ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Der Umsiedlungspolitik zum Erfolg verhelfen“
15.5.2017 - (2017/2685(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Helga Stevens, Branislav Škripek, Monica Macovei im Namen der ECR-Fraktion
B8-0343/2017
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Der Umsiedlungspolitik zum Erfolg verhelfen“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland[1],
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland[2],
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates vom 29. September 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland,
– unter Hinweis auf die elf Berichte der Kommission über Umsiedlung und Neuansiedlung,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten im September 2015 dazu verpflichtet haben, 160 000 Asylsuchende aus Italien und Griechenland umzusiedeln; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im September 2016 beschlossen haben, dass 54 000 dieser Umsiedlungsplätze für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei in Anspruch genommen werden könnten;
B. in der Erwägung, dass der Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates bis zum 17. September 2017 und der Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates bis zum 26. September 2017 gilt;
C. in der Erwägung, dass bis zum 27. April 2017 insgesamt 17 903 Asylsuchende umgesiedelt wurden, davon 12 490 aus Griechenland und 5 413 aus Italien; in der Erwägung, dass die Zahl der Asylsuchenden, die jeden Monat umgesiedelt werden, stetig steigt und im März 2017 mit 1 600 Umsiedlungen aus Griechenland und 800 Umsiedlungen aus Italien ein Rekordniveau erreichte; in der Erwägung, dass die Kommission eine Zielmarke von 3 000 Umsiedlungen (Griechenland) bzw. 1 500 Umsiedlungen (Italien) pro Monat ausgegeben hat;
D. in der Erwägung, dass den jüngsten vierteljährlichen Eurostat-Daten zufolge ausschließlich Staatsangehörige von Ländern, die eine durchschnittliche Anerkennungsquote von mindestens 75 % aufweisen, für eine Umsiedlung infrage kommen; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten neben den üblichen Hintergrund- und Sicherheitsüberprüfungen derzeit zusätzliche Sicherheitskontrollen durchführen;
E. in der Erwägung, dass die Zahl der Asylsuchenden, die sich derzeit in Italien und Griechenland aufhalten und für eine Umsiedlung infrage kommen, weit unter den in den Beschlüssen des Rates vorgesehenen Zielvorgaben liegt; in der Erwägung, dass in Griechenland bislang 26 997 Antragsteller registriert worden sind, die für eine Umsiedlung infrage kommen; in der Erwägung, dass die Kommission davon ausgeht, dass diese Zahl stabil bleibt, und dass demnach noch rund 14 000 Personen umgesiedelt werden müssten; in der Erwägung, dass dieses Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird, wenn sich die derzeitigen Tendenzen fortsetzen; in der Erwägung, dass in Italien bislang 8 000 Asylsuchende registriert worden sind, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Zielvorgaben für die Umsiedlung von Asylsuchenden aus Italien durch Verzögerungen bei der Registrierung, insbesondere im Zusammenhang mit eritreischen Staatsangehörigen, und durch andere logistische Herausforderungen erschwert wird;
F. in der Erwägung, dass sich insgesamt immer noch rund 62 000 Flüchtlinge und Migranten in Griechenland aufhalten; in der Erwägung, dass trotz der drastischen Abnahme der Zuströme infolge der Schließung der Westbalkanroute und der Erklärung EU-Türkei die Zahl der Migranten und Flüchtlinge, die in Europa ankommen, immer noch höher ist als die Zahl der Personen, die im Rahmen der bestehenden Programme umgesiedelt werden;
G. in der Erwägung, dass Italien 2016 mit 181 436 ankommenden Migranten einen Rekordzustrom verzeichnete und dass dies gegenüber 2015 einem Anstieg um 18 % entspricht; in der Erwägung, dass 14 % davon unbegleitete Minderjährige waren; in der Erwägung, dass im Rahmen der bestehenden Programme lediglich Finnland systematisch unbegleitete Minderjährige aufnimmt;
H. in der Erwägung, dass die Unterstützung, die Italien und Griechenland im Zusammenhang mit der Migrationskrise von der EU erhalten, über die Notfall-Umsiedlung hinausgeht und ferner eine erhebliche finanzielle Unterstützung, technische und logistische Hilfe, die Verschärfung der Grenzkontrollen und Abkommen über Migrationssteuerung mit Drittländern beinhaltet; in der Erwägung, dass trotz dieser gemeinsamen Anstrengungen in einigen Flüchtlingslagern und Unterkünften, in denen Migranten und Flüchtlinge untergebracht sind, menschenunwürdige Bedingungen herrschen;
1. würdigt die Anstrengungen, die unternommen werden, um Griechenland und Italien bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migrationskrise zu unterstützen; hebt hervor, dass sich diese Unterstützung nicht auf die Umsiedlung von Asylsuchenden beschränkt, sondern alle Instrumente, die der EU derzeit zur Verfügung stehen, umfasst, darunter finanzielle Solidarität, die Aushandlung von Abkommen mit Drittländern, der Austausch von Informationen, die Verschärfung der Grenzkontrollen sowie gemeinsame Einsätze an Land- und Seegrenzen, Maßnahmen zur Beseitigung der Hauptursachen der Migration und die Ausarbeitung von Alternativen zur illegalen Migration;
2. ist der Ansicht, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden müssen und für den Fall, dass Krisen ausbrechen oder an Intensität gewinnen, auch in anderen Ländern der EU eine Option bleiben sollten;
3. vertritt die Auffassung, dass im Falle von Personen, die besonders schutzbedürftig sind oder vor Krieg und Verfolgung fliehen, besondere Anstrengungen unternommen werden sollten;
4. weist auf die Arbeit hin, die gegenwärtig geleistet wird, um das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Asylverfahren der Mitgliedstaaten zu aktualisieren und zu reformieren; fordert alle Beteiligten mit Nachdruck auf, einen realistischen Ansatz zu verfolgen;
5. hebt hervor, dass in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten herrschen, denen unbedingt Rechnung zu tragen ist; hält es ferner für erforderlich, vergangene und aktuelle Bemühungen und Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten mit unterschiedlichen Hintergründen wie auch vergangene und aktuelle Sekundärbewegungen zu berücksichtigen;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.