Entschließungsantrag - B8-0051/2017Entschließungsantrag
B8-0051/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Oropouchevirus

5.1.2017

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mireille D’Ornano

B8-0051/2017

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Oropouchevirus

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Oropouchevirus (nachfolgend „OROV“) zur Gattung Orthobunyavirus gehört und ein heftiges Fieber verursacht, das sich zur Meningitis entwickeln kann; in der Erwägung, dass sich die epidemiologischen Gebiete hauptsächlich in Südamerika befinden, wo durch das Virus seit seiner Entdeckung mindestens 30 Epidemien ausgelöst wurden;

B.  in der Erwägung, dass nach einem Vermerk der Weltgesundheitsorganisation vom 3. Juni 2016 57 Personen in der Provinz Cusco in Peru einer Oropouche-Epidemie zum Opfer gefallen sind und dass sich das herkömmliche epidemiologische Gebiet des OROV mit dieser Epidemie ausgeweitet hat; in der Erwägung, dass der Parasit Culicoides paraensis, der das OROV überträgt, in einem großen Teil von Südamerika vorkommt, im Gegensatz zu den Parasiten, die zum Beispiel für die Verbreitung des Zika-Virus oder der Leishmaniose verantwortlich sind;

C.  in der Erwägung, dass es bisher noch keinen vorbeugenden Impfschutz gegen das OROV und keine therapeutische Behandlung des OROV gibt; 

1.  fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zum OROV insbesondere mit Blick auf Durchreisende in den epidemiologischen Gebieten oder die Bewohner dieser Gebiete über das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten auf den neuesten Stand zu bringen.