Entschließungsantrag - B8-0331/2017Entschließungsantrag
B8-0331/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur EU-Strategie für Syrien

15.5.2017 - (2017/2654(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Victor Boştinaru, Elena Valenciano, Knut Fleckenstein, Neena Gill im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0331/2017

Verfahren : 2017/2654(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0331/2017
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B8-0331/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur EU-Strategie für Syrien

(2017/2654(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und der Kommission mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie für Syrien“ und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zu Syrien, die gemeinsam die neue EU-Strategie für Syrien ergeben,

–  unter Hinweis auf die von der EU organisierte Konferenz vom 4./5. April 2017 zu dem Konflikt in Syrien und seinen Auswirkungen auf die Region und auf die einschlägige Erklärung der Ko-Vorsitzenden der Konferenz,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der VP/HR vom 6. April 2017 im Namen der EU zu dem mutmaßlichen Angriff mit chemischen Waffen in Idlib, Syrien,

–  unter Hinweis auf das Genfer Kommuniqué vom 30. Juni 2012 und die Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die Resolution 71/248 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 2016 zur Einrichtung eines internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlung gegen die und strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für die nach dem Völkerrecht schwersten Verbrechen, die seit März 2011 in der Arabischen Republik Syrien begangen wurden,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt darauf hingewiesen hat, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben und das beispiellose Leiden der syrischen Bevölkerung nur durch einen von Syrien selbst geleiteten, alle Seiten einbeziehenden Übergangsprozess beendet werden kann;

B.  in der Erwägung, dass Präsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 darauf hingewiesen hat, dass eine EU-Strategie für Syrien benötigt wird; in der Erwägung, dass das Parlament die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, Federica Mogherini, im Oktober aufforderte, dafür zu sorgen, dass eine neue Strategie für Syrien darauf abzielen würde, eine politische Lösung für Syrien zu erzielen, und Instrumente für die Überwachung und Durchsetzung vorsehen würde, um die Erfüllung der in der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) gemachten Zusagen zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass das Ziel der EU-Strategie für Syrien darin besteht, zu umreißen, wie die EU im Rahmen der derzeit in den Vereinten Nationen abgestimmten Rahmenvereinbarungen sichtbarer und wirksamer zu einer dauerhaften politischen Lösung in Syrien beitragen und den Wiederaufbau nach einer Einigung unterstützen kann, sobald ein glaubwürdiger Übergang auf den Weg gebracht ist; in der Erwägung, dass mit dem Wiederaufbau zwar selbstverständlich erst nach einer politischen Einigung begonnen werden kann, Bemühungen um eine Aussöhnung jedoch möglichst rasch unternommen und von der EU unterstützt werden sollten, damit auf lange Sicht für Stabilität gesorgt ist; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Wahrheitsfindung, die Förderung der Rechenschaftspflicht und der Unrechtsaufarbeitung sowie der allgemeine Straferlass von entscheidender Bedeutung sind;

D.  in der Erwägung, dass der Waffenstillstand, der am 30. Dezember 2016 in Kraft trat, nicht eingehalten wird und mehrere Verstöße gemeldet werden und größere Vorfälle stattfanden, wie der Chemiewaffenangriff in Chan Schaichun, der mutmaßlich vom Regime verübt wurde, und der Bombenangriff auf Busse mit Personen, die aus belagerten Städten in der Nähe von Aleppo evakuiert wurden; in der Erwägung, dass unzählige Zivilpersonen, darunter auch Kinder, gezielt angegriffen wurden und weiterhin unter diesem brutalen Bürgerkrieg leiden;

E.  in der Erwägung, dass bislang weder die Friedensverhandlungen unter Führung der Vereinten Nationen in Genf noch die zusätzlichen Verhandlungen in Astana zu konkreten Ergebnissen geführt haben; in der Erwägung, dass die Vertreter der syrischen Opposition als Zeichen des Protests angesichts der anhaltenden Luftangriffe in von Rebellen kontrollierten Gebieten und der Beteiligung des Iran nicht an der letzten Gesprächsrunde in Astana teilnahmen; in der Erwägung, dass Russland, die Türkei und der Iran ein Memorandum zur Einrichtung von Deeskalationszonen in Syrien unterzeichnet haben, das von der syrischen Opposition allerdings nicht unterstützt wird;

F.  in der Erwägung, dass die EU unter Beweis gestellt hat, dass sie entschlossen ist, einen Beitrag zur Minderung der humanitären Folgen des Konflikts zu leisten; in der Erwägung, dass auf der Brüsseler Konferenz zu dem Thema „Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region“ ein ganzheitlicher Ansatz vereinbart wurde, was die Bewältigung der Krise in Syrien angeht, wobei auch zusätzliche finanzielle Hilfe geleistet werden soll, um die humanitäre Krise zu überwinden; in der Erwägung, dass die Lage in dem Land nach wie vor kritisch ist, zumal in Syrien mehr als 13,5 Mio. Menschen Hilfe benötigen, darunter 4,7 Mio. in belagerten, nur schwer zu erreichenden Gegenden und 6,3 Mio. Binnenvertriebene;

