Entschließungsantrag - B8-1365/2016Entschließungsantrag
B8-1365/2016

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG AN DEN RAT über die Prioritäten der EU für die 61. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen

9.12.2016

eingereicht gemäß Artikel 134 Absatz 1 der Geschäftsordnung

Constance Le Grip im Namen der PPE-Fraktion
Maria Arena im Namen der S&D-Fraktion

B8-1365/2016

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat über die Prioritäten der EU für die 61. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die 61. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen und ihrem Schwerpunktthema „Wirtschaftliche Teilhabe von Frauen in einer sich verändernden Arbeitswelt‟,

–  unter Hinweis auf die im September 1995 in Beijing abgehaltene Vierte Weltfrauenkonferenz, die in Beijing angenommene Erklärung und Aktionsplattform sowie die anschließenden, jeweils am 9. Juni 2000, 11. März 2005, 2. März 2010 und 9. März 2015 angenommenen Abschlussdokumente der Sondertagungen der Vereinten Nationen Beijing +5, Beijing +10, Beijing +15 und Beijing +20 betreffend weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–  gestützt auf Artikel 134 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der EU verkörpert, das im Vertrag über die Europäische Union verankert ist und eines ihrer Ziele und Aufgaben darstellt, und in der Erwägung, dass das außenpolitische Handeln der EU auch von diesem Prinzip geleitet wird, da beide Dimensionen koordiniert werden sollten;

B.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern auch eine Voraussetzung für eine fortschreitende Entwicklung und eine Verringerung der Armut sowie eine notwendige Grundlage für eine friedliche, wohlhabende und nachhaltige Welt darstellt;

C.  in der Erwägung, dass das fünfte Ziel für nachhaltige Entwicklung lautet, die Geschlechtergleichstellung zu erreichen und alle Frauen und Mädchen weltweit zur Selbstbestimmung zu befähigen; in der Erwägung, dass Frauen zur Selbstbestimmung zu befähigen bedeutet, Frauen die Möglichkeit zu bieten, mehr Macht und Kontrolle über ihr Leben zu erlangen;

D.  in der Erwägung, dass Frauen wichtige wirtschaftliche Akteure weltweit sind und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand beitragen kann; in der Erwägung, dass Länder, die Frauen mit Wertschätzung begegnen und ihnen eine vollständige Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie das Treffen eigener Entscheidungen ermöglichen, stabiler, wohlhabender und sicherer sind;

E.  in der Erwägung, dass 20 Jahre nach Beijing, trotz eindeutiger Beweise, dass die Befähigung der Frauen zur Selbstbestimmung von wesentlicher Bedeutung für die Verringerung der Armut, die Förderung von Entwicklung und die Lösung der dringendsten Probleme der Welt ist, die Regierungen der EU zur Kenntnis genommen haben, dass kein Land die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Befähigung von Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung vollständig erreicht hat, dass der Fortschritt nur langsam und ungleichmäßig verlaufen ist, dass immer noch große Lücken beim Schutz vor Diskriminierung sowie Formen von Diskriminierung bestehen und dass neue Herausforderungen bei der Umsetzung der 12 strategischen Ziele und Maßnahmen der Aktionsplattform entstanden sind;

F.  in der Erwägung, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen spielt und dazu politische sowie finanzielle Mittel einsetzt und dies sowohl innerhalb der EU als auch weltweit;

1.  richtet folgende Empfehlung an den Rat:

  Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Frauen und Mädchen

(a)  sein Bekenntnis zur Aktionsplattform von Peking und den verschiedenen Gleichstellungsmaßnahmen, die in ihr dargelegt werden, zu bekräftigen;

(b)  politische Strategien zu unterstützen, mit denen der Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildung und beruflicher Ausbildung gefördert und die Ungleichbehandlung der Geschlechter in diesen Bereichen beseitigt wird;

 

(c)  alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, als schweren Verstoß gegen ihre körperliche und geistige Unversehrtheit, der sie an der Entfaltung ihres vollen Potenzials hindert, zu bekämpfen;

 

(d)  politische Strategien zur Förderung und Unterstützung von menschenwürdiger Arbeit und Vollbeschäftigung für alle Frauen umzusetzen;

 

(e)  den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart, sicherzustellen.

