermittlerin im Rahmen des politischen Dialogs in der DRK; hebt hervor, dass ihr bei der Verhinderung einer politischen Krise in Zentralafrika eine wesentliche Rolle zukommt, und fordert sie auf, sich stärker für die uneingeschränkte Achtung der Verfassung der DRK einzusetzen; fordert die Aufrechterhaltung eines dauerhaften Dialogs zwischen den Ländern der Region der Großen Seen, um einer weiteren Destabilisierung vorzubeugen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Abhaltung der internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen zur Bewertung der Lage in der DRK, die im Oktober 2016 in Luanda stattfand;
11. erinnert daran, dass Frieden und Sicherheit eine Vorbedingung für erfolgreiche Wahlen und ein stabiles politisches Umfeld sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verlängerung des Mandats der MONUSCO und die Stärkung ihrer Befugnisse zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Wahrung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Wahlen;
12. bringt erneut seine starke Besorgnis angesichts der alarmierenden humanitären Lage in der DRK zum Ausdruck; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Hilfe für die Menschen der Demokratischen Republik Kongo aufrechtzuerhalten, um die Lebensbedingungen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu verbessern und gegen die Folgen von Vertreibung, Ernährungsunsicherheit und Naturkatastrophen vorzugehen;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0085.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0290.