Entschließungsantrag - B8-0096/2017Entschließungsantrag
B8-0096/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Verfahren der Mutagenese

9.1.2017

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mireille D’Ornano

B8-0096/2017

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verfahren der Mutagenese

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Richtlinie 2001/18/EG die Bestimmung des Begriffs „genetisch veränderter Organismus“ (GVO) enthält, und dass dabei insbesondere die Transgenese und die Mutagenese als die beiden Verfahren zur Herstellung von GVO unterschieden werden;

B.   in der Erwägung, dass die Produkte, die durch Transgenese entstehen, den in der Richtlinie 2001/18/EG genannten Verpflichtungen unterliegen, während die Produkte der Mutagenese davon ausgenommen sind, und dass nach Anhang I B der Richtlinie die Produkte, die durch das Verfahren der Mutagenese entstehen, unter anderem von der Kennzeichnungspflicht und der Pflicht, eine Zustimmung zu beantragen, ausgenommen sind;

C.  in der Erwägung, dass in Anhang I B der Richtlinie 2001/18/EG im Interesse der Transparenz auch die Mutagenese berücksichtigt werden sollte;

1.  fordert die Kommission auf, Überlegungen zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/18/EG anzustellen mit dem Ziel, die Mutagenese in die Richtlinie aufzunehmen.