ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Verfahren der Mutagenese
9.1.2017
Mireille D’Ornano
B8-0096/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verfahren der Mutagenese
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2001/18/EG die Bestimmung des Begriffs „genetisch veränderter Organismus“ (GVO) enthält, und dass dabei insbesondere die Transgenese und die Mutagenese als die beiden Verfahren zur Herstellung von GVO unterschieden werden;
B. in der Erwägung, dass die Produkte, die durch Transgenese entstehen, den in der Richtlinie 2001/18/EG genannten Verpflichtungen unterliegen, während die Produkte der Mutagenese davon ausgenommen sind, und dass nach Anhang I B der Richtlinie die Produkte, die durch das Verfahren der Mutagenese entstehen, unter anderem von der Kennzeichnungspflicht und der Pflicht, eine Zustimmung zu beantragen, ausgenommen sind;
C. in der Erwägung, dass in Anhang I B der Richtlinie 2001/18/EG im Interesse der Transparenz auch die Mutagenese berücksichtigt werden sollte;
1. fordert die Kommission auf, Überlegungen zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/18/EG anzustellen mit dem Ziel, die Mutagenese in die Richtlinie aufzunehmen.