Entschließungsantrag - B8-1426/2016Entschließungsantrag
B8-1426/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Neuroblastomen

20.12.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Nicola Caputo

B8-1426/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Neuroblastomen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Neuroblastome – mit einem Anteil von 7 % an den bösartigen Tumoren bei Kindern unter 15 Jahren – die häufigsten bei Kindern auftretenden extrakranialen Tumorerkrankungen sind und für etwa 15 % aller krebsbedingten Todesfälle bei Kindern verantwortlich sind;

B.  in der Erwägung, dass in Europa statistisch gesehen 10,9 von einer Million Kindern an einem Neuroblastom erkranken;

C.  in der Erwägung, dass aus aktuellen Studien hervorgeht, dass es eine Verbindung zwischen einigen Mutationen der Gene ALK, TERT, BARD1 und LIN28B und dieser bei Kindern auftretenden Tumorerkrankung gibt; ferner in der Erwägung, dass diese Gene eine zentrale Rolle bei der bösartigen Veränderung von gesundem Gewebe spielen, sowohl im Zusammenhang mit Neuroblastomen als auch mit anderen Tumorerkrankungen bei Erwachsenen und Kindern;

1.  fordert die Kommission auf, die wissenschaftliche Forschung im Kampf gegen Neuroblastome und andere bei Kindern auftretende Hirntumore stärker zu unterstützen;

2.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Arzneimitteln, mit denen diese häufig bei Kindern auftretende und oftmals tödliche Tumorerkrankung besiegt werden kann, zu fördern und politische Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, die von dieser äußerst schwerwiegenden Erkrankung betroffen sind, zu ergreifen.