1.  begrüßt die Strategie der EU für Syrien und das Ergebnis der Brüsseler Konferenz, in deren Rahmen 5,6 Mrd. EUR, einschließlich 1,3 Mrd. EUR von der EU, die in Bezug auf die Krise der größte Geber ist, zugesagt wurden; fordert alle Teilnehmer und internationalen Geber nachdrücklich auf, ihren Zusagen vollumfänglich nachzukommen und ihre Unterstützung auch künftig fortzusetzen;

2.  ist der festen Überzeugung, dass sich die EU noch tatkräftiger engagieren muss und aufgrund ihres hohen finanziellen Beitrags für die Zeit nach dem Konflikt darauf hinwirken sollte, maßgeblich auf die Verhandlungen, die auf der Grundlage des vereinbarten Rahmens der Vereinten Nationen geführt werden, Einfluss nehmen zu können, und dass sie außerdem auf einen politischen Übergang hinwirken muss, wozu eine gesonderte Strategie ausgearbeitet werden sollte, damit sich die Parteien einander annähern, und die Bemühungen in Bereichen, in denen die Union einen Mehrwert bewirken kann, intensiviert werden sollten;

3.  unterstützt die Einheit, Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit Syriens und wünscht eine demokratische Zukunft für das syrische Volk; begrüßt die anhaltenden Bemühungen der VP/HR, auf die Schlüsselakteure in der Region zuzugehen, um auf einen politischen Übergang, eine Aussöhnung nach dem Konflikt und auf den Wiederaufbau hinzuarbeiten; bekräftigt seinen Standpunkt, dass ein von Syrien selbst angeführter politischer Prozess, in dessen Folge freie und faire Wahlen stattfinden, die von den Vereinten Nationen auf der Grundlage einer neuen Verfassung in die Wege geleitet und überwacht werden, der einzige Weg ist, das Land zu befrieden;

4.  fordert alle Parteien nachdrücklich auf, den Waffenstillstand einzuhalten und die Angriffe auf Zivilpersonen unverzüglich einzustellen sowie Handlungen zu unterlassen, die sich negativ auf die Friedensbemühungen auswirken könnten;

5.  verurteilt auf das Schärfste die Gräueltaten und die verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch das Regime mit Unterstützung Russlands und vom Iran unterstützen Milizen sowie die Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, insbesondere den IS/Da’esh und andere dschihadistische Gruppierungen; wiederholt seine Forderung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Internationalen Strafgerichtshof mit diesen Kriegsverbrechen zu befassen, und hebt seinen Standpunkt hervor, dass all jene, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert alle Staaten auf, den Grundsatz der universellen Zuständigkeit bei der Bekämpfung der Straflosigkeit anzuwenden, und begrüßt die zu diesem Zweck von einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten unternommenen Maßnahmen;

6.  verurteilt bedingungslos alle Angriffe mit chemischen Waffen, darunter auch die jüngsten Angriffe in der Stadt Chan Schaichun, und betont, dass eine umfassende, unparteiische Untersuchung durchgeführt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen; begrüßt den Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, einen internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlung gegen die und strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für die nach dem Völkerrecht schwersten Verbrechen, die seit März 2011 in der Arabischen Republik Syrien begangen wurden, einzurichten; bedauert hingegen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgrund eines weiteren Vetos Russlands keine Resolution zu dem Angriff mit Chemiewaffen in Chan Schaichun verabschiedet hat; hebt die Verpflichtung Syriens hervor, den Empfehlungen im Rahmen der Informationsreise der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) sowie des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen nachzukommen, indem es einen umgehenden und ungehinderten Zugang ermöglicht und deren Recht anerkennt, ausnahmslos jede Anlage zu untersuchen;

7.  fordert die Russische Föderation und die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, ihren Einfluss auf das syrische Regime geltend zu machen, sodass es einen vernünftigen Kompromiss akzeptiert und aktiv darauf hinarbeitet, durch den der Bürgerkrieg beendet und der Weg für einen inklusiven und wirklichen Übergang geebnet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die gemäßigte Opposition weiterhin zu unterstützen und dabei radikalisierte Elemente zu identifizieren und zu isolieren, und die Aussöhnung zu fördern; legt den Mitgliedern des Hohen Verhandlungskomitees (HNC) nahe, sich weiterhin bei den von den Vereinten Nationen vermittelten Gesprächen in Genf zu beteiligen;

