ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Konsum von Cannabis
1.2.2017
Nuno Melo
B8-0135/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Konsum von Cannabis
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass jüngsten wissenschaftliche Studien zufolge der Konsum von Haschisch, aufgrund seiner derzeit üblichen Zusammensetzung, extrem gefährlich ist und zahlreiche Schäden, die zuvor nicht bekannt waren oder ignoriert wurden, verursachen und insbesondere schwere und irreversible psychische Erkrankungen hervorrufen kann;
B. in der Erwägung, dass aus der neuesten Studie, die im November 2015 von Forschern des King’s College in London und der Universität La Sapienza in Rom veröffentlicht wurde, hervorgeht, dass der Konsum dieser Substanz einen für die Kommunikation zwischen den zwei Gehirnhälften verantwortlichen Teil des Hirns verändert;
C. in der Erwägung dass, abgesehen von psychischen Erkrankungen, auch schulischer Misserfolg auf regelmäßigen Cannabis-Konsum zurückgeführt wird, da durch diesen der Abbau kognitiver Fähigkeiten verstärkt wird;
D. in der Erwägung, dass eine bewusste Entscheidung einen großen Unterschied bewirken kann und sich eine überwältigende Mehrheit der Konsumenten der Konsequenzen nicht bewusst ist, die sich aus dem Konsum dieser Droge, die sie fälschlicher Weise als „weiche Droge“ bezeichnen, ergeben;
E. in der Erwägung, dass in der öffentlichen Meinung selbst Cannabis oft als harmlose, sogenannte „weiche“ Droge, die keine spürbaren Gesundheitsschäden mit sich bringt, betrachtet wird;
F. in der Erwägung dass es die Pflicht der Europäischen Union ist, über die wissenschaftlich bestätigten Risiken, die der Konsum dieser Substanz mit sich bringt, auf pädagogische Art und Weise aufzuklären;
1. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen europäischen Plan zu erarbeiten, der darauf abzielt, an Schulen und Universitäten über die wissenschaftlich erwiesenen Risiken, die der Konsum von Cannabis mit sich bringt, zu informieren.