Entschließungsantrag - B8-0039/2017Entschließungsantrag
B8-0039/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Notwendigkeit, Opfern von Cyberspionage sofortigen Schutz sicherzustellen

10.1.2017

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8-0039/2017

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Notwendigkeit, Opfern von Cyberspionage sofortigen Schutz sicherzustellen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den letzten Jahren durch die Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien der Schwerpunkt der menschlichen Tätigkeit zunehmend in eine neue Dimension, die sogenannten Kybernetik, gerückt wurde und dadurch Delikte im Bereich der Cyberspionage zugenommen haben;

B.  in der Erwägung, dass es möglich ist, durch die Cyberspionage Politiker, Institutionen, die öffentliche Verwaltung, Bürogebäude und Unternehmer zu bespitzeln;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen der Verordnung 460/2006 die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) eingerichtet hat, mit dem Ziel, ein hohes und effizientes Sicherheitsniveau von Netzen und Informationen sicherzustellen und dadurch die Kommission und Mitgliedstaaten zu unterstützen;

D.  in der Erwägung, dass in der Richtlinie 2016/1148 vorgesehen ist, dass sich Betreiber wesentlicher Dienste (die sich vom Gesundheitswesen bis hin zum Energiesektor erstrecken, aber auch Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Märkte betreffen) selbständig vor Cyberattacken schützen und die zuständigen Behörden über solche unterrichten müssen;

1.  fordert die Kommission auf, angesichts der zunehmenden Delikte im Bereich der Cyberspionage eine Organisation einzurichten, die sofort Maßnahmen ergreift, wenn eine Straftat festgestellt wird, um nicht nur den betroffenen wesentlichen Dienst sicherzustellen, sondern auch den jeweiligen EU-Bürger zu schützen.