ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den mit Insektiziden verbundenen Risiken
9.1.2017
Mireille D'Ornano
B8‑2014-2019
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den mit Insektiziden verbundenen Risiken
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in der Zeitschrift Environnement International am 9. Januar 2015 eine von Forschern von Inserm (Französisches Institut für Gesundheit und medizinische Forschung) durchgeführte Studie veröffentlicht wurde, in der die Folgen der Exposition von Kindern gegenüber Pyrethroid-Insektiziden analysiert werden; in der Erwägung, dass diese Insektizide heute Teil der Alltagsumgebung von Kindern sind, die infolge ihrer größeren Nähe zum Bodenstaub, häufigeren Hand-Mund-Kontakten, Läuseshampoos usw. besonders exponiert sind;
B. in der Erwägung, dass durch die betroffenen Insektizide die kognitiven Fähigkeiten von Kindern beeinträchtigt werden, insbesondere die Konzentration, die Erfassung der Umwelt und das Gedächtnis;
1. nimmt die Risikobewertungen, die bereits von der Kommission über die zuständigen Stellen veröffentlicht wurden, und insbesondere Veröffentlichungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit über die Auswirkungen der Pestizidexposition auf die Gesundheit zur Kenntnis;
2. legt der Kommission nahe, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Methodik zur Risikobewertung vor der Zulassung pharmazeutischer Produkte zu verbessern und bei Bedarf die Genehmigungen der in Erwägungsgrund A genannten Produkte zu überprüfen.