ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Säule sozialer Rechte
16.2.2017
Mara Bizzotto
B8-0171/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Säule sozialer Rechte
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Präsident Juncker 2015 laut der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2016 eine Erklärung zum Begriff der europäischen „Säule sozialer Rechte“ abgegeben hat, die „als Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen“ könne;
B. in der Erwägung, dass die EU mit diesem Konzept ein gemeinsames europäisches Sozialmodell durchsetzen und die Sozialmodelle der Mitgliedstaaten durch ein „soziales Europa“ ersetzen will, durch das die verheerende Harmonisierung erleichtert wird;
C. in der Erwägung, dass die soziale Lage in Europa katastrophal ist, 122 Millionen Bürgerinnen und Bürger arm sind und fast 10 % Not leiden;
D. in der Erwägung, dass die soziale Säule ebenso wie die übrige Konvergenzpolitik der Union nicht für die Bürgerinnen und Bürgern gemacht ist, sondern dazu dient, das gescheiterte Projekt des Euro zu retten;
1. fordert die Kommission auf, die Gestaltung der Sozial- und Beschäftigungspolitik den Mitgliedstaaten zu überlassen, damit die sozialen und wirtschaftlichen Besonderheiten jedes einzelnen Staates respektiert werden können;
2. fordert die Kommission ferner auf, einzuräumen, dass sich die wirtschaftliche Situation in den Mitgliedstaaten und die Lebensbedingungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger durch die Austeritätspolitik nicht verbessert, sondern verschlechtert haben;
3. fordert die Kommission außerdem auf, das Projekt der sozialen Säule aufzugeben und den Mitgliedstaaten Investitionen in das eigene Produktionsgefüge und insbesondere in die KMU zu erleichtern, um Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu schaffen.