Die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen verbessern und Hindernisse auf dem Arbeitsmarkt beseitigen

(f)  alle Parteien zur Ratifizierung und Umsetzung des CEDAW, unter besonderer Berücksichtigung der Artikel 1, 4, 10, 11, 13, 14 und 15 aufzufordern;

 

(g)  allen Parteien nahezulegen, politische Maßnahmen zu ergreifen und Gesetze zu erlassen, durch die gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet wird;

 

(h)  auf politische Maßnahmen hinzuarbeiten, die Frauen bei der Entwicklung eines Unternehmens im Rahmen einer menschenwürdigen Arbeit unterstützen, und alle Hindernisse, die ihnen bei einer Unternehmensgründung entstehen, einschließlich der Kapitalbeschaffung oder des Zugangs zu Krediten und Märkten, zu beseitigen;

 

(i)  neue Investitionen in den Bereichen soziale Infrastruktur, Bildung und Gesundheitsversorgung sowie in die öffentliche Bereitstellung von leicht zugänglicher, bezahlbarer und hochwertiger Betreuung für Kinder und pflegebedürftige Personen zu fördern;

 

(j)  politische Maßnahmen zu unterstützen, durch die eine gleichmäßige Verteilung der Haus- und Pflegearbeit zwischen Frauen und Männern gefördert wird;

 

(k)  die Ausarbeitung eines Übereinkommens der IAO zur Festlegung eines internationalen Standards, der geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz adressiert, zu unterstützen;

 

(l)  Frauen und Mädchen durch Sensibilisierungskampagnen und Förderprogramme zu ermutigen, Universitäts- und Forschungslaufbahnen in allen wissenschaftlichen Disziplinen einzuschlagen, mit besonderem Schwerpunkt auf die Technologie- und Digitalwirtschaft;

 

(m)  Kohärenz zwischen der EU-Außenpolitik und den Zielen für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen;

 

Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung sicherstellen

(n)  Bürgerrechte und politische Rechte zu schützen und ein Gleichgewicht der Geschlechter auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung, einschließlich der politischen Ebene, der Ebene der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsprogramme sowie der Ebene der Wirtschaft oder Wissenschaft, zu unterstützen;

 

(o)  Sozialpartner in wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen;

 

(p)  Führungsqualitäten und Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen in Konfliktlösungen und bei Lösungen in der Konfliktfolgezeit zu stärken und Frauen in Ländern, die aus Konflikten hervorgehen, den Zugang zu Arbeitsplätzen und Märkten, der von wesentlicher Bedeutung für Stabilität ist, zu garantieren;

 

Auf die Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Frauen eingehen

(q)  Frauen in ländlichen Gebieten Landbesitz und Zugang zu Krediten und ihnen damit wirtschaftliche Unabhängigkeit und volle Teilhabe an der ländlichen Entwicklung sowie der Nutznießung daraus zu ermöglichen;

 

(r)  Landfrauenorganisationen aufzufordern, sich an der Politikgestaltung auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene zu beteiligen, insbesondere in Fällen, in denen die Entscheidungen Auswirkungen auf ihre Lebensumstände haben könnten;

 

(s)  zur Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich des Artikels 6 mit dem Titel „Frauen mit Behinderungen‟ aufzurufen;

 

(t)  das Recht von Arbeitsmigrantinnen, insbesondere von in Haushalten arbeitenden Migrantinnen, auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu bekräftigen;

 

Diese Bekenntnisse in politische Taten umsetzen und sie sichtbarer machen

(u)  die Mittel bereitzustellen, die zur Verwirklichung der wirtschaftlichen Rechte von Frauen erforderlich sind, und die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu verringern und dazu bestehende Instrumente sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten einzusetzen;

 

(v)  die umfassende Beteiligung des Parlaments und seines Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am Entscheidungsprozess hinsichtlich des EU-Standpunkts für die 61. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen sicherzustellen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.