8.  nimmt das jüngste Memorandum zur Einrichtung von Deeskalationszonen in Syrien zur Kenntnis und unterstützt die Absicht, den Waffenstillstand zu stärken, die Luftwaffe des Regimes davon abzuhalten, über die Deeskalationszonen zu fliegen, und die Voraussetzungen für den humanitären Zugang, die medizinische Unterstützung, die Rückkehr von vertriebenen Zivilpersonen in ihre Wohnungen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Infrastruktur zu schaffen; hebt allerdings die von der Opposition ausgesprochenen Bedenken hervor, dass die Vereinbarung zur Schaffung von Einflusszonen und zur Spaltung Syriens führen könnte; betont, dass es wichtig ist, sämtliche Unklarheiten bezüglich der Gruppen zu beseitigen, die von der Waffenruhe nicht erfasst werden, und fordert alle Parteien, einschließlich der Türkei, auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Memorandums nicht gegen Streitkräfte vorgegangen werden kann, die mit der gemäßigten Opposition verbündet sind oder auf Seiten der internationalen Koalition den IS/Da’esh bekämpfen; betont, dass die Umsetzung international überwacht werden muss, und unterstützt eine stärkere Beteiligung der der Vereinten Nationen, die auch die Überwachung des Zugangs aus humanitären Gründen umfasst;

9.  ist der Ansicht, dass es angezeigt gewesen wäre, im Rahmen der EU-Strategie auch Aspekte in Bezug auf die Bekämpfung des IS/Da’esh und von anderen von den Vereinten Nationen gelisteten terroristischen Gruppierungen zu beleuchten und dabei die politischen und sozioökonomischen Wurzeln, die zur Verbreitung des Terrorismus geführt haben, hervorzuheben und in den Mittelpunkt zu stellen und konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu benennen; ist ferner der Ansicht, dass es angezeigt gewesen wäre, Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen zur Wahrung des multiethnischen, multireligiösen und multikonfessionellen Charakters der syrischen Gesellschaft beigetragen werden könnte;

10.  erinnert daran, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass frühzeitig vertrauensbildende Maßnahmen getroffen werden, darunter ein umfassender, ungehinderter humanitärer Zugang in ganz Syrien, die Erbringung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen (Strom, Wasser, Gesundheitsversorgung), das Ende aller Belagerungen von Städten und die Freilassung von Häftlingen und Geiseln; begrüßt die Vereinbarung zwischen der syrischen Regierung und den Rebellengruppen über die Evakuierung der vier belagerten Städte; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die Annahme eines umfassenden Abkommens über vertrauensbildende Maßnahmen zu unterstützen und zu ermöglichen;

11.  bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die Rolle der Zivilgesellschaft, darunter von Frauenorganisationen, als grundlegender Bestandteil einer dauerhaften Lösung anerkannt wurde; weist darauf hin, dass die EU eine adäquate Beteiligung oder Konsultation der Zivilgesellschaft und der Frauen beim Friedensprozess fördern und durchsetzen muss, was mit dem umfassenden Ansatz zur Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU im Einklang stünde; fordert mit Nachdruck, dass die Menschenrechte der Frauen in der neuen syrischen Verfassung zum Ausdruck kommen;

12.  stellt mit Bedauern fest, dass der verheerende zivile Konflikt das Land um Jahrzehnte zurückgeworfen hat, was die soziale und wirtschaftliche Entwicklung angeht, zumal Millionen Menschen unfreiwillig arbeitslos geworden und in Armut geraten sind, das Gesundheits- und Bildungswesen zu großen Teilen zerstört wurde und sehr viele Syrer, darunter auch sehr viele gut qualifizierte Menschen, vertrieben wurden („Brain drain“); weist daher darauf hin, dass die nichthumanitäre Hilfe zur Stärkung der Resilienz der Menschen in Syrien und zum Wiederaufbau der Wirtschaft aufgestockt werden muss; ist ferner der Ansicht, dass unmittelbar nach dem Ende des Konflikts Anreize dafür geschaffen werden müssen, dass qualifizierte Syrer in ihr Land zurückkehren und zum Wiederaufbau beitragen;

13.  unterstützt das Ziel, dass es in Syrien und in der Region keine verlorene Generation von Kindern geben darf, das im Rahmen einer Initiative verfolgt wird, vollumfänglich, und fordert, dass zusätzliche Bemühungen angestrengt werden, damit das Ziel erreicht wird, dass alle Flüchtlingskinder und gefährdeten Kinder in den Aufnahmegesellschaften eine hochwertige Bildung erhalten sollen, wozu auch der gleichberechtigte Zugang von Mädchen und Jungen zählt, betont, dass die Bildung in Flüchtlingslagern, die oftmals informell erfolgt, anerkennt werden muss und dass die psychische Genesung dieser traumatisierten Kinder unterstützt werden muss;

14.  ist der Ansicht, dass die EU beginnen muss, eine konkreten Plan für ihre Beteiligung am Aufbau in Syrien auszuarbeiten, und dass sie auf inklusive, gemeinsame Bemühungen mit internationalen Organisationen und Finanzinstituten sowie regionalen und lokalen Akteuren abzielen sollte; unterstützt in dieser Hinsicht den politischen Dialog der VP/HR mit Schlüsselakteuren aus der Region im Rahmen der regionalen EU-Initiative für die Zukunft Syriens; betont allerdings, dass die Syrer den Wiederaufbau nach dem Ende des Konflikts unbedingt eigenverantwortlich betreiben müssen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU sowie den Vereinten Nationen, den Mitgliedern der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und allen am Konflikt beteiligten Parteien zu übermitteln.